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M373064

IX-XIII.

Eine Basilius dem Grossen zugeschriebene, mit der 'Epμnvera eis TO ZvμBolov sehr verwandte Auslegung des Nicänums aus einer venetianischen Handschrift des vierzehnten und einer Escorial Handschrift des funfzehnten Jahrhunderts.

Das Tauf- und Messebekenntniss der armenischen Kirche nebst einem kürzeren Taufbekenntniss und einem ausführlicheren Glaubensbekenntniss derselben Kirche. Das koptisch-äthiopische Taufbekenntniss.

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In der ersten Abtheilung der gegenwärtigen Schrift, S. 1-72, habe ich die Athanasius dem Grossen beigelegte Ερμηνεια εἰς το Συμβολον und das längere Bekenntniss des Epiphanius besprochen und dargethan, das jenes Symbol eine wahrscheinlich um 381 oder doch gegen den Schluss des vierten Jahrhunderts entstandene und vermuthlich der ägyptischen Kirche angehörige etwas simplificerende Bearbeitung des epiphanischen Bekenntnisses ist, eine Bearbeitung, die zu dem Zwecke vorgenommen wurde, es zum Gebrauche bei der Taufe, für den Epiphanius es bestimmt hatte, geschickter zu machen. Und ebenso habe ich in derselben Schrift, S. 113-142, das Taufsymbol der Nestorianer behandelt und nachgewiesen, dass es ein, vornehmlich durch Aufnahme bedeutender Elemente aus älteren Symbolen, dem Antiochenum vor Allem, stark modificirtes Nicäno - Constantinopolitanum ist.

Auf einer wissenschaftlichen Reise nach Italien, Spanien und Frankreich während des Frühjahrs und Sommers 1866 habe ich nun in zwei Handschriften, von denen die eine der Markusbibliothek in

Venedig und die andere der Escorialbibliothek angehört, eine mit den beiden zuerst genannten Symbolen in hohem Grade verwandte Auslegung des Nicänums gefunden, die in der venetianischen Handschrift Basilius dem Grossen zugeschrieben wird. Und neuerlich bin ich bei Studien über die gottesdienstliche Geschichte der Einsetzungsworte des heiligen Abendmahls 1) in dem mir bis dahin unbekannten und meines Wissens noch von keinem Symboliker beachteten Tauf- und Messesymbol der Armenier (sowohl der nicht-unirten als der unirten) zu meiner grossen Ueberraschung auf eine sehr merkwürdige und interessante Composition des Nicäno-Constantinopolitanums mit der 'Epμnvεra εis TO Zvμßolov gestossen, eine Composition, bei der dieses Bekenntniss jenes so stark überwiegt, dass das armenische Symbol als ein Bekenntniss erscheint, das mit dem längeren Taufbekenntniss des Epiphanius, der Epunvera und dem Bekenntniss, das der Basilius dem Grossen zugeschriebenen Auslegung des Nicänums zu Grunde liegt, wesentlich eine Symbol-Familie bildet, während es doch auf der anderen Seite auch als eine Art Seitenstück zum Taufsymbol der Nestorianer betrachtet werden kann. Das Letztere ist insofern der Fall, als das Nicäno - Constantinopolitanum in ihm auf ähnliche Weise behandelt ist, wie im Nestorianum, nur dass allerdings im armenischen Symbol Alles, was dem Nicäno - Constantinopolitanum nicht angehört, bei einander steht, und das diesem Symbol Angehörige, wie schon gesagt, an Umfang bedeutend übertrifft, weshalb es auch den Namen Nicäno - Constantinopolitanum oder Nicänum 2) noch viel weniger verdient als das Nestorianum.

Ich veröffentliche hier die angeführte Auslegung des Nicänums und theile dann das armenische Tauf- und Messesymbol mit um mich hierauf über beide Documente auszusprechen.

1) Die Resultate dieser Studien finden sich niedergelegt in der Abhandlung „Nadverens Indstiftelsesords gudstjenstlige Historie fra det femte Aarhundrede af indtil vore Dage" („Die gottesdienstliche Geschichte der Einsetzungsworte des heiligen Abendmahls vom fünften Jahrhundert an bis auf unsere Tage"), Theologisk Tidsskrift for den evangelisk-lutherske Kirke i Norge, B. X S. 84-306 (auch als besondere Schrift erschienen).

2) Der ihm von Assemani in seinem „Codex liturgicus ecclesiæ universæ", T. I p. 172, und von Neale in seiner Schrift „A history of the holy eastern church“, Vol. p. 376 und 417 Anm. 1 gegeben wird.

Mit der Mittheilung des letzteren verbinde ich jedoch, um Alles zusammenzustellen, was bei den Armeniern an Bekenntnissen zu finden ist, noch die zweier anderen, ebenfalls noch von keinem Symboliker beachteten armenischen Bekenntnisse, eines kürzeren Taufbekenntnisses und des ausführlicheren Glaubensbekenntnisses, welches vom Priester zu Anfang jedes Morgengottesdienstes gesprochen wird. und das ich vollständig zu geben in den Stand gesetzt bin 3).

Und da das koptisch-äthiopische Taufbekenntniss, das unter den Symbolikern meines Wissens bisher nur Denzinger 4) beachtet hat, von ganz ähnlicher Art ist, wie das kürzere armenische, so gebe ich dasselbe zugleich mit diesem.

Auch an die Mittheilung des manches Interessante bietenden ausführlicheren armenischen Glaubensbekentnisses will ich einige Bemerkungen knüpfen.

Der Veröffentlichung der Basilius dem Grossen zugeschriebenen Auslegung des Nicänums schicke ich einige Notizen über die beiden Handschriften voraus, in der ich sie gefunden habe.

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Die eine dieser Handschriften gehört, wie schon gesagt, der Markusbibliothek zu Venedig an, und zwar der Abtheilung derselben, welche die Codices Græci Bessarionis" enthält. Sie ist Cod. Græc. CDXCVIII", wird in dem gedruckten Manuscript - Catalog der Bibliothek als ein Codex carthaceus in 12, foll. 443, sæculi circiter decimi quarti" bezeichnet und enthält eine ganze Anzahl verschiedener Schriften oder ist ein „Codex miscellaneus". Die Auslegung des Nicänums bildet den Anfang der letzten Schrift im Codex, welche eben wegen dieses ihres Anfangs Εκθεσις πιστεως ἁγιων τριακοσίων τή πατέρων των ἐν Νικαια και διδασκαλια πανυ θαυμαστη και ὠφελιμος του με yaλov Baбilɛzov überschrieben ist, obgleich sie sich noch über mehrere andere Gegenstände ausbreitet, die in keinem oder doch nur in mehr oder weniger entferntem Zusammenhang mit dem nicänischen Symbol

3) Unvollständig mitgetheilt findet es sich in Herzogs Artikel „Armenische Kirche" in dessen Realencyclopädie, B. I S. 503 f. Anm. Ich verdanke die Vervollständigung der gütigen Vermittelung des Herrn Prof. Volk in Dorpat. Sie rührt von an der dortigen Universität studirenden Armeniern her.

4) Enchiridion symbolorum et definitionum, quæ de rebus fidei et morum a conciliis ecumenicis et summis pontificibus emanarunt" p. 9 (4te Aufl.).

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