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väterlich behandelt werden müßten. Leider habe ich zu fragen unterlassen, welches Kapitel und welches Buch es sei. Jezt würde ich es citiren, und hätte es vielleicht citirt in der Monarchia ad Caesarem Maximilianum".)

Von dem trauten Verhältnisse Wimphelings und Gemmingen's gibt die eben angezogene Schrift Wimpheling's noch öfters Zeugniß. Der Verfasser bemerkt, es sei Sache eines tüchtigen Landesherrn, das von den Vorfahren überkommene Gebiet in seinem Umfange zu erhalten und feine Verminderung eintreten zu lassen. Georg Gemmingen habe ihm gesagt, sein Bruder Uriel sei in dieser Hinsicht besorgt wegen der Stadt Erfurt, das mehr zu Sachsen hinneige.

Eine andere merkwürdige Mittheilung über kirchlichstaatliche Angelegenheiten machte der Gemminger bezüglich des Papstes Pius II. und des Erzbischofs Diether von Mainz, welcher mit Adolf von Nassau wegen des Kurstuhls in Fehde gerieth und legterem weichen mußte. Die Stadt fiel 1462 Oft. 28 in Adolfs Hände. „Und Propst Georg Gemmiger, Bruder des Erzbischofs Uriel, schrieb Deum dieß an mich: Pius hat es stets bedauert und nie ohne Seufzen beklagt, daß er die so angesehene Kirche zerstört hätte, und wenn er länger gelebt hätte, wäre er mit allen Mitteln für deren Wiederherstellung eingetreten. Georgs eigenhändiger Brief findet sich bei mir. Was ist gefährlicher als die giftige Zunge dessen, der im Herzen unauslöschlichen Haß nährt!")

testor

1) Wimpheling, Cat. aepor. mog. ed. Englert. Aschaffenburg 1882 p. 18. In der Oratio vulgi ad deum (vermuthlich 1517 verfaßt, jedoch nicht mit vollem Namen) schildert W. das Elend der Bauern, zumal im mainzer Sprengel. Dieses Flugblatt ist von hohem Werthe für die Beurtheilung der Stimmung in jener Zeit, auch der Ursachen der Bauernkriege. Vgl. Germania von Wimpheling, überseßt und erläutert von Ernst Martin, Straßburg 1885. S. 6. 99.

2) Weil ein Geistlicher aus Pforzheim den Papst Pius umgarnt und überredet habe, den Diether von Isenburg vom Bisthum Mainz fernezuhalten. Wimpheling S. 43.

Eine andere Mittheilung Georg's an Wimpheling erfahren wir an Stelle des Katalogs der Mainzer Erzbischöfe, wo Wimpheling über die hohen Annaten flagt, die in kurzer Zeit so oft nach Rom zu zahlen waren. „Uriel, sagt man, war sparsam und rechtschaffen, was ich gern glaube auf Grund der Briefe, welche sein Bruder Georg mir schrieb und worin er klagte über dessen Besorgniß bezüglich der an die Fugger zu Augsburg (Fuccaris Augustanis) zurückzuzahlenden schweren Geldsummen". 1)

Doch erwies sich der Dompropst nicht bloß als Bücherliebhaber und Gelehrtenfreund, er trieb nicht bloß klassische Studien gleich anderen Gebildeten, er trat auch selbständig als Schriftsteller auf, wie sich aus folgendem ergibt.

Gleich allen Humanisten zeigte sich Georg der Kunst mächtig, Verse zu machen; die gewöhnliche Lateinschule betrachtete die Metrik als integrirenden Theil ihres Studienplanes und gar häufig finden sich die Verse in den Schriften jener Zeit. Man denke nur an die Widmungen und Empfehlungen am Anfange oder Ende der Schriften. Wimpheling hatte zur Vertheidigung der damals stark ventilirten Lehre der Unbefleckten Empfängniß Mariä seine Schrift De triplici candore 1492 vollendet. Das Manuscript theilte er seinen Freunden mit; diese beantworteten die Zusendung mit zustimmenden lateinischen Gedichten; wir finden darunter Verse des Georg v. G. Wimpheling, welcher die Schrift dem Erzbischof Berthold von Mainz widmete, ließ sie 1493 in Druck ausgehen, sammt den empfehlenden Gedichten seiner Freunde, nämlich des genannten Georg, des Peter Schott von Straßburg, Jodocus Gallus, Peter Boland, Adam Werner von Themar u. A.2) In der Schrift wendet der Verfasser sich zuerst in acht Verszeilen an seine wohlgeneigten Leser, an

1) Seite 44 der Englert'schen Ausgabe.
2) Schmidt, hist. lit. d'Alsace I, 20.

das ganze adelige Domkapitel zu Mainz, dann in acht Zeilen an seinen Freund, den Dompropst.

Ad Georgium Gemmynger Praepositum Spirensem.

Tu quoque preposite spirensis, docte Georgi

Gemmyger, hos versus pensiculato meos
Pieridum cultor, graece linguaeque latine

Doctus, ad hos confert lumina blanda pedes
Qui cleri decus es, qui spes mea et una voluptas,
Gloria nobilium, qui mihi censor ades,

Hoc nostrum novum opus tutela suscipe fida,
Nunc commendatus sit tibi et hic opifex.

worauf dann folgt ein

Tetrastycum Georgij Gemmyngij prepositi Spirensis.
Qui cecinit christi genitam siue crimine matrem,
Illius in labris mella fuisse putes.

Ut numeris cunctos, ita vincit carmine vates
Qui procul a vicio virginis orsa probat.
Dysticum ejusdem.

Invidiam superat, sublimi carmine quisquis

Principium dominae labe carere docet.

Wir erfahren durch die ersten Verse, daß Georg v. G. ebenso der griechischen Sprache mächtig war, deren Studium damals neben der lateinischen und hebräischen mächtig erblüht war. 1)

Georg selbst hat kein einziges seiner Manuscripte in Druck gegeben, und der einzige seinen Namen tragende Druck ist durch einen Anderen an das Licht getreten, nämlich Annotatiuncula pro Confessoribus Spire per Georgium de Gemmyngen Prepositum ibidem concepta.

So lautet der Titel, jedoch mit der weiteren Angabe auf der Titelseite Impensis Eucharij Henneri eiusdem

1) In den erklärenden Bemerkungen, welche Wimpheling der Abhandlung vorausgehen läßt, sagt er: Testis est divus Augustinus et Georgius Gemmynger praepositus Spir., vir non solum cognomine a parentibus contracto nobilis, sed reipsa propriaque virtute et bonarum literarum studio nobilissimus. Blatt 4a.

ecclesiae Vicarij edite. Der Herausgeber wendet sich an den Leser mit der Bemerkung, er sei zufällig auf diese Annotationes ab auctore suo neglectas, immo derelictas gestoßen und habe ihren Druck für die Fastenzeit opportun gehalten... Wer für Simplices sacerdotes Besseres habe, trete hervor, andernfalls stichele er nicht.

Die 22 Quartblätter zählende, recht selten gewordene Schrift 1) erschien 1509 bei Matthias Schürer in Augsburg, also noch zu Lebzeiten ihres Verfassers. Wie der Herausgeber hierbei sich zu demselben rechtlich und moralisch stellte, ist mir etwas räthselhaft; doch wird der Domvicar nicht ohne Wissen des Dompropstes zum Drucke vorgegangen sein. Wimpheling fannte die Schrift: edidit Georgius, Urielis frater, de audiendis confessionibus annotatiunculam2) und er empfiehlt sie dem Bischof von Freisingen 3)

In diesen „Notizen" finden sich interessante Einzelheiten. So beginnt sie mit der Mahnung: „Ich bin gewohnt, meine Leutpriester zu Speyer, zumal in der Fastenzeit, zu ermahnen, daß sie den ganzen Tag über in ihrer Pfarrkirche zum Beichthören bereit sind und nicht eine oder zwei Stunden am Tage hierzu festsehen, weil sonst die Beichtpflichtigen dadurch leicht zurückgehalten werden, da sie dann nicht einen zu allen Stunden bereiten Leutpriester parat haben und daraus leicht Anlaß nehmen, entweder sehr verspätet oder überhaupt gar nicht zu beichten. -Nicht mit Unrecht verurtheilt ein hiesiger Mendicant den Mißstand, wie wir ihn in Speyer haben, daß die Pfarreien nicht unterschieden sind oder daß eigentlich nur eine einzige Pfarrei im Dome besteht mit mehreren Substituten, Kaplänen, welche die ganze Juris

1) Die Kgl. Hof- und Staatsbibl. in München besißt ein Exemplar; vgl. Panzer, Annales typogr. VI, 48 und IX, 358.

2) Cat. aeporum mog. p. 43.

3) Schmidt, hist. litér. de l'Alsace I, 14 Note nach Riegger, Amoenit. p. 112.

diktion eines Leutpriesters haben, wodurch dann in Sachen des Beichtens große Confusion entsteht. 1) Die Ordensleute, wenn sie zum Beichthören bevollmächtigt sind, sollen den Beichtenden Beichtzeugnisse willig ausstellen, wie es die Leutpriester verlangen, quia mihi constat in fractione panis, quasdam personas singulo anno recepisse corpus Domini sine aliqua confessione praevia et menciebantur, se confessas esse fratribus.“

Die Abhandlung, für uns nur von historischem Werthe, betrifft die Jurisdiktion der Curatgeistlichkeit gegenüber dem Regularklerus der Stadt, bespricht die Reservatfälle und die Censuren; zum Schlusse heißt es: Consulerem et curatis. et religiosis mendicantibus, ut nunquam se impedirent de confessionibus audiendis Spire, nisi prius haberent auctoritatem (d. h. jurisdictionem) episcopalem, quia alioqui raro habebunt confitentem quem absolvere possunt etc.

Die Arbeit zeigt gute Vertrautheit mit den einschlägigen Bestimmungen des Kirchenrechtes. Unter den Klassikern hatte der Verfasser seine theologischen Studien nicht vergessen.

Wenn außer vorgenannter Arbeit Georg's keine andere zum Drucke fam und diese nur durch den Domvicar Henner, so findet sich in einer Bemerkung des Trithemius der Schlüffel zur Erklärung, denn derselbe bemerkt: Georgius celat quae scribit, ut typum inanis gloriae fugiat vel ea quae scripsit lima maturioris examinis castiget. Trithemius nennt nun einige ihm bekannt gewordenen Arbeiten, welche ihren Verfasser in einem neuen günstigen Lichte erscheinen lassen, denn er schrieb neben De ratione duelli lib. I noch die militärischen Schriften De machinis bellicis lib. I und De cura equorum et militum lib. 1. So abseits diese Themata, Geniewesen und Hippologie, von der Theologie und der Rechtswissenschaft liegen, so darf uns das nicht Wunder

1) Damals galt die Beicht und Communion als Sache strenger Pfarrjurisdiktion, heute als Sache des Vertrauens.

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