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Formen, die Menge der Unwissenden doch schweigen hieß. Gerson bezeichnete man bald als die Seele des Konzils. Drei Hauptaufgaben hatte dasselbe zu lösen: die Aufhebung des Schisma, die Prüfung der Lehren Wiclifs und Huß' und die Reform der Kirche in Haupt und Gliedern. Daß leztere von der Beschränkung der pontifikalen Macht des 6 römischen Stuhles ausgehen werde und solle, wußten die Kurialen sehr wohl; dieser Gedanke machte ihnen und dem Papste das Konzil unheimlich. Schon seine Organisation zeigte deutlich die Stellung, die es einzunehmen gedachte. Papst Johannes hatte auf die übliche Abstimmung nach Köpfen gerechnet; die Menge der italienischen, armen und von ihm abhängigen Prälaten, die er mitgebracht, sollten ihm das Übergewicht sichern. Aber 10 gerade das Auftreten der Italiener als eine geschlossene, durchweg papistisch gesinnte Körperschaft trieb auch die Opposition zu einer nationalen Gruppierung, die an sich einem vorherrschenden Streben jener Zeit entsprach. Es bildeten sich zunächst freie Vereinigungen der französischen, deutschen und englischen Nation. Ihr Verlangen, künftig in den Generalversammlungen nach Nationen abzustimmen, angeregt durch die Engländer, stieß 15 anfangs auf harten Widerstand, wurde aber seit dem 7. Februar 1415 ohne eigentlichen Beschluß, ja trog der Majorität der Stimmberechtigten, mit einem kühnen Gewaltschritt durchgesezt. Die Vierzahl, an die man bei den Universitäten gewöhnt war, machte sich geltend, wie denn überhaupt das Vorbild zumal der Pariser Hochschule in den Geschäftsformen des Konzils vielfach erkennbar ist. So erscheinen fortan vier Körperschaften: die 20 deutsche Nation, an welche sich die Wenigen anschlossen, die aus Ungarn, Polen, Dänemark und Skandinavien anwesend waren, die französische, die englische und die italienische; jede beriet für sich. Dazu kam später, seit der Entseßung Benedikts XIII., die spanische als fünfte. Diese Gruppierung ist bedeutungsvoll genug für den Prozeß der Auflösung des hierarchisch-europäischen Verbandes. Jede Nation wählte sich einen Vorstand, der 25 monatlich wechselte; in jeder führte Stimmenmehrheit zu einem Beschlusse. Ein Ausschuß vermittelte unter ihnen, und nationenweise wurde dann in den öffentlichen Sigungen in der Domkirche abgestimmt, doch war zu einem Generalbeschlusse des Konzils Einstimmig keit der vier Nationen erforderlich. Nach dem Antrage des Papstes sollten nur die Kardinäle, Erz- und Bischöfe, die Prälaten und Ordensgenerale eine entscheidende Stimme 30 haben. Doch wurde es jeder Nation freigestellt, in ihren Versammlungen auch die Doktoren, den niederen Klerus, Fürsten und deren Gesandte zuzulassen. In diesen ruhte aber gerade die Hauptkraft der gegenpäpstlichen Partei. Die Frage, welche von den Aufgaben des Konzils zuerst zu erledigen sei, erscheint an sich bedeutsam. Der Papst wollte die Priorität der Behandlung auf die husfitische Keßerei lenken. Aber es hatte sich sofort 35 unter der Führung der beiden Kardinäle Ailli und Fillastre eine wesentlich aus franzö sischen Prälaten und Doktoren bestehende Opposition gebildet, welche darauf ausging, die Unionsfrage in den Vordergrund zu rücken. Das Pisanum sollte zwar nicht aufgehoben, aber doch ignoriert werden; an alle drei Päpste, auch die bereits abgeseßten, sollte die Aufforderung zu freiwilliger Abdankung ergehen. In dem römischen König fand 40 diese Partei einen kräftigen Rückhalt; ihr erster Erfolg war die Zulassung der Gesandten Gregors XII. mit allen Zeichen ihrer Würde. Und bald fonnte sich auch Johann jener Forderung nicht mehr entziehen; am 2. März 1415 erklärte er in öffentlicher Sigung seine Bereitwilligkeit zur Cession und erließ unter dem 8. eine darauf bezügliche Bulle. In den nun folgenden Verhandlungen über die Art der Ausführung dieses Versprechens 45 (durch Prokuratoren oder in eigner Person) vollzog sich aber eine den Fortgang des Konzils bedrohende Verschiebung der Parteien: die bisherigen Führer der antipäpstlichen Opposition unter den Kardinälen schlossen sich mit ihren Kollegen und den Gesandtschaften des Königs von Frankreich, sowie des Herzogs von Burgund zusammen gegen Sigmund und den von Johannes Maurosii, Patriarchen von Antiochen, einem alten Antipoden Aillis, geleiteten 50 Generalausschuß, der aus Deputierten der in Bildung begriffenen Nationen sich zusammensezte. Offen wurde auf jener Seite die Verlegung des Konzils nach Südfrankreich besprochen. Die Entscheidung lag bei der französischen Nation, wo nur eine schwache Majorität, geführt von der Gesandtschaft der Pariser Universität, für Sigmunds Politik sich ergab. Die unkluge Flucht Johanns in der Nacht vom 20. auf den 21. März hatte 55 aber, nachdem die momentane Panik überwunden war, eine ungeahnte Stärkung der Unions- und Reformpartei zur Folge. Die Nationen konstituierten sich nun vollends zur obersten Vertretung der allgemeinen Kirche zunächst unter Ausschluß des Kardinalkollegs als solchem und in der 5. Sizung am 6. April 1415 wurde zum Dekret erhoben, daß ein im hl. Geiste rechtmäßig versammeltes Konzil seine Gewalt unmittelbar 60 von Christus habe, und daß jeder, weß Standes er auch sei, selbst ein Papst, ihm zum

Gehorsam verpflichtet sei in allem, was den Glauben, die Ausrottung des Schisma und die Reform betrifft. Gleichzeitig traf den Beschüßer Johanns, den Herzog Friedrich von Tirol, die Acht des Reiches, und rasch folgte seine völlige Niederwerfung. Da= durch wurde auch die weitere Flucht des Papstes nach Burgund vereitelt. Von Freiburg wurde er als Gefangener des Konzils nach dem Schlosse Gottlieben bei Konstanz gebracht, 5 wo auch Huß gefangen saß. Am 14. Mai sprach das Konzil seine Suspension, am 29. seine Absehung aus. Gregor XII., ein Greis von 90 Jahren, legte am 4. Juli 1415 seine Gewalt freiwillig nieder. Nun war nur Benedikt XIII. noch übrig. Er aber wollte nur in eigner Person abdanken und forderte zu diesem Zweck, wenn nicht eine Verlegung des Konzils, so doch eine Zusammenkunft mit Sigmund. Zusammen mit der ausschließlich 10 aus den Nationen erwählten Deputation der Konstanzer Versammlung machte dieser sich im Juli auf nach Südfrankreich. In Narbonne und Perpignan wurde vom August bis in den Dezember verhandelt, ohne daß man zwischen den berechtigten Ansprüchen Benedikts und der Selbstbehauptung des deutschen Konzils einen Ausgleich zu finden wußte. Nicht ohne die Mitwirkung des Übergewichts, welches der Sieg der Engländer über die Franzosen 15 bei Azincourt am 25. Oktober dem germanischen Element gegeben hatte, gelang es aber Sigmund, die spanischen Reiche, zunächst Arragonien, Navarra und Portugal, später auch Kastilien von Benedikt zu trennen. Die Vereinigung mit dem Konzil freilich und die Bildung einer spanischen Nation hatte noch gute Weile. Sigmund kehrte nicht auf ge= radem Wege nach Konstanz zurück; er schmeichelte sich mit dem Gedanken, zwischen Frank- 20 reich und England Frieden stiften zu können. Es war ihm gelungen, das Haupt der französischen Gesandtschaft, den Herzog Ludwig von Baiern-Ingolstadt, den Bruder der französischen Königin, auf seine Seite zu ziehen. Seiner Hilfe war im wesentlichen die rasche Niederwerfung Friedrichs von Tirol und die Gefangennahme Johanns XXIII. zu danken gewesen. Sigmund hatte sich dann auch das Vertrauen der orleanistischen 25 Mitglieder der französischen Gesandtschaft und vor allem des zeitweise in Konstanz tonangebenden Kanzlers der Pariser Universität, Johannes Gerson, erworben, indem er sich für die Verurteilung der Lehre des Johannes Parvus über den Tyrannenmord engagierte. Aber in Paris, wo er auf eine von dem Herzog Ludwig II. von Anjou geführte Friedenspartei sich stüßen mußte, gelang es ihm nicht gegen den Einfluß des Grafen Bernhard 30 von Armagnac aufzukommen, der zugleich mit der Sache der Orléans die politische wie kirchliche Prärogative Frankreichs verfocht. Und als er nach London sich begab, um von hier aus der Pariser Friedenspartei die notwendige Stärkung zuzuführen, wurde er vollends von dieser im Stich gelassen und schloß nun, mehr gezwungen, als freiwillig, mit Heinrich V. von England (August 1416) jenes Bündnis von Canterbury, das 35 ibn wenigstens auf dem Papier zum Feind Frankreichs machte. Die Folge war, daß er, nach Konstanz zurückgekehrt, mit der fanatischen Opposition aller patriotischen Franzosen des Konzils, auch unter den Kardinälen, zu kämpfen hatte. Durch die Reform= frage, an der man sich hier während der 11,jährigen Abwesenheit des Protektors resultatlos versucht hatte, war bereits die neue Konstellation vorbereitet worden. Denn bei der 40 Frage der Pfründenvergebung mußte sich sofort ein Gegensatz zwischen den Prälaten und den Doktoren ergeben. Die Tonangebenden unter diesen, die Pariser, hatten bereits zu wiederholtenmalen erfahren, daß sie sich unter dem Prälatenregime (Gallikanische Freibeiten) viel schlechter standen als unter dem päpstlichen. Zwar war in der fränzösischen Nation dank der geschickten Leitung des Patriarchen von Antiochien im Herbst 1415 45 (Annatendebatte) dieser Gegensatz noch verdeckt und ein einheitliches Votum gegen die Annaten erzielt worden. Aber das von den Kardinälen mit geschickter Berechnung angeregte erste Reformatorium (seit Juli 1415) mußte, unfähig der gegensätzlichen Interessen Herr zu werden, seine Arbeiten einstellen. Auch ein zweiter Reformausschuß, der im August und September 1417 thätig war, kam nicht weiter. Abgesehen von der Abseßung Benedikts 50 am 26. Juli 1417 ist seit Sigmunds Rückkehr bis zum Oktober nichts erreicht worden. Die Zeit verging unter den heftigsten Streitigkeiten teils über den Platz der spamischen Deputierten und das Recht der Engländer eine Nation zu bilden, teils zwischen Sigmund und den Kardinälen über die Sicherheit des Konzils und den Modus der Papstwahl, teils zwischen Arragoniern und Kastilianern über die Stimmenzahl innerhalb ihrer 55 Nation. Und ungelöst schwebte darüber die Hauptfrage, ob man die Reform vor oder nach der Papstwahl erledigen solle. Die Resultatlosigkeit der bisherigen Reformarbeiten gab den Kardinälen ein Recht die Priorität der Papstwahl zu fordern und sie hatten der Erreichung dieses Zieles all ihre Sonderinteressen untergeordnet. Diese Einheitlichkeit ihrer Politik verlich ihnen von vornherein ein Übergewicht. Sie konnten aber bereits auch auf 60

Real-Encyklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI.

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eine sichere Gefolgschaft der Majoritäten in der französischen und der italienischen Nation rechnen. Als ausschlaggebender Faktor aber kamen nun die Spanier, die fünfte Nation des Konzils, hinzu. Von vornherein hatten sich die Kastilianer dem Kolleg und seiner Politik angeschlossen; aber auch die Arragonier, deren Instruktionen mehr ein Zusammen5 gehen mit Sigmund und England entsprach, wurden in der entscheidenden Frage schließlich auf die ultramontane Scite hinübergezogen, so daß nun das Kolleg über die Majorität des Konzils gebot. Damit war indessen, da Einstimmigkeit zu einem Dekret notwendig war, noch nicht alles erreicht; und es schien, als ob Sigmund und die Deutschen hierin niemals nachgeben würden. Aber als nun die Engländer, denen dank der bereits er10 reichten kirchlichen Autonomie ihres Reiches an der Reform wenig lag, keine Neigung mehr zeigten, den Konflikt weiter zu treiben und auf eine Verständigung drängten (Mission des Bischofs Heinrich von Winchester, Anf. Okt. 1417), da mußte Sigmund, wollte er nicht alles verlieren, die Priorität der Reform preisgeben, und der deutschen Nation, sowie den übrigen Reformfreunden blieb nichts übrig, als ihm zu folgen. In der 39. Seffion 15 am 9. Oktober 1417 wurden zwar die wenigen Reformartikel, über die man sich geeinigt hatte, sanktioniert und das folgenreiche Dekret Frequens beschlossen, nach welchem zunächst in 5, dann in 7 und für die Folgezeit in 10 Jahren allgemeine Konzilien sich wiederholen und bei eintretenden Schismen von selbst zusammentreten sollten. Dann wurden auch 18 Reformpunkte im voraus bestimmt, über welche sich der künftige Papst mit 20 dem Konzil,,oder den Deputierten der Nationen" zu einigen habe. Aber wie wenig damit erreicht war, sobald wieder in einem Papst eine feste Vertretung des hierarchischkurialen Prinzips geschaffen, sollte sich bald zeigen. Auf Grund eines von französischer Seite vorgeschlagenen Modus wurde am 11. November von den Kardinälen im Verein mit je sechs Deputierten der fünf Nationen der Kardinal Oddo Collonna zum Papst ge25 wählt. Er nannte sich Martin V. Am längsten hatten die Franzosen im Konklave seiner Wahl widerstrebt, denn er war der Kandidat Sigmunds und der Engländer, aus der Obedienz Gregors XII. Aber er hatte an den Parteifragen wenig teil genommen und galt für einen nüchternen, mäßigen und in den Händeln der Welt wohlerfahrenen Mann. Später zeigte er einen widerlichen Geiz, und daß er ein Colonna war, wurde fühlbar 30 genug. Für die Reform war von übler Vorbedeutung, daß die Kanzleiregeln, die er nach altem Herkommen am folgenden Tage erließ, die vielgetadelten Übergriffe und Mißbräuche seiner Vorgänger wieder sanktionierten. Dann ernannte er eine Kommission von sechs Kardinälen, die mit den Abgeordneten der Nationen unterhandeln sollten. Sigmunds Einfluß war dahin, die Väter ermattet, statt eines ökumenischen Konzils gab es eigentlich nur noch 35 fünf Nationalkonzile. Eine allgemeine und gleichartige Kirchenbesserung wurde als unmöglich aufgegeben. Der Papst einigte sich mit den Nationen in drei Separatverträgen, die als Konkordate bezeichnet wurden, ein Ausdruck, der hier zum erstenmale erscheint. Eines wurde mit der deutschen, das zweite mit der englischen, das dritte mit den vereinigten Nationen der Franzosen, Spanier und Italiener abgeschlossen, und zwar auf die 40 Dauer von fünf Jahren, so daß sie ein Provisorium bis zum nächsten Konzil bildeten; nur das englische Konkordat wurde für ewige Zeiten geschlossen (f. d. A. Konkordate Bd X, 705 f.). Die weitere gründliche Reform verschob man auf ein künftiges Konzil, welches der Papst in fünf Jahren zu Pavia, also auf italienischem Boden, ansagte. Um aber seinem Eide zu genügen, erließ Martin noch eine Reihe von Reformartikeln, die aber entweder nur 45 Versprechungen oder so verklausuliert oder unsicher waren, daß man keine Spur von ihrer Wirkung bemerkt. In der 45. und legten Sizung am 22. April 1418 verkündete er durch eine Bulle, daß er das Konzil auf dessen Begehren schließe und entlasse. König Sigmund wurde für seine Unkosten mit einem Zehnten von allen geistlichen Gütern seines Reiches entschädigt. Mit großem Pomp verließ der Papst die Stadt, still und verschuldet 50 der König, unmutig und unzufrieden die meisten Mitglieder dieser Versammlung, deren einziges Verdienst, die Hebung des Schisma, nicht entfernt den Erwartungen und Reden entsprach, die eine Regeneration der gesamten Kirche verheißen hatten.

Konstitutionen, Apostolische s. Bb I S. 734-741.

(G. Voigt †) B. Beß.

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Kontemplation s. Mystik.

Konvokations. Anglikan. Kirche Bd I S, 543, 49-544, 22.

Koolhaas, Kaspar Janszoon, gest. 1615. H. C. Rogge, Caspar Janszoon Coolhaes, de voorlooper van Arminius en der Remonstranten, Amst. 1856, 58, 2 Tle. Ein vollständiges Verzeichnis seiner Schriften bei Rogge, Bibliotheek der remonstrantsche geschriften, Amft. 1863, S. 12 ff.

Koolhaas wurde am 24. Januar 1536 zu Köln geboren. Er studierte hier und in 6 Düsseldorf und trat in ein Karthäuserkloster in Koblenz ein, wandte sich aber schon in seinem 24. Jahre der Reformation zu. Von 1560-1566 predigte er in Trarbach, Beilstein und Nassau-Siegen; von hier aus wurde er nach Deventer berufen. Hier verhin derte er durch sein maßvolles Auftreten die Bilderstürmerei, mußte aber, als die Stadt an die Spanier überging, nach Deutschland flüchten. Er wirkte in Essen und Mannheim, 10 bis er 1573 nach Gorinchem und im folgenden Jahre nach Leiden berufen wurde, wo er aber erst nach der Belagerung sein Amt antreten konnte. Bei der Gründung der dortigen Universität hielt er die Eröffnungsrede sowie die ersten theologischen Vorlesungen bis zur Ankunft von Guillaume Feugerais.

In einem Streit zwischen Regierung und Kirchenrat verteidigte Koolhaas das Recht 15 der Obrigkeit in kirchlichen Angelegenheiten. Schon auf der Synode zu Dordrecht 1572 hatte er sich gegen die dort festgesezte Kirchenordnung erklärt, weil die Kirche sich nach seinem Urteil mehr Recht anmaßte als ihr zukam und die Gewissensfreiheit verkürzen wollte. Er geriet in Streit mit seinem Kollegen Pieter Corneliszoon, der durch die Řcgierung abgesezt wurde. Daraufhin verboten die Pfarrer der Classis von Südholland 20 auch Koolhaas das Predigen, aber die Regierung befahl ihm im Dienst zu bleiben. Kaum war dieser Streit durch Vermittlung des Antwerpener Pfarrers Ysbrand Balks beigelegt, als Koolhaas bei der Synode von Middelburg 1581 wegen Heterodorie angeklagt wurde. Wirklich dachte er über die Prädestination und andere Dogmen anders als die Mehrzahl der streng calvinistischen holländischen Pfarrer. Da er sich weigerte zu widerrufen 25 und das niederländische Bekenntnis zu unterzeichnen, wurde er abgesezt; die Haarlemer Synode von 1582 that ihn sogar als Abtrünnigen in den Bann, bis er sich bekehren würde. Die Leidener Regierung zahlte ihm noch etliche Jahre seinen Gehalt aus, und er selbst fuhr fort in besonderen Schriften seine Überzeugung zu verteidigen und das Vorgehen der Calvinisten zu verurteilen. Auf der nationalen Synode im Haag 1576 kam seine 30 Sache nochmals zur Verhandlung. Der Bann wurde aufgehoben und er durfte nach einem halben Jahre wieder einen Ruf annehmen; als er aber ohne Zustimmung der Classis in Warmond predigte, lud er sich neue Unannehmlichkeiten auf. Er zog sich endlich von der Kirche zurück und suchte als Distillateur seinen Unterhalt zu verdienen. Von Zeit zu Zeit ließ er noch Schriften erscheinen, in denen er seine religiöse Überzeugung 35 aussprach und die damaligen kirchlichen Zustände behandelte, bis er am 15. Januar 1615 in Amsterdam starb.

Koolhaas war ein duldsamer Mann, der seine religiösen Anschauungen anderen nicht aufdrängte, aber auch das gute Recht seiner Überzeugung anerkannt sehen wollte. In seinen reformatorischen Anschauungen stand er Luther nahe, dessen Schriften ihm zuerst die 40 Augen über die Schäden der katholischen Kirche öffneten, nicht auf der Seite Calvins. Er erklärte sich gegen die Verpflichtung auf Bekenntnisse und die Geltung kirchlicher Formulare, durch welche seines Erachtens die christliche Freiheit gebunden wurde, und muß darum gleich wie die Pfarrer Corn. Wiggertsz in Hoorn und Herm. Herberts in Gouda als ein Vorläufer von Arminius und den Remonstranten betrachtet werden.

H. C. Rogge.

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Kooperator, ein zur geistlichen Aushilfe für unbestimmte Zeit angestellter Priester, der sich mit dem ordentlichen Pfarrer in die Verwaltung der geistlichen Funktionen in der Art teilt, daß er in Abhängigkeit von dem Pfarrer nur an den Filialen thätig ist, wobei er allerdings auch in der Mutterkirche, wenn die Umstände es erheischen, dem Pfarrer 50 Hilfe zu leisten verpflichtet ist. Richter, Dove, Kahl, Kirchenrecht, 8. Aufl., Leipzig 1885, €. 468. Herzog †.

Kopiaten. Bingham (-Grischowius), Origines ecclesiasticae II 42 ff.; G. B. de Rossi, Roma sotterranea III 533 ff. und ebenso die übrigen Katakombenwerke.

Die Totengräber der alten Kirche hießen zoлiáτai, xoл@vres, lateinisch copiatae, 55 fossarii, in Rom stets fossores. Sie werden seit dem Anfang des 4. Jahrhunderts bei den Schriftstellern erwähnt, zuerst in den Gesta apud Zenophilum, einem afrikanischen Protokoll über Ereignisse des Jahres 303 (im Anhang der Optatusausgaben,

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im CSEL 26, 187,3). Hier werden sie wie auch sonst (Epiphanius De fide c. 21 p. 583 Dindorf; Ps. Ignatius ad Antiochenos c. 12; ein Chronicon Palatinum des 6.-7. Jahrhunderts bei Mai, Spicilegium Romanum IX 133) zu den Clerici minores gerechnet und aus der arca ecclesiae befoldet (Ps. Hieronymus De VII or5 dinibus ecclesiae; XI 2, 160 Vallarsi). In anderen, und den meisten, Aufzählungen des niederen Klerus fehlen sie aber; und de Rossis Vorschlag, sie in solchen Fällen mit den Oftiariern zu identifizieren, hat wenig eingeleuchtet. Konstantius befreite sie von den Lasten, zu denen sie als Gewerbetreibende verpflichtet gewesen wären (Codex Theodosianus XIII 1, 1; XVI 2, 15). Von ihrer Thätigkeit in den Römischen_Kata10 komben zeugen manche Gemälde (Bosio 305. 335. 339. 373. 529 Garrucci II tav. 40, 2. 42, 2. 43, 2. 50, 2. 72, 2; der Fosfor Diogenes bei Boldetti 60 Garr. II 41; de Rossi a. a. D. II tav. 17. 18) und Inschriften (de Rossi III 542 ff.), aus denen hervorgeht, daß sie wenigstens seit der Mitte des 4. Jahrhunderts den Verkauf der Gräber zu besorgen hatten. Das Kollegium der Fossoreu wird im 3. oder 16 schon im 2. Jahrhundert gestiftet sein, sobald die Kirche Grabstätten für die Gemeinde besaß, deren Anlage und Instandhaltung technische Kenntnisse, handwerksmäßige Geschicklichkeit und genaue Lokalkenntnis erforderte. Was bis dahin ein freier Liebesdienst der einzelnen Christen gewesen war, die Toten zu begraben (Aristides Apologie XV 8), wurde von der Gemeinde übernommen und den Fossoren übertragen. Da in den Gesta 20 apud Zenophilum a. a. D. sich einer der Fossoren als artifex bezeichnet, hat man geschlossen, daß man innerhalb ihres Kollegiums zwischen leitenden Ingenieuren und ausführenden Arbeitern unterschieden habe; und die Anlage der Katakomben macht dies wahrscheinlich. Mit den Kopiaten pflegt man das Kollegium der Dekane oder lexrixágio in Konstantinopel zu identifizieren, deren Anzahl auf 950 bezt. 1100 angegeben wird 25 (Cod. Theod. VI 33; Cod. Justinianeus I 2, 4; XI 18; Novella 43, 1). De Rossi erhebt aber gegründete Einwendungen dagegen: die Dekane seien die christianisierten sandapilarii der Antike, ein hauptstädtisches Kollegium zum Begräbnis der Armen.

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Koptische Kirche, s. am Schluß von Bd XII.

H. Achelis.

Korah. Baudissin, Gesch. d. alttest. Priestertums (bes. 34 ff. 51 f. 65. 146 ff. 153. 287); Kaußsch, A. „Korahiten“ bei Ersch u. Gruber 2. Ser., Bd 39, 36 ff.; J. Köberle, Die Tempelsänger im AT 1899, 182 ff.; Kuenen, Theol. Tijdschr. 12, 138 ff. (Gesamm. Abhandlungen 498 ff.); Dillmann zu Nu c. 16; B. W. Bacon, The Triple Tradition of Exodus, 1894, 190; Wellhausen, Komposition des Hexateuchs2, 105 ff. 184 f. 339 ff., Israel. jüd. Gesch. 3, 35 191; Stade, Gesch. d. Volkes Israel, 2, 201; E. Meyer, Entstehung des Judentums 162. 181; Robertson Smith, The Old Testament in the Jew. Church2, 204 ff.

1. Die Namen,,Korah“ und „Korahiden“ (P, RA, DPE) kommen im AT in folgenden Verbindungen vor.

a) Gen 36, 5. 14. 18; 1 Chr 1, 35 ist Korah ein edomitischer Stamm, Gen 36, 16 40 außerdem ein edomitischer Unterstamm, was jedoch vielleicht nur auf einem Fehler beruht. b) 1 Chr 2, 43 ist Korah ein Geschlecht (oder eine Stadt) unter den Nachkommen Kalebs, der hier, wie Nu 13, 6, zu den Judäern gerechnet wird; ob 1 Chr 12, 6 dasselbe Geschlecht meint, läßt sich nicht sicher ausmachen.

c) Am häufigsten ist Korah ein Nachkomme Levis. In den Genealogien Er 6,i21. 45 24; 1 Chr 6, 7. 22; 9, 15. 26, 1, die übrigens in den Einzelheiten etwas divergieren, gehört er dem Geschlechte Kahats an. Dagegen führt das Verzeichnis Nu 26, 58, das auf die gewöhnliche Dreiteilung des Levistammes (Gerson, Kahat und Merari) keine Rücksich nimmt, das korahidische Geschlecht (~p 2) neben vier anderen Levitengeschlechtern auf. Von dem Kahatiden Korah handelt die Erzählung Nu c. 16f., wo er nach dem 50 jezigen Terte in Verbindung mit Datan und Abiram sich gegen Mose und Aharon empört und mit jenen bestraft wird, vgl. Nu 26, 9-11. 27, 3. In der Chronik werden die Korahiden als Thorhüter des Heiligtums bezeichnet, 1 Chr 9, 19. 26, 1. 19; von dem Erstgebornen Korahs heißt es außerdem 9, 31, daß er das Pfannenbackwerk für den Kultus zu besorgen hatte. Endlich kommen einige Psalmenüberschriften in Be55 tracht (Ps 42. 44-49. 84. 85. 87. 88), die die Angabe enthalten.

2. Unter den angeführten Stellen fordert zunächst die Erzählung Nu c. 16 f. eine besondere Betrachtung. Daß der Text hier nicht einheitlich ist, hatte man schon früher gesehen, aber erst die eingehenden Untersuchungen Kuenens haben volles Licht darüber gebracht und die Analyse auf endgiltige Weise vollzogen. Nach Kuenen sind in dieser

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