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Vorwort zur zweiten Auflage.

Die mancherlei neuen Forschungen der letzten 15 Jahre zur Geschichte der Augsburgischen Konfession, darunter auch meine eigenen inzwischen erschienenen Arbeiten, „Die älteste Redaktion der Augsburger Konfession" 2c. und die „Historische Einleitung in die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche“, haben natürlich für die zweite Auflage eine wesentliche Umarbeitung der kurzen Einleitung und nicht wenige Zusätze und Veränderungen in den Erläuterungen nötig gemacht. Ich glaubte jedoch dem Zwecke des Buches entsprechend mich dabei auf das unumgänglich Notwendige beschränken zu sollen. Wie früher ist, da es fich um Erläuterung der Augsburgischen Konfession als kirchlicher Bekenntnisschrift handelt, der Textus receptus des Konkordienbuchs zugrunde gelegt worden, und dies um so mehr, als der Versuch P. Tschaderts, einen kritischen Text herzustellen, so lange nur als Versuch gelten kann, bis uns eine auf Grund des wirklich übergebenen Tertes hergestellte authentische Abschrift vorliegt. - Don den Besprechungen der ersten Auflage hat mich namentlich die von K. Thieme (Theol. Literaturbl. 1896 Nr. 16) zu Dank verpflichtet und zu manchen Verbesserungen veranlaßt. Freilich ist es nicht möglich gewesen, allen lautgewordenen Wünschen gerecht zu werden, so mußte, um dies wenigstens zu erwähnen, auf die gewiß wünschenswerte Numerierung der Zeilen schon deshalb verzichtet werden, weil dies den Preis des Buches erheblich erhöht hätte.

Erlangen am Weihnachtsabend 1910.

D. Theodor Kolde.

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Einleitung.

Beinahe neun Jahre waren seit dem Wormser Reichstage und Luthers Verurteilung vergangen, als Kaiser Karl V. sich von neuem anschickte, ins Reich zu kommen und, wie man erwarten mußte, die kirchliche und religiöse Frage endlich zu lösen. Das Ausschreiben, mit dem er von Bologna aus unter dem 21. Januar 1530 einen neuen Reichstag nach Augsburg auf den 8. April zusammenberief, lautete über Erwarten friedlich. Hinsichtlich der Religion verhieß und ermahnte der Kaiser, „die Zwietracht hinzulegen, Widerwillen zu lassen, vergangne Irrsal unserm Seligmacher zu ergeben und Fleiß anzukehren, alle eins jeglichen Gutbedünken, Opinion und Meinung zwischen uns selbs in Liebe und Gütigkeit zu hören, zu verstehen und zu erwegen, die zu einer einigen christlichen Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles so zu beiden Teilen nicht recht ist ausgelegt oder gehandelt, abzuthun“ 1). Am 11. März war dieses Ausschreiben in den Händen des Kurfürsten von Sachsen in Torgau. Seine Räte empfahlen ihm sofort, den Reichstag in Person zu besuchen, und sein Kanzler, Dr. Gregorius Brück, erklärte es für gut, weil dem kaiserlichen Ausschreiben zufolge „eines jeglichen Opinion und Meinung" gehört werden solle, „daß solche Meinung, darauf unser teil bis anher gestanden und verharret, ordentlich in Schriften zusammengezogen werde mit gründlicher Bewährung derselbigen aus göttlicher Schrift, damit man Solches in Schriften vorzutragen habe, wo man den Ständen auch die Prediger in den Handlungen die Sachen vorzutragen lassen ja nicht gestatten würde“ 2). Daraufhin beauftragte ein kurfürstliches Schreiben vom 14. März Luther, Just. Jonas, Melanchthon und Bugenhagen, sich über die zwiespältigen Artikel, „beide im Glauben und auch in andern äußerlichen Ceremonien", zu beraten und schon am 20. März persönlich in Torgau darüber Bericht zu erstatten 3). Aber obwohl der auf Visitationen abwesende Jonas noch in der Nacht des 14.

1) Förstemann, Urkundenbuch zur Geschichte des Reichstags zu Augsburg im Jahre 1530 (Halle 1833) I, 8.

2) Ebenda I, 39 f.

3) Ebenda I, 42 ff. Corpus Reform. II, 25 sqq.

Kolbe, Die Augsburg. Konfeffion.

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von Luther brieflich herbeigerufen wurde 1) und man sich alsbald an die Arbeit seßte, war es nicht möglich, dem Wunsche des Kurfürsten in so kurzer Zeit zu genügen.

Am 21. folgte eine zweite Aufforderung 2), aber wahrscheinlich erst am 27. wurde dem Kurfürsten das Resultat der Beratung in Torgau überreicht 3). Ein Schriftstück freilich, das uns unter dem Namen „Torgauer Artikel“ überliefert wäre, oder das wir mit völliger Sicherheit als das dort übergebene Gutachten bezeichnen können, haben wir nicht, doch spricht alles dafür, daß die „Torgauer Artikel" mit einem uns erhaltenen Gutachten identisch sind, welches von dem Kurfürsten als wichtiges Aftenstück nach Augsburg mitgenommen wurde und das sichtlich die Grundlage des späteren Augsburger Bekenntnisses gewesen ist 4).

Nun lautete der kurfürstliche Auftrag dahin, „von Glauben und Ceremonien“ zu berichten, das angegebene Schriftstück handelt aber nur von den lezteren, und zwar, wie die Verfasser erklären, weil nach dem Zugeständnis der Widersacher selbst die in den kurfürstlichen Landen gepredigte Lehre „christlich und tröstlich sei und an ihr selbs recht und der Zwietracht sich vornämlich erhoben habe wegen etlicher Misbräuche", die durch Menschenlehre und Satzungen eingeführt seien. Eben deshalb beschränken sich die Verfasser darauf 5), die Gründe ihrer Abschaffung darzutun, und die Reformatoren hielten das um so mehr für das Richtige, weil sie nicht zugeben konnten, daß ihre Lehre eine neue, von der echten, rechten evangelischen Kirchenlehre abweichende sei. Übrigens war der Aufsaß, wie der Kurfürst es gewünscht hatte, zunächst nur ein wenig ausgefeiltes Gutachten zu seiner eigenen Information, er nahm jedoch eine weitere Bearbeitung zu offizieller Vorlage auf dem Reichstage schon in Aussicht und empfahl auch für den Fall, daß man zu wissen wünsche, was sonst im Kurfürstentum gepredigt werde, „Artikel zu überantworten, darein die ganze Lehre ordentlich gefaßt wäre".

Am 3. April verließ Luther mit Melanchthon und Jonas Wittenberg, um den Kurfürsten, wenn nicht nach Augsburg, so doch wenigstens bis nach

1) De Wette, Luthers Briefe III, 564.

2) Corp. Ref. II, 38.

9) Sicher wissen wir allerdings nur, daß Melanchthon, der auch der Redaktor des betreffenden Schriftstückes gewesen sein wird, am 27. März in Torgau war. Corp. Ref. II, 34.

4) Bgl. Engelhardt in Zeitschr. für hist. Theol." 1865, 550 ff. und besonders Th. Brieger in „Kirchengeschichtliche Studien H. Reuter gewidmet“ (Leipzig 1888), S. 268 ff. Das Schriftstück bei Förstemann, Urt. I, 68-84. Corp. Ref. XXVI, 171-182. Danach unter der Aufschrift „Torgauer Artikel" unten abgedruckt in der dritten Beilage.

5) Vgl. zum Folgenden Th. Kolde, Martin Luther, eine Biographie, Bd. II, S. 329.

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