Zeitschrift Fur Kirchenrecht Unter Mitwirkung1863 |
Z wnêtrza ksi±¿ki
Wyniki 1 - 5 z 71
Strona 10
... Re- ligion verspottet werden , nach den frühern Artikeln . Auch ist Niemandem gestattet , dass er Jemanden wegen seiner 19 ) A. a . O. I , 90 . Lehre mit Gefangenschaft oder Entziehung seiner Stelle be- drohe : 10 Dr. G. D. Teutsch :
... Re- ligion verspottet werden , nach den frühern Artikeln . Auch ist Niemandem gestattet , dass er Jemanden wegen seiner 19 ) A. a . O. I , 90 . Lehre mit Gefangenschaft oder Entziehung seiner Stelle be- drohe : 10 Dr. G. D. Teutsch :
Strona 11
Dr. Richard Dove. Lehre mit Gefangenschaft oder Entziehung seiner Stelle be- drohe : denn der Glaube ist Gottes Geschenk ; derselbe entsteht durch das Hören , welches Hören durch Gottes Wort ist 20 ) . Nach diesen Vorgängen setzt schon ...
Dr. Richard Dove. Lehre mit Gefangenschaft oder Entziehung seiner Stelle be- drohe : denn der Glaube ist Gottes Geschenk ; derselbe entsteht durch das Hören , welches Hören durch Gottes Wort ist 20 ) . Nach diesen Vorgängen setzt schon ...
Strona 85
... Stelle durch Aufre- rius ( in add . resp . Clem . I. de off . Ord . Reg . 2. n . 30. [ in den Mé- moires du Clergé 6 , 61. ] ) ergiebt sich , dass auch derartige Appella- tionen an bestimmte Formen gebunden sein sollten . Es heisst dort ...
... Stelle durch Aufre- rius ( in add . resp . Clem . I. de off . Ord . Reg . 2. n . 30. [ in den Mé- moires du Clergé 6 , 61. ] ) ergiebt sich , dass auch derartige Appella- tionen an bestimmte Formen gebunden sein sollten . Es heisst dort ...
Strona 112
... . s . f . im Archiv nachlesen wollen . Vgl . auch die in der Zeitschrift Band II , S. 412. ff . aus dem Archiv mitgetheilte Stelle . gung unverhohlener Sympathien für die polnische Agitation als > abgeschmackte 112 Miscellen .
... . s . f . im Archiv nachlesen wollen . Vgl . auch die in der Zeitschrift Band II , S. 412. ff . aus dem Archiv mitgetheilte Stelle . gung unverhohlener Sympathien für die polnische Agitation als > abgeschmackte 112 Miscellen .
Strona 126
... Stelle vergessen . Dieser Papstkatalog kann aber für die Bestimmung des Alters der Handschrift gar nicht maassgebend sein , denn von der- selben Hand findet sich auf Blatt 7 und 8 ein Katalog der Mailänder Erz- bischöfe und dieser ist ...
... Stelle vergessen . Dieser Papstkatalog kann aber für die Bestimmung des Alters der Handschrift gar nicht maassgebend sein , denn von der- selben Hand findet sich auf Blatt 7 und 8 ein Katalog der Mailänder Erz- bischöfe und dieser ist ...
Kluczowe wyrazy i wyra¿enia
allgemeinen alten anerkannt Ansicht April Artikel ausdrücklich ausser beiden bereits besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Beziehung Bezug Bischof bloss bürgerlichen christlichen Concordate daher deutschen diess eben eigenen Eigenthum eigentlich einzelnen enthalten Entscheidung erklärt Erlass ersten evangelischen Fall ferner Folge folgenden Form Frage französischen früher ganzen gehören geistlichen Gemeinde Gerichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt gewissen Gewohnheit gleich Gott grossen Grundsätze Hand Jahre Jahrhunderts Januar jetzt katholischen Kirche Kirchengemeinde Kirchenrecht kirchlichen König konnte Landes lange lassen Lehre letzteren lichen Macht März muss namentlich Natur neue Nothwendigkeit oben öffentlichen Orte Papst Personen Pfarrer Preussen Protestanten quod Recht rechtliche Reformation reformirten Regierung Religion Richter Sache Schrift Seite Sinne soll sollte später Staat Stand steht Stelle Synode Theil theokratischen überhaupt übrigens unserer Verbindung Verfassung Vergl Verhältniss Vermögen Verordnung verschiedenen Verträge Verwaltung viel vnnd Vorschriften Weise weiter weltlichen wenig wesentlich wieder wohl Worten Zeitschr Zweck zweiten
Popularne fragmenty
Strona 96 - ... sit sede indultum, quod interdici, suspendi vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto huiusmodi mentionem...
Strona 103 - II y aura recours au Conseil d'Etat dans tous les cas d'abus de la part des supérieurs et autres personnes ecclésiastiques. Les cas d'abus sont : l'usurpation ou l'excès...
Strona 89 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmacionis, communicionis et innovacionis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit indignacionem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum.
Strona 269 - Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc.
Strona 150 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Strona 248 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Strona 99 - ... quorum sex dierum, duos pro primo, duos pro secundo et reliquos duos dies vobis...
Strona 250 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Strona 395 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Strona 366 - Nulle association de plus de vingt personnes, dont le but sera de se réunir tous les jours ou à certains jours marqués pour s'occuper d'objets religieux, littéraires, politiques ou autres, ne pourra se former qu'avec l'agrément du gouvernement, et sous les conditions qu'il plaira à l'autorité publique d'imposer à la société.