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Der hier folgende Aufsag ist für das von Herrn Professor Dr. Julius Weiske redigirte Rechtslerikon geschrieben und dem in der Vorrede zum ersten Bande dieses Werkes enthaltenen Plane entsprechend bearbeitet. Darnach ist die Aufgabe eine das practische Bedürfniß befriedigende Darstellung des positiven Rechtes in wissenschaftlicher Form, weder politisirend, noch polemisch, geeignet die Stelle einer Handbibliothek zu ersezen.

Es kam daher vornämlich darauf an, die gegenwärtigen Rechtszustände des preußischen Staates, sowohl in der Verfassung als Verwaltung, übersichtlich also darzustellen, daß dieselben als ein Erzeugniß der Vergangenheit und in ihrem innigen Zusammenhange mit derselben erkannt werden möchten. Auch sollte dem Leser das Material so dargeboten werden, daß er selbst prüfen und das Detail der einzelnen Institute weiter verfolgen könnte. Zu dem Behufe mußten die wichtigeren gemeinen, wie provinziellen gesetzlichen Bestimmungen und die betreffende Literatur überall mit einer gewissen Vollständigkeit angeführt werden.

Die Selbstständigkeit dieses Aufsaßes macht einen besonderen Abdruck wünschenswerth, welchem zugleich eine Uebersicht des Inhaltes, sowie Nachträge und Verbesserungen hinzugefügt werden fonnten.

Der Verfasser.

Der preußische Staat ist eine Monarchie, welche aus verschiedenen, ursprünglich meistens selbstständigen, allmålig zu einem Ganzen verbundenen kleineren und größeren Herrschaften gebildet ist. Der sehr abweichend gedeutete Name 1) ist von der jeßigen gleichbenannten Provinz, seit der Erhebung des bisherigen Herzogthums zum Königreiche im Jahre 1701, auf das ganze Staatsgebiet übertragen worden, die Grundlage der Gesammtherrschaft bildet dagegen die Mark Brandenburg.

Zum Schuße der Grenzen des Reiches gründete König Heinrich I. 930 an der Havel und Elbe die Nordmark, deren Grafen zu Solt (Salz)-wedel ihren Sig hatten. Im Jahre 1133 erhielt Albrecht der Bár, aus dem Hause Anhalt, diese Mark vom Kaiser Lothar zu Lehn, erweiterte dann seine Besizungen bis über Berlin hinaus und nannte sich nach der ihm mit zugefallenen Stadt Brannibor, der alten Hauptfeste der Heveller und Sig eines Bisthums, Markgraf von Branden= burg. Schon sein Sohn Otto I. (1170-1184) wurde Erzkámmerer des teutschen Reiches und dessen Nachkommen erwarben zur Nord- oder Altmark und der Ostmark (Niederlausit) bis zur Mitte des dreizehnten Jahrhundertes die Mittel-, Ucker- und Neumark 2). Im Jahre 1320 erlosch der Stamm Albrechts mit dem Markgrafen Heinrich dem

1) Die Ableitung des Namens Preußen ist sehr bestritten. Gegen Joh. Voigt u. A. (s. Bender, die teutschen Ortsnamen. Siegen 1848 S. 49.), welcher das Wort von Po-Russen, d. h. die an den Russen Wohnenden, herleitet, während Manche an die Ruß, den Arm der Memel, durch den sie in's Kurische Haff mündet, denken, erklärt Cybulski (Berliner Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik 1843 Bd. II, Nr. 66–68, über F. Gottschalk in Richters preußischen Provinzial-Blättern 1839 August, 1842 Januar, Februar, 1843 April), es lasse sich der Stamm zwar mit Sicherheit nicht ermitteln, doch würde jede Ableitung und Erklärung die allein richtige Form Prus-Prusi zum Ausgangspunkte nehmen müssen. Jüngst (die volksthümlichen Benennungen im Königreiche Preußen. Berlin 1848) erklärt demgemäß, daß das Wort Pruzzen oder Pruten (Pruthen), der litthauisch - gothischen Mundart angehörig, vom altpreußischen prunta (litthauisch supranta) ich verstehe, herzuleiten sei und so viel als „Wissende" bedeute, entweder gegenüber den polnischen Nachbarn, oder als Uebersegung des germanischen Namens der Gothen oder Widen.

2) M. s. vorzüglich für die Rechtsgeschichte Ud. Friedr. Riedel, die Mark Brandenburg im Jahre 1250, oder historische Beschreibung der brandenburgischen Lande und ihrer politischen und kirchlichen Verhältnisse um diese Zeit. Berlin 1831, 1832. 2 Bde. 8. (Preisschrift) und dazu als Anhang: Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg. Berlin 1833, 8,

Jüngeren, worauf die Söhne Ludwigs des Bayern, Ludwig 1324, Ludwig der Römer 1352, Otto VII. 1365, die Kurmark erlangten. In Folge einer Erbverbrüderung 1363 und der Entsagung Otto's 1373 übernahm Wenzel, Carl's IV. Sohn, sogleich und 1377 Sigismund die Mark Brandenburg. Der Lehtere verpfändete dieselbe an Friedrich VI. von Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg, antichretisch, indem er ihn zu einem obersten und gemeinen Verweser und Hauptmann" be stellte und ihm huldigen ließ, am Mittwoch nach St. Ulrich (8. Juli) 1411. Bereits nach vier Jahren trat aber Kaiser Sigismund dem Burggrafen die noch vorbehaltene brandenburgische Kurwürde und alle Landesherrlichkeit über die Mark Brandenburg förmlich ab (vespero die Philippi et Jacobi (30. April) 1415, worauf im April 1417 die feierliche Belehnung erfolgte (Urkunde vom 18. April d. J.) 3).

Die Bestandtheile der Herrschaft waren damals 4): die Altmark, die Mittelmark, die Priegniß, das Land Sternberg (Theil der Neumark), ein Theil der Uckermark, nebst der Lehensherrlichkeit über mehrere Land: schaften zwischen der Elbe und Oder, zusammen etwa 425 QMeilen. Friedrich VI., als Kurfürst Friedrich I., der außerdem noch die beiden fränkischen Fürstenthümer Ansbach-Baireuth, über 100 Meilen groß, besaß, theilte sein Gebiet unter seine vier Söhne 1440. Der ålteste, Johann, erhielt Baireuth, der zweite, Friedrich II. der Eiserne, die Kurwürde nebst den Marken, der dritte, Albrecht Achilles, das Fürstenthum Ansbach, der vierte, Friedrich der Fette, die Altmark und Priegnis. Das Hauptgebiet, die Mark, unter der Regierung meistens ausgezeichneter Fürsten und von den Umständen begünstigt, nahm seit der Mitte des funfzehnten Jahrhundertes so zu, daß durchschnittlich fast in jedem Jahrzehnt ein kleineres oder größeres Territorium demselben hinzuwuchs. Friedrich II. erwarb (1440-1470) Theile der NiederLaufit (1448 flg.) und die Neumark (1454) 5) und sein Bruder Alb= recht (Achilles) (1470-1486), dem er ein Jahr vor seinem Tode

3) Die beiden Documente in Buchholz, Versuch einer Geschichte der Kurmark Brandenburg Bd. V, S. 179 flg. des Urkundenanhanges. Ueber die historischen Verhältnisse seit 1320 s. m. v. Lancizolle, Geschichte der Bildung des Preußischen Staates. Berlin und Stettin 1828. 8. Th. I. Abth. I. S. 232 flg.

4) v. Lancizolle a. a. D. I, 1, 264 ff. verb. Schubert, Handbuch der allgemeinen Staatskunde des preußischen Staates. Königsberg 1846. 8. Bd. 1, S. 29 f. Hier findet sich zugleich eine gute Uebersicht der Geschichte des Wachsthums der Monarchie. M. vergl. außerdem v. Raumer, Nachlese zu dem Werke des Prof. v. Lancizolle, Geschichte u. s. w., so weit solches die Mark betrifft. Berlin 1830. 8. H. v. Ohnesorge, Geschichte des Entwickelungsganges der brandenburgisch - preußischen Monarchie. Leipzig 1841. 8. M. v. Grabowski, Territorialgeschichte des preußischen Staates oder Darstellung des Wachsthums der Besigungen des Hauses Brandenburg. Berlin 1845. 8.

5) v. Raumer, Codex diplomat. Brandenburg. contin. T. I. p. 164 sq. Gercken, Codex diplomat. Brandenburg. T. V. p. 261. Voigt, Geschichte Preußens. Bd. VIII, S. 24 flg.

(10. Februar 1471) die Regierung abtrat, Theile der Uckermark und Ansprüche auf Pommern, durch den mit Herzog Erich 11. von Pommern am 3. Juni 1472 abgeschloffenen Vertrag von Prenzlau 6). Nach dem Frieden zu Camenz am 16. September 1482 erhielt das kurfürstliche Haus die Verwaltung der Städte und Landschaften Croffen, Züllichau, Sommerfeld und Bobersberg, deren Besißthum ihm nicht mehr entzogen wurde 7). Albrecht's († 11. März 1486) ältester Sohn Johann (Cicero) (1486 bis 9. Januar 1499) erwarb die Herr= schaft 3offen 1490, ein böhmisches Lehn 8), Joachim 1. (Nestor) (1499 bis 11. Juli 1535) die Herrschaft Ruppin, ein beim Aussterben der Grafen von Lindau 1524 heimgefallenes Lehen. Durch den Vertrag zu Grimniß am 24. August 1529 wurden die strittig gewordenen Ansprüche auf Pommern befestigt 9). Das Gesammtgebiet überstieg bereits 600 Meilen.

Im Widerspruche mit einer Anordnung von Albrecht Achilles 1473 (f. unten bei der Verfassung) hatte Joachim die märkischen Besigungen unter seine beiden Söhne Joachim II. (Hector) (1535 bis 3. Januar 1571) und Johann von Cüstrin getheilt, indessen ohne bleibenden Schaden. Joachim legte den Grund zur bedeutenden Vers größerung der Macht seines Hauses theils durch Einführung der Reformation, theils durch mehrere glückliche politische Verbindungen. Mit Herzog Friedrich II. von Liegniß schloß er 1537 (Freitag nach S. Galli) eine Erbverbrüderung, nach welcher beim Erlöschen des herzoglichen Mannsstammes die schlesischen Fürstenthümer Liegnik, Brieg und Wohlau an Brandenburg fallen sollten 10). Am 19. Juli 1569 erhielt er für das Kurhaus zu Lublin die Mitbelehnung auf das Herzogthum Preußen durch Polen, neben der fränkischen Linie 11). Johann Georg (1571 bis 8. Januar 1598) vereinigte nach dem Tode seines Oheims Johann von Cüstrin am 13. Januar 1571 die getrennten Besizungen auf's Neue, erweiterte sie durch den Erwerb der beiden böhmischen Lehen Breskow und Storkom 1575 12) und vererbte sie vollständig nebst

6) Gercken 1. c. T. VIII. p. 495 sq. v. Lancizolle a. a. D. Th. I. Abth. II. S. 587 f.

7) Delrichs, Beiträge şur brandenb. Geschichte S. 172 flg. v. Lancizolle a. a. D. I, 1, 343.

8) v. Lancizolle a. a. D. S. 328. Die Bestätigungsurkunde des Königs von Böhmen von 1493, 1516 bei v. Raumer, Codex cit. II. 104.

9) v. Lancizolle a. a. D. S. 601 flg.

10) v. Lancizolle a. a. D. S. 640 flg. Das Instrument bei I. P. v. Ludewig, rechtsbegründetes Eigenthum des königl. Kurhauses Preußen und Brandenburg auf die Herzogthümer Jägerndorf, Liegnig, Brieg und Wohlau und zugehörige Herrschaften in Schlesien. Berlin 1740. Fol.

11) Doziel, Codex diplomaticus Poloniae T. IV. fol. 356 sq. vergl. v. Baczko, Geschichte Preußens Bd. IV, S. 331. v. Lancizolle a. a. D. 6. 371 f., 474 f.

12) v. Lancizolle a, a. D. S. 329.

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