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Apologia der Confession.

Vorrede.

Philippus Melanchthon dem Leser.

Als die Bekenntnis unser gnädigsten und gnädigen Herren, des Churfürsten zu Sachsen und der Fürsten dieses Theils, zu Augsburg öffentlich vor kaiserl. Majest. und den Ständen des Reichs ist vorlesen worden, haben etliche Theologi und Mönche wider dieselbige Bekenntnis und Confession ein Antwort und Verlegung gestellet, welche denn kaiserl. Majest. hernach für Ihrer Majest., den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs vorlesen laßen und hat begehrt, daß unsere Fürsten auf solche Meinung forthin wollten zu gläuben, auch zu lehren und zu halten willigen.

Dieweil aber die Unsern angehört, daß in solcher Antwort der Theologen viel Artikel verworfen, welche sie ohne Beschwerung der Gewißen und mit Gott nicht künnten laßen verwerfen, haben sie der Antwort oder der Confutation Abschrift gebeten, damit sie eigentlichen sehen und erwägen möchten, was die Widersacher zu verdammen sich unterstünden, und desto richtiger auf ihre Ursache und fürgebrachte Gründe wieder antworten möchten.

Und in dieser großen, hochwichtigsten Sache, welche nicht Zeitliches, sondern eine gemeine Religion, aller Heil und Wohlfahrt der Gewißen und wiederum auch große Fährlichkeit und Beschwerung derselbigen belanget, haben es die Unsern gewis dafür gehalten, daß die Widerfacher solche Abschrift ohn alle Beschwerung ganz willig und gern überreichen, oder auch uns aubieten würden.

Aber die Unsern haben solches gar nicht anders erlangen mügen, denn mit fast beschwerlichen angehesten Verpflichtungen und Condition, welche fie in keinem Weg haben willigen mügen.

Darnach ist ein Unterhandlung und etliche Wege der Güte oder Sühne vorgenommen, da sich denn die Unsern aufs höhest erboten alles gern zu tragen, zu dulden und zu thun, das

W. 67. R. 47.

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ohne Beschwerung der Gewißen geschehen künnt. Aber die Widersacher haben darauf allein hart gestanden, daß wir in etliche öffentliche Visbräuch und Irrthum haben willigen sollen, und so wir das nicht thun künnten noch wollten, hat die kaiserl. Majest. wieder begehrt, daß unsere Herren und Fürsten willigen sollten so zu gläuben, so zu halten, wie der Theologen Confutation lautet, welches unser Fürsten ganz und gar abgeschlagen.

Denn wie sollten Ihr Chur- und Fürstl. On. in so hoher allerwichtigsten Sachen, vieler und ihr eigen Seel und Gewißen belangend, in eine Schrift willigen, die man ihnen nicht übergeben, noch zu überlesen vergönnen oder überreichen wollte, sonderlich so sie in der Vorlesung ange= hört, daß solche Artikel verworfen waren, die sie nicht möchten noch könnten nachgeben, sie wollten denn öffentlich wider Gott und Ehrbarkeit handeln.

Derhalben Ihr Chur- und Fürstl. Gn. mir und andern befohlen ein Schutzrede oder Apologie unsers ersten Bekenntnis zu stellen, in welcher der kaiserl. Majest. Ursachen angezeigt würden, warum wir die Confutation nicht annehmen, und warum dieselbige nicht gegründet wäre. Denn ob man uns wohl Abschrift und Copei über unser Flehen, Bitten und höhestes Ansuchen versaget, so hatten die Unsern doch in Verlesung der Confutation die Summa der Argument fast in Eil und als im Floge gefangen und aufgezeichnet, darauf wir die Apologie dasmal, so uns Copei endlich versaget, stellen mußten. Dieselbige Apologie haben die Unsern zulet, als sie von Augsburg Abschied genommen, der kaiserl. Majest. überantwortet, damit Ihr Majest. verstehen möchte, daß es ganz groß hochwichtige Ursach hätte, warum wir die Confutation nicht hätten mögen willigen; aber die kaiserl. Majest. hat die überantwort Apologie gewegert anzunehmen.

Darnach ist gleichwohl ein Decret ausgangen, darinne die Widersacher sich mit Ungrund rühmen, daß sie unser Bekenntnis aus der heiligen Schrift verlegt haben.

Dagegen aber hat jedermann unser Apologie und Schußrede, daraus er wird sehen, wie und was die Widersacher geurtheilt haben. Denn wir haben es hie eigentlich erzählt, wie es ergangen, und nicht anders, weiß Gott! So haben wir auch hie klar angezeigt, wie sie etliche Artikel wider die öffentliche Helle Schrift und flare Wort des heil. Geistes verdammet haben, und dürfen nimmermehr mit der Wahrheit sagen, daß sie ein Titel aus der heiligen Schrift wider uns verantwortet hätten.

Wiewohl ich nu anfänglich zu Augsburg diese Apologie hatte angefangen mit Rath und Bedenken etlicher anderer, so hab ich doch jetzund, so dieselbige in Druck ausgehen soll, etwas dazu

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gethan. Darum schreib ich auch hie mein Namen dran, damit niemands klagen müge das Buch sei ohn Namen ausgangen.

Ich hab mich bisher, so viel mir müglich gewesen, geflißen von chriftlicher Lehre nach gewöhnlicher Weise zu reden und zu handeln, damit man mit der Zeit desto leichtlicher zusammen rücken und sich vergleichen künnte: wiewohl ich diese Sachen mit Fugen weiter von ihrer gewöhnlichen Weis hätte führen mögen.

Die Widersacher handeln aber diese Sache dargegen also unfreundlich, daß sie sich gnug merken laßen, daß sie weder Wahrheit noch W. 69. Einigkeit suchen, sondern allein unser Blut zu saufen.

Nu hab ich auf diesmal auch noch aufs gefindest geschrieben, wo aber etwas Geschwindes in diesem Buch ist, will ich solches nicht wider kaiserl. Majest. oder die Fürsten, welchen ich gebührliche Ehre gern erzeige, sondern wider die Mönche und Theologen geredt haben. Denn ich habe erst neulich die Confutation bekommen recht zu lesen, und merke, daß viel darin so R. 49. gefährlich, so giftig_und_neidisch geschrieben, daß es auch an etlichen Orten fromme Leute betrügen möchte.

Ich hab aber nicht alle zänkische, muthwillige Ränke der Widersacher gehandelt; denn da wären unzählige Bücher von zu schreiben. Ihre besten, höhesten Gründe hab ich gefaßet, daß bei hohen und niedern Ständen, bei den jezigen und unsern Nachkommen, bei allen einge bornen Deutschen, auch sonst aller Welt, allen fremden Nationen ein flar Zeugnis vor Augen fei und ewig stehen bleibe, daß wir rein, göttlich, recht von dem Evangelio Chrifti gelehrt haben. Wir haben wahrlich nicht Lust oder Freude an Uneinigkeit; auch sind wir nicht so gar stockoder steinhart, daß wir unser Fahr nicht bedenken. Denn wir sehen und merken, wie die Widersacher in dieser Sache uns so mit großer Gift und Bitterkeit suchen und bis hicher gesucht haben an Leib, Leben und allem, was wir haben. Aber wir wißen die öffentliche göttliche Wahrheit, ohn welche die Kirche Christi nicht kann sein oder bleiben, und das ewige heilige Wort des Evangelii nicht zu verläugnen oder zu verwerfen.

Derhalben, so wir um des Herrn Christi und um dieser allerhöchsten, wichtigsten Sachen willen, an welcher der ganze heilige christliche Glaube, die ganze christliche Kirche gelegen ist, noch größern Widerstand, Fahr oder Verfolgung warten oder ausstehen sollen, wollen wir in so ganz göttlicher, rechter Sachen gern leiden, und vertrösten uns des gänzlich, finds auch gewis, daß der heiligen, göttlichen Majestät im Himmel und unserm lieben Heiland Jesu Chrifto dieses wohlgefällt, und nach dieser Zeit werden Leut sein und unser Nachkommen, die gar viel

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Commendabimus itaque causam nostram Christo, qui olim iudicabit has controversias, quem oramus, ut respiciat afflictas et dissipatas ecclesias et in concordiam piam et perpetuam redigat.

anders und mit mehr Trauen von diesen Sachen urtheilen werden.

Denn es können die Widersacher selbs nicht verneinen noch läugnen, daß viel und die höhesten, nöthigsten Artikel der christlichen Lehre, ohne welche die christliche Kirch samt der ganen christlichen Lehre und Namen würde vergeßen und untergehen, durch die Unsern wieder an Tag bracht sein. Denn mit was zänkischen, vergeblichen, unnüßen, kindischen Lehren viel nöthige Stücke vor wenig Jahren bei Mönchen, Theologen, Canonisten und Sophisten untergedrückt gewesen, will ich hie diesmal nicht erzählen; es soll noch wohl kommen.

Wir haben (Gott Lob) Zeugnis von vielen hoben, ehrlichen, redlichen, gottfürchtigen Leuten, welche Gott von Herzen danken vor die unaussprechlichen Gaben und Gnaden, daß sie in den allernöthigsten Stücken der ganzen Schrift von uns viel klärer, gewisser, eigentlicher, richtiger Lehre und Trost der Gewißen haben, denn in allen Büchern der Widersacher immer funden ist.

Darum wollen wir, so die erkannte belle Wahrheit je mit Füßen getreten wird, diese Sache hie Christo und Gott im Himmel befehlen, der der Waisen und Wittwen Vater und aller Verlaßenen Richter ist, der wird (das wißen wir je fürwahr) diese Sache urtheilen und recht richten. Und du, Herr Jesu Christ, dein heiliges Evangelium, dein Sache ist es; wolleft anseben so manch betrübt Herz und Gewißen und dein Kirchen und Häuflein, die vom Teufel Angst und Noth leiden, erhalten und stärken deine Wahrheit. Mache zu Schanden alle Heuchelei und Lügen, und gib also Friede und Einigkeit, daß dein Ehre fürgehe und dein Reich wider alle Pforten der Hölle kräftig ohne Unterlaß wachse und zunehme.

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Art. II. (I.) De Peccato Originali. Secundum articulum de peccato originis probant adversarii, verum ita, ut reprehendant tamen definitionem peccati originalis, quam nos obiter recitavimus. Hic in ipso statim vestibulo deprehendet Caes. Maiest., non solum iudicium, sed etiam candorem istis defuisse, qui confutationem scripserunt. Nam quum nos simplici animo obiter recensere voluerimus illa, quae peccatum originis complectitur, isti, acerba interpretatione conficta, sententiam per se nihil habentem incommodi arte depravant. Sic inquiunt: Sine metu Dei, sine fide esse est culpa actualis; igitur negant esse culpam originalem.

Has argutias satis apparet in scholis natas esse, non in consilio Caesaris. Quamquam autem haec cavillatio facillime refelli possit: tamen ut omnes boni viri intelligant, nos nihil absurdi de hac causa docere, primum pe

Apologia der Confession.

Art. I. Don Gott.

Den ersten Artikel unsers Bekenntnis laßen ihnen die Widersacher gefallen, in welchem angezeigt wird, wie wir gläuben und lehren, daß da sei ein ewiges, einiges, unzertheilt gottlich Wesen und doch drei unterschiedene Personen in einem göttlichen Wesen, gleich mächtig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott heiliger Geist. Diesen Artikel haben wir allzeit also rein gelehret und verfochten, halten auch und fein gewis, daß derselbige so starken, guten, ge= wissen Grund in der heiligen Schrift hat, daß niemands müglich den zu tadeln oder umzustoßen. Darum schließen wir frei, daß alle diejenigen abgöttisch, Gotteslästerer und außerhalb der Kirchen Christi sein, die da anders halten oder lehren.

R. 50.

Art. II. (I.) Von der Erbsünde. Den andern Artikel von der Erbsünde laßen ihnen auch die Widersacher gefallen, doch fechten sie an, als haben wirs nicht recht troffen, da wir gesagt, was die Erbsünde sei, so wir doch zufällig allein des Orts davon geredt. Da wird alsbald im Eingang die kaiserl. Majest. befinden, daß unser Widerwärtigen in dieser hochwichtigen Sachen oft gar nichts merken noch verstehen, wiederum auch oft unser Wort böslich und mit Fleiß uns verkehren, oder je zu Misverstand deuten. Denn so wir aufs allereinfältigest und klärest davon geredt, was die Erbsünde sei oder nicht sei, so haben sie aus eitel Gift und Bitterkeit die Wort, so an ihnen selbs recht und schlecht geredt, mit Fleiß übel und unrecht gedeutet. Denn also sagen fie: Ihr sprecht, die Erbsünde sei dieses, daß uns ein solch Sinn und Herz angeboren ist, darinne w. 71. keine Furcht Gottes, kein Vertrauen gegen Gott ist, das ist je ein wirkliche Schuld und selbst ein Werk oder actualis culpa, darum ists nicht Erbsünde.

Es ist leichtlich zu merken und abzunehmen, daß solche cavillatio von Theologen, nicht von des Kaisers Rath herkommet. Wiewohl_wir nu solche neidische, gefährliche, muthwillige Deutungen wohl wißen zu verlegen, doch daß alle

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