Obrazy na stronie
PDF
ePub

:

[graphic][merged small][merged small][ocr errors]

versammlung gingen in dieser Frage ein. Der Friedrich-Wilhelmstädtische Verein dreier Bezirke Berlins erklärte offen und ohne Hehl,,,den Antrag Stein's, der dahin gehe, den Kriegsminister zu nöthigen, die Verfügung an das Heer sofort zu erlassen, für eine Lebensfrage unserer Zukunft". Er „protestirte entschieden gegen den Hochverrath, den das Ministerium gegen das souveraine Volk zu begehen im Begriffe sei", und erklärte schließlich, nöthigenfalls die Nationalversammlung in solchen Beschlüssen, in welchen sie das Wohl und die Rechte des ganzen Volks wahrnimmt, mit Gut und Blut zu vertreten".

Zum Schlusse erklärte der Antragsteller Stein, wie sein erster Antrag vom 9. August dahin lante: „das Kriegsministerium möge sich dahin aussprechen". Darauf habe er den fernern Antrag gestellt: ,, die Versammlung möge das Kriegsministerium ersuchen". Da diesem Ersuchen nicht nachgekommen sei, so bliebe kein Antrag weiter übrig, als es dem Staatsministerium zur Pflicht zu machen, dem Beschlusse nachzukommen. Er wolle in Uebereinstimmung mit dem Minister des Innern weder unter einem absoluten Monarchen stehen, noch unter hundert; aber auch nicht unter acht absoluten Monarchen".

Das Amendement v. Unruh's kam zur Abstimmung: es fiel mit 320 Stimmen gegen 38. Mit und für Unruh stimmten unter Andern Duncker, Parrisius, Landrath v. Puttkammer, Wachsmuth und v. Wangenheim, gegen ihn unter Andern Waldeck, Temme, Philipps, Jacobi, d'Efter, Berends und - Kiolbassa.

Indeß hatte das Ministerium den Haltpunkt verloren; es wankte, als der Antrag Stein's: es sei dringendste Pflicht desselben, den von der Versammlung am 9. August beschlossenen Erlaß ohne Weiteres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung des Vertrauens, sowie zur Vermeidung eines Bruchs mit der Versammlung ergehen zu laffen“ von 219 Abgeordneten bejaht wurde gegen 143 Verneinende.

In der 53. Sigung vom 8. September zeigte das Ministerium dem Präsidenten der Nationalversammlung an: „wie es sich in dem Falle befinde, dem Könige über die Resultate der Abftimmungen der Nationalversammlung seine Entschlüsse mitzutheilen“. In der darauf folgenden Sizung eröffnete der Präsident unter Mittheilung der betreffenden Eingabe des Ministeriums an den König der Nationalversammlung: „daß dasselbe seine Entlassung

angetragen, weil der Nationalversammlung die Festseßung von Verwaltungsmaßregeln nicht zustehe; dieses Princip müsse aufrecht erhalten werden, weil ohne dasselbe die conftitutionelle Monarchie nicht bestehen könne; es glaube aus dem gefaßten Beschluffe Mangel an Vertrauen zu den Personen des Ministeriums folgern zu müssen, welcher es ihnen in hohem Grade schwierig machen würde, jenes Princip aufrecht zu erhalten“.

Der König erklärte sich in dem Cabinetsschreiben vom 10. September mit der Ansicht des Ministeriums einverstanden; gleichwol werde er ihnen aus den angeführten Gründen die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilen.

In der 57. Sigung vom 21. September zeigte der General v. Pfuel der Versammlung schriftlich an, daß ihn der König mit Bildung des neuen Ministeriums beauftragt und ihn zum Präsidenten desselben ernannt habe.

Der Finanzminister Hansemann erhielt die sich vorbehaltene Stelle des Bankchefs, der Ackerbauminifter Gierke ward Präsident des Obergerichts zu Bromberg, der Polizei und des Innern Minister Kühlwetter Präsident der Regierung zu Aachen, und der Ministerpräsident v. Auerswald Oberpräsident der Provinz Preußen.

Neuntes Buch.

Die Neaction erhebt ihr Haupt.

« PoprzedniaDalej »