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FONTES

IURIS ECCLESIASTICI ANTIQUI ET HODIERNI.

EDIDIT

FERD. WALTER.

BONNAE 1861.

Das unter dem vorstehenden Titel erscheinende Werk enthält eine für das gründliche Studium des Kirchenrechts dringend nothwendig gewordene Sammlung. Dieselbe zerfällt in zwei Theile. Der Erste enthält historische Monumente in chronologischer Ordnung. Darunter befinden sich Auszüge aus den Formeln Marculfs und aus dem Liber diurnus Romanorum pontificum, wichtige Capitularien, die Regula Chrodogangi Metensis, das Pactum Calixtinum, wichtige Reichsgesetze, die Concordata nationis Germanicae, die auf die s. g. Gallicanischen Freiheiten bezüglichen Actenstücke, und Anderes. Der zweite Theil enthält in systematischer Zusammenstellung die Quellen des neueren und neuesten Kirchenrechts; den Reichsdeputations-Hauptschluss von 1803, die Concordate, Bullen und Gesetze über das Verhältniss der Kirche zu den Staaten, die wichtigsten päpstlichen Breven über das Eherecht von Benedict XIV. an, und andere das Kirchenrecht betreffende päpstliche Erlasse. und Staatsgesetze. Grade die neueste Zeit hat eine grosse Anzahl höchst wichtiger Gesetze hervorgebracht, darunter namentlich die für die Protestanten in Oesterreich, wovon eine Sammlung nicht nur für das Kirchenrecht, sondern auch für die Kirchengeschichte sehr willkommen sein wird. Die erscheinende Sammlung bildet ein selbstständiges Werk. Sie kann aber auch als Ergänzung zu allen Auflagen des Lehrbuches des Herausgebers, so wie zu allen andern Lehrbüchern gebraucht werden, deren Verfassern es vielleicht erwünscht sein wird, den Abdruck solcher Documente in einem Anhange weglassen zu können, wie dieses bereits Richter und nunmehr auch der Herausgeber in seiner neuesten Auflage gethan hat. Der Preis wird 2 Thaler bis 23 Thaler betragen und letzteren Betrag in keinem Falle übersteigen.

Die Ausgabe geschieht in 3 bis 4 Heften à 20 Sgr., die in rascher Folge erscheinen werden.

Bonn im August 1861.

Bonn, Druck von Carl Georgi.

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