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Einkommen versteuerten. 1713 wurden als Ertrag einer Ansässigkeit 180 Gulden angenommen, die Contribution davon sollte 60 Gulden betragen Unter Maria Theresia wurde eine dritte Steuerrolle angefertigt, die 1757 ihren Abschluß fand. Die Steuereinheit wurde auf 142 Gnlden herabgesetzt, während der Steuersatz von 60 Gulden blieb und sich damit von 33 bis 42% erhob. Das war eine starke Belastung.

Die Contributionen wurden durch die Landstände, die Prälaten, Ritter und Städte verwilligt, also eigentlich durch die Grundherren selbst. Die ersten beiden Stände waren meistens steuerfrei, auch für die besezten Domanien. Sie waren in Böhmen und Mähren nicht einmal verantwortlich und haftbar für den Steuereingang, wohl aber in Schlesien, obgleich ihnen die Vertheilung, Subrepartirung der Steuer und die Sublevirung der Unvermögenden durch Ueberwälzung zustand. Sie haben mit diesen Rechten ziemlichen Mißbrauch getrieben. Schon 1603 klagt Rudolf II, der schlesische Adel gehe nicht nur steuerfrei aus, sondern habe noch einen Vortheil von der Steuer Sie zogen viel unterthäniges Land zum Dominikalbesig und belasteten dafür die unbebauten Gründe, die lange Zeit steuerfrei waren. 1669 wurde daher verboten, unterthänigen Gründen die Rustikaleigenschaft zu nehmen, und 1713 mußten die Grundherren Fassionen abgeben. Im Anfang des 18. Jahrhunderts kamen Bevölkerungsgründe oder, wie man es nannte, Populositätsrücksichten" hinzu und legten ein Verbot der Legungen und Wiederbesetzung eingezogener Gründe nahe. Freilich geschah praktisch nichts zu dem Zwecke, im Gegentheil wuchsen die Contributionsrückstände immer mehr. Man berechnete 1735, daß nur ein Viertel der Stellen die Contribution richtig leiste Die zur Untersuchung dieses Uebelstandes 1741 eingesetzte Commission nahm zwar großen Anlauf, brachte aber auch keine praktischen Erfolge. Nach einer Anordnung von 1751 mußten die Kreishauptleute dafür sorgen, daß die

Unterthanen nichts an ihre Obrigkeit leisten, bevor nicht die Contribution bezahlt war. Zugleich wurde jede Legung und Einziehung von Rustikalland verboten, außer sie sei von den Kreisämtern genehmigt worden.

Als eine dringliche Aufgabe erschien jedoch die Fixirung der Unterthanspflichten gegenüber der Herrschaft. Sie wurde brennend durch die fortwährenden Aufstände der Bauern; die Regierung selbst mußte sich sagen, daß sie nur dann auf einen Eingang der Contribution rechnen konnte, wenn die Unterthanen nicht gar zu stark von den Obrigkeiten bedrückt waren. Daher folgte auf den schon erwähnten Aufstand von 1679 das erste Robotpatent. Darin wurden die Fronen. zeitlich begrenzt, der Sonn- und Feiertagsrobot und die Ausdehnung der Roboten auf neue Höfe verboten und verlangt, daß man sie für weitere Fuhren entschädige. Die Zinse sollten nicht willkürlich erhöht werden. Die Zwangsfäufe und Verkäufe wurden abgestellt, wo die Verbindlichkeit nicht rechtlich begründet war. Die Obrigkeiten sollten Erbschaften nicht durch unbillige Ansprüche an sich ziehen, die Unterthanen nicht zu Besoldungsbeiträgen und Bürgschaften für die Beamten zwingen; ihre eigenen Steuern nicht auf sie abwälzen und sie nicht mit Züchtigung und Gefängniß übermäßig bestrafen, daß sie in der Nahrung verdorben werden". Aber dieses Patent ließ noch manches unbestimmt und vieles ungeregelt.

Die Landflucht, die seit dem 30 jährigen Kriege dauerte, nahm wieder ungeheuer zu, und es erfolgten die schon erwähnten Auswanderungsverbote. Auch wurde 1717 ein neues Robotpatent erlassen. Neu ist darin die Anordnung, daß die Obrigkeiten die Contribution und die anderen öffentlichen Lasten von den zum Hoffelde geschlagenen Rustikalgründen aus Eigenem tragen sollen. Die außerordentlichen Ehrungen wurden abgestellt und die Zehrungen bei weiten Fuhren ziffermäßig bestimmt.

Troy allem bot die Fronpflicht zu immer neuen Be

schwerden Anlaß. So hieß es z. B., von Mitte März bis Mitte September müsse der Unterthan und sein Vich von Morgens früh bis Abends spät abgesehen von 2 Fütterungsstunden, etwa 10 bis 14 Stunden täglich arbeiten und das dauere in der Saat- und Erntezeit ganze Wochen hindurch. Nun pflege man aber an ein gutes Herrschaftspferd viel weniger Anforderungen zu stellen, das Robotvieh sei zu diesen Arbeiten nicht im Stande. Daher wurde 1738 in einem neuen Robotpatent 3 Tage in der Woche mit je 12 Stunden festgestellt. Die damit gegebenen 36 Stunden konnten aber auch vertheilt werden. Die Zustände wurden aber nicht wesentlich gebessert. Etwas einschneidender war das Robotpatent 1775, dem ein Bauernaufstand vorausging. Die Grundherren haben jedoch solche Einschränkungen mit Entziehung der Weide- und Forstrechte beantwortet und so änderte sich nicht allzuviel.

Einen sehr radikalen Plan hatte Joseph II. Auf Grund physiokratischer Anschauungen berechnete er, daß die Belastung, sowohl grundherrliche als landesherrliche, 30% des Roheinkommens nicht übersteigen dürfe, die Grundherren hätten darnach nur 18% bekommen, sie hätten 1/4 manchmal 2/3 ihrer Einkünfte verloren. Der baldige Tod Josephs hinderte jedoch die Ausführung dieses Radikalmittels. Erst 1848 wurde die Ablösung der Grundlasten durchgeführt. Es wurden 2/3 des reinen Werthes der Leistungen ermittelt und diese 2/3, nicht die ganze Leistung wie in Bayern, wurde im 20 fachen Betrage abgelöst. Alles in Allem, war Desterreich nach dem Geständnisse von Knapp 1) in der Agrarreform weit voran. Es nahm im vorigen Jahrhundert einen bedeutenden Anlauf, blieb dann eine Zeit lang stehen, während in Preußen Stein und Hardenberg ihre Reform durchführten, ging aber doch zuletzt 1848 viel entschiedener zu Werk.

1) Grundherrschaft und Rittergut. 1897. 73.

Preußens Ruhm besteht bloß darin, daß es den richtigen politischen Zeitpunkt ergriff und die Aufmerksamkeit Deutschlands in den trüben Zeiten von 1811 erregte, aber das Werk Preußens wurde verdorben durch den Eingriff der Grundherren. Das was zu Gunsten der Bauern geplant war, schlug zum Nußen der Grundherrn um.

Dr. G. Grupp.

LXVII.

Savonarola im Lichte der neuesten Literatur.

IV.

Vor allem ist nachdrucksam darauf hinzuweisen, daß die Verfügungen Alexanders VI. nicht so fast kirchlichen, als politischen Erwägungen entsprangen. Wir haben dies zwar schon bisher hervorgehoben, aber um jeden Zweifel zu heben, verlohnt es sich, näher darauf einzugehen. Aus den zeitgenössischen Berichten erhellt unwiderleglich, daß es wie den anderen Gliedern der Liga, so vornehmlich dem Papste darum zu thun war, Florenz zum Beitritte in die Liga zu bewegen. Wenn sich dies troz aller Versprechungen und Zusicherungen gegenüber der Arnostadt immer wieder zerschlug, so maßen er, wie die übrigen Ligisten, die Venetianer, der Mohr, die vertriebenen Mediceer und die mit ihnen einverstandenen, mit dem Volksregimente und der strengen Sittenzucht Girolamo's unzufriedenen Elemente in Florenz die Hauptschuld dem Mönche bei, den es daher um jeden Preis zu stürzen galt. Dies ist das Thema, das sich in zahllosen Depeschen und Variationen wiederholt; selbst vor. den schamlosesten Mitteln schrecken die Feinde des Frate

nicht zurück, um zum Ziele zu gelangen. So schreibt der mailändische Kanzler Paul Somenzi an den Mohren, seinen Herrn: Questo frate Hieronymo da Ferrara va pur perseverando in la sua pessima dispositione et opera. Per la qual cosa io faccio qualche opera de farlo inimicare cum questo populo... spero che fra pochi et pochissimi giorni farò intendere et cognoscere cum effecto a questo populo, come epso frate gli è inimico et ch'el li inganna (27. Jan. 1495, Archiv. stor. n. ser. t. XVIII p. 2 p. 6 sq.). Bald darauf berichtet er seinem Herrn, Savonarola habe gepredigt, man sei dem Papste keinen Gehorsam schuldig und brauche dessen Censuren nicht zu beachten (1. c. p. 7). Der Cardinal Ascanio Sforza theilte am 15 April 1496 (95?) seinem Bruder mit, auf seinen Wunsch habe er vom Papste die Zusage erwirkt, Savonarola mittels Breves nach Rom zu bescheiden und dann in S. Marco einen anderen Oberen zu bestellen (1. c. p. 10). Am 28. August 1496 spricht Somenzi von einem aufgefangenen (gefälschten) Schreiben. Savonarola's an Karl VIII., worin dieser zur Rückkehr nach Italien aufgefordert wird (1. c. p. 12). Daß hinter dem Mohren die Venetianer nicht zurückblieben, ist aus den Diarien Marino Sanuto's ersichtlich, wo es heißt (März 1496, col 79): Nostri scrisse a Roma al pontifice si dovesse proveder contra costui (Savon.) che zerchava la ruina de Italia, et che la fusse depredata da barbari. Unde el pontifice intendendo etiam, che contra l'honor suo predichava, li mandoe una excomunicatione, et che venisse da lui. Noch deutlicher spricht sich Manfredo de' Manfredi, der Gesandte des Herzogs von Ferrara zu Florenz, in einem Berichte an diesen aus (13. Juli 1495, Atti e Memorie delle RR. Deputazioni di Storia Patria per le provincie Modenesi e Parmensi t IV p. 359): Questa sira lo Oratore del Papa, quale anchora è qui, se è presentato alli Signori X et de novo factoli instantia che se voglino resolvere a scoprirse per la Liga, usando per

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