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scheinung. Als bildender künstler hat er fast nichts geleistet. Man kennt von ihm kaum mehr als sein denkmal für Linné im museum der Oxforder universität. Er hat sich mit dem bescheidenen amte eines technischen zeichners und zeichenlehrers begnügen müssen. Obwohl er schon vor gründung jener berühmten künstlergenossenschaft verse schrieb, ist doch bis vor kurzem nur äusserst wenig von seinen gedichten bekannt geworden. In der kurzlebigen zeitschrift der präraphaeliten The Germ hat er vier gedichte veröffentlicht: 'A Sketch from Nature', 'Viola and Olivia', 'An Incident in the Siege of Troy' und 'Smoke'. Nunmehr, beinahe zwanzig jahre nach dem tode Tupper's, hat sich William Michael Rossetti der mihe unterzogen, den poetischen nachlass seines freundes zu sichten, um das beste daraus in dem vorliegenden bändchen zu vereinigen. Dieses beste ist nicht immer gut. Einige gedichte sind völlig unreif, andern fehlt die letzte feile, wieder andere sind zu lang ausgesponnen und zeigen zu wenig scharfe pointierung. Tupper's starke liegt im entwerfen farbenprächtiger landschaftlicher stimmungsbilder, nicht in der gefühlslyrik. In der schilderung der waldespoesie findet er oft köstliche töne. So sind 'A warm February' und 'In a wood' in ihrer art vorzüglich. Das von Dante Gabriel Rossetti so sehr gelobte gedicht Eden after sixty centuries' weist manche verwandte zuge mit der dichtweise des verfassers von Eden Bowes auf. Auch das schöne sonett Unachieved' erinnert uns stark an denselben dichter, der das gleiche motiv der wunschlosen liebe in so inniger weise besungen hat. Die anmerkungen am schlusse des bandes geben einige wenige erläuterungen zu verschiedenen gedichten. Zu dem gedichte "The Debit Side' bemerkt der herausgeber richtig, es sei eine parodie zu dem sonett, das er selbst im jahre 1849 verfasst habe, und das auf dem umschlag aller nummern von The Germ' gedruckt worden sei. Da dies launige gedicht den, der William Michael Rossetti's ernstes sonett nicht kennt, ganz unverständlich ist, so hätte der herausgeber sein sonett in den anmerkungen abdrucken müssen. Weil dies unterblieb, so will ich hier für die leser des vorliegenden bandchens das parodierte sonett beitigen.

When whoso merely hath a little thought

Will plainly think the thought which is in him,
Not imaging another's bright or dry

Not mangling with new words what others taught,

When whoso speaks, from having either sought

Or only found, will spek, not just to skim

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A thing I might myself have thought as well,
But would not say it, for it was not worth"

Ask: "Is this truth?" For is it still to tell
That, be the theme a point or the whole earth
Truth is a circle perfect, great or small!

Memmingen, März 1898.

Br. Schnabel.

GESCHICHTE UND KULTURGESCHICHTE.

Fritz Roeder, Die familie bei den Angelsachsen. Eine kultur- und litterarhistorische studie auf grund gleichzeitiger quellen. I. Mann und frau. (Studien zur Engl. philol. hrsg. v. L. Morsbach IV.) Halle, Niemeyer, 1899. X und 184 s. [S. 46 auch dissert. Göttingen 1899].

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Dieses lohnende thema findet hier die bisher ausführlichste darstellung. Fleissig und gelehrt sind die stellen der gesetze und der poesie, aber auch der sonst oft übersehenen predigten gesammelt, ferner wohl zum ersten male in solcher vollständigkeit alle ausdrücke des wortschatzes, die sich auf die ehe und die stellung der frau beziehen. Sie schon erlauben z. b. den wichtigen schluss, dass die braut, und nicht der mann, verlobt und getraut wird. Freilich eine grosse anzahl von citaten und wörtern ergibt keinen sachlichen fortschritt; dass sie dennoch nicht fortblieben, wird künftigen forschern unnützes suchen sparen; sie durften aber mehr zusammengedrängt werden. Eheliches güterrecht bleibt ausgeschlossen, einem zweiten teile wergeld, gerichtsfähigkeit, landeigen der frau, todesstrafe an ihr, Vormundschaft vorbehalten. Hoffentlich erscheint dann index oder inhaltsverzeichnis; denn unter 'capitel 1: Verlobung und heimführung' verbergen sich jetzt u. a. liebe, schönheitsideal, ehemotiv, untreue, ehehindernis (aus heidenglauben, nonnenweihe, verwandtschaft), bestrafung unerlaubter ehe, zeitliches verbot für heiraten, einsegnung, concubinat, frauenraub, vielweiberei.

Unter den quellen sind die poetischen am besten gesichtet; hier versucht verf. eigene erklärungen, abweichend von neuesten autoritäten, z. b. betreffend Klage der frau und Botschaft des ge

mahls, und schweift bisweilen in die litteraturgeschichte und die lexikographie ab (hadswæpe 50; gegadorwist 71), gestützt auf gute sprachkenntnis und vertrautheit mit neuester philologie. Fein bemerkt er, Cynewulf idealisire Julianen aus hochachtung mehr vor der heiligen als der frau [teilweise auch aus seinem allgemeinen stil], und die Eva im Satan dürfe nicht zu folgerungen verleiten, weil der dichter ciner ihm mit dem Blickling - Homileten gemeinsamen quelle nur folgt. Er lässt die frauengestalten der dichtung an uns vorüberziehen und trägt keine schuld, wenn sie dem rechtshistoriker nichts zu sagen wissen. Vernachlässigt sind die urkunden, in denen die frau keineswegs so unmündig erscheint, wie sie der verf. schildert. Auch über die frau in der thronfolge wäre einiges zu sagen: Wilhelm I. und Heinrich I. legten wert auf die verwandtschaft mit englischen fürstinnen. Bei den gesetzbüchern hat verf. leider Fränkisches mit Theodors und Egberts namen als echt genommen. In die schwierigen rechtsgeschichtlichen controversen, die sich gerade den ältesten gesetzen anhängen, wagt er sich nicht hinein. Der deutschen litteratur darüber ist er aber aufmerksam gefolgt und versteht die hauptsachen richtig.

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Beim abdruck der quellen sollte er die wortabteilung normalisieren, statt riht ymbrenum, to riht awe (vgl. 69) zu trennen. Dass er jedes citat deutsch übersetzt, verdient lob. Nur brauchte er nicht seine bessere kunde früheren zu unterwerfen: geude landes gab von dem lande' 28, (wo er Kingston und den dom von Canterbury verkennt); swa-swa 'und' 45, borh VI Atr 25 ‘bürgschaft', u eddian ‘sich erwetten' sind fehler seiner vorgänger. Im text versteht er peodcwen richtig, wiederholt aber Grein's 'volksfrau'; er druckt 98 ten Brink ab, um ihn dann in drei punkten zu korrigieren. Eigene übertragungen liefert er tadellos. Also mehr kühnheit!

Der vergleich mit andern germanischen culturen hatte er recht zu unterlassen; nur hätte er manchen allgemeinen gedanken germanischer rechtsgeschichte gangbaren lehrbüchern entnehmen sollen, z. b. dass verstümmelung die todesstrafe ersetzt. Bisweilen trifft er mit historischem blicke richtiges: der concubinat bestand auch rechtlich und ward sogar von der kirche anerkannt (he beo on anre gehealden, beo hit cyfes beo hit awe); bei Wihtræd umfasst unriht hæmed mehr als adulterium und concubinat; bei Cnut II 76, 1 erscheint die frau selbständiger als bei Ine; in den diebstahlbedrohungen spricht der gesetzgeber meist von armen, während die dichtung meist von reichen aristokraten handelt; die hohe achtung vor der frau in der

epik um 700 beweist, dass ihre soziale stellung höher war als die legale; die kirche drückt jene herab und hebt diese; die Marienverehrung der Angelsachsen ist nicht überschwenglich [aber überall erst später auf dem gipfel]; liebe vor der ehe spielt in der litteratur keine rolle; die witwe bleibt im alten Kent unter vormundschaft, und zwar, wenn kinderlos, ihrer vatersippe, tritt um 1000 aber in den schutz von staat und kirche.

Ι

In manchem weiche ich ab: Unter rihtum life versteht Wihtræd 3 'ehe' laut Wif 6. Hochzeitsceremonien folgen nicht aus einzelnen glossen, die gelehrte bildungen (z. b. für brautlied') sein können. Keineswegs steht in VI Atr 25, I der grund für das hochzeitsverbot in 25, sondern letzteres war noch gar nicht interpoliert in V Atr 18, welche stelle sonst gleich lautet. Uneingesegnete ehen kommen noch im 12. jahrh. vor (Missal of York ed. Henderson 191). Der concubinat entstand schwerlich aus verbindungen nur mit sklavinnen. Ehe durch frauenraub ist nicht 'völlig rechtlos'. Der ersatz des sippenschutzes durch den staat ruht nicht auf römischem recht und fand nicht den 'ersten anhalt' in der stellung der witwe. Die anzahl der unzuchtsfälle bei Æthelberht erklärt sich nicht aus 'engerem zusammenleben auf dem lande'. Kaum vollziehbar, jedenfalls unrichtig ist der schlussgedanke 157: 'schon [um 725] sittlicher verfall, der unverdorbene sinn [leidet] unter Dänen, die normannische eroberung rettet, denn sie [weckt] kräfte gegen fremde nationalität'.

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Die abbildung s. 31 erklärt verf. für eine verlobung. Sie illustriert in den Wundern des ostens, welche übrigens längst gedruckt1) sind; vgl. Wülker Grundriss 626 das beschenken eines fremden mit einer frau. Den maler (nicht den übersetzer) hält nun verf. für den umdeuter heidnischer unsitte in englische ceremonie. Aber der die frau empfangende ist mit nackten beinen und wanderstab, folglich als fremder [nicht unfreier], nicht als englischer bräutigam dargestellt, den sippe oder bürgen umgeben müssten. Auch scheint die frau gezwungen zu werden. Endlich fehlt jede spur des wettvertrages, der doch nicht mit der braut selbst gemacht wurde. Der maler hat also ein gifan, nicht forgifan darstellen wollen.

Diese widersprüche werden beweisen, wie anregend Roeder's erstlingsschrift ist. Wer immer in germanischen familienaltertümern forscht, wird diese vorarbeit dankbar begrüssen.

1) Cockayne, Narratiunculae p. 38. 78. 80 bestätigt Roeder's vermutung s. 181 fulle aus der andern hs. und liest besser gyfad hi.

Berlin, 10. Nov. 1899.

F. Liebermann.

The Saints and Missionaries of the Anglo-Saxon Era. First Series. By the Rev. D. C. O. Adams. With a Preface by the Rev. T. T. Carter. Oxford, London, Mowbray & Co. o. j. 8o. XI, 458 s.

Durch kränklichkeit genötigt, auf die ausübung einer pastoralen wirksamkeit zu verzichten, hat der verfasser die ihm zur verfügung stehende mussezeit dazu benützt, sich in die geschichte der ags. kirche zu vertiefen. Eine frucht seiner studien erhalten wir in dem zur anzeige vorliegenden buche, in dem sich Adams die aufgabe gestellt hat, das innere leben und die besonderen eigenschaften aller hervorragenden glieder der ae. kirche, wie auch die verhältnisse der zeit, in welcher sie lebten, zur darstellung zu bringen. Gelehrte absichten liegen dem verfasser vollständig fern; er will in erster linie erbaulich wirken und der stärkung und kräftigung religiösen empfindens und kirchlichen lebens dienen. Am besten drückt sich der charakter des werkes wohl in dem wunsche aus, den der verfasser des vorwortes ihm mit auf den weg gibt, dass durch Gottes führung die jetzt getrennten glieder der kirche wieder mit einander vereinigt werden möchten. Ergebnisse selbständiger wissenschaftlicher forschung dürfen wir darum in diesen nach provinzen chronologisch geordneten lebensläufen ags. heiliger nicht suchen; es sind einfache, in volkstümlichem tone vorgetragene erzählungen, die keinen andern anspruch erheben, als lesbare auszüge und zusammenstellungen aus den geläufigsten quellen der ae. kirchengeschichte, Beda, Annalen, William von Malmesbury etc. zu sein. Dem texte sind eine anzahl illustrationen beigegeben, die, soweit sie auf photographischen aufnahmen historischer denkmäler und landschaften beruhen, recht interessant und meist auch gut reproduciert sind: für die übrigen frei erfundenen kompositionen über scenen aus dem leben verschiedener heiligen, Augustin, Cuthbert, Oswald u. s. w. vermag ich mich nicht zu erwärmen, sie wären meiner meinung nach besser weggeblieben.

Basel, Dezember 1898.

Gustav Binz.

Johannes Leitiitz, Altenglands unterrichts- und schulwesen. Dresden und Leipzig, 1898. 32 ss. 8o. Pr.: mk. 0,80. (Neusprachliche abhandlungen aus dem gebiete der phraseologie, realien, stilistik und synonymik etc. herausgegeben von dr. Clemens Klöpper - Rostock. Heft III.)

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