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Tac. Dial. 3. Ideo maturare hujus libri editionem festino. Popma S. 475. Maturare est perficere modeste, celerare raptim; properat efficiens, festinat nihil perficiens u. s. w.

50.

Delictum. Peccatum, Maleficium. Flagitium. Scelus. Nefas.

Omnia

1. Die Begriffe delictum und peccatum sind von gleich weitem Umfange, indem sie Fehler sowohl gegen die Klugheit als gegen die Sittlichkeit, sowohl Irrthümer als Sünden bezeichnen. Cicero gebraucht sie als, Wechselbegriffe. Mur. 30, 62. „At leve delictum est." peccata sunt paria. Invent. II, 10, 35. Necesse esse eum qui velit peccare, aliquando primum delinquere. Vgl. Ovid. Fast. V, 299. Sen. Ir. I, 15. Cum ira delictum animi sit, non oportet peccata corrigere peccantem. Doch scheint delinquere etwas stärker: Petron. 130. Fateor me saepe peccasse; nunquam tamen ante hunç diem ad mortem deliqui.

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2. Zwar herrscht die Meinung, delictum bedeute eigentlich blos eine Unterlassungssünde *). Aber das

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*) Agraet. p. 1351. 26. Delictum peccatum aliquando dicimus, delictum militiae. Ernesti n. 709. Popm. 261. Qui deliquit non fecit, quod facere debuit; qui peccavit, hoc fecit, sed parum recte. In Hekels Zusatz S. 540. Delinquit proprie, qui fecit, quod non debuit, ist vielleicht ein Schreibfehler für qui non fecit, quod debuit. Den schärfern Unterschied, welchen Herzog a. a. O. macht, dass delictum immer in ,,Bezug auf bestehende und als solche angenommene Gesetze

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ist grundlos. Denn erstens finde ich keine Stelle, welche diese Unterscheidung im Gebrauche bestätigte, und zweitens ist auch das rationelle Argument trügerisch, da das Unterlassen dessen, was man thun sollte, nicht mit linquare, sondern mit omittere ausgedrückt wird. Tac. Dial. 16. Partes, quas intellexerimus te non tam omisisse, quam nobis reliquisse. Weit richtiger erklärt es Herzog zu Caes. B. G. VII, 4 durch legis norma devertere, secedere. Noch einfacher supplirt man aber einen blos sinnlichen Begriff, rectam viam, oder auch blos viam, da die Schädlichkeit des Abweichens vom Wege schon durch de ausgedrückt wird; vgl. Th. I. S. 51. Delictum ist das Vergehn, das nämliche Bild, wie error, nur verlässt der aberrans ohne Absicht und unvermerkt den rechten Weg, während bei dem delinquens diess unbestimmt bleibt. In ähnlichem, nur etwas milderem Sinne sagt Tacitus Ann. XIV, 56. Si qua in parte lubricum adolescentiae declinat, revocas. Demnach würde Ciceros Aeusserung, Parad. 3, 1. Peccare est tanquam transilire lincas, vielmehr auf delinquere passen.

3. Denn peccare scheint mir ebenso wie pejor, perperam und pravus (vgl. Th. I. S. 49. 61. 65) die Präposition per zum Stamme zu haben, und vielleicht durch Syncope und Assimilation aus perico, perco entstanden zu sein. In jedem Falle ist die Sinnverwandtschaft mit pravus unverkennbar. Cic. Acad. I, 30, 30. Zeno recte

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,,ist, Verbrechen gegen den Staat oder die bürgerliche Ge,,sellschaft. Tac. Germ. 12. Peccatum dagegen eine Ueber,, tretung des Vernunftgesetzes, eine pflichtwidrige Handlung, „nur nicht in legaler oder juridisch rechtlicher Beziehung, ,, sondern zunächst in moralischer; daher auch ein Irrthum, ein Versehen." finde ich nicht bestätigt.

facta sola in bonis actionibus ponens, prave, id est, peccata in malis. Es bedeutet etwas verkehrt machen, so dass es der correctio fähig ist. Ovid. Her. XVI, 295.

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Nunc ea peccamus, quae corrigat hora jugalis. vgl. XX, 114.

4. Synonym und gleichsam eine Umschreibung von diesen Wörtern ist malefactum. Enn. ap. Cic. Off. II, 18. Bene facta male locata male facta arbitror. Aber verschieden ist das davon gebildete Substantiv 'maleficium *). Es ist diess der allgemeinste Ausdruck für eine moralisch schlechte Handlung, die Missethat. Erst später wurde es κατ ̓ ἐξοχήν für die Missethat des venefici gebraucht.

5. Der Uebelthaten aber giebt es so viele, als es Arten der Pflicht giebt, gegen sich selbst, gegen andere, gegen die Götter. Flagitium ist ein Vergehen gegen sich selbst, gegen die eigene Ehre, durch Schlemmerei, Unzucht, Feigheit, kurz durch Handlungen, welche nicht eine Folge ungezügelter Kraft, sondern moralischer Schwäche sind, durch Aeusserungen der ignavia, eine Schandthat; scelus ist ein Vergehen gegen andere, gegen das Recht einzelner oder den Frieden der Gesellschaft, durch Raub, Mord, namentlich auch durch Aufruhr, kurz, durch Aeusserungen der malitia, ein. Verbrechen; ne

*) Ich würde das griechische xακουργία vergleichen, wenn es mir nicht der Accentuation wegen wahrscheinlicher wäre, dass κακούργος durch κακὸς ὀργήν zu erklären sei, wie εὔοργος, δύςοργος, Λυκούργος, als durch κακὸς ἔργα, wie εὐεργός, λιθουργός,

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fas ist ein Vergehen gegen die Götter oder die Natur, durch Lästerung, Tempelraub, Vatermord, Vaterlandsverrath, kurz, durch Aeusserungen der impietas, eine Frevelthat. Vgl. Ern. n. 1044.

6. Der Weg, auf welchem G. Vossius in flagitium den Begriff der Schandthat aus dem des Verlangens, der in flagitare liegt, herzuleiten versucht, demnach flagitium κατ ̓ ἐξοχήν die flagitatio ad stuprum und dann ipsum stuprum, dann omne dedecus bezeichnet habe, ist etwas weit und mühsam; besonders da flagitare nie für stuprare vorkömmt; denn in der einzigen kritisch sichern Stelle Ulpian. in L. 2. §. 5. D. de priv. del. (47, 1.) Si quis ancillam alienam flagitat, lässt es sich durch appellare, sollicitare erklären, wie auch Brisson, de Verb. Signif. s. v. gethan hat. Weit ansprechender ist Valla's Erklärung Eleg. IV, 58 durch flagris dignum. Demnach wäre flagitium zunächst eine gemeine, niederträchtige, nur eines Sklaven (flagrio bei Afranius ap. Non.) und der Sklavenpeitsche würdige Handlung.

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7. Aber ich sehe bei dieser Ableitungsart, der Quantitätsverschiedenheit von flagitium und flagellum nicht zu gedenken, nicht recht ein, warum gerade Ausschweifungen der Unzucht vorzugsweise als Sklavenlaster bezeichnet werden. Lug und Trug und kleine gemeine Schurkereien, das sind vielmehr die Vergehen, für welche, wie wir aus Plautus und Terenz ersehen, das flagellum vorzugsweise bestimmt war.

8. Meine Ansicht ist folgende: während flagrum mit

plaga und plectere auf πλήγω, πλήσσω zurückzuführen ist,

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stamunt flagitium von flagrare, welches in tropischem Sinne jedes brennende, leidenschaftliche Begehren bedeutet, bald als Lob, wenn der Gegenstand löblich ist, bald und häufiger als Tadel, da die Leidenschaft überhaupt öfter in unedler, als edler Gestalt erscheint. Cic. Coel. 5, 12. Flagrabant vitia libidinis apud illum; vigebant etiam studia rei militaris. Hiervon ist flagitare das Frequentativum, welches nicht blos in die ausschliessende Bedeutung von flagrantissime cupere überging, sondern auch κατὰ τὸ νοούμενον gerade wie bisweilen inhiare die Construction jener Phrasis annahm: flagitare rem statt cupiditate rei flagrare oder flagitare. Daher die Bedeutungen von flagitium ursprünglich das leidenschaftliche Begehren, z. B. ausser Plautus auch noch bei Tac. Ann. I, 27. Lentulus credebatur illa militiae flagitia primus aspernari. Dann der Ausbruch dieser Leidenschaft, Schandthat, als Handlung eines schwachen Menschen, welcher Sklave seiner Leidenschaften ist; und endlich die Folge dieser Handlung, die Schande selbst. Plautus lässt Rud. III, 4, 28 einen Sklaven flagitii flagrantiam nennen, d. i. einen Mensch, den es so leidenschaftlich nach Schande gelüstet, wie andere nach Ehre. Cic. Verr. IV, 32, 71. Convivia quae domesticis stupris et flagitiis flagrabant. Tac. Ann. XIV, 51. Alterius segnem innocentiam, alterius flagrantissima flagitia et adulteria. Im Griechischen finde ich kein völlig entsprechendes Wort, auch in λώβη und αἰκία nicht.

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9. In scelus liegt wieder CELLERE unverkennbar *); so wie auch κολούειν, κολάζειν, κόλαφος sich mit Wahr

*) Nach Martinius und Vossius stammt scelus von σκολιός, obliquus oder von σκελλός pravus.

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