Obrazy na stronie
PDF
ePub

1163 u. 1197 gemisbilligt 1). Indem so die Gottheit und Menschheit scharf geschieden werden, ergibt sich als Folge, daß der menschlichen. Natur Christi nicht latria sondern nur dulia zukommt (III d. 7), und daß das Leiden Christi der Substanz nach auf die menschliche Natur beschränkt ist (III d. 15 D). -Diese formell orthodoxe Betrachtungsweise empfängt ihre Eigenart einerseits aus der Schwierigkeit einer rationalen Vereinigung des Göttlichen und Menschlichen, andererseits aus der Einwirkung der augustinischen Christologie.

3. Allein unter den Zeitgenossen glaubte man sie als Rationalismus und Adoptianismus verdammen zu sollen. Am eingehendsten legte Gerhoh v. Reichersberg seine abweichende Anschauung dar. G. bewegt sich auf der Ban Cyrills. Er geht von dem konkreten Gottmenschen aus, in ihm sind Gottheit und Menschheit geeinigt, sowol der Natur als der Person 2) nach. Diese Einigung ist aber nichts Unmögliches, da das Endliche fähig ist das Unendliche zu fassen 3). Die Bedeutung seiner Anschauung bewärt G. durch die praktische Beziehung auf die Erlösung. Indem Gott Mensch wurde, ist die menschliche Natur zur Rechten Gottes erhoben, und ist ein Feuer in die menschl. Natur gekommen, das die Sünde austilgt. Der Gottmensch ist uns Weg und Muster, Warheit und Leben, ersteres als Mensch, letzteres als Gott (z. B. de investig. Antichr. II, 1 p. 190 f.). Gemäß diesen Gedanken ist der Nestorianismus der Zeitgenossen ein Fluch. Christus der eine Gottmensch ist adoratione una adorandus (de glor. et honore fil. hom. 12, 3, Migne 194, 1114). Eine andere Consequenz betrifft die Gegenwart Christi im Abendmal. In demselben Moment kann Christus an tausend Orten zugleich sein. Et unde hoc nisi quia idem corpus spirituale omnem angustiam locorum et temporum supergressum est Neque enim corporaliter uno quamlibet pulchro vel optabili loco Christus includi aestimandus est, qui, prout vult, ubique est (de invest. II, 51 p. 299 f., ebense Arno v. R. s. Bach II, 685). So trat der nüchternen abendländischen An

1) nicht verdammt, s. Reuter, Gesch. Alex. III. Bd. III, 703 ff. Hefele V, 618. 719.

2) Christus unus atque idem ipse divina simul et humana persona est, wofür der naive Beweis gefürt wird, daß, wie wenn eine Person gut wird. sie sich nicht verdoppelt, auch Christus da seine göttliche Person die menschliche Person wurde, personam non duplicavit, de investig. Antichr. II, 40 p. 278.

3) Omnino pura in Christo humanitas tanquam nubes candida capax divini luminis et illud ei capabile fuit, Bach DG. II, 425.

§ 48. Die Lehre von der Versönung.

51

schauung in den Anfängen der Scholastik die alte alexandrinische Christologie entgegen. S. die Schriften Gerhohs oben S. 45 und Migne 194 u. vgl. Bach DG. II, 390 ff.

$ 48. Die Lehre von der Versönung. Anselm und Abälard.

1. In dem Werk Cur deus homo? hat Anselm die Lehre von dem Erlösungswerk zum ersten Mal einheitlich darzustellen unternommen. Es handelt sich Ans. um den vernünftigen Nachweis der Notwendigkeit der Menschwerdung und Erlösung, da doch Gottes Allmacht alles dessen nicht bedurft hätte (I, 6). Von einem Recht des Teufels an den Menschen ist nicht zu reden (I, 7). Die Lösung jener Aufgabe ergibt sich von der Voraussetzung aus, daß der Mensch nur durch Vergebung der Sünden die Seligkeit erlangen kann (I, 10 extr.). Die Sünde besteht darin, daß die Kreatur Gott die gebürende Ehre vorenthält. Honorem debitum qui deo non reddit, aufert deo, quod suum est, et deum exhonorat, et hoc est peccare (I, 11). Dadurch aber verletzte der Mensch die ihm als vernünftigem Wesen auferlegte Pflicht. Die etwaige Erwartung, daß die göttliche Barmherzigkeit die Sünden erlasse, könne nicht. in Erfüllung gehen, indem das Nichtstrafen der ungesünten Sünde Unordnung in das Reich Gottes bringt, deum vero non decet aliquid in suo regno inordinatum dimittere (I, 12). Die Ordnung wird aber durch die Gerechtigkeit bewart. Nihil minus tolerandum est in rerum ordine, quam ut creatura creatori debitum honorem auferat, non solvat quod aufert. Daher nihil ergo servat deus iustius quam suae dignitatis honorem. Aus der Notwendigkeit die Ordnung des göttlichen Reiches und Gottes Ehre zu erhalten, folgt die Regel: necesse est ergo, ut aut ablatus honor solvatur aut poena sequatur (I, 13). Durch das eine wie das andere wird die göttliche Ehre wiederhergestellt. Durch die Strafe, indem Gott sich als Herrn des ihm widerstrebenden Menschen beweist (I, 14). Andererseits dadurch, daß der Schuldige durch freiwillige Satisfaktion die verletzte Ordnung wiederherstellt. Somit nimmt obige Regel diese Form an: necesse est, ut omne peccatum satisfactio aut poena sequatur (I, 15). Es hat aber Gott den Weg der Strafe nicht eingeschlagen, da sonst der Mensch zu Grunde gegangen wäre (II, 4). Gott wälte den Weg der Satisfaktion. Da die Menschen die Zal der gefallenen Engel ersetzen sollten (I, 16 ff.), so kann Gott sie als Sünder nicht annehmen (I, 19). Nun aber gilt für die Satisfaktion die Regel:

non sufficit solummodo reddere quod ablatum est, sed pro contumelia illata plus debet reddere quam abstulit (I, 11). Da aber die geringste Sünde, z. B. ein unerlaubter Blick, schwerer wiegt als die ganze Welt, so ist Gott eine Satisfaktion zu leisten, die mehr ist, als alles außer Gott (I, 20. II, 6). Und da der Mensch Gott verunehrte, indem er dem Teufel unterlag, so wird die Satisfaktion in sich schließen, daß der Mensch unter erschwerten Umständen den Teufel überwinde (I, 22 f., II, 11). Ist einerseits die satisfactio eine so große und umfassende, so ist andererseits der Mensch schlechthin unfähig, sie zu leisten, denn was immer er Gutes tut, ist er ja an sich Gott zu leisten schuldig. Als satisfactio kommt es also nicht in Betracht (I, 20). Die so beschaffene Satisfaktion kann nur Gott leisten. Aber ein Mensch soll sie leisten, einer der eiusdem generis, versippt mit der Menschheit ist (II, 8): (nisi fiat.. satisfactio) quam nec potest facere nisi deus, nec debet nisi homo: necesse est, ut eam faciat deus homo (II, 6). Der Gottmensch muß etwas zur Ehre Gottes tun, wozu er an sich nicht verpflichtet ist. Die gehorsame Erfüllung des Willens Gottes kann es nicht sein, da dazu jede vernünftige Kreatur verpflichtet ist. Wol aber genügt die freie Hingabe seines unendlich wertvollen Lebens in den Tod (II, 11). Das unendliche Gut dieses Lebens ist mehr als genügend zur Bezalung aller Sünden der ganzen Welt (II, 14 fin. 17). Notwendig ist somit die Menschwerdung und das Leiden des Gottmenschen zur Satisfaktion der göttlichen Ehre gegenüber. Nur nebenher stellt Ans. einen Zusammenhang zwischen Christus und der Menschheit her, indem er auf die Lehre und das Beispiel, die Christus den Menschen geben konnte und wollte (II, 11 fin. 19 init.), hinweist, aber die beiden Gesichtspunkte sind nicht nachdrücklich und deutlich mit einander combinirt. Aus dieser Unterlassung begreift sich die wenig einleuchtende Weise, in der Ans. den Erfolg des Tuns Christi auf die Menschheit überträgt. Das meritum Christi kann der Vater nicht unbelont lassen, sonst wäre er iniustus oder impotens. Da er dem Son nichts geben kann, indem dieser nichts braucht, so kommt der Lon denen zu gut, für die der Son starb. Quibus convenientius fructum et retributionem suae mortis attribueret quam illis, propter quos salvandos hominem se fecit et quibus moriendo.. exemplum moriendi propter iustitiam dedit, frustra quippe imitatores cius erunt, si meriti eius participes non erunt? (II, 20). So wird der Menschheit die Sünde erlassen (ib.). Auf diese Weise ist sowol die göttliche Gerechtigkeit als die Barmherzig

[blocks in formation]

keit gewart (II, 21). So ist aber auch sola ratione die Schriftlehre erwiesen (II, 23).

Diese Abhandlung ist wichtig, als erster Versuch eine zusammenhängende Anschauung vom Werk Christi zu liefern 1). Der Verf. löst diese Aufgabe nach einer für die Scholastik vorbildlichen Methode, die Verbindung des dialektischen Beweises und der juristischen Betrachtung. Die ratio gründet sich auf die das Buch beherrschende (germanische) Rechtsregel: poena aut satisfactio 2). — Anzuerkennen ist vor Allem die Energie, mit welcher die Sündenvergebung als Erfolg der Erlösung behauptet wird, sowie das lebhafte Bewußtsein der Sünde. Freilich liegen dafür die schweren Fehler der Untersuchung am Tage: a) Ans. kennt nur ein Rechtsverhältnis zwischen Gott und Mensch, b) die Erlösung wird ganz einseitig auf den Tod Christi gestellt, indem dieser wegen der jurist. Fassung der satisfactio als eine dingliche Leistung betrachtet ist, c) der Zusammenhang zwischen Christi Wirken und Leiden wird nicht deutlich, d) die Übertragung des Werkes Christi auf die Gemeinde ist nicht verständlich, e) vor allem ist die Umstimmung Gottes, die Ans. annimmt, mit seinen Mitteln religiös nicht verständlich zu machen etc.

Vgl. Baur, d. chr. L. v. d. Versöng. S. 155 ff. Hasse, Ans. II, 485 ff. Cremer a. a. O. Ritschl, Rechtfertigg. u. Versöng. I, 33 ff. Harnack III, 341 ff., sowie die Darstellung des Duns Scot. in Sent. III dist. 20 qu. un.

1) Als Vorgänger ist bes. Gregor d. Gr. zu nennen, s. S. 5, über. Aug. Bd. I S. 304 Anm.

2) Vgl. Cremer, die Wurzeln d. anselm. Satisf.-begr. Stud. u. Krit. 1880. 7 ff. u. ibid. 1893, 316 ff. Hier ist die Abhängigkeit der Gedankenentwicklung des Ans. von dem Grundsatz des germanischen Strafrechts: aut poena aut satisfactio nachgewiesen. Es ist damit das Prinzip der Ersetzung der Buẞstrafen aus der Buẞdisciplin (s. S. 30f.) auf die Versönung übertragen. Vgl. Brunner, Deutsche Rechtsgesch. I, 163: „Das Recht der Fehde stand nur dem Verletzten und seiner Sippe zu. Von der Wal der beleidigten Sippe hing es ab, ob der Missetäter mit seinen Geschlechtsgenossen der Fehde ausgesetzt sei, die Fehde, die Feindschaft tragen oder die durch das Recht festgesetzte compositio tragen solle." Von hieraus begreift sich erst der innere Zusammenhang der Abhandlung und die Betonung der göttlichen Ehre, der privatrechtliche Zusammenhang, der dingliche Charakter der Leistung Jesu (vgl. Wergeld), das Geltend machen der Geschlechtsgemeinschaft zwischen Christus u. der Menschheit, denn nur ein Verwandter konnte die satisfaktorische Leistung vollbringen. Schwierig bleibt die Einfürung des Begriffes meritum (vgl. Gregor S. 5f.). Germanisch gedacht ist auch der Gottesbegriff, s. II, 16. Übrigens hat Ans. auch außerhalb dieses Zusammenhanges dem Sünder das debitum satisfaciendi beigelegt, s. de conceptu virginal. 2.

2. Wenn man die von Ans. mit Recht außer Kurs gesetzte Deutung der Erlösung als eines Loskaufes vom Teufel bei Seite läßt, so bot die abendländische Überlieferung außer dem von Anselm ausgebauten Gedanken, noch bes. das Verständnis der Erlösung dar, wonach Christus Gottes Liebe offenbart und durch Lehre und Beispiel zur Gegenliebe und Frömmigkeit anleitet. Es ist also ganz verständlich, daß letztere Auffassung alsbald gegen die Anselms reagirte. Das geschah durch Abälard (s. Ritschl a. a. O. I2, 48 ff. Seeberg, die Vers.-1. Ab. u. ihre Bekämpfg. durch Bernh. in Mitteil. u. Nachr. f. d. ev. K. in Rußl. 1888, 121 ff., derselbe b. Thomas. II 2, 124 ff. Mourier, Abél. et la rédemption, thèse Montaub. 1892). In seinem Commentar zum Römerbrief hat Abäl. (zu Röm. 3, 22 ff.) seine Versönungslehre entwickelt. Auch er weist jene Theorie von einem Anrecht des Teufels zurück. Die Erlösung beziehe sich doch nur auf die Erwälten, über die der Teufel nie Gewalt gehabt habe. Auch kann der Teufel durch sein Unrecht gegen die Menschheit kein Recht über sie erlangt haben. Nur als Kerkermeister und Peiniger kann der Teufel angesehen werden, indem Gott ihm die Menschheit überantwortet. Gott konnte der Menschheit, wie es z. B. der Maria wirklich geschehen, auch vor Christi Tod die Sünde erlassen. Wozu hat dann aber der Son Gottes das Leiden auf sich genommen? Wenn Adams geringe Schuld einer so großen Sünung bedurfte, welche Sünung wird dann der Mord Christi erfordern? Sollte Gott Gefallen gehabt haben an dem Tode des Sones, sodaß er durch diese größere Sünde die kleineren vergab? Und wem soll denn das Lösegeld des Blutes Christi bezalt sein? Nicht dem Teufel, also Gott. Ist es nun aber nicht unbillig, daß das Blut des Unschuldigen als Lösegeld gefordert werde? Kann Gott Gefallen haben am Tode des Sones, ut per ipsam universo reconciliatus sit mundo? (Mi. 178, 833-6). Somit ist die anselmische Meinung entgründet, als ob Gott durch Christi Tod versönt sei.

Positiv hat Ab. seine Lehre folgendermaßen dargelegt. Durch des Gesetzes Werke hat niemand gerecht werden können. Nun ist aber in Christus Gottes Liebe offenbar geworden, indem er unsere Natur annahm und als unser Lehrer und Vorbild treu bis zum Tod verharrte. Diese Liebe Gottes hält uns an zur Gegenliebe und erzeugt sie Vermöge des Glaubens an die in Christo offenbar gewordene Liebe Gottes hängen wir mit Christo wie mit unserem Nächsten durch ein unlösbares Band der Liebe zusammen. Die so in unserem Herzen

in uns.

« PoprzedniaDalej »