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Es ist eine qualitas producta a deo in anima, die den Verstand zu den Glaubensakten hinneigt. Eingegossen wird dieser Habitus in der Taufe (Biel III d. 23 q. 2 a. 1 G. Occ. Quodl. III, 7). Aber damit es zu wirklichen Glaubensakten komme, bedarf es immer der fides acquisita. Kein Kind kommt, trotz des ihm eingegossenen Glaubens, zum Glauben, es erwerbe denn durch den Unterricht oder durch die Lesung der Bibel den konkreten auf das Einzelne gerichteten Glauben (Occ. Sent. III q. 8 L M). b) So haltlos der Begriff des „eingegossenen Glaubens" auch sein mag, so leitet unsere Dogmatiker doch bei seiner Verwendung eine gewisse richtige Anung. Es kam ihnen darauf an für das religiöse Leben ein besonderes Gebiet zu gewinnen. Der fromme Bibelleser, fürt Biel aus, erweitert nicht sowol seine Erkenntnis, sondern seinen Glauben, indem er durch den eingegossenen Glauben innerlich an die Autorität der Schrift gebunden ist (III d. 24 q. un. a. 2 concl. 5). Sofern aber weiter der von der Offenbarung dargebotene Glaubensstoff der Vernunft als solcher nicht zugänglich ist, ist auch die Theologie nicht im gewönlichen Sinn des Wortes eine Wissenschaft (Occ. Sent. prol. q. 1. Biel Sent. prol. q. 7). c) Die fides implicita hat Occam so definirt: credere implicite est [credere 1)] alicui universali ex quo multa sequuntur firmiter assentire et nulli contrario pertinaciter adhaerere (dial. p. 434). Es ist der uns bereits bekannte Gedanke (oben S. 86), daß man Alles von der Schrift resp. der Kirche Gelehrte als von diesen Autoritäten gelehrt annimmt: omne contentum in scriptura canonica est verum (Biel III d. 25 q. 1 a. 1 not. 2. Exp. can. miss. lect. 12 B: credo sicut ecclesia credit). Die technischen Formeln der Trinitätslehre und Christologie unterfallen für den Laien 2) der fid. implicita (ib. a. 2 concl. 5), sowie die Tatsachen der biblischen Geschichte, die nicht erfaren werden können (ib. a. 1 n. 2). Selbst wenn der Laie dabei im Gehorsam gegen seinen praelatus Falsches glaubte: talis non solum non 3) peccaret, sed etiam sic credendo falsum meretur (Worte von

1) Das Wort ist auszulassen, es fehlt auch im Citat Biel III d. 25 .. 1 a. 1 n. 2 F.

2) Aber Occam hat auch für sich hinsichtlich der Transsubstantiation das Recht auf fides implicita in Anspruch genommen (de sacr. alt. 1, oben S. 176)! Vgl. auch die Geschichte bei Moll KG. d. Niederl. II, 562.

3) Das Wort fehlt in meiner Ausgabe.

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Unbedingt muß aber jeder Erlöser explicite besitzen (ib. Es ist also der spezifisch

Innocenz III. bei Biel 1. c. a. 1 n. 2). Gläubige den Glauben an Christum als a. 2 concl. 3; Weiteres concl. 5). katholische Glaubensbegriff, der uns hier wieder begegnet. Der Glaube ist notitia und assensus in Bezug auf die biblische Offenbarung. Der Glaube ist bei allen der nämliche, nur daß die einen explicite, die anderen implicite glauben (ib. concl. 4).

5. Das sind die Prinzipien der nominalistischen Scholastik. In den alten Formen regen sich neue Ansätze. Aber die alten Schläuche zerreißen noch nicht vom neuen Most. Die Schrift ist die alleinige Autorität in der Kirche; man fült, daß sie ein kritischer Kanon ist, aber noch wird kein Dogma umgeworfen, kein Recht der Hierarchie angetastet. Die Vernunft bezweifelt die künen Systeme der Vorzeit; man gibt die Systeme preis, aber läßt die Begriffe stehen. Oder man bezweifelt das Einzelne und glaubt das Ganze; die Skepsis schließt einen Bund mit dem kirchlichen Positivismus, der Zweifel mit der fides implicita, sie balanciren einander. Man ant eine wirklich positive Theologie, aber was man treibt ist unfruchtbare Kritik, „negative Theologie". Aber bei aller Unklarheit werden doch zwei Gedanken unvergeßlich bleiben: der Gedanke von der Autorität der Schrift auch gegen die Kirche und das Dogma, und die Empfindung dafür, daß die christliche Religion kein gemein menschliches religionsphilosophisches System ist, sondern eine besondere positive und begrenzte Größe, die geschichtliche Offenbarung Gottes, die nur der Glaube ergreifen kann. Der Bund von Evangelium und Spekulation, der seit den Tagen des Origenes der Kirche vorschwebte, ist auch von der Scholastik verherrlicht worden. Er ist aber schließlich unter ihren Händen zerbrochen. Duns und die Nominalisten haben seine Unhaltbarkeit erwiesen. Darin zuhöchst spricht sich ihre vorreformatorische Stellung aus. Es wäre ein arger Fehler ihre Einzellehren zu kritisiren und an der Hauptsache vorüberzugehen.

Die einzelnen Lehren kommen hier für uns nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für die geschichtliche Entwicklung in Betracht. Aus der Spätscholastik werden wir, da von den Sakramenten bereits § 58, von der Buße wieder § 61, 2 die Rede war, hier nur über Sünde, Erlösung, Gnade und Heilsaneignung, sowie über die Modifikationen an der Abendmalslehre zu handeln haben. Die augustinische Richtung in allen Details darzustellen ist gleichfalls nicht

veranlaßt 1), wir beschränken uns auf einige Bemerkungen über die Gnadenlehre und die Kritik des Kirchenbegriffes und der Ablaßtheorie.

$ 63. Die Arbeit des späteren Mittelalters an den einzelnen Dogmen und Lehren.

1. Wie der Gottesbegriff des Duns für die Nominalisten maßgebend blieb, so haben sie in den meisten Lehren sich näher oder weiter dem Doctor subtilis angeschlossen. So gleich in der Lehre von der Sünde und Freiheit. Die Rebellion der Sinnlichkeit wider den Geist ist natürlich, das donum superadditum hob sie auf, dadurch wurden Verdienste ermöglicht (Biel II d. 30 q. 1 a. 1—3). Die Erbsünde ist originalis iustitiae privatio debitae inesse (Biel ib. q. 2 a. 2 concl. 3. Occ. Sent. II q. 26 U. Vgl. Durand II d. 30 q. 3). Doch wird auch eine Infektion der Kinder durch die Zeugungslust der Eltern festgehalten (Biel ib. q. 2 a. 1 concl. 1, anders Duns S. 136). Die natürliche Willensfreiheit bleibt aber trotz der Sünde durchaus intakt: rectitudo naturalis voluntatis eius scil. libertas non corrumpitur per peccatum, illa enim est realiter ipsa voluntas nec ab ea separabilis (Biel II d. 30 q. 1 a. 3 dub. 4) und: per peccatum mortale nihil corrumpitur nec tollitur in anima (Occ. Sent. IV q. 8 et 9 D). Daß diese Sätze sich mit der augustinischen Erbsündenlehre nicht vertragen, ist klar 2). S. noch Biel de festivit serm. 33.

2. Die Lehre von der Versönung und Erlösung wird im Ganzen in der Richtung des Thomas und des Duns gestaltet. Es wiegt der subjektive Gesichtspunkt vor, one daß der objektive fehlte. Das Verhältnis beider bleibt, wie bisher, im Unklaren.

a) Aureolus, Baconthorp, Durandus, Capreolus gehen auf den Spuren des Thomas einher. Das Verdienst Christi ist unendlichen Wertes und geeignet allen die Sünung zu erwirken (Aur. III d. 20 q. 1 a. 1. Bac. III d. 32 a. 1. Capr. III d. 18 a. 3. Dur. III d. 19 q. 1 a. 2: passio Christi fuit sufficiens et superabundans satisfactio pro peccato totius generis humani... Christus ex caritate et obedientia patiendo exhibuit deo aliquid maius

1) Von wie wenig Belang eine solche Darstellung für die DG. wäre, kann man an dem Buch von Clemen über Goch sehen.

2) Über die unbefleckte Empfängnis der Maria in dieser Zeit s. Werner,

Nachscot. Scholast. S. 347.

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gratum quam exigeret recompensatio offensae totius humanae generis). Die anselmische Idee von der Notwendigkeit der Satisfaktion wird. aber geleugnet (Aur. 1. c. q. 2. Dur. d. 20 q. 1). Die Erlösung durch das Leiden Christi ist jedoch der angemessenste Weg, sofern der Mensch auf diesem Wege der Größe der göttlichen Liebe vergewissert und zur Gegenliebe angeregt wird, sowie das zu allen Tugenden anregende Beispiel Christi empfängt (Dur. ib.). Die von Christus erworbene Erlösung realisirt sich nur an denen, qui uniuntur ei tanquam membra capiti, oder per realem imitationem, quando scil. ad similitudinem Christi patimur (Dur. d. 19 q. 1 a. 2) 1).

b) Dagegen hält sich mehr in den Gedanken des Duns Gabriel Biel. Christus hat von seiner Conception an durch seinen Gehorsam uns Gnade und Herrlichkeit verdient, fuit enim in ipso conceptionis instanti vir perfectus omni gratia et virtute ac meritoria operatione (III d. 18 a. 2 concl. 5). Geltung empfängt dies Verdienst vermöge der acceptio divina (d. 19 a. 2 concl. 1), aber nur für die Prädestinirten : tantum praedestinatis gratiam finalem et gloriam efficaciter meruit, denn: nemo consequitur salutem finaliter, nisi fuerit praedestinatus ab aeterno. Biel folgt auch hier Duns (S. 135) 2). Das Heil gründet in der göttlichen Prädestination, die Passion Christi ist nur ein Mittel zur Realisirung derselben: si Christus passus non fuisset, electi nihilominus essent salvati, quia prius praevidit deus electos salvandos quam Christi passionem (ib. concl. 4). Dieser Folgerung tritt nun die andere zur Seite, daß wiewol Christi Passion uns principaliter das Heil erwerbe, doch auch unsere eigene operatio mitwirke. Denn wenn jemand die Gnade empfängt, so bedarf es seinerseits einer gewissen Willensdisposition, etwa der attritio, diese stellt aber ein meritum de congruo dar. Bei zu taufenden Kindern wird dies durch das Verdienst der darbringenden Personen ersetzt. Der mit der Gnade Aus

1) Wiclif begründet die Notwendigkeit einer Satisfaktion damit, daß ein Mensch eine Tat der Demut leisten mußte, die entsprechend der Selbstüberhebung Adams, ihn unter sich erniedrigte (Trialog. p. 215 f. ed. Lechler).

2) Der Prädestinationsbegriff ist ihm geläufig. Das eucharistische Opfer bringt remissionem peccati, non quidem omnibus, sed praedestinatis, Biel Sermon. de festivitat. fol. 279 r. Die Kirche ist die multitudo praedestinatorum (Expos. can. miss. lect. 22 E, s. noch Sent. II d. 27 a. 3 dub. 4). Werner (Endausg. S. 285) hat aus der oben angefürten Stelle der Sent. „die universale Geltung der Erlösungstat Christi für alle Adamssprossen“ herausgelesen.

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gerüstete leistet merita de condigno und diese werden Anlaß zur Vermehrung der Gnade. Sonach gilt die Regel: quod, licet Christi passio sit principale meritum propter quod confertur gratia, apertio regni et gloria, nunquam tamen est sola et totalis causa meritoria. Patet, quia semper cum merito Christi concurrit aliqua operatio tanquam meritum de congruo vel de condigno recipientis gratiam vel gloriam (concl. 5). Das Verdienst Christi hat also seine notwendige Ergänzung an unserem Verdienst. Aus dem Verdienstgedanken wird hier nicht inconsequent die letzte Folgerung gezogen. An sich ist der Gedanke aber eine Fortfürung des thomistischen Gedankens, daß wir der Wirkung des Werkes Christi nur insofern teilhaft werden, als wir ihm gleichförmig werden (s. oben S. 161 f. 163 u. Anm. 4) 1). näher bestimmte Verdienst des Gehorsams Christi läßt Gott Satisfaktion für die Sünden aller, die an Christus glauben, gelten (d. 20 a. 3 dub. 1). Dieses Verfaren Gottes kann natürlich nicht als notwendig bezeichnet werden (ib. a. 2 concl. 1), Anselm wird nach Duns widerlegt (ib. a. 1) 2). Dagegen kann man die höchste Congruenz dieses Verfarens behaupten, sofern es uns an Gott bindet und zur Erwiderung seiner Liebe anregt (ib. a. 3 dub. 2), dann aber weil Gott grade dies und kein anderes wälte (ib. a. 2 concl. 2).

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Dies so

sich als

c) Es ist nicht richtig zu sagen die Grundgedanken der anselmschen Theorie sind doch zum Gemeingut geworden" (Thomasius, Christi Person u. Werk II3, 165). Anselms Theorie wird von niemand acceptirt, dagegen begegnen uns die Grundgedanken Abälards. unausgesetzt, freilich fast immer combinirt mit dem alten Gedanken von dem vor Gott geltenden Verdienst Christi als dem Grund der göttlichen Gnade. Diese Verbindung tritt uns auch in den populären Traktaten der Zeit entgegen, zumal auch in der mystischen Litteratur 3).

1) Diesen Zusammenhang zwischen Biel und Thomas stellt eine asketische Schrift aus dem Anfang des 16. Jarh., die den Gedanken Biels reproducirt. mit Recht fest (bei Hasack S. 477). Der Gedanke auch ib. S. 443: Wann das leiden christi ist nit gewesen ain gäntzlich, sondern tailhaft vrsach vnser erlösung. Im Übrigen gibt diese Formel vorzüglich die religiöse Stimmung wieder; s. aber Duns III d. 19 § 8: Christus meruit nobis ut totalis causa apertionem ianuae paradisi.

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wie Duns, oben S. 141

2) Doch ist Biel nicht abgeneigt, ordinatione divina praesupposita die Beweise gelten zu lassen (q. 20 a. 1 n. 1B). 3) Hier ist bes. die zalreiche Incunabelnlitteratur aus der Wende des 15. u. 16. Jarh. auf dem Gebiet der Passionspredigten und -betrachtungen

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