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Predigten in Augsburg krönten. Im Sommer 1559 hatte er in der schwäbischen Reichsstadt das Dompredigeramt übernommen. Schon am 3. Februar 1560 konnte das Domkapitel dem Mainzer Erzbischof melden: „Wir haben bis anher erfahren, erfahren es auch noch täglich, daß Dr. Canisius, unser Domprediger, bei beiden, dem Magistrat und dem Volke der Stadt, bisher und in so kurzer Zeit eine treffliche und unverhoffte Frucht gebracht hat. Denn durch ihn und sein Predigen sind nicht allein die Katholischen, so unter so vielen Sekten dieser Stadt noch übriggeblieben sind, gestärkt und bestätigt, sondern auch viele der einfältigen durch die Sektirer betrogenen Personen wieder herzugebracht worden, und kommen noch täglich deren viele, zu denen man sich's nicht versehen hätte" (S. 857).

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Der vorliegende Briefwechsel gibt nicht nur den zuverlässigsten Aufschluß über Canisius' Leben und Wirken; er bietet auch manche interessante Angaben über die ersten Niederlassungen der Jesuiten auf deutschem Boden, über verschiedene hervorragende Persönlichkeiten jener Zeit, sowie über die da= maligen religiös sittlichen Zustände. Wir erfahren da auf's Neue, in welcher trostlosen Lage sich damals die katholische Kirche in Deutschland befand. Unter anderm klagt Canisius besonders über die Zerrüttung der Klöster; bemerkenswerth ist hiebei das Lob, das er den Klosterfrauen spendet. Gleich am Anfange der religiösen Wirren hatte der bayerische Franziskaner Kaspar Schatzgeyer den Ordensfrauen das Zeugniß ausgestellt, „daß sie in ihrem Stand und Beruf standhaftiger sind als viele Klostermannen". Ganz ähnlich spricht sich Canisius aus in einem Berichte, den er 1560 nach Rom sandte (constantius agunt monachae seque in tanta oppugnatione gerunt rectius quam monachi, S. 767).

Ueber die schriftstellerische Thätigkeit des sel. Canisius in den Jahren 1556-1560 berichten die am Schlusse des Bandes beigefügten Monumenta litteraria. Referent freut sich, hierzu aus der unerschöpflichen Münchener Staatsbibliothek einen kleinen Beitrag liefern zu können. Im Mai 1559 schrieb Canisius an Lainez, daß der Salzburger Erzbischof ihn dazu bewogen habe, einige Schriften von Stanislaus Hosius in's

1559.

Deutsche zu übertragen (S. 424). P. Braunsberger hält es für wahrscheinlich, daß es sich hier um Hosius' Schrift de expresso Dei verbo handelt. Allein letzteres Buch ist von dem Eichstätter Weihbischof Leonhard Haller übersetzt worden: Von dem hellen . . . Wort Gottes. Ingolstadt 1559, mit einer Widmung Haller's an Herzog Albrecht V., vom 16. Jan. Auch an der vom Wormser Domprediger Johann zu Wege (a Via) besorgten Uebersetzung der Confessio fidei catholicae von Hosius (deutsch, Ingolstadt 1560) war Canisius nicht betheiligt, wie aus der Vorrede, d. d. Worms, 25. April 1560, zu ersehen ist.1) Dagegen darf man ihm wohl mit Sicherheit folgende zwei Uebersehungen zuschreiben: 1. Drey Christliche Gespräch und underweisung: Ob den Layen das Hochwirdig Sacrament des Altars unter bayderlay gestalt zeraichen: Ob den Priestern die Ee zuzelassen: Und ob die Göttlichen ämpter in einer jetwedern Nations Sprachen zu verrichten sein. Dillingen 1559. Die Ueberseßung desselben Werkes, die 1558 in Mainz erschienen war, ist von der Dillinger Ausgabe ganz verschieden. -- 2. Ain Christlicher Bericht, was die Hailige Christlich Kirch und derselben Gwalt und macht sey. Dillingen 1559. Beiden Schriften sind zwei längere Vorreden des anonymen Verfassers vorgedruckt, die ganz den Geist des seligen Canisius athmen.

In dem oben erwähnten Referat bemerkt Philippson, daß P. Braunsberger durch seine Publikation der Gesellschaft Jesu einen hervorragenden Dienst leistet: Le Père Braunsberger contribue d'une manière excellente à la vaste oeuvre historique que son ordre vient d'entreprendre dans différents pays.2)

1) Das mir vorliegende Exemplar, das früher dem Münchener Jesuitencollegium angehört hat, trägt auf dem Titelblatt die handschriftliche Bemerkung: ,,Approbatus per R. P. Canisium 1578." Aus dieser Eintragung, die mir schon in vielen andern Büchern begegnet ist, ergibt sich, daß Canisius i. I 1578 die Bibliothek des Münchener Collegiums einer allgemeinen Revision unterzogen hat.

2) Philippson meint hier besonders die Monumenta historica Societatis Jesu nunc primum edita a patribus eiusdem Societatis, wovon in den Jahren 1894-1897 bereits zehn dicke Bände erschienen sind.

En face de l'hostilité que la Compagnie rencontre de tant de côtés, rien ne saurait lui être plus utile que de dévoiler au public les sources mêmes de son histoire, pour le mettre à même de juger en parfaite connaissance de cause". In der That, wer den Briefwechsel des sel. Canisius durchgeht, wird leicht die Ueberzeugung gewinnen, daß die deutschen Katholiken der Gesellschaft Jesu zu größtem Danke verpflichtet sind. Ein Werk aber, das ohne jedwede Tendenz, durch bloße Vorlegung der geschichtlichen Urkunden, eine solche Ueberzeugung hervorzubringen im Stande ist, muß als die beste Apologie angesehen werden.

Dr. N. Paulus.

LXXII.

Zur Geschichte der Heraubildung des Klerus in
Deutschland.

Als die ältesten Stätten für die Heranbildung des Klerus Find zu bezeichnen: das Haus des Bischofs (Episkopium), die aufblühenden christlichen Schulen des Morgen- und Abendlandes, die Tom- und Klosterschulen, sodann die Universitäten. Nach dem Vorgange der Orden, welche für ihre an den Universitäten studirenden Angehörigen Collegienhäuser errichteten, wurden auch für die übrigen Studirenden Anstalten zum Zwecke des gemeinsamen Zusammenlebens (sogenannte Bursen) gegründet, welche meist Studirende aller Fakultäten in sich schlossen; die erste 1250 zu Paris durch Robert von Sorbon; speciell für Candidaten der Theologie war u. a. das 1494 von Herzog Georg dem Reichen zu Ingolstadt gestiftete Georgianum bestimmt. Eine wichtige Epoche in der Geschichte der Heranbildung des Klerus wird durch das Concil von Trient eingeleitet.

Auf seiner 23. Sigung vom 15. Juli 1563 erließ dieses Concil außer dem Tefret über die wahre und katholische Lehre vom Weihesakrament auch ein Reformdekret bezüglich der Heian

bildung des Klerus. Im 18. Kapitel dieses Reformdekrets wurde verordnet, daß sämmtliche Bischöfe die Pflicht haben, nach Maßgabe des Vermögens und der Größe ihrer Diöcese. eine bestimmte Anzahl von Knaben in einem Collegium verpflegen, religiös erziehen und in den kirchlichen Lehrgegenständen unterrichten zu lassen.

Eines der beiden ersten Seminarien, welche auf Grund dieses Beschlusses des Tridentinums errichtet wurden, war jenes zu Eichstätt, wo 1564 Bischof Martin von Schaumberg (15601590) ein Seminar gründete, das erste tridentinische Seminar auf deutschem Boden, und für dasselbe ausgezeichnete Lehrer (Friedrich Staphylus, Petrus Stewart, Robert Turner) berief. Alsbald folgte Würzburg nach. Im Jahre 1567 erließ Fürstbischof Friedrich von Wirsberg (1558–1573) ein Schreiben an seine Landeskinder, in dem er sie aufforderte, ihre Söhne an die mit dem Jesuitencolleg in Würzburg errichteten öffentlichen Schulen zu schicken; dabei stellte er den „Laienjungen“, d. h. jene Studenten, welche noch nicht Kleriker waren, in Aussicht, seine „Stipendiaten“ zu werden, d. i. freie Wohnung, Kost, Licht, Holz und unentgeltlichen Unterricht zu erhalten, während solche, die bereits Kleriker waren oder geistliche Benefizien besaßen, die Aussicht erhielten, in das bischöfliche Alumnat aufgenommen zu werden; für leßteres wurde 1570 der zum Jesuitencolleg gehörige Hof zum Fresser" eingerichtet, in dem 1569 bereits die Stipendiaten untergebracht worden. waren. Der große Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617), der die vom Bischof Johann I. von Egloffstein 1406 gestiftete, im Laufe der Zeit aber in Verfall gerathene Universität wieder errichtete, gründete auch das St. Kilianscolleg für 40 Candidaten der Theologie, das marianische Colleg als Knabenseminar, das nach ihm benannte Seminar für adelige Studirende und erweiterte das Colleg zum Fresser“ für arme Studenten. Die sämmtlichen Anstalten gingen infolge des Einfalles der Schweden zu Grunde.

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Mitten in die traurige Zeit des Schwedenkrieges versehen uns die ersten Blätter des vor Kurzem erschienenen zweiten Bandes der Geschichte der Heranbildung des Klerus in der Diöcese Wirzburg seit ihrer Gründung bis zur

Gegenwart 1) und berichten uns von ergreifenden Zügen der Glaubenstreue und des Opfermuthes des Würzburger Klerus, wozu ihn das vortreffliche Beispiel der zulezt regierenden Bischöfe begeistert hatte. Der am 9. Dezember 1631 von den Schweden nach fünftägigen grausamen Peinen hingemordete Pfarrer Liborius Wagner von Altenmünster, ein Convertit, ,, verdient den ruhmreichsten Blutzeugen aus der Zeit der Christenverfolgungen beigezählt zu werden." Aber auch das Fränkische Volk gab in jenen Tagen rührende Beweise treuer Anhänglichkeit an seine Kirche und Priester, und waren die Bemühungen, das Herzogthum zu protestantisiren, erfolglos.

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Im Jahre 1635 konnte das Alumnat wieder eröffnet werden, und zwar im Juliusspitale, aus dem es 1641 in's maris anische Colleg verlegt wurde, und auch die Alma Mater Julia erschloß allmählich ihre Hörsäle wieder. Doch die Zahl der Alumnen war nur eine geringe, es fehlte an Geldmitteln, ferner auch an geigneten Männern zur Leitung eines Seminars, weßhalb Fürstbischof Johann Philipp I. von Schönborn (1642-1673) 1654 drei Mitglieder des von Bartholomäus Holzhauser errichteten Instituts der in Gemeinschaft lebenden Weltpriester nach Würzburg berief. Die Thätigkeit der Bartholomäer oder Communisten währte indeß nicht lange. Erhob sich schon gegen deren Berufung Widerspruch, so steigerte sich die Abneigung gegen dieses Institut durch die Art und Weise, wie die Bartholomäer ihre Aufgabe auffaßten und durch= zuführen suchten. Während die Jesuiten lediglich die Erziehung und Unterrichtung der Candidaten als ihre Aufgabe betrachteten, ohne lettere irgendwie dem Orden selbst einzugliedern, suchten die Bartholomäer die von ihnen gewählte. ordensähnliche Lebensweise auf alle Weltkleriker auszudehnen. Jeder in das Seminar der Bartholomäer aufgenommene Zögling mußte, in der Regel beim Beginn der theologischen Studien den Eid auf das Institut Holzhausers leisten, der ihn verpflichtete, die Lebensweise des Instituts auch später einzuhalten und sich nicht eigenmächtig vom Institute zu trennen.

1) Von Dr. C. Braun. Mainz, Verlag von Franz Kirchheim. 1897. 432 Seiten.

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