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in welchem dieser Kirchenvater die Πιστις oder Ομολογια der Kirche, „der einen Taube und heiligen Jungfrau Gottes", darlegt 121), und mit ähnlichen Schriftstücken 122) verglichen und als eine Art Glaubensregel bezeichnet werden.

Inhalt und Gang desselben ist folgender:

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Es beginnt mit dem Bekenntniss des (rechten) Glaubens an den Vater, an den Sohn und an den heiligen Geist und, die drei göttlichen Personen in abschliessender Weise zusammenfassend, an die heilige Dreieinigkeit, sein trinitarischer Theil. Am Schlusse dieses - ersten Abschnitts wird noch die Weltschöpfung durch den dreieinigen Gott angedeutet. Dann folgt das Bekenntniss des Glaubens an die Vergebung der Sünden und, wenn auch nicht formel, auch das an die heilige Kirche und die Gemeinschaft der Heiligen. Hierauf gehen die armenischen Bekenner auf die Menschwerdung des Sohnes und die Person Christi über um sich dann über des menschgewordenen Gottessohnes Jesu Christi Wandel auf Erden von seiner Taufe an bis zu seinem Tode, sowie über sein Begräbniss, seine Höllenfahrt, seine Auferstehung, seine Himmelfahrt, sein Sitzen zur Rechten des Vaters und seine Wiederkunft zum Gerichte auszusprechen (der christologische Theil des Bekenntnisses). Bei der Wiederkunft wird auch der Auferstehung der Todten gedacht. Den Schluss des Bekenntnisses bildet dann der Glaube an die Belohnung der Werke, an das ewige Leben der Gerechten und an die ewige Strafe der Ungerechten.

Der Inhalt des ausführlicheren armenischen Glaubensbekenntnisses fällt mithin im Ganzen und Grossen mit dem des armenischen Tauf- und Messebekenntnisses zusammen, während sein Gang insoweit ein anderer ist, als der Gang dieses Symbols, als der Inhalt des dritten Artikels dort nicht, wie hier, als letzter Theil beisammensteht, sondern an verschiedenen Stellen auftritt: der Glaube an den heiligen Geist im trini

121) „Expos. fid. cath.“ n. 14-18, Opp. T. I p. 1095-1101 ed. Pet.; vgl. Anac. II, 3 n. 6-10, Opp. T. II p. 151-57.

122) Z. B. den bekenntnissartigen Aufsatz über Christi Incarnation in Epiphanius's Pan. hæres. 20, Opp. T. I p. 47-51 ed. Pet., und die Makarius von Jerusalem beigelegte bekenntnissartige Betrachtung der Geschichte Christi von seiner Menschwerdung an bis zu seiner Wiederkunft in der Gelasius von Zyzicus's Namen tragenden Hist. conc. Nic. Lib. II c. 23, Coleti, a. a. O. p. 228 s.

tarischen Theile 123), der Glaube an die Vergebung der Sünden und (indirekt) an die heilige Kirche und die Gemeinschaft der Heiligen in einem eigenen, kleinen, auf den trinitarischen Theil folgenden Abschnitt 124), die Auferstehung der Todten andeutungsweise am Ende des christologischen Theils in Verbindung mit der Wiederkunft Christi zum Gericht über die Lebendigen und die Todten 125), endlich das ewige Leben in einem selbstständigen Abschnitt, der den Schluss des Ganzen bildet. Mit dem apostolischen Symbol theilt das ausführlichere armenische die Höllenfahrt und die Gemeinschaft der Heiligen (s. was wir sogleich bemerken werden).

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In dem trinitarischen Theile, der die entwickelte rechtgläubige Lehre der alten Kirche von der heiligen Dreieinigkeit giebt, wird ausgesprochen, dass der heilige Geist allein vom Vater ausgehe und gesendet werde, und die ganze heilige Dreieinigkeit als der Schöpfer der sichtbaren und unsichtbaren Dinge bezeichnet, welches Letztere augustinischabendländisch klingt, während das Erstere allgemein orientalischkirchliche Lehre ist 126). In dem folgenden kleinen Abschnitt erinnert die Sündenvergebung in der heiligen Kirche an das „peccatorum remissionem per sanctam ecclesiam" in dem carthageniensisch-africanischen Symbol 127), und die Art, wie die heilige Kirche erwähnt wird, an die ähnliche, wie ihrer im Taufbekenntniss in Constitt. apost. 7, 41 gedacht

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123) Diese Stelle erhält der Glauben an den heiligen Geist in den Relationen der Glaubensregel und den Bekenntnissen, die den Character der Glaubensregel an sich tragen, nicht selten, indem nicht wenige von ihnen mit einem Bekenntniss des Glaubens an die drei göttlichen Personen beginnen. S. z. B. die Relationen der Glaubensregel in Iren. adv. hæress. 1, 10, 1 und in Constitt. apost. 6, 11, die П16τ15 in der „Expos. fid. cath." des Epiphanius und das Athanasianum.

124) Vgl. das kurze jerusalemische Taufbekenntniss in Cyrillus von Jerusalems Cat. XIX oder Myst. I n. 9, in dem auf den Vater, den Sohn und den heiligen Geist die eine Taufe der Busse folgt (Πιστευομεν εἰς τον πατερα, και εἰς τὸν υἱον, και εἰς το άγιον πνευμα, και εἰς ἑν βαπτισμα μετανοιας).

125) In ähnlicher Weise schliesst sich die Todtenauferstehung in den Relationen der Glaubensregel in Iren. adv. hæress. 1, 10, 1 und in Tert. de vel. virgg. c. 1 an. 126) Doch vergleiche Stellen, wie: Και ἐκ ταυτης της τριαδος, πατρος και υἱου και ἁγιου πνευματος κεκτισθαι κ. τ. λ. in der Πιστις in Epiphanius's „Expos. fid. cath.", a. a. O. p. 1095 s.

127) S. Hahn, Bibl. der Symbb. S. 18 ff. und 76 ff.

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wird 128). Insbesondere ist aber in diesem Abschnitt das und in der Gemeinschaft der Heiligen" merkwürdig, indem sich auf dem Gebiete der morgenländischen Bekenntnisse sonst nirgends eine Spur von der Gemeinschaft der Heiligen findet 129), ja das griechische koivovia Twv dyrov etwas ganz Anderes bezeichnet, als das lateinische,,communio sanctorum“, nämlich Theilnahme an Christi Leib und Blut (ra ayra) 180). Auch hier werden wir wieder an das Abendland erinnert 131), Auffallend ist es dabei noch, dass die Gemeinschaft der Heiligen" in dem ausführlicheren armenischen Bekenntnisse nicht bloss concret steht, sondern auch als etwas von der heiligen Kirche" Verschiedenes genannt wird, worin man auch Vergebung der Sünde erhält. Oder sollte das „in der heiligen Kirche und in der Gemeinschaft der Heiligen“ nur zwei verschiedene Ausdrücke für eine und dieselbe Sache mit einander verbinden, und Beides mithin identisch sein, und die heilige Kirche als die Gemeinschaft der Heiligen bezeichnet werden?

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In dem christologischen Abschnitt tritt der Monophysitismus der armenischen Kirche, wenn auch nicht sehr entwickelt, an den Tag (,,Eine Person, ein Attribut, eine gemeinsame Natur) 132). - Der Höllenfahrt Christi begegnen wir auch in einer Anzahl anderer morgenländischer Bekenntnisse 133), wenn auch in keinem morgenländischen

128) Βαπτιζομαι και εἰς το πνευμα το άγιον ύστερον

ἀποσταλεν

πασι τοις πιστευουσιν ἐν τῇ ἁγιᾳ καθολικῃ ἐκκλησια. 129) An Stellen, wie: έv uupic τοις άνω συνηφθη τα κατω, και κοινωνια γεγονεν ἀνθρωποις και αγαπης δεσμος προς τους άγιους ἀγγελους, Cyrill. Alex. zu Ps. 49 (50), 4 (Nov. Bibl. Patrr. III, p. 348, Rom 1845) findet sich höchstens ein Theil der Sache, des Glaubens an die Gemeinschaft der Heiligen, die natürlich der morgenländischen Kirche nicht fehlte.

130) S. die Worte εἰ, των συνηθων και κατα φυσιν γενομένων τινι, χρη

τολμαν εἰς κοινωνιαν των ἁγιων παρερχεσθαι τινι in den „Regulæ brevius tractata" Basilius des Grossen, Interr. 309, Opp. T. II p. 525 ed. Garnier. 131) Sollte vielleicht der Occidentalismus in dem „und in der Gemeinschaft der Heiligen" nur dem occidentalischen Uebersetzer angehören?

132) Der monophysitische Character des Bekenntnisses zeigt uns, dass es nicht vor der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts verfasst sein kann.

133) In der dritten sirmisch en Formel, in der nicänischen Formel und in der Formel der Synode zu Constantinopel im Jahre 360; ferner in der Пzor25 in Epiphanius's „Expos. fid. cath." und in seinem Aufsatz über Christi Incarnation, sowie in der Makarius von Jerusalem beigelegten Betrachtung (s. ob. Anm. 122); endlich in

Taufbekenntnisse.

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Das antiorigenistische mit demselben Körper" in den Gliedern von der Himmelfahrt und Wiederkunft Christi erinnert an denselben Ausdruck in dem armenischen Tauf- und Messesymbol (s. ob. S. 8). Ebenso erinnert das antiapollinaristische wurde er vollkommener Mensch mit Geist, Seele und Leib" an die antiapollinaristischen Worte „, dass er Fleisch, Seele und Geist annahm" in diesem Bekenntnisse. Vgl. auch noch das „an eine Belohnung der Werke und an die ewige Strafe der Ungerechten" in dem längeren armenischen Bekenntnisse mit dem das ewige Gericht Beides, der Seelen und Leiber" in dem armenischen Tauf- und Messesymbol, sowie die Erwähnung der Taufe Christi in jenem mit dem „Wir glauben — an seine heiligende Taufe" in dem kürzeren armenischen Taufbekenntnisse (s. ob. S. 10).

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Cyrillus von Jerusalems Cat. IV „de decem dogmatibus" n. 11 (vgl. auch Cat. 14, n. 17-20) und in Thaddeus's angeblicher Rede vor Abgarus von Edessa bei Eus. hist. eccl. 1, 13 (s. „Quellen", B. I S. 124 Anm. 12).

XIV.

Eine Ambrosius von Mailand unter dem Titel „Explanatio Symboli ad initiandos" und Maximus von Turin zugeschriebene

Auslegung des Symbolums.

In dem siebenten Bande von Angelo Mai's Scriptorum veterum nova collectio e Vaticanis codicibus edita" (Rom 1833) p. 156-58 finden wir eine Rede, die den Titel trägt: „Beati Ambrosii, episcopi Mediolanensis, explanatio Symboli ad initiandos", und die Mai nach seinen einleitenden Bemerkungen zu ihr, p. 155, aus einem sehr alten vaticanischen (ursprünglich bobiensischen) Codex herausgegeben hat 1).

Dieselbe Rede findet sich, was Mai unbekannt gewesen ist, schon im Appendix der unter den Auspicien Pius des VIten im Jahre 1784 in Rom erschienenen und dem König Victor Amadeus von Sardinien gewidmeten glänzenden Ausgabe der Werke des Maximus von Turin, p. 30-34 2), wenn auch in einer Gestalt, die von der, die sie in Mai's Collectio" hat, sehr stark abweicht. Bruno Brunus, der die römische Ausgabe der Werke des Maximus besorgt hat, hat die Rede in dieser Gestalt einer Pergament - Handschrift aus dem dreizehnten

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Aus

1) „Ego“, sagt er, a. a. O., „eam deprehendi in pervetusto Vaticano codice, qui fuit olim monasterii bobiensis, inter cetera Ambrosii scripta de sacramentis". Mai's im Texte angeführten Werke ist sie in die Mignesche Ausgabe der Werke des Ambrosius aufgenommen worden, T. II P. 2. p. 1155-60.

2) Sie steht hier unter den 31 „Sermones dubii et supposititii" des Maximus als der siebente unter diesen Sermonen und als ein zu der ersten Classe derselben, den „Sermones de tempore", gehöriger. Aus der römischen Ausgabe ist sie in die Mignesche übergegangen, wo sie sich p. 853- 58 findet.

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