Obrazy na stronie
PDF
ePub

schuldigen Gehorsam verweigern oder seine Censur mißachten. Freilich kann auch ein rechtmäßiger Papst eine ungiltige Excommunikation fällen, und Savonarola befand sich in Uebereinstimmung mit den berühmtesten Theologen und Canonisten, mit S. Thomas (Comment. in lib. IV Sentent. q. 2 dist. 18 art. 1; S. Theol. Suppl. q. 21 art. 4 c.); Johannes Andreae (super sent. decretal., de sentent. excom. c. Decernimus n. 6; c. Solet nonnullis n. 1); Panormitanus (c. 6 X de Jud. et Sarac. n. 4; c. 7 X de excessibus praelat. n. 1; c. 24 X de sentent. excom. n. 3; c. 40 ib. n. 3; c. 44 ib. n. 3); Turrecremata (II pars, Caus. 11 q. 3, Si quis presbyter n. 1-3; Sententia n. 6); Sylvester Prierias (Summa, art. Excommunicatio II), wenn er lehrte, die Excommunikation sei ungiltig, wenn sie im Widerspruche mit dem natürlichen oder positiv göttlichen Geseze oder auf Grund einer irrigen. Annahme oder eines falschen Berichtes verhängt werde; eine ungiltige Excommunikation binde weder vor Gott noch vor den Menschen und brauche, wenn die Ungiltigkeit offenkundig sei, weder insgeheim noch öffentlich beobachtet zu werden, wie es auch nicht nöthig sei, um Lossprechung von ihr nachzusuchen.

Allein widersprach der von Alexander VI. über Savonarola ausgesprochene Kirchenbann wirklich dem natürlichen oder positiv göttlichen Geseze? Welches natürliche oder positiv göttliche Gesez verlegte denn der Papst, wenn er dem Prior von S. Marco gebot, die Predigt einzustellen, nach Rom zu kommen und der tuscisch-römischen Dominikanerprovinz beizutreten? Wohl glaubte dieser, er sei von Gott in ganz besonderer Weise zur Befehrung der Florentiner gesandt, könne also, da eine längere Unterbrechung der Predigt oder seine gänzliche Entfernung aus der Stadt die alten, faum gedämpften Leidenschaften zur hellen Flamme entfachen und den geistigen Untergang so vieler Seelen, zu deren Rettung ihn die allgemeine Pflicht der Nächstenliebe

und die besondere seiner prophetischen Berufung antreibe, herbeiführen würde, dem päpstlichen Ansinnen nicht entsprechen. Allein, wenn er es mit diesen seinen Verbindlichkeiten vereinbar fand, daß er 1496 (98?) nach Pistoja und Prato ging (Villari I, 417; Marchese, Archivio storico Italiano, Appendice, t. VIII p. 172 not. 2) und die Predigt auf Befehl der florentinischen Signorie einstellte (Villari II, Document. p. CLXII; Marchese, Archivio 1. c.), so ist nicht einzusehen, warum er dasselbe nicht auch auf Befehl seines höchsten geistlichen Obern hätte thun können. Luotto gibt selbst zu (S. 510), daß Alexander VI. berechtigt war, eine tuscisch römische Dominikanerprovinz zu errichten und den Eintritt von S. Marco in dieselbe zu verfügen; er täuscht sich aber, wenn er meint, dieje Anordnung habe Girolamo, der in dem Breve nicht ausdrücklich genannt werde, nichts angegangen. Denn wenn der hl. Stuhl dem Kloster S. Marco einen Auftrag ertheilte, so war doch wohl dessen Prior miteinbegriffen, derselbe hatte also die Pflicht, nicht blos selbst zu gehorchen, sondern auch seine Brüder zum Gehorsam zu ermahnen, that dies aber nicht blos nicht, sondern bestärkte sie in ihrer Widerschlichkeit gegen den Papst (Predica fatta la domenica della settuagesima, 11. Februar 1498, Prediche del R. P. Fr. G. Savonarola, Venet. MDXL fol. 10).

Ebenso wenig kann man behaupten, die Excommunifation beruhe auf irriger Annahme oder falschen Berichten. Denn die Thatsachen, auf welche hin die Bannung erfolgte, waren offenkundig, überdies war Savonarola zuvor ausdrücklich gewarnt worden und der Papst bethenerte selbst, ganz gut informirt und durchaus nicht falsch berichtet zu sein (vgl. die Documente bei Villari II p. CXX. CLXXIX; Archivio 1. c. p. 167-170). Luotto wird wohl nur wenig Beifall mit seiner Vermuthung finden, der Papst sei im Herzen von der Nichtigkeit der über den Mönch verhängten Censur selbst überzeugt gewesen und nur, um den Schein zu wahren, habe er einen Akt der Unterwerfung als conditio sine qua

non der Absolution verlangt; vielmehr macht die Haltung des Papstes eher den Eindruck: Also so wenig hat Alexander VI gefordert, und nicht einmal dieses Wenige hat Savonarola gethan! Kann aber nach all' dem an der Giltigkeit des Kirchenbannes nicht gezweifelt werden,1) so mußte er respektirt werden, und der Gebannte durfte sich darüber, selbst wenn er Grund zur Annahme zu haben glaubte, er sei ungerecht, ja selbst ungiltig verhängt, pro foro externo nicht hinwegsehen, wenn er sah, daß weiten Volkskreisen sein Benehmen zum Anstoß gereiche, was thatsächlich der Fall war (Predic. in Dom. settuag. 1498, 1. c. fol. 11. 12b; Dom sessag. f. 17; fer. quart. cin., fol. 49; cf. f. 53. 157. 168. 183. 194b; Dialogo della Verita prophetica, Venet. MDXLVIII fol. 130.) Anderseits konnte der Papst auf die Länge nicht ruhig zusehen, wie seine Censur mißachtet werde, wenn er sich nicht selbst aufgeben wollte (vgl. Rante, historisch-biographische Studien, S. 289. 291); mit Recht konnte er sich darüber beschweren, daß Savonarola predigte, lieber wolle er verdammt werden, als um Absolution bitten (Predic. in Dom. settuag. 1. c. f. 12"; Archivio storico 1. c. p. 167–170). Uebrigens erkannte dieser später selbst, daß er den Bann hätte beobachten sollen, und bereute das Aergerniß, das er gegeben habe (Villari, Document. p. CCLXVI; Trattato sopra il salmo In te Domine speravi, Venet. MDXLVIII fol. 27. 31).

(Fortseßung folgt.)

Dr. Jos. Schnißer.

1) Hiemit erledigt sich das Bedenken Commer's, a. a. D. S. 91 f.

Histor..volit. Blätter CXXI. (1898.

34

XLVII.

Spiritismus und Hypnotismus.

II.

Wenn wir vom Spiritismus zum Hypnotismus übergehen, so haben wir wohl sicher wieder natürlichen Boden unter den Füßen, vorausgesezt, daß unter Hypnotismus nichts anderes verstanden wird, als was die heutige fach: männische Wissenschaft darunter versteht. Denn die Erscheinungen des eigentlichen Hypnotismus liegen nicht, wie früher manche anzunehmen geneigt waren, auf dem Gebiet des Uebernatürlichen, sondern auf dem des Naturwirkens. Doch scheint auch dieser Boden immerhin als ein schlüpfriger und gefährlicher bezeichnet werden zu müssen. Man möchte den Hypnotismus vergleichen mit einem dunkeln Revier im Innern der Erde, das von gierigen Händen aufgewühlt und nach Beute durchsucht wird. Das Metall, das da gewonnen wird, scheint verdächtig, die Besißfrage strittig. Habt ihr denn auch das Recht, ihr Hypnotisten, fragen euch hier einzudrängen, und der Natur auszunüßen? Der Schöpfer andere taghelle, liebliche und fruchtbare Gegenden zur Benügung überlassen, wo wir uns nach Herzenslust müde arbeiten können. Wenn wir, der Referent und seine freundlichen Leser, uns auch hinabwagen in diese unterirdischen Räume, so geschieht es zunächst nicht, um uns an

jo hört man oft dieses Nachtgebiet hat uns Menschen

der Ausbeute zu betheiligen. Wir möchten uns nur einige Einsicht verschaffen, wie es dort zugeht, wie der Betrieb bewerkstelligt und was dabei gewonnen wird. Da ist aber ein guter Führer vor allem von nöthen, der die Wege fennt und uns voranleuchtet mit dem Licht der gesunden Lehre und einer unverdächtigen Wissenschaft, damit wir uns nicht verirren in diesen labyrinthischen Gängen, damit wir auch nicht etwas als ein edles Metall anstaunen, was bloß einen blendenden Glanz auf unser Auge wirft, bevor wir es auf seinen Gehalt und inneren Werth geprüft haben.

Als Führer bietet sich uns neuestens zunächst an das Werfchen von Schütz über Hypnotismus. Es ist eine solid gearbeitete Schrift, die Bekanntschaft zeigt mit den Ergebnissen der neuesten Forschungen besonders auf den einschlägigen Gebieten der Medizin und der Naturwissenschaft und dieselben gut verwerthet. Wir erhalten eine klare und übersichtliche Darstellung über Wesen und Ursachen des Hypnotismus sowie über seine mannigfaltigen Erscheinungen, dann eine von tiefem psychologischen Verständniß zeugende natürliche Erklärung der merkwürdigen hypnotischen Phänomene, und zulezt spricht sich der Verfasser aus über den Werth und sittlichen Charakter des Hypnotismus.

Ist auch der Hypnotismus seinem Namen nach noch junger verdankt seinen Ursprung dem englischen Chirurgen Jakob Braid, gest. 1860 zu Manchester - so ist doch die diesen Namen tragende Sache keineswegs eine Entdeckung der Neuzeit; sie reicht viel weiter zurück. „Neu an dem Hypnotismus ist eigentlich nur die Methode ihn zu erregen und allenfalls noch der Versuch ihn für therapeutische Zwecke zu verwenden“. Das Wesen der Hypnose wird zwar noch verschieden aufgefaßt. Einige halten sie für eine künstlich hervor gerufene Neurose oder Nervenkrankheit, andere geben sie aus für eine künstlich erzeugte und vorübergehende Psychose oder Geistesstörung. Den meisten Hypnotisten aber gilt in Anbetracht ihrer unverkennbaren Aehnlichkeit mit dem gewöhn

« PoprzedniaDalej »