| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - Liczba stron: 764
...obrigkeitlich« Erlaubniß der Verfügung de« Gesetzes unterworfen sind. Art. 30. Alle Preußen haben da« Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Das Gesetz regelk, insbesondere zur Aufrechthaltung der össentlichen Sicherheit, die Ausübung de« in diesem... | |
| Carl Weil - 1850 - Liczba stron: 274
...obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind. Art. 30. Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechthaltung der össentlichen Sicherheit, die Ausübung des in diesem und in dem vorstehenden Artikel (29) gewährleisteten... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - Liczba stron: 760
...dieselbe für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährlich erachtet. Art. 28. Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Art. 29. Die Bedingungen, unter welchen Corvorationsrechtc crthcilt oder verweigert werden, bestimmt... | |
| Prussia (Kingdom) - 1851 - Liczba stron: 528
...schon im Art. 30 der VerfassungsUrkunde vom 31. Januar 1860 allen Preußen das Recht eingeräumt sei, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen, daß es daher zur Errichtung von gemeinschaftlichen Aussteuer-, Sterbe« und Wittwen-Kassm nicht noch... | |
| Aemilius Ludwig Richter - 1853 - Liczba stron: 820
...können dieselben nur durch besondre Gesetze erlangen." Art. 30. ..Alle l'reussen haben das Hecht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...zu vereinigen. Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentl. Sicherheit, die Ausübg. dieses Hechts." Art. 31. „Die Bedingungen,... | |
| Carolus Josephus Nispen tot Pannerden - 1853 - Liczba stron: 220
...und öffentlichen Religionsuebung wird gewahrleistet;" terwijl art. 30 luidt: //Alle Preuszen haben das Recht sich zu solchen //Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Geselln schaften zu vereinigen. //Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechthaltung der öffentli//chen... | |
| Adolf Wolff - 1854 - Liczba stron: 626
...erachtet. 8. 16. All« Ftaatsbürgcr sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. §. 1?. Das Pttitionsrecbt steht allen Staatsbürgern zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind... | |
| Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Karl Friedrich Lucian Samwer, Julius Hopf - 1855 - Liczba stron: 716
...iür die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährlich erachtet. — Art. 2>8. Alle Preussen haben das Recht , sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. — Art. 29. Die Bedingungen, unter welchen Korporationsrechte ertheilt oder verweigert werden, bestimmt... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - Liczba stron: 718
...öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährlich erachtet. — Art. 28. Alle Preussen haben das Hecht . sich zu solchen Zwecken , welche den Strafgesetzen...nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. — Art. 29. Die Bedingungen, unter welchen Korpora t ionsrechte erlheill oder verweigert werden, bestimmt... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1863 - Liczba stron: 584
...ausgeübt oder verloren werden, bestimmt das Gesetz." Preuszische Verf. §. 30: „Alle Preuszen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen...Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit die Ausübung des — Rechts. Politische Vereine können Beschränkungen und vorübergehenden Verboten im Wege der Gesetzgebung... | |
| |