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aber gleich hinzu, dass solche übungen nicht getrieben werden dürfen, »um die grammatik zu wiederholen oder zu erweitern«. Meiner ansicht nach geht hier Wendt in seiner abneigung gegen die grammatik zu weit. Was liegt denn daran, wenn irgend eine seite der grammatik, die in den früheren jahrgängen nicht gründlich genug durchgenommen oder von den schülern wieder vergessen worden ist, auf der oberstufe wieder eingeübt oder erweitert wird?

Mit den in these 7 aufgestellten grundsätzen betreffs der auswahl der classenlectüre können wir uns im allgemeinen einverstanden erklären; nur liegt, wie ich es schon oben bei besprechung der ersten these betont habe, die gefahr nahe, dass durch die zu starke betonung der realien und durch den fast gänzlichen ausschluss der schöngeistigen litteratur in einseitiger weise nur der verstand der schüler ausgebildet wird, während ihr gemüth ganz leer ausgeht. Wie die österreichischen schulbehörden über die wahl der lectüre denken, beweist folgende stelle aus den neuen 'Instructionen', p. 70: >>Im übrigen können ausser altbewährten werken, wie Milton's Paradise Lost, Reden von Pitt und Burke, Scott's Lay of the Last Minstrel, Byron's Childe Harold's Pilgrimage, Prisoner of Chillon, Southey's Life of Nelson, Macaulay's History of England, I. band, und Essays on Clive and Warren Hastings, Irving's Sketch Book, Dickens' Christmas Carol und Tennyson's Enoch Arden u. a. noch modernere texte empfohlen werden, wie abschnitte aus Green's Short History of the English People, aus Froude's Oceana, Gardiner's historischen werken, eine auswahl aus besseren modernen romanschriftstellern wie Charles Kingsley, George Eliot, R. L. Stevenson, A. Trollope, Rudyard Kipling, u. a. oder neueren rednern wie Gladstone und Salisbury«.

Wendt will mit seiner 8. these: »Litteraturgeschichte ist in jeder form ausgeschlossen« keineswegs den schülern litterarhistorische kenntnisse vorenthalten; denn er sagt selbst (Verhandlungen etc., p. 71): »Eine gelegenheit, die hauptnamen und hauptperioden der fremden litteratur zu nennen, bietet sich schon mal im lehrpensum der oberen classen«. Er scheint sich bloss gegen die zu litterarhistorischen zwecken zurechtgelegte lectüre zu wenden, wie sie früher vielfach betrieben wurde, aber heute glücklicherweise nicht mehr betrieben wird. Die österreichischen >> Instructionen« schreiben p. 77 folgendes vor: »Das wissen in der litteraturgeschichte beschränke sich darauf, dass der schüler gelegentlich der lectüre eine übersicht über die hauptperioden des

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J. Ellinger, Die Wendt'schen thesen. III.

englischen schriftthums und einige kenntniss von dem leben und den werken der bedeutendsten schriftsteller erhalte<<. Ich glaube, dass unsere 'Instructionen' hierin gewiss nicht zu weit gehen und dass die hier aufgestellten forderungen, ohne dass deswegen die übrigen zwecke des fremdsprachlichen unterrichtes darunter schaden leiden würden, erfüllbar sind.

Gegen these 9 und 11 ist nichts einzuwenden; was die these Io anlangt, so können dort, wo schulfeiern üblich sind, declamationen dramatischer scenen nur nützlich sein. Die in der these 12 verlangte revision der bestimmungen für die reifeprüfung wird über kurz oder lang vorgenommen werden müssen, da diese bestimmungen meist aus einer zeit herrühren, wo von einer reform des sprachunterrichtes noch keine rede war.

Da nach dem gesagten die Wendt'schen thesen eigentlich nichts anderes verlangen als einen consequent durchgeführten abschluss eines nach den grundsätzen der reform begonnenen sprachunterrichts, so verdienen sie sowohl von den fachgenossen als auch von den schulbehörden in ernstliche erwägung gezogen zu werden. Und ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich behaupte, dass die thesen, wenn sie von einigen härten und übertreibungen, die ihnen noch anhaften, befreit werden, alle aussicht haben, auf dem nächsten neuphilologentage einer noch viel freundlicheren aufnahme zu begegnen, als dies im jahre 1898 in Wien der fall war.

Wien, April 1899.

J. Ellinger.

LITTERATUR.

I.

B. ten Brink, Geschichte der englischen litteratur. Erster band. Bis zu Wiclif's auftreten. Zweite verbesserte und vermehrte auflage herausgegeben von A. Brandl. Strassburg. Verlag von K. J. Trübner. 1899. XX + 520 ss. 8o.

Pr.: mk. 4,50.

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Brandl bemerkt mit recht (p. IX), dass, falls das vorliegende werk seinen actuellen werth nicht blos den persönlichen und historischen behalten sollte, an manchen stellen ein modernisirendes eingreifen unerlässlich war. Er weist ferner darauf hin, dass einerseits ten Brink selbst an seinen überzeugungen zähe festhielt, andrerseits aber doch mehrfach neu erschlossenes material gezeigt habe, dass auch er nicht unfehlbar war. Dass unter diesen umständen die aufgabe eines bearbeiters keine leichte war, wird man ohne weiteres zugeben. Brandl ist zu den grundsätzen gelangt, da wo ten Brink den streitfragen auswich, wie beim Beowulf, dieselben auch nicht hereinzuziehen, dagegen, wo neue hss. ans licht gebracht wurden, die resultate frei zu verwerthen. Am meisten geändert wurde in bezug auf die behandlung Cynewulf's. „Die partien über die romanische litteratur des eften und zwölften jahrhunderts hat prof. Gröber durchgesehen und in seiner sorgsamen, kundigen weise mehrfach berichtigt. Im vierzehnten jahrhundert flossen die quellen schon für ten Brink so reichlich, dass an seinem text fast nichts mehr zu thun war“. Anhangsweise sind die aufsätze und anmerkungen, die ten Brink zu Kennedy's übersetzung seines werkes beigesteuert, so wie alles das, was er sonst werthvolles über altenglische dichtung oder autoren in aufsatzform veröffentlicht hatte", beigegeben (p. 429-498).

Bei der beurtheilung dieser zweiten auflage kann es sich naturgemäss nicht mehr handeln um eine kritik von ten Brink's leistung, deren vortrefflichkeit ja schon längst allseitig anerkannt worden ist, sondern einzig und allein um das verfahren des bearbeiters gegenüber den bedürfnissen des lesenden publikums.

Die änderungen, besser gesagt, verschiebungen (p. X), die der herausgeber bei der besprechung der Cynewulffrage vorgenommen hat, wird man gewiss billigen können; nur nimmt sich bei der erörterung des nunmehr unbekannten verfassers der Vision vom kreuze (p. 60) der ausdruck: „Der dichter von dem es herrührt, war älter geworden", etwas sonderbar aus; mit ten Brink auf Cynewulf bezogen, war er ganz an seinem platze. Auch sonst finden sich namentlich für

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die ältere zeit verschiedentliche hinweise auf abweichende ansichten anderer gelehrter, die nach dem erscheinen der ersten auflage geäussert worden sind; indessen würden wir dankbar dafür gewesen sein, wenn solche besonders für die späteren perioden in noch viel reichlicherer weise angebracht worden wären. Wenn ,die meinung des stumm gewordenen autors pietätvolle berücksichtigung“ erheischte, so war dieser forderung ja vollständig genüge geleistet, wenn der wortlaut seines textes gewahrt wurde, während man den leser in form von anmerkungen über die jetzt geltende auffassung instruirte. Ich will hier nur einige fälle hervorheben.

Wenn es p. 213 in bezug auf die sage von Beuves de Hanstone heisst, dass sie in ihrer frz. fassung sogar direct an den karolingischen sagenkreis" anknüpfe, so ist das ungenau; erstens existiren, wie wir jetzt wissen, verschiedene französische fassungen, und zweitens findet sich in der kürzesten und ältesten noch keinerlei anknüpfung an die Karlssage.

p. 227 sagt ten Brink bezüglich des Ormulum's: „Von frz. elementen enthielt diese sprache noch gar nichts." Diese ansicht ist, mit ausdrücklicher beziehung auf die obige äusserung, von Kluge (Engl. stud. XXII [1896] p. 179 ff.) überzeugend widerlegt worden. Gleich darauf heisst es: „Die theologische tradition Orm's knüpfte an Aelfric und die von ihm ausgehende bewegung an. In Aelfric's schriften, sowie in Beda und Augustin scheint er recht zu hause." Indessen hat Sarrazin in diesem blatte, bd. VI p. 1 ff. gezeigt, dass Orm's hauptquelle allerdings Beda ist, dass aber von einer directen benutzung Augustin's, Hieronymus' oder Aelfric's nichts zu entdecken ist (a. a. o. p. 26). ten Brink fusste hier auf den angaben von White, und das war sein gutes recht, denn wer alle einschlägigen arbeiten früherer gelehrter nachprüfen wollte, ehe er ihre resultate aufnimmt, würde niemals eine litteraturgeschichte zu stande bringen. Aber dem heutigen leser muss doch in erster linie an der feststellung des thatbestandes liegen. „In Frankreich hat sich in die erotische fabel ein chevalereskes element gemischt. Wir sehen den helden zwei arabische Goliaths besiegen und im gottesurtheil für die unschuld seiner geliebten kämpfen" lesen wir in der erörterung der sage von Floire et Blancheflor (p. 274). Aber im frz. II, von welcher fassung hier überhaupt nur die rede sein kann, handelt es sich nur um einen ausländischen recken, welchen Floire besiegt, Jonas de Haudres, und von einem gottesurtheil ist hier gar nicht die rede, sondern nur in der altnordischen prosa. Ich hatte darauf bereits in meiner besprechung der ersten auflage (Engl. stud. I, p. 508) hingewiesen, ohne, wie man sieht, beachtung zu finden. Die denselben roman betreffende vermuthung (p. 275): „Wie es scheint, entstand nicht lange nachher eine neue bearbeitung aus dem Französischen, während die erste nachdichtung sich auch nach dem norden verbreitete", dürfte bei einem blick auf Hausknecht's ausgabe einfach zu streichen sein. Von dem dichter des Sir Tristrem wird p. 277 gesagt: „Soweit er seine vorlage versteht, folgt er ihr mit sklavischer treue, ohne die unebenheiten der erzählung sie rührten nicht vom frz. dichter her, sondern waren durch lücken in der überlieferung entstanden zu beseitigen, ja ohne sie recht zu empfinden." Das ist doch wohl jetzt nicht mehr die herrschende auffassung. Ueber die quellen des gereimten Alexander-romans bemerkt ten Brink (p. 280): „Indem er [sc. der dichter] in der hauptsache einer frz. bearbeitung der sage wie es scheint, einer noch nicht veröffentlichten version - folgt, ergänzt er den daraus entnommenen stoff mittelst einer lat. quelle“.

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Hier war auf die schöne entdeckung Paul Meyer's hinzuweisen, dass es sich um den Roman de toute chevalerie des Eustachius von Kent handelt (vgl. Brandl, Paul's Grundriss IIa, p. 634). Falls Brand von meinem nachweise eines gemeinsamen verfassers von Alisaunder und Arthur and Merlin überzeugt war, was ich ja nicht wissen kann, so konnte er wohl dem leser einen fingerzeig darüber geben. In der inhaltsangabe des Bevis von Hamtoun (p. 286) ist von zwei in Ivor's burgverliess hausenden drachen die rede, die der held mittels eines zufällig gefundenen knüppels besiegt, worin der über die phantasie des richtigen sagenforschers verfügende „eine verjüngung Beowulf's, des siegers über Grendel und Grendel's mutter, erblicken" könne. Dabei ist aber doch beachtenswerth, dass der hier herangezogene passus nicht dem ältesten bestande der englischen dichtung angehört, auch im frz. original fehlt. Und wenn gleich darauf der drachenkampf erwähnt wird, den Bevis in der nähe von Köln besteht, und der an Siegfried und den Drachenfels erinnern könne, so ist der umstand von nicht geringem interesse, dass derselbe einen zusatz seitens des englischen dichters darstellt. Bei der besprechung von Amis and Amiloun ist ten Brink von der ansicht ausgegangen, dass die chanson de geste Amis et Amiles die quelle des englischen gedichtes in ryme couee sei, und es ist ganz klar, dass diese auffassung sein urtheil über das verhältniss der englischen epopõen zu ihren frz. vorlagen (p. 293 f.) überhaupt beeinflusst hat (vgl. Engl. stud. I, p. 507). In einer, vor erscheinen meiner ausgabe verfassten note zur englischen übersetzung erwähnt er zwar die gegentheilige ansicht, dass vielmehr ein agn. gedicht in reimpaaren als die vorlage des Engländer's anzusehen sei, bemerkt aber dabei, dass er über das gegenseitige verhältniss des englischen und anglo-normannischen gedichtes immer noch in zweifel sei. „Dieses abhängigkeitsverhältniss scheint mir nämlich die möglichkeit nicht auszuschliessen, dass das letztere eher eine nachahmung, als die vorlage des ersteren sei“ (p. 291). Das ist ja nun einer der fälle, wo ten Brink an seiner überzeugung zähe festhielt, aber diesmal wirklich mit unrecht. Ich bin auch ziemlich sicher, dass wenn er gelegenheit gehabt hätte, meine 1884 erschienene ausgabe (Kennedy's übersetzung datirt von 1883) für eine neue ausgabe zu verwerthen, er das irrige seiner annahme eingesehen haben würde. Man erwäge nur das rein zeitliche moment. Nach ten Brink's eignem urtheil (p. 288) tritt die schweifreimstrophe erst unter Edward I., also im letzten viertel des 13. jahrhunderts in England auf: früher kann also A. u. A. nicht wohl verfasst sein; die älteste hs. stammt sogar erst aus dem ersten viertel des 14. jahrhunderts. Dagegen dürfte die älteste und beste hs. des frz. roman d'aventure schwerlich viel nach 1200 geschrieben sein (s. meine ausgabe p. LXXIII), und überdies weist das englische gedicht in seinem verhältniss zum französischen, mag dasselbe so oder so aufgefasst werden, auf eine frühere stufe des letzteren hin, als wie sie durch die erhaltenen hss. dargestellt wird. Dadurch scheint die priorität des frz. textes endgültig gesichert. Aber der leser von ten Brink's litteraturgeschichte, der über diesen eigentlich sehr einfachen sachverhalt keinerlei auskunft erhält, muss die frage auch heute noch für eine offene halten. p. 292 hat ten Brink sechs strophen der eben besprochenen dichtung in übersetzung ausgehoben; Brandl hat da übersehen, dass in meiner ausgabe nach der vierten eine neue hinzu gekommen ist (obwohl er den umfang nach meinem texte richtig angiebt), nämlich v. 2113-24, die sicherlich ächt ist und so lautet: „Und er ist dein bruder, herr Amylioun, der einst ein edler baron war, mochte er reiten oder gehen, und

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