Archiv für katholisches Kirchenrecht, Tom 26Verlag Kirchheim., 1871 |
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Strona cviii
... Begründung , Erhaltung und Erweiterung der katho- lischen Anstalt niederlegten . Ew . Excellenz werden nicht anneh- men , dass jene katholischen Begründer und Wohlthäter derselben die Absicht gehabt hätten , durch ihre Opfer das Lehramt ...
... Begründung , Erhaltung und Erweiterung der katho- lischen Anstalt niederlegten . Ew . Excellenz werden nicht anneh- men , dass jene katholischen Begründer und Wohlthäter derselben die Absicht gehabt hätten , durch ihre Opfer das Lehramt ...
Strona cxxiii
... Begründung , Erhaltung und Erwei- terung der katholischen Lehranstalt niederlegte . Kann man ver- nünftiger Weise annehmen , jene treukatholischen Begründer und Wohlthäter derselben hätten die Absicht gehabt , durch ihre Opfer das ...
... Begründung , Erhaltung und Erwei- terung der katholischen Lehranstalt niederlegte . Kann man ver- nünftiger Weise annehmen , jene treukatholischen Begründer und Wohlthäter derselben hätten die Absicht gehabt , durch ihre Opfer das ...
Strona clxi
... Begründung und Bestätigung in den Gutachten der juristischen Facultäten des Landes , in den wissenschaftlichen Er- örterungen fast aller deutschen Kirchenrechtslehrer von Bedeutung und anderer hocherleuchteten Männer der Wissenschaft ...
... Begründung und Bestätigung in den Gutachten der juristischen Facultäten des Landes , in den wissenschaftlichen Er- örterungen fast aller deutschen Kirchenrechtslehrer von Bedeutung und anderer hocherleuchteten Männer der Wissenschaft ...
Strona 3
... begründen , wenn dieselbe die Kirche ertheilen würde .. 1 Durch das canonische Recht wurde aber das Verhältniss zwi ... Begründung . Es war zwar früher über die Frage die- ser staatlichen Genehmigung eine bedeutende Controverse unter ...
... begründen , wenn dieselbe die Kirche ertheilen würde .. 1 Durch das canonische Recht wurde aber das Verhältniss zwi ... Begründung . Es war zwar früher über die Frage die- ser staatlichen Genehmigung eine bedeutende Controverse unter ...
Strona 6
... Begründung derartiger Ge- meinschaften eine Bewilligung des Staates nöthig sein soll . Die Vorschriften des römischen Rechtes - betreffend die Corporationen beruhen auf politischen Gründen und haben schon darum bei veränderter ...
... Begründung derartiger Ge- meinschaften eine Bewilligung des Staates nöthig sein soll . Die Vorschriften des römischen Rechtes - betreffend die Corporationen beruhen auf politischen Gründen und haben schon darum bei veränderter ...
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Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Absicht Angelegenheiten Anstalt April Archiv für Kirchenrecht Artikel Aufenthalt ausdrücklich Behörde Benedict Beschlüsse besondere Bestimmungen betreffenden Beziehung bezüglich Bischof Braunsberg bürgerlichen canonische Recht Canonisten Censur Concordat Congregation Decret Diocese disp Dogma Döllinger Domicil domicilium Ecclesiae Eigenthum Entscheidung ergebenst Erklärung Erlass Ermland Erzbischof evangelischen Excellenz Falle geistlichen Gemeinde Gesetz Glaubens Grossen Rathes Grund Gymnasium heiligen Herrn Hirtenbrief incol indem Infallibilität Jahre Juli Kantons Bern katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen Königlichen Landrecht Lauterbach Lauterbach cap Lehramt Lehre lichen März Matrim missio canonica Mitglieder municip muss namentlich nothwendig öffentlichen Ordensschwestern Orte österreichischen Papst päpstlichen Parochie Personen Pfarrer Pius IX Pruntrut quae Quasidomicil quod Regierung Reiffenstuel Religionsunterricht religiösen Orden resp römischen Sanchez Savigny a. a. O. S. Schmalzgrueber Schrift Schüler soll Staat staatlichen Staatsregierung Thatsache Theil Trauung Tridentinum Unfehlbarkeit unserer Unterricht Ursulinerinnen Urtheil Vaticanischen Concils Venet Verfassung Weise Wollmann
Popularne fragmenty
Strona 8 - Sunt enim eunuchi qui de matris utero sic nati sunt, et sunt eunuchi qui facti sunt ab hominibus, et sunt eunuchi qui se ipsos castraverunt propter regnum caelorum. Qui potest capere capiat.
Strona 329 - Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will,'< so wahr mir Gott helfe usw" Dem Schwörenden bleibt es überlassen, den vorstehend festgestellten Eidesworten die seinem religiösen Bekenntnis, entsprechende Velräftigungsformcl'"> hinzuzufüge».
Strona 120 - Decernentes pariter easdem praesentes litteras firmas, validas, et efficaces existere, et fore, suosque plenarios, et integros effectus sortiri, et obtinere, ac...
Strona cxxxviii - Apostolicis ceterisque contrariis quibuscumque. Volumus autem ut praesentium Litterarum transumptis seu exemplis etiam impressis, manu alicuius notarii publici subscriptis, et sigillo personae in ecclesiastica dignitate constitutae munitis, eadem prorsus fides adhibeatur quae adhiberetur ipsis praesentibus si forent exhibitae vel ostensae. Datum Romae apud S. Petrum sub Annulo...
Strona 63 - Aussitôt que le conseil aura été formé, il choisira au scrutin, parmi ses membres, ceux qui ,comme marguilliers, entreront dans la composition du bureau ; et, à l'avenir, dans celle de ses sessions qui répondra à l'expiration du temps fixé par le présent règlement pour l'exercice des fonctions de marguilliers, il fera également, au scrutin, élection de celui de ses membres qui remplacera le marguillier sortant.
Strona 74 - ... de cinq membres , non compris les membres de droit , par la sortie de trois membres désignés par la voie du sort, après les trois premières années , et des deux autres après les six ans révolus. Dans la suite, ce seront toujours les plus anciens en exercice qui devront sortir.
Strona cxlv - Petrus sich stets werden angelegen sein lassen, den ihnen anvertrauten Theil des Volkes Gottes deutscher Zunge in der Einheit und Reinheit des katholischen Glaubens zu erhalten, auf dass sich die einige katholische Wahrheit so entwickle und bewähre, wie es die ehrwürdigen Gewohnheiten seiner Väter, wie es der durch Jahrhunderte ausgeprägte...
Strona 121 - Auditores judicari et definiri debere, ac irritum et inane, si secus super bis a quoquam quavis auctoritate scienter vel ignoranter contigerit attentari.
Strona cliv - Augenblick an nicht mehr erkannt werden kann , in welchem die kirchliche Autorität selbst das Ansehen der weltlichen Obrigkeit und ihrer Gesetze zu missachten, und sich auch in Sachen der weltlichen Herrschaft über die Staatsgewalt zu erheben beginnt. Von diesem Augenblick an vermag Niemand mehr in einer vollen Wahrung des Ansehens der Kirche zugleich eine Wahrung des Ansehens der Staatsgewalt zu finden.
Strona xi - Auctoritäl der Kirche losgesagt hat und nur an ihre eigene Unfehlbarkeit glaubt, ist unverträglich mit dem katholischen Glauben. Sie ist ein Abfall von dem wahren Geiste der Kirche, indem sie dem Geiste einer falschen Freiheit huldigt, welcher dem Glauben an...