Zeitschrift Fur Kirchenrecht Unter Mitwirkung1863 |
Z wnêtrza ksi±¿ki
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... bereits seit 1553 ein durch die geistliche Synode erwählter Superinten- dent stand , ihren Abschluss . Sie war die „ Staatskirche " des Sachsenlandes und umfasste ausser diesem auch die sächsischen Gebietstheile der ungrischen Comitate ...
... bereits seit 1553 ein durch die geistliche Synode erwählter Superinten- dent stand , ihren Abschluss . Sie war die „ Staatskirche " des Sachsenlandes und umfasste ausser diesem auch die sächsischen Gebietstheile der ungrischen Comitate ...
Strona 8
... bereits früher gefassten Beschluss , es solle der evangelische Theil den papistischen " , sowie dieser jenen nicht anfeinden noch beunruhigen , sondern beide sollten sich mit Ehre und Milde begegnen . Drei Jahre später , auf dem Landtag ...
... bereits früher gefassten Beschluss , es solle der evangelische Theil den papistischen " , sowie dieser jenen nicht anfeinden noch beunruhigen , sondern beide sollten sich mit Ehre und Milde begegnen . Drei Jahre später , auf dem Landtag ...
Strona 26
... Bereits früher ( Erlass vom 21. Aug. 1856 ) hatte auch der Minister für Cultus und Unterricht anerkannt : „ die Gesetze auf welche sich die Evangelischen in Ungarn und Siebenbürgen berufen , weisen hinsichtlich ihrer autonomen Stellung ...
... Bereits früher ( Erlass vom 21. Aug. 1856 ) hatte auch der Minister für Cultus und Unterricht anerkannt : „ die Gesetze auf welche sich die Evangelischen in Ungarn und Siebenbürgen berufen , weisen hinsichtlich ihrer autonomen Stellung ...
Strona 31
... bereits vorhandenes Recht : Observantia stricte et proprie non recte dicitur jus ipsum , sed potius est testimo- nium de jure jam ante vel expresse vel tacite constituto et idem operatur in jure non scripto , quod scriptura in scripto 1 ...
... bereits vorhandenes Recht : Observantia stricte et proprie non recte dicitur jus ipsum , sed potius est testimo- nium de jure jam ante vel expresse vel tacite constituto et idem operatur in jure non scripto , quod scriptura in scripto 1 ...
Strona 36
... bereits durch das wider- legt sind , was Puchta über das Gewohnheitsrecht im All- gemeinen ausgeführt hat , und womit ich ja im Wesentlichen ganz übereinstimme , kann es mir natürlich nicht einfallen , meinerseits dagegen auf eine ...
... bereits durch das wider- legt sind , was Puchta über das Gewohnheitsrecht im All- gemeinen ausgeführt hat , und womit ich ja im Wesentlichen ganz übereinstimme , kann es mir natürlich nicht einfallen , meinerseits dagegen auf eine ...
Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
allgemeinen alten anerkannt Ansicht April Artikel ausdrücklich ausser beiden bereits besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Beziehung Bezug Bischof bloss bürgerlichen christlichen Concordate daher deutschen diess eben eigenen Eigenthum eigentlich einzelnen enthalten Entscheidung erklärt Erlass ersten evangelischen Fall ferner Folge folgenden Form Frage französischen früher ganzen gehören geistlichen Gemeinde Gerichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt gewissen Gewohnheit gleich Gott grossen Grundsätze Hand Jahre Jahrhunderts Januar jetzt katholischen Kirche Kirchengemeinde Kirchenrecht kirchlichen König konnte Landes lange lassen Lehre letzteren lichen Macht März muss namentlich Natur neue Nothwendigkeit oben öffentlichen Orte Papst Personen Pfarrer Preussen Protestanten quod Recht rechtliche Reformation reformirten Regierung Religion Richter Sache Schrift Seite Sinne soll sollte später Staat Stand steht Stelle Synode Theil theokratischen überhaupt übrigens unserer Verbindung Verfassung Vergl Verhältniss Vermögen Verordnung verschiedenen Verträge Verwaltung viel vnnd Vorschriften Weise weiter weltlichen wenig wesentlich wieder wohl Worten Zeitschr Zweck zweiten
Popularne fragmenty
Strona 96 - ... sit sede indultum, quod interdici, suspendi vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto huiusmodi mentionem...
Strona 103 - II y aura recours au Conseil d'Etat dans tous les cas d'abus de la part des supérieurs et autres personnes ecclésiastiques. Les cas d'abus sont : l'usurpation ou l'excès...
Strona 89 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmacionis, communicionis et innovacionis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit indignacionem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum.
Strona 269 - Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc.
Strona 150 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Strona 248 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Strona 99 - ... quorum sex dierum, duos pro primo, duos pro secundo et reliquos duos dies vobis...
Strona 250 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 395 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Strona 366 - Nulle association de plus de vingt personnes, dont le but sera de se réunir tous les jours ou à certains jours marqués pour s'occuper d'objets religieux, littéraires, politiques ou autres, ne pourra se former qu'avec l'agrément du gouvernement, et sous les conditions qu'il plaira à l'autorité publique d'imposer à la société.