Kaiser berechtiget, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzeskraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, darüber dem Reichs- oder beziehungsweise Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. Oekonomische encyklopädie - Strona 575autor: Johann Georg Krünitz - 1851Pełny widok - Informacje o książce
| Julian Chownitz - 1851 - Liczba stron: 416
...das Reich oder für ein Kronlänb erforderlich siiid; so ist der Kaiser berechtiget, die nöthigcn Verfügungen, unter Verantwortlichkeit des Ministeriums,...treffen, jedoch mit der Verpflichtung, darüber dem Reich- oder beziehungsweise Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. 8. 88. Die Minister haben... | |
| Moriz von Stubenrauch - 1852 - Liczba stron: 564
...Kaisers durch die von ihm ernannten, verantwortlichen Minister ausgeübt (§§. 19 und 84 der RV). Die Minister haben die Verwaltung im Reiche und in...Handhabung der Reichs- und Landesgesetze zu überwachen (§. 88 ebd.). Jede Verfügung des Kaisers bedarf der Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers... | |
| Georg Jellinek - 1887 - Liczba stron: 446
...Recht zu, wenn Reichstag oder Landtag nicht versammelt sind in dringenden Fällen „die nötbigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums...Verpflichtung, darüber dem Reichs- oder beziehungsweise dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen* M). Ferner wurde jedoch bestimmt, dass insolange die... | |
| Kuno Frankenstein - 1895 - Liczba stron: 510
...für das Reich oder für ein Kronland erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums...Verpflichtung, darüber dem Reichs- oder beziehungsweise dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen", bis zum Erlasse des Grundgesetzes über die Reichsvertretung... | |
| Ernst Mayrhofer - 1896 - Liczba stron: 1286
...vorhergesehene Mahregeln mit Gefahr auf dem Verzuge für das Reich oder für ein Kronland erforderlich find; so ist der Kaiser berechtiget, die nöthigen Verfügungen,...Reichs» oder beziehungsweise Landtage die Gründe und Er» folge darzulegen. '» Die mit dem l»is. Pat. v. 4. März 1849, RGN Nr. 15l, gewährleisteten... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - Liczba stron: 370
...tür das Reich oder für ein Kronland erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtiget, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums...Ministern steht es zu, unter ihrer Verantwortung in jenen Angelegenheiten, welche den Gemeinden oder den Landtagen und deren Organen zur selbständigen Entscheidung... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - Liczba stron: 582
...für das Reich oder für ein Kronland erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtiget, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums...beziehungsweise Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. tj SS. Die Minister haben die Verwaltung im Reiche und in den einzelnen Kronländern zu leiten, die... | |
| Edmund Bernatzik - 1906 - Liczba stron: 794
...für das Reich oder für ein Kronland erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums,...haben die Verwaltung im Reiche und in den einzelnen Krollländern zu leiten, die bezüglichen Verordnungen zu erlassen, und die Handhabung der Reichsund... | |
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