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(Westm. C. 14, 2). Auch das sind calvinische Gedanken, die sich von Luthers Auffassung abheben. Der Glaube ist nicht nur Hinnahme Christi, sondern ebenso die gehorsame Unterwerfung gegen Gott, die Annahme der von ihm offenbarten Lehren 1). Von Calvin hängt auch ab die Betonung der Bußzucht (Heid. Kat. 412. Westm. C. 15). Die Buße definirt die Helv. mentis in homine peccatore resipiscentiam, verbo evangelii et spiritu sancto excitatam fideque vera acceptam, es ist die conversio zu Gott und allem Guten und die aversio vom Teufel und dem Bösen (a. 14. Heidelb. K. 413 f.).

3. Die Erkenntnis des geistlichen Wesens der Kirche ist in der Formel, daß die Kirche die Gemeinschaft der Prädestinirten sei, gefaßt (z. B. Westm. C. 25, 1. Heidelb. K. 404). Diese Definition besteht neben der starken Betonung der sichtbaren Kirche, ihrer Ämter, ihrer Zucht und der Verpflichtung, sich diesen zu unterwerfen und die Gnadenmittel fleißig zu brauchen (z. B. Heidelb. 407. Helv. 1. 17. 18. Westm. C. 25, 2 f.). Grade der prädestinatianische Determinismus oder die Vorstellung von Gott als dem allwirksamen Herrn erklärt die Straffheit und Strenge reformirter Kirchlichkeit. Alles Handeln der Kirche und ihrer Glieder ist nur die Durchfürung des göttlichen Willens, vocatio und iustificatio realisiren die praedestinatio (Westm. C. 10, 1; 11, 1) 2). So wirkt Gott allein und alles menschliche Tun dient

1) Hier ist an die starke Betonung der Inspiration der Schrift und an die Aufzälung der Bücher des Kanons in den ref. Bekenntnissen zu erinnern, s. Helv. 1: sentimus ergo ex hisce scripturis petendam esse veram sapientiam et pietatem, ecclesiarum quoque reformationem et gubernationem omniumque officiorum pietatis institutionem. Westm. C. 1, 1. 2 nach Aufzälung der kanon. Bücher: qui omnes divina inspiratione dati sunt in fidei vitaeque regulam. 4: authoritas script. sacr. . . . . . pendet . . . a solo eius authore deo. 5: plena persuasio et certitudo de eius tam infallibili veritate quam authoritate divina non aliunde nascitur quam ab interna operatione spiritus sancti per verbum et cum verbo ipso in cordibus nostris testificantis. Dazu den kl. Katechism. der Puritaner b. Niem. p. 98: Duo inprimis sunt quae scripturae docent, quid homini de deo sit credendum quidque officii exigat ab homine deus. Gall. 2-5. Belg. 3-7. 39 Art. 6 (8: symbola tria Nicaenum, Athanasii et quod vulgo apostolorum appellatur, omnino recipienda sunt et credenda).

2) S. bes. 3. 6: quemadmodum autem deus electos ad gloriam destinavit, sic omnia, quibus illam consequantur, media praeordinavit... Quapropter electi, postquam lapsi essent in Adamo. a Christo sunt redempti, per spiritum sanctum ad fidem in Christum vocantur efficaciter, iustificantur, sanctificantur et potentia ipsius per fidem custodiantur ad salutem.

§ 82. Der Sieg der Prädestinationslehre.

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ihm. Die Gedanken münden in den Begriff der göttlichen Ehre (vgl. oben S. 299. 380. 406, und vgl. Müller, Symbolik S. 445 ff.). Die letzten Gedanken füren uns auf die Prädestinationslehre.

§ 82. Der Sieg der Prädestinationslehre.

Vgl. Schweizer, Centraldogmen 2 Bde., 1854/6. Seeberg (Thomas. II), 660 ff. Linsenmann, A. Pighius u. s. theol. Standp. in Tüb. Quartalschr. 1866, 571 ff. Über Bolsec. s. C. R. XXXVI, 145 ff.

1. Im Zusammenhang mit der religiösen Grundstimmung und im Gegensatz zu törichtem Widerspruch hat Calvin die Prädestinationslehre immer klarer und deutlicher ausgeprägt. Albert Pighius hatte im J. 1542 die Prädestinationslehre scharf angegriffen in der Schrift de libero hominis arbitrio et divina gratia 11. 10. Gegen diesen Angriff antwortete C. in der Schrift de libero arbitrio (C. R. XXXIV, 233 ff.). Es sind die uns bereits bekannten Gedanken, die er hier ausfürt, daß Gott allein das Heil wirke, aber sein Wirken gewissermaßen in die kirchlichen Gnadenmittel einschließe (252 ff.); daß der Sünder selbst schuldig sei (256 f.); daß die Prädestinationslehre nicht mit dem stoischen Fatalismus verwechselt werden dürfe (257). Hatte Pighius

die landläufigen Argumente gegen die Prädestinationslehre gerichtet, daß sie die Sittlichkeit und Verantwortlichkeit sowie die Verdienste aufhebe etc., so versuchte Hieronymus Bolsec, der 1551 nach Genf kam, den Glauben allein auf die Gnade zurückzufüren, aber unter Ausschluß der Erwälung. Gott wirkt den Glauben durch die gratia efficax; daß er nicht in allen entsteht, liegt an der rebellio der Menschen, nicht an Gottes Dekret (C. R. XXXVI, 217. 213). Aber er lehrte auch: hominem non fuisse libero arbitrio in totum spoliatum sed arbitrium eius mansit vulneratum et corruptum (ib. 218). So wenig Bolsec die Erlösung durch die Gnade antastete, so scharf trat er der vorweltlichen Erwälung entgegen (s. auch 1. c.

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p. 179 f.). Eine von Genf an die übrigen Schweizer Theologen erlassene Anfrage fand nur laue Antworten, das klare scharfe Bekenntnis zu der doppelten Prädestination, das man in Genf erwartete, wurde nicht geboten (vgl. Schweizer I, 218 ff.). Der Consensus Genevenis de aeterna dei praedestinatione, in welchem Calvin 1552 seine Ansicht abermals darlegte (C. R. XXXVI, 249 ff., bei Niemeyer Coll. conf. 218 ff.), wurde daher auch nur in der Genfer Kirche recipirt.

2. Die Behandlung der Lehre in den meisten der reformirten Symbole ist eine sehr maßvolle. Gott erwält die einen in Christo, die anderen überläßt er dem Verderben (Belg. 16. Gall. 12). Der Heidelb. Kat. übergeht die Prädestination ganz (s. aber 404 ausserwelte gemein). Die Helv. erkennt sie zwar an, aber mant: bene sperandum est tamen de omnibus neque temere reprobis quisquam est annumerandus, sowie: pro indubitato habendum si credis ac sis in Christo, electum te esse (a. 10 vgl. Schweizer I, 290 f.) 1). Schärfer sind die Bestimmungen der Westm. C. Aber auch hier dient der Prädestinationsgedanke nur zur Kräftigung der Heilsgewißheit, sofern sie der tragende Grund für das gesamte Heilswirken Gottes ist (3, 8. 6, s. noch 1: neque libertas aut contingentia causarum secundarum ablata sit, verum potius stabilita). Dagegen wird in der Theologie von den Fürern der zweiten Generation (Beza, Petr. Martyr, Musculus, Zanchi) die Prädestinationslehre in ihrer schärfsten supralapsarischen Fassung vertreten. Diese Betonung der Prädestinationslehre ist im Lauf der Entwicklung nur gesteigert worden. So wurde dieser Gedanke resp. die Dekretenlehre allmählich zum Ausgangspunkt der reformirten Dogmatik.

3. Der wachsenden Hochschätzung dieser Lehre entsprechen auch die Bestimmungen der ihr gewidmeten Synode zu Dortrecht 1618.19 (vgl. Acta synodi Dortrechti habitae Lugd. Bat. 1620, Niemeyer 690 ff. Graf, Beiträge zur Kenntnis d. Synode v. D. 1825. Schweizer II, 141 ff.). Veranlaßt wurde die Synode durch die arminianischen Kämpfe. Jakob Arminius, seit 1603 Professor in Leyden, geriet mit seinem Kollegen Franz Gomarus, der die strenge Prädestinationslehre vortrug, wegen einer freieren Auffassung dieser Lehre in Konflikt. Er starb schon 1609. Als Hauptvertreter der gemäßigten Ansicht traten nun hervor Janus Uytenbogaart und Simon Episcopius. Im Jare 1610 vereinigten sich die arminianisch Gesinnten, von den Gegnern als Ketzer gebrandmarkt, zu einem Protest, der Remonstrantia (s. Schaff, the Creeds of christendom III, 545 ff.). Íhre Lehre ist folgende: Gott hat vor Grundlegung der Welt beschlossen, durch Christum diejenigen aus dem gefallenen Menschengeschlecht, die an ihn glauben würden, durch Christus zu erretten. Den seligmachenden Glauben ergreift der Mensch nicht kraft seines.

1) In der Confessio Sigismundi (1614) wird zwar die Seligkeit auf die vorzeitliche Wal begründet, dagegen verneint, dass er (Gott) nicht alle wolle selig haben (Niemeyer p. 650).

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freien Willens, sondern er wird dazu von Christo durch seinen h. Geist geboren und erneuert. Wie der Anfang, so ist auch der Fortgang und die Vollendung des Guten im Menschen von der Gnade abhängig, die Gnade wirkt aber nicht in unwiderstehlicher Weise. Diejenigen, welche den Geist und den Glauben empfangen haben, vermögen durch den Beistand der Gnade gegen alle Versuchungen anzukämpfen und dabei zu siegen. Dagegen bleibt unentschieden, ob ein Abfall der Wiedergeborenen möglich sei.

Gegen die Remonstranten erhoben sich alsbald die Contraremonstranten. Die Bewegung wuchs an. So wurde beschlossen durch eine Synode, zu der fast alle reformirten Landeskirchen Einladungen erhielten, den Streit zu schlichten. Vom 13. Nov. 1618 bis 9. Mai 1619 fand die Synode zu Dortrecht statt. Abgeordnete aus der Pfalz, aus Hessen, Nassau, Ostfriesland, Bremen, Emden, England, Schottland, aus Genf und der deutschen Schweiz waren eingetroffen. Es war ein Concil, wie der Protestantismus kein änliches wieder erlebt hat. Bei der erdrückenden Majorität der Contraremonstranten war der Ausgang unzweifelhaft 1), und es war begreiflich, wie man von Anfang an die Remonstranten in die Rolle von Angeklagten drängte. Die Canones der Synode bringen in anschaulicher Weise die Bedeutung der Prädestinationslehre für die spätere reformirte Kirche zur Darstellung. Wir haben die Hauptgedanken zu reproduciren. Die Tatsache, daß nur einige aus dem sündigen Menschengeschlecht zum Glauben kommen, weist auf Gottes ewigen Ratschluß zurück. Gott hat eine bestimmte Zal von Menschen in Christo zur Seligkeit erwält, wärend er die übrigen nach seiner Gerechtigkeit dem Verderben überläßt. Die Erwälung realisirt sich aber in der Sendung Christi, der wirksamen Berufung, der Verleihung des Glaubens, der Rechtfertigung, Heiligung und Verherrlichung (c. 1, 6. 7). Subjektiv vergewissert wird daher der Mensch der Erwälung durch die unfehlbaren Früchte derselben. Der Glaube, die Furcht vor Gott, der Schmerz um die Sünde, der Hunger und Durst nach Gerechtigkeit bilden also den Erkenntnisgrund der Prädestination, oder diese ist der Realgrund des gesamten neuen Lebens (1, 12). Die Heilstätig-V keit Gottes ist sonach in seinem ganzen Umfang nur die Verwirklichung der Prädestination. Deshalb hat das Opfer oder die Genug

1) Aber die Versammlung hat sich für die infralapsarische Fassung der Lehre entschieden, nur Gomarus blieb bei der supralapsarischen Formulirung.

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tuung Christi, das an sich an sich von unendlichem Wert und reichlich (abunde) zur Rettung aller genügend ist, nur die Erlösung der Erwälten bewirkt (2, 3. 8). Daher begleitet Gott die Berufung durch das Wort mit der Erleuchtung durch den h. Geist und der Wirksamkeit der wiedergebärenden Gnade: voluntati noras qualitates infundit facitque eam ex mortua vivam, ex mala bonam, ex nolente volentem (3, 10. 11)1). Diese Wiedergeburt ist ein schöpferischer Akt Gottes wie die Wiederbelebung eines Toten. Nicht durch moralische Überredung wird sie vermittelt und nicht gewärt sie dem Menschen die bloße Möglichkeit eigener Bekehrung; sie ist eine wunderbare Gotteswirkung: adeo ut omnes illi, in quorum cordibus admirando hoc modo deus operatur, certo, infallibiliter et efficaciter regenerentur et actu credant (3, 12). Es bewirkt also bei den Erwälten die Berufung sicher die Wiedergeburt, aber andererseits wird auch behauptet: quotquot per evangelium vocantur serio vocantur, sodaß es lediglich an ihrem Nichtwollen liegt, wenn sie nicht bekehrt werden (3, 8. 9). Wie letzterer Gedanke sich zu ersterem nicht schickt, so fällt er auch, streng genommen, überhaupt aus dem deterministischen Ramen der Betrachtung 2). Die Sicherheit des Heils der, Erwälten erhält ihren Abschluß an der perseverantia sanctorum. Wiewol nämlich die Erwälten in schwere Sünden fallen können und dadurch das Gnadenbewußtsein zeitweilig aussetzen kann (5, 1—5), so erhält doch Gott in ihnen seinen h. Geist, sodaß sie nie völlig aus dem Gnadenstande fallen oder die Sünde wider den h. Geist begehen können (5, 7). Durch die Unveränderlichkeit des göttlichen Ratschlusses ist es eben ausgeschlossen, daß sie völlig abfallen oder verloren gehen könnten (5, 8).

4. In dieser Urkunde ist die spätere reformirte Auffassung zu trefflicher Aussage gekommen "). Die Prädestination war zum Dogma

1) Man vergleiche hiemit die vorsichtigen Bemerkungen der CF. oben S. 372, um den Nutzen zu verstehen, den die philippistischen Ideen gebracht haben.

2) Denn nach dem leitenden Gedanken ist die Berufung wirksamer Ausdruck des göttlichen Willens nur bei den Erwälten. Auf diese muß sie einwirken, auf die anderen kann sie innerlich überhaupt nicht einwirken. Der obige Gedanke ist also eine Concession wie der andere, daß Christi Tod für alle zur Erlösung genügte, wiewol er nur einigen wirklich zu gute kommen sollte.

3) Recipirt wurden die Dortrechter Beschlüsse von den Niederlanden, kamen aber auch in der Schweiz, in Frankreich und der Pfalz sowie bei den Puritanern zur Annahme.

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