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VIII.

Repertorium Germanicum.

Die Thatsache selbst, daß mit dem Beginn der zweiten. Hälfte des 14. Jahrhunderts Nom in außerordentlich eingehender Weise in die kirchlichen Verhältnisse aller Staaten eingriff, ist bekannt. Die zahlreichen Reservationen der Päpste des 14. Jahrhunderts halfen ein System ausbilden, das sowohl für die Curie und die Curialen, wie für die katholischen Länder der Christenheit von bedenklichen moralischen und materiellen Folgen begleitet war. Bisher ist man der systematischen Erforschung der Eingriffe der Curie in die Competenzen der nachgeordneten kirchlichen Organe in allen Ländern noch nicht näher getreten. Ein gerade herausgekommener umfangreicher Band 1) des preußischen historischen Instituts in Rom behandelt diese Dinge mit abschließender Ausführlichkeit für die Jahre 1431 und 1432. In 2828 Regesten werden alle einschlägigen Materialien zusammengefügt. Der Bearbeiter sagt hierüber

1) Repertorium Germanicum. Regesten aus den päpstlichen Archiven zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Territorien im 14. und 15. Jahrhundert. Mit allergnädigster Unterstüßung Sr. Majestät des Kaisers herausgegeben durch das kgl. Preußische Institut in Rom. Pontificat Eugen IV. (1431—1447) I. Bd. Unter Mitwirkung von Johannes Haller, Joseph Kaufmann und Jean Lulvès bearbeitet von Robert Arnold. Berlin 1897. Kl. 4o. LXXIX u. 677 Seiten.

folgendes: ... Wichtiger erscheint aber, daß der Forscher in unserem Bande einmal ein ziemlich vollständiges aktenmäßiges Bild erhält, wie tief die Curie in die firchliche Verwaltung eines großen Reiches bis in die kleinsten Details oft eingreift, wie es aber fast immer die Curialen deutscher Nationalität sind, die solche Eingriffe in die Competenzen der untergeordneten Organe veranlassen; außer einigen Cardinälen stoßen wir nur auf ein paar Nichtdeutsche, welche gelegentlich in Deutschland eine Pfründe befizen." Die Worte der Vorrede aus der Feder Wattenbachs lauten ähnlich: „. . . Und wir hoffen, daß die Fachgenossen, denen hier zum erstenmale aus den Verwaltungsaften selbst eine umfassende Einsicht in die Organisation der Curie und die Art, wie sie die deutsche Kirche leitete, gewährt wird, und zumal die Provinzialforscher, welche für Lokal- und Personalgeschichte daraus reiche Belehrung schöpfen können, dies Verfahren anerkennen und dem rastlosen Eifer der Bearbeiter Dank wissen werden."

Ein Studium des Bandes bestätigt es, daß die Provinzialgeschichte thatsächlich vor einer neuen Quelle reichster Belehrung steht. Was in diesem Bande an Einzelheiten persönlicher und sachlicher Art enthalten ist, wird sobald nicht aufgearbeitet und in den Rahmen der Lokalforschung eingeordnet werden können. Taß das alte deutsche Reich annähernd in dem Umfange, den es zur Zeit des großen Schisma's besaß, berücksichtigt worden. ist, daß demnach Deutschland, Desterreich diesseits der Leitha, die Schweiz, Belgien, die Niederlande, die französischen an Elsaß-Lothringen angrenzenden Gebiete, sowie die russischen Ostseeprovinzen bearbeitet und eingetragen wurden, ist eine Weitherzigkeit der Anschauung, die man, zumal sie von Verlin ausgegangen ist, freudig begrüßen kann. Man ist es nicht immer gewohnt gewesen, daß in derartigen Publikationen überall ein solch weiter Blick herrschte.

Wie schon so oft, so bewahrheitet sich auch bei den für diese Arbeit benußten Bänden die Thatsache, daß da, wo die großen Annalisten hergegangen sind, für uns Epigonen nur einzelne Aehren aufzulesen bleiben, die ihrem Scharfblicke und ihrer Gelehrsamkeit entgangen sind, soweit die allgemeine

Geschichte in Frage kommt. Das, was unser Band an wichtigeren Materialien zur Reichs- oder Kirchengeschichte bringt, ist sozusagen gleich Null. Die sich täglich mehrenden Beweise für diese Thatsache sollten doch denjenigen, die glauben gelegentlich die Nase rümpfen zu können über die Arbeit, die die Annalisten in unermüdlicher Ausdauer geschaffen haben, endlich die blöden Augen öffnen und ihnen das Geständniß erpressen, daß jene Männer zu den hervorragendsten gerechnet werden müssen, die ihre Zeit aufwies, troßdem sie katholisch

waren.

"

Was die Handschriftenbestände betrifft, die ausgebeutet wurden, so kommen deren mehr wie 12 in Betracht. Mit großem Fleiße werden in der Einleitung die Fonds charakterisirt, Lie benußten Bände beschrieben und alles Wesentliche so dargestellt, daß allgemeines Verständniß erreicht wird. Daß vielleicht einzelne Bedenken und Vorbehalte in mehr untergeordneten Fragen zu machen sind, thut der Tüchtigkeit der Arbeit keinen Eintrag. Auf dem Titelblatte wird Robert Arnold als Bearbeiter angegeben, während die drei anderen Gelehrten als Mitwirkende bezeichnet werden. Weiterhin heißt es 3. LXXIX wie folgt: Wie groß der Antheil der einzelnen Mitarbeiter an dem vorliegenden Bande ist, läßt sich nicht bestimmt auseinanderhalten. Während wir später die Arbeiten so vertheilt haben, daß jeder immer die Registerseiten je eines Jahres excerpirt, sind anfangs bei der Durcharbeitung der Bände aus Eugens ersten Jahren, wie erklärlich, alle in größerem oder geringerem Maße thätig gewesen. Dann haben alle bei Revision der Regesten, namentlich bei der Feststellung der Orts, und Personennamen . . . sich betheiligt. Ferner liegen der vorstehenden Einleitung besonders die von jedem instruktionsgemäß aufgestellten Beschreibungen der von ihm erledigten Bände, gelegentlich auch größere Zusammenstellungen daraus... mit zu Grunde. Kurz das Ganze ist das Ergebniß gemeinsamer Arbeit, für die aber der Unterzeichnete (Arnold] allein die Verantwortung trägt." Der Schlußsaß kommt mit seiner merkwürdigen Fassung so unvermittelt, daß ich ihn zweimal habe lesen müssen, um wirklich zu sehen, daß

bei vier gleichberechtigten, wenn auch nicht gleichbeschäftigten (was die Art der Arbeit angeht) Mitarbeitern, drei in der Versenkung verschwinden müssen, um einem vierten freie Bahn zu machen. Ich weiß wohl, daß das nicht die Schuld von Arnold ist, sondern daß man das vom grünen Tische aus dekretirt hat. Aber es bleibt doch eine bedauerliche Thatsache, daß bei den staatlichen Justituten dieser Art mit der Individualität der angestellten Gelehrten oft in merkwürdigster Weise umgesprungen wird. Das ist nicht nur im preußischen. historischen Institute, sondern in gleichartigen anderen Anstalten ebenso der Fall.

Um zu zeigen, wie man die Regesten gefaßt hat, seße ich ein Beispiel hierher (Nr. 573, April. 9. 1431):

„Eugen IV. bewilligt Supplik von Georgius Winther clericus] Herbipolen.] d[ioecesis], um Provision mit canonicatus] et preb[enda] S. Jac[obi] e. m. Bambergen. (4 M.), welche Eckarius de Milz bei der bevorstehenden Erlangung von canonicatus] et preb[enda] Aschaffenburgen. Mag[untin] dioecesis] wird aufgeben müssen, nachdem ihre diesfallsige Verleihung an Joh. Flurheim lit[terarum] ap[ostolicarum] abbreviatorum], bei Verleihung von can et preb. Eysteten annullirt worden. 5. id. Apr. an. I. S. I. 2, 79 a. "

Ich bemerke hiezu, daß das, was in eckigen Klammern. steht, von mir hinzugefügt wurde, um die Abkürzungen zu ergänzen. Man wird nicht gerade sagen können, daß solche Regesten eine angenehme Lektüre sind. Ja man darf sogar behaupten, daß es einer nicht geringen Uebung bedarf, sich hineinzulesen, namentlich für den, der mit den Ausdrücken der curialen Verwaltung nicht auf vertrautem Fuße steht. Und das wird wohl bei den meisten Provincialhistorikern zutreffen. Auf der anderen Seite muß man aber auch anerkennen, daß die Bearbeiter, wenn der Umfang des Bandes nicht über Gebühr anschwellen sollte, sich in der Fassung der Regesten auf das Allernothwendigste beschränken mußten. Immerhin bleibt zu wünschen, daß man für weitere Bände denn doch etwas den Lafonismus einschränke und je nach Umständen auch

zwei, drei und mehr Säße machen möge. Wenn die Regesten länger sind wie obiges Beispiel, fommen wahre Monstra von Sabgefügen heraus, die an die schönsten Blüthen einer gepflegten Gerichtsvollzieherstilistik erinnern.

Es lag ursprünglich nicht in der Absicht die gesammelten Regesten zu drucken. Man wollte vielmehr eine Zusammenstellung derselben in wenigen Exemplaren an hervorragende Bibliotheken und Archive vertheilen. Probeweise hat man nun doch einen Band gedruckt, ohne sich damit für die Zukunft weiter binden zu wollen. Stellt es sich heraus, daß es sich weiterhin der Mühe nicht lohnen wird, die großen Kosten aufzuwenden, so sollen ausführliche Register erscheinen, die auf die an öffentlicher Stelle niedergelegten Regesten Bezug nehmen. In wie weit eine derartige Centralisation der handschriftlichen Regesten praktisch sein würde, bleibe dahingestellt. Mir will es scheinen, daß eine Vertheilung der Regesten für Nord, Ost, West und Süd an je einem Centralpunkte, etwa Königsberg, Berlin, Coblenz, München, dem Charakter der vorwiegend lokalhistorischen Materialien viel besser entsprechen würde. Denn bevor unsere meisten Lokalforscher sich bis nach Berlin durchgeschlagen haben werden, können die Regesten dort recht alt werden. Das liegt doch wohl in der Natur der Sache. Will man darum die Arbeit machen, dann mache man sie ganz, oder gebe das Geld nicht unnüß aus.

Die Regesten des Bandes, 2328 an der Zahl, nehmen 452 Druckseiten ein. Das Register dazu umfaßt 224 Druckseiten zu je zwei Spalten. Daraus mag man entnehmen, welche Summe von hingebender Arbeit dabei geleistet worden ist. Thatsächlich ist das Personen- und Ortsregister eine ganz hervorragende Leistung, für die man in den weitesten Kreisen dankbar sein muß. Eine Prüfung desselben nach Stichproben. hat seine Zuverlässigkeit ergeben, wenngleich die Bearbeiter sich selbst nicht verhehlen, daß die Lokalforschung hier berichtigend eingreifen kann und muß. Bedauerlicher Weise sind die Namen und Orte, die in der Einleitung vorkommen, scheinbar nicht in das Register aufgenommen worden. Stichproben, die ich für Marsallo, Johannes Pougneterii, Radulphi, Valva,

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