Oekonomische encyklopädie, Tom 206J. Pauli, 1851 |
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Strona 22
... Wahl des künftigen Monarchen den Belgiern viel zu schaffen . Nach langen Debatten fiel sie auf den zweiten Sohn des Königs Ludwig Philipp , den Herzog von Nemours ( 3. Februar 1831 ) , und als sie der er- wähnte König ablehnte , auf den ...
... Wahl des künftigen Monarchen den Belgiern viel zu schaffen . Nach langen Debatten fiel sie auf den zweiten Sohn des Königs Ludwig Philipp , den Herzog von Nemours ( 3. Februar 1831 ) , und als sie der er- wähnte König ablehnte , auf den ...
Strona 23
... Wahl- geschäft , aber der französische Gesandte , General Bel liard , rieth eilig , den Prinzen Leopold von Sach- sen - Coburg ( Bruder des regierenden Herzogs , seit dem Jahre 1821 Wittwer der einzigen Tochter des eben verstorbenen ...
... Wahl- geschäft , aber der französische Gesandte , General Bel liard , rieth eilig , den Prinzen Leopold von Sach- sen - Coburg ( Bruder des regierenden Herzogs , seit dem Jahre 1821 Wittwer der einzigen Tochter des eben verstorbenen ...
Strona 30
... Wahl wieder in dieselbe eintreten . Das Bü- reau der Kammer wird für jede Session von dersel- ben ernannt . Jede Beschlußnahme wird nach abso- luter Stimmenmehrheit gefaßt ; bei Gleichheit der Stimmen ist der Vorschlag verworfen ; keine ...
... Wahl wieder in dieselbe eintreten . Das Bü- reau der Kammer wird für jede Session von dersel- ben ernannt . Jede Beschlußnahme wird nach abso- luter Stimmenmehrheit gefaßt ; bei Gleichheit der Stimmen ist der Vorschlag verworfen ; keine ...
Strona 36
... Wahl , mit Vorbehalt der Ausnahmen , welche das Gesetz in Betreff der Ortsvorsteher und der Re- gierungscommiffarien bei den Provinzialräthen ein- führen kann die Ueberweisung aller Gegenstände , welche ein Provinzial- oder ...
... Wahl , mit Vorbehalt der Ausnahmen , welche das Gesetz in Betreff der Ortsvorsteher und der Re- gierungscommiffarien bei den Provinzialräthen ein- führen kann die Ueberweisung aller Gegenstände , welche ein Provinzial- oder ...
Strona 89
... Wahl , entweder uns der Tyrannei einer gegen uns aufgebrachten Regierung zu unterwerfen , oder derselben Widerstand mit Gewalt der Waffen zu Jeis sten ; wir haben uns für das Lestere entschieden . Wir haben alle Lasten und Beschwerden ...
... Wahl , entweder uns der Tyrannei einer gegen uns aufgebrachten Regierung zu unterwerfen , oder derselben Widerstand mit Gewalt der Waffen zu Jeis sten ; wir haben uns für das Lestere entschieden . Wir haben alle Lasten und Beschwerden ...
Kluczowe wyrazy i wyrażenia
Abgeordneten Abtheilung Adel Angelegenheiten Bank beiden Kammern Belgien Berathung Beschluß besonders bestehen bestimmt bloß Bundes Bundesstaaten Bundesversammlung Bürger CCVI Censur chen Colonien Congreß Deputirten deſſen Desterreich Deutschen Deutschen Bundes dieſe Dollars drei Eigenthum Einfluß einzelnen England erklärt ernannt ersten Falle find Frankreich Franzosen Freiheit Frieden Friedensrichter Fürsten Gefeß Gefeße gefeßgebenden Geistlichkeit Gemeinde General Generalstaaten Gerichte Gerichtshof geseglichen Geseze Gewalt giebt gleich großen Haus Heer heißt indeß iſt Jahre jährlich Kaiser König Königreich Krieg Kronländer Land Landstände Landtage laſſen leßtern lich ließ lung Luxemburg Macht Millionen Minister Mitglieder Monarchen muß müſſen neue Niederlande nöthig öffentlichen Person Präsidenten Preußen Prinzen Provinzen Rath Recht Regierung Reichs Reichstage Reichsverweser Requetenmeister Richter schen Schuß Senat seyn ſich ſie Sigung soll sollte Staatsbürger Staatsrathe Stadt Stände Stimmen Stimmenmehrheit Theil Union unsere Urwähler vereinigte Landtag Vereinigten Staaten Verfaſſung Versammlung Verwaltung viele Volkes Vollziehung Wahl Wahlmänner ward wieder Zahl zwei zweiten Kammer
Popularne fragmenty
Strona 663 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Strona 543 - Beseitigung ohne Erfolg eingeschlagen worden sind, verpflichten sich die Bundesglieder als solche gegen einander, ehe sie die Dazwischenkunft des Bundes nachsuchen, die Entscheidung solcher Streitigkeiten durch Schiedsrichter auf dem in den folgenden Artikeln bezeichneten Wege zu veranlassen.
Strona 705 - An den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten wird es daher jetzt sein, in gemeinsamer Beratung zu prüfen, ob die Verfassung dem Einzelnen, wie dem Ganzen, frommt, ob die mir zugedachten Rechte mich in den Stand setzen würden, mit starker Hand, wie ein solcher Beruf es von mir fordert, die Geschicke des großen deutschen Vaterlandes zu leiten und die Hoffnungen seiner Völker zu erfüllen.
Strona 575 - Kaiser berechtiget, die nötigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzeskraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, darüber dem Reichs- oder beziehungsweise Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen.
Strona 663 - Art. 84. Die Mitglieder der ersten Kammer erhalten weder Reisekosten noch Diäten. Die Mitglieder der zweiten Kammer erhalten aus der Staatskasse Reisekosten und Diäten nach Maßgabe des Gesetzes. Ein Verzicht hierauf ist unstatthaft. Titel VI Von der richterlichen Gewalt Art.
Strona 512 - Das fürstliche Haus Thurn und Taxis bleibt in dem durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Februar 1803 oder spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen Bundesstaaten, so lange als nicht etwa durch freie Uebereinkunft anderweitige Verträge abgeschlossen werden sollten.
Strona 663 - Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch unabhängige, keiner anderen Autorität als der des Gesetzes unterworfene Gerichte ausgeübt.
Strona 505 - Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll.
Strona 619 - Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind.
Strona 665 - In Betreff der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende Steuer-Gesetzgebung wird einer Revision unterworfen und dabei jede Bevorzugung abgeschafft.