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JUS

PRIMAE NOCTIS

Eine geschichtliche Untersuchung.

Von

Dr. Karl Schmidt,

Oberlandesgerichtsrath zu Colmar i. E.

Freiburg im Breisgau.
Herder'sche Verlagshandlung.

1881.

Zweigniederlassungen in Strassburg, München und St. Louis, Mo.

Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen wird vorbehalten.

Buchdruckerei der Herder'schen Verlagshandlung in Freiburg.

Vorrede.

Die vorliegende Arbeit will die Theorieen und Berichte über das jus primae noctis (in der heute allgemein bekannten Bedeutung dieses Ausdrucks) so getreu darstellen, dass sich der Leser über jede einzelne Frage und über das Gesammtergebniss der Beweise ein eigenes Urtheil bilden kann. Bei Aufsuchung der Quellen erhoben sich manche Schwierigkeiten, weil in vielen modernen Schriften für die aufgestellten Behauptungen entweder gar keine, oder nur ungenaue oder unrichtige Citate angegeben sind, und weil die Quellenwerke sich zerstreut an verschiedenen Orten befinden, auch zu ihrem Verständniss eine Kenntniss zahlreicher Sprachen und Mundarten erfordern. Doch liessen sich diese Hindernisse dadurch überwinden, dass Fachgelehrte des Inund Auslandes auf besondere Anfragen bereitwilligst die nöthige Auskunft ertheilten. In wie hohem Grade dadurch die Untersuchung gefördert wurde, erhellt beispielsweise aus den Kapiteln über Palästina, Babylon, Indien, Arabien und Spanien; dort und an andern Stellen sind die speziellen Mittheilungen von Fachgelehrten, soweit es der Raum gestattete, wörtlich mitgetheilt. Daneben verdanke ich mehreren Gelehrten mannigfache Fingerzeige, die zur Entdeckung und zum Verständniss der Quellen führten. Allen diesen Herren, durch deren gütige Mitwirkung die Durchführung der Arbeit erleichtert wurde, erlaube ich mir hiermit den wärmsten

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