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Leander richtete

Widerlegung des Arianismus (s. Isid. 1. c.). auch noch eine weitere polemische Schrift gegen die Lehre des Arius, in der katechetischen Form von Fragen und Antworten. Es ist indess zweifelhaft, ob auch dieser Katechismus der Orthodoxie gerade während des byzantinischen Exils entstanden ist; Isidor (1. c.) sagt bloss: Exstat et aliud laudabile eius opusculum adversus instituta haereticorum etc. Am berühmtesten ist jedoch Leanders Aufenthalt in der oströmischen Hauptstadt dadurch geworden, dass er bei dieser Gelegenheit seinen gleich ihm sehr gefeierten Geistes- und Wahlverwandten, den spätern Papst Gregor I. den Grossen, kennen lernte, der damals als Geschäftsträger („apocrisiarius") seines unmittelbaren Vorgängers Pelagius' II. (reg. 578–590) zu Byzanz weilte, und mit ihm den innigsten Freundschaftsbund für's ganze Leben schloss (vgl. Greg. M. praef, in librum Job, Dial. III 31. 32. 36). Aber auch mit einer andern Säule der Orthodoxie, mit Licinian von Carthagena1), dem geistig hervorragendsten Bischof des byzantinischen Spaniens, stand Leander wohl schon damals in vertrauten Beziehungen; wenigstens stattete er ihm bei der Rückkehr von Constantinopel einen, freilich nur flüchtigen, Besuch ab („Licinianus Gregorio M." S. Greg. M. epistol. 1. II, ep. 54, Greg. M. opp., edit. Maurin. T. II, S. 622). Dahn (Bausteine VI „German. Stud.", S. 292) weist Leanders Beförderung zum Metropoliten bereits dem J. 579 zu, und Gams (II2, S. 37) meint gar, dieses Ereigniss habe sich „wohl schon vor 579" zugetragen. Da es aber bei Johannes von Biclaro (a. 2. Mauricii imp. 584) heisst: „Leander Hispalensis civitatis episcopus clarus habetur", und da der Chronist mit dieser Redensart sonst stets das Ordinationsjahr des betreffenden spanisch-westgothischen Bischofs bezeichnet - ich erinnere nur an die analogen Notizen über die Bischöfe Domnus (ad a. 5. Justini imp. 571) und Mausona (ad a. 7. Justini imp. 573) so ist es, wo nicht gewiss, so doch min

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1) S. meinen im bevorstehenden LBande der ErschGruber'schen „Allgem. Encyklopädie" zum Abdruck gelangenden Artikel Licinianus von Carthagena".

destens höchst wahrscheinlich, dass Leander erst 584 zum Bischof geweiht wurde. Mit Fug nimmt also Zöckler (S. 508) an, der Bruder Isidors sei „etwa 584" zum Oberhirten befördert worden.

III. a. Auch die Zeit der Rückkehr Leanders aus dem Exil ist controvers, unzweifelhaft aber, dass er seit Leovigilds Ableben (586) bis zu seinem Tode unausgesetzt als der befähigtste, thätigste und wirksamste Mitarbeiter Rekareds des Katholischen beim grossen Bekehrungswerke der gothischen Nation erscheint (s. z. B. Isid. Hisp. chron., ed. Arevalus, Isid. opp. VII, S. 104, Nr. 118: Hoc tempore Leander episcopus in Hispaniis ad gentis Gothorum conversionem doctrina fidei et scientiarum claruit). Was zunächst die Conversion des Monarchen (586/87) (s. Joh. Bicl. a. 4. 5. Maur., Greg. Tur. IX 15) betrifft, so lässt sich zwar nicht nachweisen, dass er hierbei, den Fürsten dogmatisch beeinflussend, einen Antheil gehabt 1), wohl aber ist es wahrscheinlich, dass er gar geschickt die erforderlichen Schritte einleitete, um die öffentliche Meinung auf den von Rekared beabsichtigten folgenschweren Schritt vorzubereiten. So liess er denn im Bunde mit einer orthodoxen Hofpartei das Gerücht aussprengen, Leovigild habe auf dem Sterbebett nicht nur die Hinrichtung seines Sohnes, des „Martyrers Hermenegild", bereut, sondern auch den Irrthum des Arianismus erkannt und den einst von ihm verfolgten Leander gebeten, an Rekared zu thun, was er früher an seinem ältern Sohne gethan: Das ist die wahre Bedeutung der naiven Berichte der beiden Gregore (H. Fr. VIII 46 Dial. III 31) über die wenigstens theilweise Bekehrung des sterbenden Leovigild (s. Dahns treffliche Kritik dieser Quellenstellen [Könige V, S. 156 ff.] und meinen Aufsatz Leovigilds Stellung zum Katholicismus", S. 590 f.). Völlig zutreffend urteilt also Zöckler (a. a. O.): „Dass .... Leovigild diese Blutthat an seinem Sohne schliesslich noch bereut und wenige

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1) Pure Willkür also, wenn Hergenröther (Handbuch der allg. KG. Bd. I, dritte Aufl. 1884, S. 659) von Rekared als dem durch Leander Bekehrten spricht!

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Tage vor seinem Tode sich dem katholischen Glauben zugewandt, auch seinem Thronfolger Reccared den Leander als Lehrmeister in diesem Glauben und kirchlichen Rathgeber empfohlen habe, ist eine römische Tendenzfabel" u. s. w. Sogar Gams (a. a. O.) meint mit Fug: „Dass Leovigild sterbend seinen Sohn Rekared ihm (dem Leander) empfohlen habe. ..., scheint mir nicht beglaubigt genug." Weit glänzender noch war Leanders Thätigkeit zu Gunsten der katholischen Propaganda in der Folgezeit: Auf dem Toletanum III von 589, der grossen spanischen Bekehrungssynode der Westgothen und der inzwischen von Leovigild, theilweise wenigstens, wieder arianisirten Sueven, spielte Leander nebst Mausona (s. meine Beiträge zur spanischen KG. des 6. Jahrh.", B, a. a. O. S. 326 -- 332) und dem Abt und spätern Bischof Eutropius die Hauptrolle: sein oder des Letztern Werk war wohl der von Rekared verlesene sog. „ Tomus", eine Art Thronrede, die den wesentlichen Theil der Concilacten enthält; am Schlusse der Synode hielt der hispalensische Metropolit eine Homilie oder vielmehr ein Dankgebet ob der glücklich inaugurirten kirchlichen Einheit der Halbinsel1). Im Anschluss an „capitulum" 18 des Tolet. III, wonach die Metropoliten gehalten waren, jährlich je eine Provinzialsynode zu feiern (s. Hefele a. a. O. S. 52), veranstaltete Leander im J. 590 mit sieben Suffraganen eine Provinzialsynode zu Sevilla. Dieses Concilium Hispalense I" erliess drei Decrete („capitula“): es erneuerte den Canon 33 der Synode von Agde vom J. 506, betreffend das Verbot der widerrechtlichen Freilassung von Kirchenknechten, und schärfte c. 5 des Tolet. III ein, wodurch den Geistlichen untersagt wurde, fremde Frauenspersonen im

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1) S. acta conc. Tolet. III bei Mansi IX, S. 977 ff., Joh. Bicl. a. 8. Maur. („Summa tamen synodalis negotii penes s. Leandrum Hispalensis ecclesiae episcopum et beatissimum Eutropium monasterii Servitani abbatem fuit"), Hefele, Conciliengeschichte, Bd. III, zweite Aufl., S. 48-53, § 287, Gams II2, S. 6-16. 37, Aschbach, Westgothen, S. 228 f., Dahn, Könige V, S. 152 bis 172, VI, S. 434—438.

Hause zu dulden (s. Mansi X, S. 450, Hefele a. a. 0. S. 56 f., Gams a. a. O. S. 19-22 und Dahn, Könige VI, S. 438). Auf beiden Synoden unterzeichnet Leander als „Hispalensis ecclesiae catholicae metropolitanus episcopus (Mansi IX, S. 1000, X, 450); auch die Autoren, Johannes von Biclaro, Isidor und Gregor I., nennen ihn stets bloss „episcopus". Noch während des gesammten siebenten Jahrhunderts unterzeichnen die spanischen Metropoliten nur als ,, metropolitani episcopi" (s. meinen Aufsatz „Ueber die Entstehung des Archiepiscopates und des Metropolitan - Ranges der Trierischen Kirche", Forschungen z. deutsch. Gesch. XVI, Hft. I, S. 194 ff.). Ohne ausreichenden Grund vindiciren also Gams (II2, S. 37), Hefele (a. a. O. S. 56), Zöckler (S. 507) und Hergenrother (a. a. O.) unserem Leander, der freilich factisch als Metropolit alle Rechte eines archiepiscopus ausübte, auch formell den Rang eines Erzbischofs. Mit Fug sagt demgemäss Dahn (German. Stud., S. 292 f.): ,,,Erzbischof begegnet im Gothenreiche nicht".

b. Die Correspondenz des Papstes Gregor I. (reg. 590 bis 604) mit Leander und dem westgothischen Spanien überhaupt legt das glänzendste Zeugniss dafür ab, dass der Metropolit vor Sevilla zum römischen Bischof stets im Verhältniss einer echten, wahrhaft edlen Freundschaft stand, deren Kitt das beiderseitige erfolgreiche Bestreben war, das gewaltige Bekehrungswerk des frommen Monarchen zu befestigen und zu krönen; zu bedauern ist nur, dass sämmtliche Briefe Leanders verloren gegangen sind: Auf Anfrage des Freundes über das Taufritual (s. Isid. de vir. ill. c. 41: „Scripsit [sc. Leander] et epistolas multas, ad papam Gregorium de baptismo unam“) empfiehlt der Papst (in seinem Antwortschreiben vom Mai 591) die einmalige Untertauchung des Täuflings aus Opportunitätsgründen, mit Rücksicht auf die häretische Praxis, wenn er auch an sich die dreimalige Untertauchung für kirchlich correct erklärt (s. S. Greg. M. epist. 1. I, ep. 43, Greg. opp., edit. Maurin., Tom. II, S. 531 f.). Ihm übersandte er (im Juli 595) je ein Exemplar seiner beiden wichtigsten Schriften, seiner

Moraltheologie („Expositio moralium in Job"), die er auf Veranlassung des Freundes verfasst und diesem auch gewidmet hat, und seiner Pastoraltheologie, der sog. „regula" (s. Praef. Greg. M. in librum Job 1. c., epistola Liciniani Gregorio, Greg. M. epist. 1. V, ep. 49 a. a. O., S. 777 f., 1. IX, ep. 120 Gregorius ad Claudium ducem ", 1. IX, ep. 122 „Gregorius ad Recharedum Wisigothorum regem"). Im August 599 endlich übermachte Gregor dem Metropoliten nebst anerkennendem Schreiben die höchste päpstliche Auszeichnung, die es damals für einen solchen Kirchenfürsten gab, das Pallium, mit der Weisung, sich desselben nur während einer feierlichen Pontificalmesse zu bedienen (s. Greg. M. epist. 1. IX, ep. 121 [Greg. Leandro"] und ep. 122 [Greg. Recharedo regi"]1). ,, Pallium ist ein weisser, wollener, handbreiter Kragen, auf welchem sechs schwarze Kreuze eingewirkt oder von Seidenstoff aufgesetzt sind, und welcher an beiden Enden um einige Zoll verlängert ist, um beim Gebrauch auf Brust und Rücken herabzuhängen. Es ist ein geistlicher Schmuck, dessen sich der Inhaber beim Pontifiziren bedienen, und welcher an die Nachfolge Christi in der Verbindung mit dem Oberhaupte der Kirche erinnern soll" (s. F. J. Jacobson [Mejer], Artikel „Pallium“, in der Herzog'schen Real-Encykl. für protest. Theologie, zweite Aufl., Bd. XI, Leipzig 1883, S. 176 f.; vgl. auch Artikel „Pallium“ in der F. X. Kraus schen Real-Encyklopädie, Lieferung 13, 1885, S. 574 ff.). Kein spanisch- westgothischer Bischof ausser Leander hat jemals das Pallium erhalten; es war das also für den Bruder Isidors eine geradezu einzige Auszeichnung (s. Gams II2, S. 38, und Dahn, Könige VI, S. 412 f.). Ob in dieser Pallium-Uebersendung zugleich eine Rangerhöhung der hispa

1) In Betreff der Correspondenz Gregors mit Leander und dem westgothischen Spanien überhaupt, auch wegen der genaueren Datirung der einzelnen Schreiben, s. Gams H2, S. 29-34. Dieser Forscher hat auch überzeugend nachgewiesen, dass der Brief Rekareds an Papst Gregor, worin diesem Leander empfohlen wird (= Greg. M. epist. 1. IX, ep. 61, edit. Maur., S. 977 f.), eine Fälschung ist (S. 47 f.).

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