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LXXXI.

Der Dompropst Georg von Gemmingen, Wimphelings

Freund.

Abt Trithemius ist der erste und leider zugleich der einzige Schriftsteller, welcher dem zn seiner Zeit angesehenen und als Freund Wimphelings besonders bekannt gewordenen Georg aus der Familie derer von Gemmingen eine, wenn auch sehr kurze Bio-Bibliographie gewidmet hat, nämlich in seinem so oft von Literarhistorikern angezogenen Verzeichnisse kirchlicher Schriftsteller. Dem wenig beachteten Gelehrten seien folgende Zeilen gewidmet, vielleicht gelingt es von anderer Seite, die Lebensdaten zu vermehren und neue Verdienste ausfindig zu machen.

Die von Gemmingen ') waren hauptsächlich am Mittelrhein in den Bisthümern Mainz, Worms und Speyer ansäßig. Das Geschlecht theilte sich in vier Hauptlinien, wovon die eine die michelsfeldische hieß Ein Sprosse der letzteren. Linie war Hans von Gemmingen, Fauth von Germersheim, mit dem Beinamen „Reckhans“ oder Audax, wohl deßhalb, weil er den Herzog von Württemberg gefangen nahm. Hans, welcher 1480 mit Tod abging, hatte zur Frau eine Brigitte

1) In der Hausbibliothek zu Hornberg a. N. liegen mehrere handschriftliche Genealogien. Archiv der Gesellschaft für deutsche Geschichtskunde XI, 780.

Histor. polit Blätter CXXI. (1898.)

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von Neuenstein, welche 1479 starb.1) Ihre Söhne waren Georg, Uriel, Erpho und Orendel, 2) wovon die drei ersten in den geistlichen Stand und in hohe Stellen traten, der legte 1520 als kurmainzischer Rath und Vißthum starb. Um sofort hier diese hohen Stellen zu bezeichnen, Uriel starb · als Erzbischof von Mainz 1514, Georg und Erpho starben als Dompröpste von Speyer 1511 resp. 1520, nachdem beide vorher als Domdechante von Worms sich unmittelbar gefolgt waren. Georgs Geburt fällt ins Jahr 1458.

Ueber den Studiengang der jungen geistlichen Herren wissen wir wenig; keinen von ihnen sehen wir an der hohen Schule zu Heidelberg studiren, welche doch sonst der wormjer und speyerer Klerus aufzusuchen pflegte. Das aber wissen wir, daß Georg als der älteste den jüngeren Brüdern die höheren Studien ermöglichte, denn Wimpheling rechnet seinem Freunde Georg zu hohem Ruhme an, daß er seine Brüder der wissenschaftlichen Laufbahn zugewiesen: Vale, cunctorum studiosorum praesidium singulare tuorumque gentilium et familiac Gemmingerorum gloria sempiterna, quam optimarum litterarum studio, cui fratres tuos germanos, Hurielem et Herpphonem, feliciter tradidisti, amplificari facies nimirum et illustrari.3)

Zorn in seiner Wormser Chronik gedenkt dieser Beziehung der Brüder zu einander, stellt aber das Verhältniß um, als ob Uriel und Erpho den Georg zum Studium gebracht hätten. Dieselben waren sämmtlich am Dome zu Worms bepfründet,*)

1) Siehe bei Joannis, Rer. mog. I, 818 die Sechzehnahnenprobe des Mainzer Erzb. Briel v. Gem. Der Name „Reckhans“ in Iselins Lexikon. Basel 1729. S. 463

2) Orendel de G. armigeri suique patris Joh. de G. olim advocati in Germersh. ac matris ejus Brigide de Nuwensteyn etc. Würdtwein, Subs. IX, 364.

3) So schließt der Widmungsbrief des Isidoneus, worüber unten. 4) Schannat Episc. Worm. I, 102. 82: Vriel custos, als solcher am Reichstammergericht unter den Assessoren vereidigt 5. Mai. Vgl. Annotata judicii camerae.

Uriel als Custos nach 1501, Georg 1494 als Domdechant, Erpho 1498 als solcher. 1) In einer zwischen dem Klerus und der Bürgerschaft verhandelten Angelegenheit tritt Erpho als Vertreter des Domstifts auf, bei welcher Gelegenheit der genannte Wormser Chronist S. 203 sich also ausläßt: „Dieser Erpho ist Herrn Uriels, der hernach anno 1508 Erzbischof zu Mainz worden, Bruder gewesen, haben noch cinen Bruder gehabt, welcher Georg geheißen, denselben haben diese zween Prälaten fleißig zum Studio gehalten, ihn auf etliche hohe Schulen in Deutschland, darnach auch in Italien und Gallien geschickt, daß er in doctorem utriusque juris promovirt und Dompropst zu Speyer worden. Ihme werden von den Gelehrten diese Ehrentitel gegeben, daß er genannt wird philosophus celebris, orator facundus, poëta gravis et singulare studiorum praesidium".

Einigen Aufschluß über die Studien Georgs gibt sein Freund und Gönner Jakob Wimpheling in der eben angezogenen Widmung des Isidoneus (1496), worin Wimpheling von dem Freunde außerdem sagen kann: cum summa gloria et doctrina exteras gentes vidisti, ac in galliis italiaque varias institutiones libasti. Darnach hatte Georg in Frankreich und zumal in Italien zur Erweiterung seiner Kenntnisse Reisen gemacht und Aufenthalt genommen.

Nehmen wir zuerst Georgs Wormser Zeit, um die spätere bleibende Stellung in Speyer nicht unterbrechen zu müssen. Die Lückenhafte Domdechantenliste bei Schannat erlaubt nicht anzugeben, wann Georg Domdechant zu Worms wurde; Schannat sagt einfach occurrit 1494, fommt 1494 in Urkunden vor! Vielleicht war Georg schon vorher in Speyer bepfründet.

1) Erph, auch Propst am St. Guidostift zu Speyer, erhielt bei seinem
Ableben einen Memorienstein im Kreuzgange des Doms zu
Worms mit der Inschrift: Erpho a G. maioris et s. Guidon.
Spir. praep. et Worm can. Hess. Archiv VIII, 298.

Wie anderwärts in bischöflichen Städten, so herrschte auch in Worms eine gereizte Stimmung zwischen Bischof und Geistlichkeit einer- und Rath und Bürgerschaft andererseits. Lettere suchten sich dem Regimente jener zu entziehen. So nahmen auch die Wormser bei Anwesenheit des Kaisers 1494 die Gelegenheit wahr, ihren Widerwillen gegen das bischöfliche Regiment kundzuthun, indem sie dem Kaiser Treue gelobten und huldigten. Nolz im Tagebuch 1) theilt eine kleine Episode mit, welche sich an den damaligen Domdechanten Georg knüpft: Die Königliche Majestät schied ab vom Huse (Münze, wo er sich aufhielt) und sassen etliche Domherren da und sagten (redeten mit einander), wie diese (stattgehabte) Huldigung dem Stift und Bischofe unleidlich wäre, mit Wechselworten (nicht zu leiden, dulden wäre als präjudicirlich gegen des Bischofs Regiment); was (war) doch unter ihnen ein gelehrter und gelobter, der Zeit Domdechant, der sagt jenen Gesellen ongefährlich diese Meinung: „Gehet hin, dort sizet er am Fenster (die Königl. Majestät bedeutende) und heißt noch eine Huldigung machen eueres Gefallens“, d. i. eine Huldigung wie ihr sie gerne habt. Der gelehrte in hohem Ansehen stehende Dechant war kein anderer als Gemmingen, dem also diese Huldigung nicht gefiel und der seine gereizte Stimmung nicht unterdrücken konnte. 2) Die Dom und Stiftsherren jener Zeit waren meistens an mehreren Stiftskirchen bepfründet, so sehen wir unseren Domdechant Gemmingen auch als Domherrn zu Speyer, wodurch sich ihm hohe und höchste Stellen eröffneten.

1) Band III (S. 381) der Quellen zur Gesch. der Stadt Worms, ed. Boos.

2) In das Jahr 1494 fällt eine Amtshandlung des Domdechanten; er hatte nämlich, wie Gebrauch, die Münsterthurmwächter zu vereidigen; ihr Diensteid stand im Eidbuch Blatt 99. „Im J. 1494 legten die neuen Wächter in hende hern Jorgen v. G. Domdechanten" ihren Eid. Nolz, S. 366, Note.

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Durch Urkunde vom 8. November 1480 ernannte Bischof Ludwig von Speyer den Domherrn Georg zum Domsänger. Geleitet vom Wohlwollen unserer Hirtensorgfalt

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ginnt die schöne Ernennungsurkunde -wenden wir gerne die Gunst der Beförderung jenen zu, welche Adel des Geschlechtes, Kenntniß der Wissenschaften und Ehrbarkeit der Sitten, sowie andere löbliche Verdienste und Tugenden empfehlenswerth machen... Deßhalb wollen wir dem venerabilis, in Christo nobis dilectus Georgius de G., utriusque juris doctor, ecclesiae nostrae Spir. canonicus capitularis, apud nos de generis nobilitate, scientia literarum vitaeque et morum honestate ac aliis meritis antedictis multipliciter commendatus, die Cantorie übertragen mit allen ihren Obliegenheiten und Rechten. Mergentheim" u. s. w.1) Georg zählte bei der Ernennung erst 22 Lebensjahre.

Einen weiteren Beweis der Achtung und des Vertrauens gab (1487 Fastnachtssonntag) der genannte Bischof dem Domfänger durch Uebertragung der Würde eines General vicars. In dieser Eigenschaft vereinigte er urkundlich am 23. Juli 1487 zwei Altarpfründen zu St. Martin miteinander: Georgius de G., utriusque juris doctor, cantor et canonicus ecclesiae Spir., reverendique in chr. patris et domini, domini Ludovici epi. Spir. in spiritualibus vicarius generalis etc. Da 1490 Domherr Philipp von Rosenberg als Generalvicar urkundlich vorkommt, so ist uns die Zeitgrenze für das Generalvicariat Georgs in etwa gegeben, aber sehr wahrscheinlich trat er schon mit Uebernahme der ihm gewordenen Dompropsteiwürde, seit Sommer 1488,*) vom Generalvicariate zurück.

Mit der Dompropstei war Georg die höchste stiftische Würde verliehen, und in dieser Stelle sehen wir ihn bis zu seinem Lebensende.

1) Remling, Bischöfe von Speyer II, 185 und Note 618.

2) Sein Vorgänger als Dompropst war am 23. Juni 1488 gestorben.

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