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Schrift und der Beantwortung des Hieronymus ein längerer Zeitraum lag (c. 1), kommen wir in das Jahr 382 oder 383.

Zur Charakteristik der Schrift. Sp. 185 M. non campum rhetorici desideramus eloquii, non dialecticorum tendiculas, nec Aristotelis spineta conquirimus: ipsa Scripturarum verba ponenda sunt. c. 22 Sp. 206 M. rhetoricati sumus et in morem declamatorum paululum lusimus. Interessant ist die Schilderung einer römischen Hausfrau c. 20 Sp. 204 M. Vgl. Zöckler, Hieronymus p. 94; Grützmacher p. 269; A. v. Lehner, Die Marienverehrung in den ersten Jahrhunderten, Stuttgart2 1887, p. 104.

Ausg. bei Vallarsi 2 Sp. 205; Migne 23 Sp. 183. Auch abgedruckt in Hurters sanctorum patrum opusc. sel., ser. XII.

991. Die zwei Bücher gegen Jovinianus. Auch nachdem Hieronymus sich in die Einsamkeit nach Bethlehem zurückgezogen hatte, blieb er mit den kirchlichen Bewegungen in Fühlung. Es fanden sich immer Leute, die dem Einsiedler über schwebende Streitigkeiten Bericht erstatteten und um seine Hilfe nachsuchten; besonders über die Begebenheiten in Rom wurde Hieronymus durch seine Freunde immer auf dem Laufenden gehalten. So wurden ihm bald nach 392 Broschüren eines gewissen Jovinianus überschickt, damit der kampfbereite Mann eine Widerlegung derselben schreibe. Zwar waren die Häresien Jovinians bereits im Jahre 390 von Papst Siricius verdammt worden, auch Ambrosius hatte gegen den Häretiker und seine Freunde feste Stellung genommen, allein trotzdem scheinen die Lehren Jovinians immer noch Anhänger genug gehabt zu haben, so dass die streng kirchlichen Kreise besorgt werden mussten. Die Sätze standen allerdings in starkem Gegensatz zu dem asketischen Geiste der Zeit; auch waren dogmatische Sätze aufgestellt, welche das Christentum absolut nicht zulassen konnte. Die vier Hauptsätze, in denen Jovinianus seine Lehre formulierte, waren: 1. Jungfrauen, Witwen und verheiratete Frauen, welche die Taufe empfangen haben, können, wenn sie sich sonst nicht unterscheiden, dasselbe Verdienst in Anspruch nehmen. 2. Die in vollem Glauben in der Taufe Wiedergeborenen können von dem Teufel nicht zu Fall gebracht werden. 3. Das mit einem Dankgebet vollzogene Essen ist so viel wert als das Fasten. 4. Die, welche ihre Taufgnade bewahrt haben, erhalten im Himmel den gleichen Lohn.

Wie in der Schrift gegen Helvidius, so verhöhnt auch in diesem Pamphlete Hieronymus den Stil Jovinians; er geisselt ihn als einen von Fehlern strotzenden und unharmonischen. Der Widerlegung sind zwei Bücher gewidmet, in denen die vier Hauptsätze Jovinians der Reihe nach besprochen werden. Das ganze erste Buch umfasst die Widerlegung der ersten These. Es handelt sich ja hier um Rettung des asketischen Ideals, für welches Hieronymus so grosse Begeisterung hegte. Die drei übrigen Häresien füllen das zweite Buch, und zwar wird die zweite in Kap. 1-4, die dritte in Kap. 5-17, die vierte endlich in Kap. 18-34 erörtert. Nach einer kurzen Recapitulation schliesst das Ganze mit einer Apostrophe an Jovinian und seine Anhänger, sowie an Rom. Die Kraft der beiden Bücher liegt in der Exegese von Stellen der hl. Schrift; doch wird jedem Buch auch „weltliche Weisheit" hinzugefügt, und dadurch gewinnt die Streitschrift des Hieronymus ein über das Dogmatische hinausgehendes Interesse. Im ersten Buch benutzte er die von den antiken Schriftstellern oft behandelte Materie über Ehe und Ehelosigkeit, im zweiten

gestattete der dritte Satz vom Fasten einen Excurs auf die verschiedene Lebensweise der Völker und auf Beispiele von Enthaltsamkeit.

Die Schrift verletzt uns oft durch den leidenschaftlichen Ton und durch die Roheit, die nicht selten zu Tage tritt. Auch bei ihrem Erscheinen erregte sie Anstoss, weil die Ehe zu sehr in den Hintergrund geschoben und der jungfräuliche Stand zu sehr ins Licht gestellt wurde.1) Hieronymus griff nochmals zur Feder, um seine Ansicht über die Ehe zu verteidigen; es geschah dies in einem Brief an Pammachius (epist. 48), der als eine Ergänzung zu seinem Pamphlet anzusehen ist; auch ein Brief an Domnio (epist. 50), der übrigens einen persönlichen Charakter trägt, verdankt diesen Angriffen seine Entstehung.

Zeugnisse über Jovinianus. Gennadius de vir. ill. 76 Paulus presbyter .... meminit Joviniani, haeretici et voluptatum uc libidinum praedicatoris, cui in tantum continentis et castae vitae institutio contraria fuerit, ut inter luxuriosas epulas animam eructaret. Adversus Jovinianum 1, 40 (Sp. 268 M.) cum monachum esse se iactitet. Epist. 48, 2 (22, 494 M.) te (scil. Pammachius) faciente damnatus est, quod ausus sit perpetuae castitati matrimonium comparare. Die Verdammung erfolgte von Papst Siricius im Jahre 390; vgl. Ambrosius epist. 6 (16 Sp. 898 Migne). Ueber seine Vertreibung aus Mailand durch Ambrosius vgl. epist. 25 (Sp. 1040 M.). Vgl. Lindner, De Joviniano et Vigilantio, Leipz. 1839, p. 24. Ueber seinen Stil vgl. adversus Jovinianum 1, 1 (Sp. 211 M.).

Die Hauptlehren Jovinians. Der Inhalt wird also angegeben 1, 3 (Sp. 214 M.): Dicit, virgines, viduas et maritatas, quae semel in Christo lotae sunt, si non discrepent ceteris operibus, eiusdem esse meriti. Nititur approbare eos, qui plena fide in baptismate renati sunt, a diabolo non posse subverti (abgeschwächt lautet der Satz 2, 1 Sp. 281 M., wo nur von tentari gesprochen wird). Tertium proponit inter abstinentiam ciborum et cum gratiarum actione perceptionem eorum nullam esse distantiam. Quartum quod et extremum esse omnium qui suum baptisma servaverint unam in regno coelorum remunerationem. Vgl. Harnack, Zeitschr. für Theol. und Kirche 1891 p. 138; W. Haller, Jovinianus. Die Fragmente seiner Schriften, die Quellen zu seiner Geschichte, sein Leben und seine Lehre (Texte und Untersuchungen 17 N. F. 2, 2, Leipz. 1897).

Veranlassung der Streitschrift. 1, 1 (Sp. 211 M.) pauci admodum dies sunt, quod sancti ex urbe Roma fratres cuiusdam mihi Joviniani Commentariolos transmiserunt, rogantes, ut eorum ineptiis responderem et Epicurum Christianorum evangelico atque apostolico vigore conterrerem.

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Abfassungszeit. Die Schrift ist nach dem Catalog geschrieben, der 1, 26 (Sp. 247 M.) citiert wird. Andererseits ist dieselbe vor dem Jonacommentar verfasst, also vor etwa 395, da sie hier in der Praef. erwähnt wird. Da in der zweiten Ausg. des Catalogs die Schrift am Schluss hinzugefügt wird (vgl. § 978), fällt die Abfassungszeit bald nach 392. Quellen. Ueber seine Quellen im 2. Teil des 1. B. (c. 41) äussert er sich also: 1, 49 Sp. 280 M. scripserunt Aristoteles et Plutarchus et noster Seneca de matrimonio libros, ex quibus et superiora nonnulla sunt, et ista quae subicimus. Ueber die Entlehnungen aus Plutarchs praecepta coniugalia vgl. Bock, Aristoteles Theophrastus Seneca de matrimonio (Leipz. Stud. 19 (1899) p. 6). Bezüglich der übrigen Quellen fasst Bock seine Ansicht also zusammen (p. 50): Reliqua omnia accepit ab eodem auctore, quo praeter eum usus est Hugo Victorius (s. XI) in libro quem scripsit de nuptiis priore (Migne 176 Sp. 1203). Auctor autem ille Hieronymi et Hugonis, quem esse Tertullianum (in libro de nuptiarum angustiis quem misit ad amicum philosophum; vgl. epist. 22, 22) est verisimile, exscripsit Senecae librum de matrimonio. Seneca denique adhibuit duos Graecos scriptores, et Aristotelem et Theophrastum, ita ut illius proferret sententias, huius ipsa verba." Die Aufstellungen werden zum Teil bekämpft von Prächter, Hierokles der Stoiker, Leipz. 1901, p. 122. Bezüglich des im 2. Buch eingestreuten Materials aus antiken Schriftstellern fehlt es noch an einer Untersuchung. Ueber Benutzung des Porphyrius vgl. J. Bernays, Theophrastos' Schrift über Frömmigkeit, Berl. 1866, p. 32; p. 135. 2, 6 (Sp. 293 M.) legat qui vult Aristotelem et Theophrastum prosa, Marcellum Sidetem et nostrum Flavium hexametris versibus disserentes: Plinium quoque Secundum et Dioscoridem etc. 2, 13 (Sp. 302 M.)

1) Epist. 48, 2 (22, 494 M.) reprehendunt me quidam, quod nimius fuerim vel in laude virginum vel in sugillatione nuptarum; et aiunt condemnationem quodammodo esse

matrimonii, in tantum pudicitiam praedicare, ut nulla videatur inter uxorem et virginem comparatio derelinqui.

Dicaearchus in libris Antiquitatum et descriptione Graeciae refert. 2, 14 (Sp. 303 M.) Josephus in secunda Judaicae captivitatis historia et in octavo decimo Antiquitatum libro et contra Apionem duobus voluminibus tria describit dogmata Judaeorum; auch noch andere Autoren werden citiert.

Zur Charakteristik der Schrift des Hieronymus. 1,4 Sp. 214 M. sequar vestigia partitionis expositae et adversus singulas propositiones eius Scripturarum rel maxime nitur testimoniis, ne querulus garriat se eloquentia magis quam veritate superatum. Quod si explevero et illum utriusque instrumenti nube oppressero, assumam exempla saecularis quoque litteraturae, ad quam et ipse provocat (vgl. 1, 41).

Ausg. bei Vallarsi 2 Sp. 237; Migne 23 Sp. 211.

992. Die Streitschriften gegen Johannes von Jerusalem und Rufinus. Wie aus einer Reihe von Stellen ersichtlich, liess sich Hieronymus von Origenes in seinen theologischen Anschauungen stark beeinflussen. Da kam der Bischof Epiphanius von Salamis, ein starker Eiferer, im Jahre 394 nach Jerusalem, um dem auch hier wuchernden Origenismus den Boden abzugraben; in Jerusalem zeigten nämlich der Bischof Johannes und Rufinus origenistische Neigungen. Durch das Eingreifen des Epiphanius entbrannte ein Kampf, in dem sich Hieronymus von seinen Freunden Johannes und Rufinus trennte und aus einem Verehrer ein Bekämpfer des Origenes wurde. Es kam noch ein Eingriff des Epiphanius in die bischöflichen Rechte des Johannes hinzu; er weihte nämlich ohne Vorwissen des Johannes den Bruder des Hieronymus, Paulinianus, zum Priester. Auch der Bischof Theophilus von Alexandria griff in den Streit ein; sowohl Hieronymus als Johannes wandten sich an ihn. Das Schreiben des Johannes an Theophilus,1) in dem er sich gegen den Vorwurf der Ketzerei ausführlich verteidigte und den Streit beleuchtete, fand auch im Occident Verbreitung. Der Freund des Hieronymus, Pammachius, glaubte daher, unseren Kirchenlehrer benachrichtigen und aufmuntern zu sollen, sich litterarisch zu wehren; 2) dies that auch Hieronymus 399 in einem langen Briefe, der zwar an Pammachius gerichtet, aber sicherlich für die Oeffentlichkeit bestimmt war. Das Aktenstück, das am Schluss eine Verstümmelung erfahren, ist von der grössten Leidenschaft durchzogen. Wahrscheinlich kam dieser bösartige Ausfall dem Johannes gar nicht zu Gesicht, so dass schliesslich doch noch eine Aussöhnung zwischen Johannes und Hieronymus eintrat, die Bestand gehabt zu haben scheint.) Anders ging es mit Rufinus. Auch er hatte sich mit Hieronymus versöhnt, ehe er vom hl. Land nach Italien zurückkehrte; allein die friedliche Stimmung währte nicht lange. Als Rufinus nach seiner Rückkehr das Hauptwerk des Origenes, Ueber die Prinzipien" ins Lateinische übertrug und zu seiner Deckung sich auf das Beispiel des Hieronymus berief, welcher ebenfalls Schriften des Origenes übersetzt hatte, brach der alte Hader wieder aus. Hieronymus, der allerdings früher zu Origenes mit grosser Verehrung emporblickte, hörte später, als er Antiorigenist geworden war, nicht mehr gern von dieser Verehrung. Die Erbitterung wurde durch die römischen Zuträger des Hieronymus noch genährt. In doppelter Weise eröffnete er den Kampf gegen Rufinus; in einem an Pammachius und Oceanus gerichteten Brief1) suchte er sich vom Origenismus zu reinigen

1) c. 37 Sp. 389 M. scribit (Johannes) ad Theophilum episcopum apologiam, cuius istud exordium est.

2) c. 1 Sp. 355 M. provocatus litteris tuis.

3) Vgl. Zöckler, Hieronymus p. 249. 4) Epist. 84 (22, 743 M.).

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und Rufinus zu verdächtigen; weiterhin übersetzte er ebenfalls das Hauptwerk des Origenes Ueber die Principien", um die Häresien des Origenes, die Rufinus bei seiner Uebersetzung ausgemerzt hatte, zu Tage treten zu lassen, und dadurch eine Handhabe zum Angriffe gegen seinen Gegner wegen seines Origenismus zu erhalten. Auch der Papst wurde von den Anhängern des Hieronymus gegen Rufinus in Bewegung gesetzt. Rufinus musste jetzt zu seiner Verteidigung schreiten; er that dies in einer aus zwei Büchern bestehenden, gegen Hieronymus gerichteten Schrift. Eiligst waren die Anhänger des Hieronymus bei der Hand, Auszüge aus derselben, die eigentlich nur für den Freundeskreis Rufins bestimmt war,1) nach Bethlehem zu schicken. In seiner Leidenschaftlichkeit wartete Hieronymus nicht die Uebersendung der Schrift selbst ab, sondern verfasste eine ebenfalls zwei Bücher umfassende Invective gegen Rufinus. An Bosheit und Gehässigkeit wird sich dieses Produkt nicht leicht überbieten lassen. Die Origenesfrage ist das Fundament der Anklageschrift. Als Rufinus die Schmähschrift des Hieronymus zu Gesicht bekam, schrieb er an ihn einen scharfen Brief und übersandte ihm zugleich mit diesem Schreiben seine Rechtfertigungsschrift, die Hieronymus, ohne sie gesehen zu haben, bekämpft hatte. Zu welch hohem Grad die Erbitterung gestiegen war, geht daraus hervor, dass Rufinus drohte, er wolle, wenn Hieronymus von seinen Angriffen nicht ablasse, seine Schandthaten, die ihm bekannt seien, veröffentlichen.) Aber Hieronymus war auch jetzt nicht zum Schweigen zu bringen; er schrieb wiederum eine Schmähschrift gegen Rufinus, die gewöhnlich als drittes Buch der Apologie gezählt wird. Auch dieses Elaborat strotzt von Gehässigkeiten und Bosheiten. Rufinus erwiderte nichts mehr. Hieronymus liess aber seinem Hasse die Zügel schiessen, selbst als Rufinus in der Erde ruhte.

Abfassungszeit der Streitschrift gegen Johannes von Jerusalem. Es stehen uns folgende Daten zur Verfügung: 1) c. 17 Sp. 369 M. citiert er: Ante annos ferme decem in Commentariis Ecclesiastae. Da der Commentar zum Prediger 387-390 geschrieben ist, kommen wir in die Jahre 397-400. 2) Hieronymus (c. 41 Sp. 393 M.) berechnet etwa seinen Aufenthalt in Bethlehem bis zum Eintritt der Wirren mit Johannes auf 13 Jahre; da er 386 sich in Bethlehem niederliess, kommen wir auf das Jahr 399 als Abfassungszeit der Schrift.

Ausg. bei Vallarsi 2 Sp. 407; Migne 23 Sp. 355.

Abfassungszeit der Apologie gegen Rufinus. 2, 23 Sp. 446 M. unde etiam ante annos ferme decem cum Dexter amicus meus, qui praefecturam administravit praetorii, me rogasset, ut auctorum nostrae religionis ei indicem texerem. Die Apologie ist also zehn Jahre nach dem Catalog, der 392 abgefasst wurde, sonach im Jahre 402 geschrieben. Nicht lange Zeit nach den zwei Büchern wird das dritte geschrieben sein, doch lässt sich die Zeit nicht genauer bestimmen.

Ausg. bei Vallarsi 2 Sp. 457; Migne 23 Sp. 397.

993. Streitschrift gegen Vigilantius. Ein gallischer Priester, den Hieronymus einen Calagurritaner nennt, kam mit einem Empfehlungsschreiben des Paulinus von Nola nach Bethlehem.") Dieses Empfehlungsschreiben verschaffte dem Gallier eine günstige Aufnahme im Kloster des

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Hieronymus. Aber er erwies sich undankbar; denn nach seiner Rückkehr verbreitete er die Nachricht, dass Hieronymus Anhänger des Origenes sei. Die Ausstreuungen kamen dem Kirchenvater zu Ohren; er sah sich daher veranlasst, ein Schreiben 1) an ihn zu richten und den Vorwurf der origenistischen Ketzerei zurückzuweisen. Wenn er in vielen Punkten den Origenes bewundere, so ergebe sich daraus nicht, dass er auch dessen Irrtümer annehme. Der Ton des Briefes ist gereizt und wird mitunter persönlich. Vigilantius trat bald als kirchlicher Neuerer auf. Er bekämpfte die Reliquienverehrung, bemängelte das Vigilienunwesen, er stritt gegen das Mönchsleben und verwarf den Coelibat; auch die brennenden Kerzen beim Gottesdienst waren ihm anstössig, und über die Wunderzeichen bei den Gräbern der Heiligen machte er sich seine eigenen Gedanken. Diese neuen Sätze scheinen auf viele Gemüter einen tiefen Eindruck gemacht zu haben, so dass selbst Bischöfe nicht wagten, dagegen einzuschreiten. Den streng christlichen Kreisen wurde bange. Ein Priester, Namens Riparius, der die Umsturzbestrebungen mit eigenen Augen sehen konnte, wandte sich an den Mönch von Bethlehem, von der richtigen Erwartung ausgehend, dass dessen Autorität dem Treiben des Revolutionärs ein Ende bereiten könne. Der mit Vigilantius persönlich verfeindete Hieronymus kam zweifelsohne diesem Auftrage gerne nach und richtete im Jahre 404 einen geharnischten Brief 2) an Riparius, in welchem er dem Häretiker entgegentrat und die Reliquienverehrung verteidigte. Selbstverständlich war diese Epistel für weitere Kreise bestimmt. Aber sie sollte nur die Einleitung zum eigentlichen Kampfe bilden, in den erst nach Uebersendung der Schriften eingetreten werden konnte. Der Priester Riparius, dem sich Desiderius anschloss, liess auch die Schriften des Vigilantius durch Sisinnius an Hieronymus gelangen. Damit hatte der Kirchenlehrer die Basis für seine Invective gegen Vigilantius erhalten. Dieselbe strotzt von Bosheiten und persönlichen Beleidigungen. Um nur ein Beispiel vorzuführen, verkehrte er den Namen Vigilantius, weil sein Träger die Vigilien bekämpfte, in Dormitantius. Kein Leser kann an diesem Produkte seine Freude haben. Derselbe Sisinnius, der die Schriften des Vigilantius übermittelt hatte, brachte im Jahre 406 auch die Schmähschrift des Hieronymus nach Gallien; sie scheint ihren Zweck erfüllt zu haben, Vigilantius wurde mundtot gemacht. Auf die Autorität des bethlehemitischen Mönchs gestützt, konnten die Kirchenbehörden die revolutionären Bewegungen leicht unterdrücken.

Zeugnisse über Vigilantius. Hieronymus sagt in einem Brief an Vigilantius (epist. 61, 3; 22, 605 M.): Credidi sancti presbyteri Paulini epistolis et illius super nomine tuo non putavi errare iudicium. Et licet statim accepta epistola dovvágıytov sermonem tuum intelligerem, tamen rusticitatem et simplicitatem magis in te arbitrabar quam vecordiam. Epist. 58, 11 (22, 586 M.) sanctum Vigilantium presbyterum qua aviditate susceperim, melius est ut ipsius verbis quam meis discas litteris: qui cur tam cito a nobis profectus sit et nos reliquerit, non possum dicere, ne laedere quempiam videar. Ueber Vigilantius und Rufinus vgl. Apol. in Rufin. 3, 19 (23, 471 M.). Ueber die Heimat des Vigilantius vgl. c. 4 der Streitschrift. C. 6 (Sp. 345 M.) redet er ihn an: ad radices Pyrenaei habitas vicinusque es Iberiae. c. 1 Sp. 340 M. nennt er ihn caupo Calagurritanus. Gennadius de vir. ill. 36 Vigilantius presbyter, natione Gallus, Hispaniae Barcelonensis parochiae ecclesiam

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