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Z.77 ergo et si iterata supplicatione beneficium inpunitatis acceperis, non te ita decipiat securitas temporalis, ut perpetuam tibi neglegas providere.

Die Autorschaft Nicetas ist von Morin aufgestellt worden; doch drückt er sich sehr behutsam aus (p. 198): „C'est simplement une idée que je me permets de suggérer, persuadé qu'elle ne manque pas d'une certaine probabilité."

Ueberlieferung. Die Epistel ist überliefert im cod. Parisinus 12097 s. VI; sie wird eingeführt mit den Worten: Incipit epistula ad virginem lapsam.

Ausg. von G. Morin, L'Epistula ad virginem lapsam de la collection de Corbie. Opuscule inédit de la fin du IVe siècle (Revue Bénédictine 14 (1897) p. 198).

966. De vigiliis servorum dei und de psalmodiae bono. Während sich die Untersuchungen zunächst darauf richteten, ob die von Gennadius angegebenen zwei Schriften noch ganz oder teilweise vorhanden seien, legte man sich doch auch die Frage vor, ob der Nicetas des Gennadius nicht auch anderswo vorkomme. Die in dieser Hinsicht angestellten Untersuchungen waren von Erfolg gekrönt. Bei Paulinus von Nola kommt ebenfalls ein Nicetes oder Niceta vor; er war Bischof von Dacia und zwar von Dacia mediterranea, wo Remesiana lag. Auch die Zeit, in die der Nicetas des Gennadius und der Nicetas des Paulinus zu setzen sind, ist die nämliche. Der Nicetas des Gennadius ist ein gelehrter Mann, auch der Nicetas des Paulinus wird vir doctissimus genannt; also ist die Identität beider Persönlichkeiten kaum in Zweifel zu ziehen. Durch diese Identifizierung wird uns aber Niceta noch von einer neuen Seite bekannt. Paulinus stellt ziemlich deutlich Niceta als Hymnendichter hin; sind auch von dieser Thätigkeit noch Spuren vorhanden? Ja, eine umsichtige Untersuchung hat ergeben, dass Niceta höchst wahrscheinlich der Verfasser des 'Te deum' ist.1) Noch mehr, es sind uns zwei Traktate überliefert, de vigiliis servorum dei und de psalmodiae bono; der erste rechtfertigt das Nachtgebet, der zweite preist den Psalmengesang. Auf Grund einer minderwertigen Handschrift wurden diese beiden Traktate dem Bischof Nicetius von Trier († um 566) zugeteilt; allein mehrere alte Handschriften geben die beiden Schriften unter dem Namen des Niceta. Wenn Niceta Hymnendichter war, so passt eine Schriftstellerei, wie sie in den beiden Traktaten vorliegt, für ihn ganz ausgezeichnet.

Niceta und Paulinus. Mit Niceta beschäftigen sich die Gedichte 17 und 27 des Paulinus. No. 17 ist ein Propempticon für den in seine Heimat zurückkehrenden Bischof; vgl. § 879; in No. 27 spricht Paulinus seine Freude darüber aus, dass Niceta zu dem Feste des hl. Felix erscheinen werde; vgl. § 881 p. 244. Epist. 29, 14 (p. 261 H.) heisst es: venerabili episcopo atque doctissimo Nicetae, qui ex Dacia Romanis merito admirandus advenerat. Bezüglich der Namensform ist zu bemerken, dass die Nominativform Niceta carm. 17, 149 bezeugt ist, der Accusativ Nicetam 27, 151; 168; 190; 315 und der Ablativ Niceta 27, 266 vorkommt. Daneben erscheinen im Nominativ auch die Formen Nicetes und im Accusativ Nicetem oder Niceten. Den Wirkungsort Nicetas charakterisiert Paulinus, indem er die Völker anführt, die zu ihm eilen, um das Evangelium zu hören: carm. 17, 249 et Getae currunt et uterque Dacus, | qui colit terrae medio vel ille divitis multo bove pilleatus | accola ripae. Wenn man weiter die Stelle 17, 195 ins Auge fasst (ibis et Scupos patriae propinquos Dardanus hospes), so wird man den Wirkungskreis Nicetas in Dacia mediterranea zu suchen haben; in dieser Provinz liegt aber Remesiana, und dass diese Stadt in der civitas Romatiana des Gennadius steckt, ist wohl sicher. Aus der Stellung, welche dem Bischof der civitas Romatiana von Gennadius angewiesen ist, erhellt, dass derselbe in der gleichen Zeit lebte, wie der Bischof des Paulinus; vgl. Hümpel p. 444.

Niceta als Hymnendichter. Paulinus lässt die den Niceta begleitenden Scharen unter dessen Leitung Hymnen singen; er spricht (c. 17, 90) von choris illis, qui deum Christum duce te (Niceta) canentes sidera pulsant. 17, 98 cum canis ac precaris.

1) Vgl. § 863 p. 211.

17, 109 navitae laeti solitum celeuma | concinent versis modulis in hymnos praecinet cunctis tuba ceu resultans | lingua Nicetae modulata Christum, | psallet aeternus citharista toto aequore David. 17, 262 barbari discunt resonare Christum. (Hieronym. epist. 60, 4 ad Heliodor. (22 Sp. 592 Migne) Bessorum feritas et pellitorum turba populorum, qui mortuorum quondam inferiis homines immolabant, stridorem suum in dulce crucis fregerunt melos, et totius mundi una vox Christus est.) Auch im 27. Gedicht wird des Hymnengesangs des Niceta gedacht. Paulinus fühlt sich in seinem Lied gehoben durch Nicetas Gegenwart (Vs. 315): sentio Nicetam, dum proximus adsidet et me tangit et adiuncto lateri vicinus anhelat. Vs. 500 ingredere haec psalmis recinens, antistes, et hymnis | et mea vota refer domino et tua gaudia votis | iunge meis, celebrans communis festa patroni. Ueber den kirchlichen Hymnengesang sei noch Folgendes bemerkt. Von Antiochien aus hat sich der Psalmengesang in die christlichen Gemeinden verbreitet (Sokrates hist. eccl. 6, 8; Theodoret. hist. eccl. 2, 24); über diese weite Verbreitung vgl. auch Basilius epist. 207, 2-4 (32 Sp. 762 Migne). Die Neuerung wurde zum Teil von den Geistlichen bekämpft, welche nicht den Gesang der Gemeinde, sondern den eines geschulten Chors verlangten; auch gegen die Ersetzung der Psalmen durch Liederdichtungen stellte sich begreiflicherweise ein Widerstreben ein. Doch wurde der Psalmen- und Hymnengesang der Gemeinde von Ambrosius eingeführt (vgl. § 862) und verbreitete sich von da über die westlichen Länder; vgl. Zahn, Neue kirchl. Zeitschr. 7 (1896) p. 111. Ob Niceta auf das Abendland eingewirkt hat, lässt sich nicht sicher ermitteln. Für seine Autorschaft des 'Te deum' spricht die Ueberlieferung alter Handschriften, welche als Verfasser Niceta oder Nicetius darbieten, manchmal mit dem Zusatz episcopus. Man hat darnach dem Bischof Nicetius von Trier (527–566) das "Te deum' zugeteilt. Da aber in einem sicher vor 542 geschriebenen Brief des Bischofs Cyprian von Toulon (Monum. Germ. Epist. tom. 3 p. 436) der Hymnus als ein auf der ganzen Erde bekannter hingestellt wird, muss er spätestens im 5. Jahrhundert entstanden sein; damit fällt Nicetius von Trier, und es stellt sich, wie von selbst, der hymnenkundige Niceta ein. Ueber die Composition vgl. Zahn p. 119.

Die beiden Traktate. Ueber die Zusammengehörigkeit der beiden Traktate vgl. den Eingang von de psalmodiae bono (p. 390 Morin) qui promissum reddit, debitum solvit. Memini me pollicitum cum de gratia et utilitate vigiliarum dixissem, sequenti sermone in hymnorum laude et misterio esse dicturum, quod nunc hic sermo deo donante praestabit. Die Zuteilung der beiden Schriften an Nicetius erfolgte auf Grund des Parisinus 13089, indess mehrere ziemlich alte Handschriften überliefern die beiden Traktate unter dem Namen eines Bischofs Niceta. Der zweite Traktat wurde erst im 17. Jahrhundert bekannt und von d'Achery (Spicil. Nov. edit. tom. 1 p. 221) und anderen veröffentlicht; der erste lief lange vorher unter den Werken des Hieronymus um. Beide Traktate existieren in zwei Fassungen, einer ursprünglichen und einer umredigierten, besonders gekürzten. Der ursprüngliche Text von de vigiliis ist in der unter dem Namen des Hieronymus umlaufenden Gestalt vorhanden. Der ursprüngliche Text von de psalmodiae bono liegt vor im Vaticanus 5729 s. XI XII und ist von Morin (Revue Bénédictine 14 (1897) p. 390) veröffentlicht. Wichtig ist die Erwähnung einer apokryphen Schrift (Z. 59 p. 392 M.).

15. Tyrannius Rufinus und andere Uebersetzer.

967. Rufins Leben. Tyrannius Rufinus stammte aus Concordia bei Aquileia. Seine Studien machte er, wie Hieronymus, in Rom, und beide müssen sich schon damals näher getreten sein. Nach Beendigung der Schulzeit finden wir ihn in einem Kloster zu Aquileia, wo er die Taufe empfing. Da auch Hieronymus Aquileia aufsuchte, verstärkten sich die Beziehungen zwischen beiden Freunden. Bald aber griff eine vornehme römische Frau in das Leben des Rufinus ein, nämlich Melania, so dass von nun an die Schicksale beider miteinander verflochten erscheinen. Im Jahre 371 trat Melania mit Rufinus eine Reise in das Morgenland an; die Reisenden nahmen zunächst Aufenthalt in Aegypten, jedenfalls um das dort blühende Mönchsleben kennen zu lernen. Rufinus erweiterte noch im besonderen seine theologische Ausbildung, indem er sich an den hochberühmten Lehrer Didymus den Blinden anschloss. Im Jahre 373 begab sich Melania nach Jerusalem, Rufinus blieb noch in Aegypten zurück und folgte erst gegen 378 seiner Gönnerin. Wie Melania, so gründete

auch Rufinus eine klösterliche Niederlassung auf dem Oelberg. Seit 386 weilte auch der Jugendfreund Rufins, Hieronymus, in klösterlicher Abgeschiedenheit zu Bethlehem; zwischen beiden geistesverwandten Männern konnte daher wieder ein regerer Verkehr stattfinden. Da wurde durch einen gewissen Aterbius in Sachen des Origenes ein Handel angefacht, der Hieronymus und Rufinus zur bittersten Feindschaft führen sollte. Es war genugsam bekannt, dass die beiden Einsiedler sich zu Origenes mannigfach hingezogen fühlten. Da aber gegen die Orthodoxie des grossen Kirchenlehrers sich schwere Bedenken erhoben, verlangte Aterbius in anmassender Weise von ihnen die Ablegung eines Glaubensbekenntnisses; Hieronymus gab ein solches ab, während Rufinus sich dieser Anmassung gegenüber ablehnend verhielt. War schon durch diesen Vorfall eine Entfremdung zwischen den alten Bekannten eingetreten, so artete diese in offene Feindschaft aus, als der Bischof Epiphanius von Salamis auf Cypern gegen 394 in Jerusalem erschien und einen Feldzug gegen den dortigen Bischof Johannes wegen seiner Hinneigung zu Origenes eröffnete. Rufinus stand auf Seiten seines Bischofs, der ihn zum Priester ordiniert hatte; 1) Hieronymus dagegen schwenkte zu Epiphanius ab. Es verlohnt sich nicht, die einzelnen Details des Kampfes, der auch zur Verletzung der bischöflichen Amtsgewalt des Johannes führte,) darzulegen. Er endete nochmals mit einer Aussöhnung des Hieronymus und des Rufinus, die aber nicht lange währen sollte. Melania hatte sich um 397 entschlossen, nach etwa 25jähriger Abwesenheit in die Heimat zurückzukehren; ihr gesellte sich Rufinus als Begleiter hinzu. Rufinus lebte seinen Studien in Aquileia, sich besonders der Uebersetzung griechischer Kirchenväter zuwendend. In dem orthodoxen römischen Kreise entstand eine grosse Aufregung, als Rufinus das dogmatische Hauptwerk des Origenes „Ueber die Prinzipien“ übersetzt und dabei alle heterodoxen Ansichten seines Originals verbessert hatte; man konnte in diesem Verfahren Rufins den Versuch erblicken, über die dogmatischen Irrtümer des Origenes hinwegzutäuschen. Es kam noch hinzu, dass sich Rufinus in illoyaler Weise auf Hieronymus berufen hatte, der ebenfalls Werke des Kirchenvaters übersetzt habe. Die Sache wurde dem Hieronymus hinterbracht, und derselbe eröffnete den Kampf damit, dass er das genannte Hauptwerk des Origenes ebenfalls ins Lateinische übertrug, aber sich keine Aenderungen gestattete, so dass die heterodoxen Ansichten des griechischen Textes allen sichtbar vorlagen. Die römischen Freunde des Hieronymus, unter denen sich auch die kluge Marcella befand, brachten es dahin, auch den römischen Stuhl in den Streit hineinzuziehen; Papst Anastasius forderte Rufinus zur Rechtfertigung auf, und dieser gab dieselbe in einem noch vorliegenden Schreiben an den Papst. Da die Intriguen trotz dieses Schreibens nicht aufhörten, entschloss sich Rufinus, in einer Rechtfertigungsschrift den ganzen Handel darzulegen; es ist die auf uns gekommene, aus zwei Büchern bestehende Apologie.

1) Als Palladius den Rufinus in Jerusalem sah (vgl. Hist. Laus. c. 118; 34, 1226 M.), war dieser noch nicht Priester. Dagegen spricht Epiphanius in seinem Brief an Johannes (vgl. Hieronym. epist. 51, 6; 22, 523 M.),

also um 394, von Rufinus als Presbyter. Ueber die Ordination durch Johannes vgl. Vallarsi bei Migne Sp. 98.

2) Vgl. Hieronym. epist. 51.

Noch war dieses Werk nicht der Oeffentlichkeit übergeben, sondern nur in einzelnen Kreisen bekannt; da wussten sich die Zwischenträger des Hieronymus Einblick in dasselbe zu verschaffen und Auszüge daraus zu machen; eiligst schickten sie dieselben an Hieronymus. Auf Grund des übersandten Materials schrieb Hieronymus seine Invective, die ebenfalls aus zwei Büchern besteht. Als Rufinus sie zu Gesicht bekam, übersandte er ein authentisches Exemplar seiner Apologie mit einem ernsten Schreiben. Hieronymus antwortete sofort mit einem neuen Angriff, mit dem sog. dritten Buch seiner Invective. Diese Streitschriften wurden in den ersten Jahren des 5. Jahrhunderts gewechselt. Alsdann verstummte der Hader, der in manchen kirchlichen Kreisen schon genug Anstoss erregt hatte. Alarichs Eroberungszüge veranlassten Melania, nochmals den heimischen Boden zu verlassen; auch jetzt stellte sich Rufinus als Begleiter ein. In Sicilien fand 410 der Gegner des Hieronymus den Tod. Die Nachricht von dem Hingange seines Widersachers wirkte nicht versöhnend auf den Einsiedler von Bethlehem; im Gegenteil er holte nochmals zu boshaften Schimpfworten aus.

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Biographische Zeugnisse. a) Geburtsort. Derselbe war identisch mit dem des Paulus senex; er ist nach Hieronym. de vir. ill. 53 Concordia bei Aquileia; vgl. Hieronym. epist. 5, 2 (22, 336 M.). 8) Bekanntschaft mit Hieronymus in der Schulzeit. In einem Brief an Rufinus 3, 4 (22, 333 M.) sagt Hieronymus von Bonosus, den er als gemeinschaftlichen Freund bezeichnet: Ecce puer honestis saeculi nobiscum artibus institutus; sonach war Rufinus Mitschüler des Hieronymus und nahm auch an seinen sittlichen Verirrungen teil; 3, 1 spricht er von illud os, quod mecum vel erravit aliquando vel sapuit. 7) Eintritt in den Mönchsstand und Taufe. Apol. in Hieronym. 1, 4 Sp. 543 ego. ante annos fere triginta (etwa 371) in monasterio iam positus per gratiam Baptismi regeneratus signaculum fidei consecutus sum per sanctos viros Chromatium, Jovinum et Eusebium, opinatissimos et probatissimos in ecclesia dei episcopos, quorum alter tunc presbyter beatae memoriae Valeriani, alter archidiaconus, alius diaconus simulque pater mihi et doctor symboli ac fidei fuit; vgl. auch Commentarius in symb. apost. 3 Sp. 339 nos illum ordinem sequimur, quem in Aquileiensi ecclesia lavacri gratia suscepimus. d) Reise des Rufinus mit Melania in den Orient. Hieronym. epist. 4, 2 (22, 336 M.) Rufinus, qui cum sancta Melania ab Aegypto Jerosolymam venisse narratur, individua mihi germanitatis caritate connexus est. Nach Vallarsi (bei Migne Sp. 86) fand die Abreise Rufins mit Melania im Jahre 371 statt. Ueber den Aufenthalt der Melania in Aegypten vgl. Vallarsi 1. c. Dass auch Rufinus damals in Aegypten sich befand, ergibt sich aus Hieronym. epist. 3. Ueber die Reise der Melania nach Jerusalem vgl. Hieronym. z. J. 2390 373 (2 p. 198 Sch.) Melania nobilissima mulierum Romanarum et Marcellini quondam consulis filia, unico praetore tunc urbano filio derelicto, Hierusolymam navigavit, ubi tanto virtutum praecipueque humilitatis miraculo fuit, ut Theclae nomen acceperit. Dagegen blieb Rufinus 6 Jahre in Aegypten (371-377); vgl. Apol. in Hieronym. 2, 12 Sp. 594 ego qui sex annis dei causa commoratus sum (in Alexandria bei Didymus) et iterum post intervallum aliquod aliis duobus (aliquot aliis diebus). Dass er Zuhörer des Didymus war, bezeugt er hist. eccl. 11, 7 Sp. 517. Ueber seinen Aufenthalt auf dem Oelberg in Jerusalem vgl. Palladius hist. Laus. c. 118; Rufin. Apol. in Hieronym. 2, 8 Sp. 591 testes quamplurimos fratrum habere possum, qui in meis cellulis manentes in monte Oliveti quamplurimos ei (Hieronymo) Ciceronis dialogos descripserunt. e) Zerwürfnis des Rufinus mit Hieronymus. Ueber die Entfachung des Streites durch den Antiorigenisten Aterbius vgl. Hieronym. Apol. in Rufin. 3, 33 (23, 481 M.). Ueber den Streit zwischen Epiphanius und Bischof Johannes von Jerusalem vgl. den Brief des Epiphanius, den Hieronymus ins Lateinische übersetzte (Hieronym. epist. 51; 22, 517 M.), und die Streitschrift des Hieronymus gegen Johannes (23, 355 M.); epist. 82 ad Theophilum (22, 736 M.). Ueber die Aussöhnung zwischen Hieronymus und Rufinus vgl. Hieronym. Apol. in Rufin. 3, 33. 5) Rückkehr Rufins und der Melania nach Rom und neuer Ausbruch des Zwistes. Ueber die Ankunft in Nola vgl. Paulin. epist. 29, 12 (1 p. 258 Hartel). Palladius hist. Laus. c. 118 berechnet die Abwesenheit von Italien auf 27 Jahre, Paulinus (epist. 29, 6 p. 251 H.) quinque lustra, also 25 Jahre. Wir kommen demnach auf 398 bezw. 396. Vallarsi (bei Migne Sp. 112) kommt zu dem Ergebnis: Rufini et Melaniae reditum nec citius nec serius contingere potuisse quam A.

D. 397. Ueber den Anlass des neuen Zwistes vgl. Zöckler, Hieronymus p. 250. Praef. zur Uebersetzung des Werkes des Origenes ɛọi dozŵv (abgedruckt bei Hieronymus epist. 80; 22, 733 M.) inter quos (den Uebersetzern des Origenes) etiam frater et collega noster (Hieronymus) ab episcopo Damaso deprecatus, cum homilias duas de Cantico Canticorum in Latinum transtulisset ex Graeco, ita in illo opere ornate magnificeque praefatus est, ut cuivis legendi Origenem et avidissime perquirendi desiderium commoveret. Ueber den Fortgang der Bewegung unterrichten Brief 83, den Pammachius und Oceanus an Hieronymus richteten, Brief 81 des Hieronymus an Rufinus (vgl. Hieronym. Apol. in Rufin. 1, 12; 23, 406 M.) und Brief 84 des Hieronymus an Pammachius und Oceanus. Ueber das Eingreifen der Marcella und des Papstes Anastasius (398-401) vgl. epist. 127, den Brief des Anastasius bei Hieronymus 95 (22, 772 M.) und die Rechtfertigungsschrift des Rufinus an den Papst (21, 623 M.), wozu noch zu vgl. der Brief des Anastasius an Johannes, Bischof von Jerusalem (21, 627 M.). Die Hauptquelle für die Erkenntnis des neuen Zwistes bilden die Invectiven beider Gegner (vgl. §§ 969, 992). 7) Tod des Rufinus. Ueber das Todesjahr 410 vgl. Vallarsi bei Migne Sp. 291. In boshafter Weise spielt Hieronymus auf den Tod in Sicilien an in seinem Commentar zum Ezechiel (25, 16 M.) Scorpiusque inter Enceladum et Porphyrionem Trinacriae humo premitur et Hydra multorum capitum contra nos aliquando sibilare cessavit. Auf die Eroberung Roms durch Alarich, die bekanntlich 410 statthatte, wird in der Einleitung des Commentars hingedeutet.

Allgemeine Litteratur über Rufinus. Fontanini, Historiae literariae Aquileiensis 1. V, Rom 1742; De Rubeis, Monumenta ecclesiae Aquileiensis, Strassb. 1740; Ceillier, Hist. générale 10 (Paris 1742) p. 1; Tillemont, Mémoires etc. 12 p. 32. Vallargi hat in seiner Ausg. eine gründliche, aber weitschweifige und ermüdende Vita gegeben. Marzuttini, De Turanii Rufini presb. Aquil. fide et religione, Padua 1858; Pétursson, Symbolae ad fidem et studia Tyranni Rufini presbyteri Aquil. illustranda e scriptis ipsius petitae, Kopenhagen 1840; Ebert, Allgem. Gesch. der Litt. des Mittelalters 12 (Leipz. 1889) p. 322. Ueber die Sprache des Rufinus vgl. K. Paucker, De latinitate Hieronymi, Berl. 1880, p. 154.

968. Rufins Uebersetzungen. Rufins Bedeutung für die römische Litteratur liegt in seinen Uebersetzungen griechischer Autoren. Die Kenntnis der griechischen Sprache war im Laufe der Zeit im Abendland immer mehr zurückgetreten, und es musste daher die Uebersetzung eintreten, um die griechische Litteratur der gebildeten abendländischen Menschheit zugänglich zu machen. Rufinus erkannte dies Bedürfnis und war bestrebt, dasselbe in ausgedehnter Weise zu befriedigen. In seinen Uebersetzungen nahm er sich ein grosses Mass von Freiheit; eine genaue Wiedergabe des Originals strebte er keineswegs an. Ja er ging noch weiter und scheute sich nicht, Zusätze zum Original zu machen und selbst Aenderungen vorzunehmen, so oft es ihm notwendig erschien; besonders die Rücksicht auf die orthodoxe Lehre verleitete ihn zu manchen Korrekturen. So kommt es, dass, wenn neben dem lateinischen Text auch noch der griechische vorhanden ist, die Uebersetzung uns zur Gestaltung des Textes nicht viel hilft. Allein nicht selten ist das griechische Original verloren gegangen, so dass wir lediglich auf die Uebersetzung angewiesen sind. Die kritische Bearbeitung dieser Uebertragungen liegt noch sehr im argen; wir geben im Anschluss an Gennadius eine Uebersicht derselben. Vor allem richtete Rufinus seine Blicke auf die berühmten Kirchenlehrer des Ostens, Basilius den Grossen und Gregor von Nazianz. Beider rednerischer Ruhm war so gross, dass Rufinus es für angezeigt hielt, eine Auswahl ihrer Reden dem lateinischen Publikum im heimischen Idiom vorzulegen. Auch die beiden Mönchsregeln des Basilius verdienten eine Verbreitung im Abendlande; Rufinus bot sie in umgearbeiteter Form, indem er einen Katechismus aus ihnen machte. Am meisten fühlte sich aber Rufinus zu Origenes hingezogen. Ausser Homilien und Commen

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