Obrazy na stronie
PDF
ePub
[ocr errors]

nays, Ueber die Chronik des Sulpicius Severus, Berl. 1861, p. 5 Ges. Abh. 2 (1885) p. 87; Gams, Die Kirchengesch. von Spanien 2. Bd. 1. Abt. (Regensb. 1864) p. 359. 952. Die Canones zu den Briefen des Paulus. Ein Unbekannter hatte Priscillian aufgefordert, gegen die Häresien eine Streitschrift abzufassen. Dabei wollte er nicht ein rhetorisches oder dialektisches Werk haben, sondern meinte, dass die ketzerischen Ansichten ihre beste Widerlegung durch das Schriftwort fänden, da an demselben die Schlauheit der Häretiker unbedingt scheitern müsse. Priscillian kam diesem Auftrag in folgender Weise nach. Als Schriftwort legte er die 14 paulinischen Briefe zu Grunde; diese Briefe ging er nach den verschiedensten Seiten des Glaubens und des kirchlichen Lebens durch, indem er jeden Brief zugleich in Sektionen zerlegte. Nachdem das Schriftwort in dieser Weise durchgearbeitet war, handelte es sich darum, tóлo zu konstituieren und unter jeden tóлos das auf ihn bezügliche in den verschiedenen Briefen zerstreute Material zusammenzuarbeiten; soweit es möglich war, schloss er sich in der Fassung möglichst an den Wortlaut der biblischen Stellen an. Im ganzen erhielt er 90 Tóro, die er „Canones" nannte; jedem Canon fügte er die verwerteten Bibelstellen in Ziffernbezeichnungen bei. 1) Das Werk repräsentiert uns einen Abriss der paulinischen Theologie, durch den der Kern der göttlichen Wahrheiten herausgestellt wird und ohne eigentliche Polemik den Häresien einfach gegenübertritt. Die Canones fanden in Bibelhandschriften Verbreitung, zumal da sie auch unter dem Namen des Hieronymus umliefen; sie dienten als eine gute Einleitung zu den paulinischen Briefen. Selbst das Bekanntwerden des wahren Autors konnte die Sammlung der Canones nicht dem Untergang zuführen; doch hielt man es für geboten, eine von allen heterodoxen Ansichten gereinigte Ausgabe herzustellen. Ein uns nicht näher bekannter Bischof Peregrinus nahm diese Umarbeitung vor, und nur in dieser umgearbeiteten Gestalt ist uns die Sammlung erhalten. Ausser den Canones war noch eine Stelle über die menschlichen Seelen bekannt, die Orosius in seinem Commonitorium de errore Priscillianistarum et Origenistarum aus einem Briefe Priscillians wörtlich angeführt hatte.2) Die Veranlassung der Canones erhellt aus dem Prolog (p. 110): postulaveras, ut contra haereticorum versutam fallaciam firmissimum aliquod propugnaculum in divinis scripturis sagaci indagine reperirem, quod non tam prolixum vel fastidiosum esset quam concinnum ac venustum existeret, per quod velocius eorum prosterneretur inpudentia, qui obiecta sibi verissima testimonia in suum pravissimum sensum ea interpretari nituntur aut certe negent haec esse scripta. Ideoque contra eos tale aliquid excogitandum esse dicis, quod non versuta oratoris eloquentia turgescat vel lubricis dialecticae syllogismis involvatur, nam haec quibusdam maxima solent esse perfugia, sed tale sit vis, quod mera veritate effulgeat atque mira constet scripturarum auctoritate. Illa vero vitari debere quae sunt spiritali et innocuae fidei Christianae contraria atque inimica, quippe quae mundi existens sapientia ab apostolo sit stultitia nuncupata.

Die Ausführung des Vorschlags. Auf die Vorschläge des Ungenannten entgegnet Priscillian folgendes (p. 110): haec te saepissime audiens et alia his similia mihi scribente e re mihi visum est ipsas scripturas in medio positas idest quattuordecim epistulas beatissimi Pauli apostoli in earum textu sensus testimoniorum distinguere ipsisque testimoniis numeros ordinare, quosque numeros unicuique epistularum ab uno incipiens usque in finem quantitatis suae modum sequaciter atramento supernotare. Praeterea ex ipsis testimoniis quaedam verba decerpens canones iisdem concinnavi saporibus ipsorum

1) Die regelmässige Form der Einleitung geschieht durch quia, wodurch die Canones zugleich den Charakter von Inhaltsangaben

erhalten.

2) Vgl. Schepss, Ausg. p. 153.

testimoniorum constantes. Quibus canonibus epistularum titulos et ipsorum testimoniorum numeros subteradnotavi, ut ubi vel quotum quaeres testimonium, per eundem canonem cui haec subdita sunt facillime reperias. Ipsi autem canones proprios habent numeros mineo descriptos idest in quattuordecim epistulas canones nonaginta; quosque numeros in omnem textum scripturae convenientibus sibi testimoniis supernotatos invenies illic videlicet, unde unicuique canoni pauca verba necessaria esse videntur. Cur autem non omne testimonium possideat canon, sollerti studio animadverte, quia eadem testimonia ex multis versibus constant, canones autem ex paucis verbis eo quod semper ad respondendum pauca verba proferantur. Ideoque evenit, ut aliquorum testimoniorum principia tantum cum canone cui subdita sunt conveniant, aliorum autem medietas, nonnullorum vero finis, plerumque totum. Et idcirco duorum vel trium seu plurimorum canonum numerum in unum testimonium mineo supernotatum invenies, ut iam dixi, illic tamen unde pauca verba unicuique videntur esse necessaria.

Die Ueberarbeitung durch Peregrinus. Das Prooemium, das im Cavensis angeführt wird als Prooemium suncti Peregrini episcopi in epistolis Pauli Apostoli, lautet (p. 109 Sch.): prologum subter adiectum sive canones qui subsecuntur nemo putet ab Hieronymo factos, sed potius a Priscilliano sciat esse conscriptos. Et quia erant ibi plurima valde necessaria, correctis his quae pravo sensu posita fuerant alia, ut erant utiliter ordinata, prout oportebat intellegi iuxta sensum fidei catholicae exemplavi. Quod probare poterit qui vel illud opus quod ipse iuxta sensum suum male in aliquibus est interpretatus discusserit vel hoc quod sanae doctrinae redditum est sagaci mente perlegerit. Wer dieser Peregrinus war, kann nicht festgestellt werden; vielleicht verbirgt sich unter dem Namen sogar ein Anonymus; vgl. Schepss, Ausg. p. 179. Ueber die Veränderungen, die Peregrinus vorgenommen, vgl. denselben p. XLI; Paret p. 6.

Ueberlieferung. Für die Restituierung des Textes wurden von Schepss (p. XXX) folgende Handschriften herangezogen: cod. Cavensis 14 s. IX (in der Abtei La Cava bei Salerno), Legionensis der Domkirche in León (Spanien) 6 s. X, Legionensis des Real colegiata de San Isidro s. X, Toletanus, jetzt in Madrid s. X, Parisinus 9380, olim Mesmianus s. IX, mit dem der cod. Aniciensis in Le Puy aufs engste zusammenhängt, Vaticanus 5729, olim Farfensis s. X, Pistoriensis 151 s. X/XI, Lipsiensis 13 s. XIII/XIV; über andere Handschriften vgl. Schepss p. XXXVI. Als die besten Führer erachtet Schepss (p. XL) den Cavensis und Legionensis 6.

Ausgaben der Canones. Herausgegeben wurden die Canones von Zacharia in der bibliotheca Pistoriensis, Turin 1752, p. 67; von A. Mai, Spicilegium Romanum 9 (1843); Schepss p. 109.

Zur Erläuterung. Paret (p. 1) fasst die Canones als eine gegen eine manichäische Vorlage (p. 65) gerichtete Streitschrift; vgl. dagegen Hilgenfeld p. 44.

Orosius und Augustin als Bestreiter des Priscillianismus. Um 415 schrieb Orosius Ad Aurelium Augustinum commonitorium de errore Priscillianistarum et Origenistarum, welches Schepss auf Grund der codices Laudunensis 330 s. IX und Parisinus 2093 s. XIII in seiner Priscillianausgabe (p. 151) neu herausgab. An dieses Commonitorium schliesst sich Augustins Schrift Ad Orosium contra Priscillianistas et Origenistas an.

953. Die Würzburger Traktate Priscillians. In der Würzburger Universitätsbibliothek, die an patristischen Handschriften ziemlich reichhaltig ist, befindet sich ein Codex aus dem 5. oder 6. Jahrhundert, der 11 Traktate kirchlichen Inhalts enthält, aber keinen Autornamen für diese Produkte angibt. Diese Handschrift erregte bereits die Aufmerksamkeit des verstorbenen Oberbibliothekars A. Ruland; er fertigte sich eine Copie und trug sich wahrscheinlich mit dem Gedanken an die Herausgabe der Traktate; allein er kam nicht dazu. Aus seinem Nachlass kam die Copie an den berühmten Theologen Döllinger in München, aber auch er gab nichts von derselben an die Oeffentlichkeit; doch bezeichnete er Priscillian als Verfasser, wie dies von dem norwegischen Gelehrten Caspari bezeugt wird. Feststeht also, dass geraume Zeit vor der editio princeps Priscillian als Verfasser der Traktate hingestellt wurde, sei es dass Ruland, sei es dass Döllinger zuerst diese Combination vornahm. Allein im Jahre 1885 stiess auch Schepss, ein strebsamer und eifriger Gelehrter, auf die Würzburger Handschrift und gab die Traktate, die er ebenfalls dem Pris

cillian zuschrieb, im Jahre 1889 heraus. Um die Autorschaft der anonymen Traktate festzustellen, müssen wir von dem zweiten Traktat ausgehen, der an Papst Damasus (366-384) gerichtet ist. Durch diesen Traktat werden wir auf historischen Boden gestellt. Geistliche, die von dem spanischen Bischof Hydatius aus Emerita wegen Häresie verfolgt werden, rufen die Vermittlung des Papstes an; dies geschieht nach dem Concil von Saragossa, also nach 380. Nun erfahren wir, dass Instantius, Salvianus und Priscillian sich nach der Synode von Saragossa nach Rom begeben haben, um die Entscheidung des Papstes in ihrer Sache anzurufen. Der gleich zu Anfang des Traktats genannte Hydatius ist uns als Verfolger der Priscillianisten auch aus Sulpicius Severus bekannt. Ebenso wissen wir aus dessen Chronik (2, 47, 3), dass der im zweiten Traktat (40, 1; 41, 5) genannte Hyginus in die priscillianischen Händel verflochten war; endlich erfahren wir aus derselben Quelle (2, 48, 4), dass der im Traktat (41, 2) genannte Ambrosius Priscillian gegenüber Stellung nahm. Nach diesen historischen Daten muss man den Schluss ziehen, dass der zweite Traktat aus dem Kreise der Priscillianisten stammt. Nun kennen wir, wie bereits hervorgehoben, die Personen, welche in der priscillianischen Angelegenheit sich nach Rom wandten; eine dieser drei Personen muss der Verfasser der Eingabe sein. Von vornherein ist es höchst wahrscheinlich, dass das Haupt der Bewegung auch die Rechtfertigungsschrift verfasst hat; es kommt hinzu, dass Priscillian als Schriftsteller von Hieronymus bezeugt ist, während dies bei Instantius und Salvianus nicht der Fall ist. Nur ein Zeugnis spricht dagegen: Priscillian wird bei Sulpicius Severus facundus genannt;1) aber kein Prädikat passt weniger auf den Verfasser des zweiten Traktates als dieses. Das Schriftstück ist in einem elenden Latein geschrieben, zeigt keine Gewandtheit und Durchsichtigkeit des Stils und verrät nirgends eine höhere Bildung des Autors. Auch das zweite Prädikat, das Sulpicius dem Priscillian zuerkennt, disserendi ac disputandi promptissimus, findet in unserem Traktat keine wirksame Bestätigung. Aus dieser Schwierigkeit können wir uns durch die Annahme helfen, dass die Charakteristik des Sulpicius Severus, soweit die litterarische Thätigkeit in Frage kommt, eine oberflächliche und den Thatsachen nicht entsprechende ist. Auch der erste Traktat ruht sichtlich auf dem Fundament der priscillianischen Bewegung; schon der aus derselben sattsam bekannte Itacius ist ein genügender Beleg hiefür. Wenn der zweite Traktat von Priscillian herrührt, so muss auch der erste sein Eigentum sein. Mit dem dritten Traktat, der über die Benutzung der apokryphen Bücher handelt, haben wir keinen historischen Boden mehr unter den Füssen; es fehlen geschichtliche Thatsachen. Doch wird der Zusammenhang mit den zwei anderen Traktaten dadurch hergestellt, dass auch diese die Apokryphenfrage nicht unberücksichtigt gelassen haben. 2) Es treten noch innere Kriterien hinzu, welche für den priscillianischen Ursprung sprechen; diese inneren Kriterien kommen allein zur Anwendung in den Traktaten IV-XI, da in denselben auf die Wirren nicht eingegangen wird und überhaupt historische

1) Chron. 2, 46, 3 (p. 99 H.).

2) 30, 11; 41, 21.

Anspielungen fehlen. Wenn wir nun finden, dass in diesen Traktaten dieselben Reihen von Bibelstellen, weiterhin gleiche Anschauungen und Gedanken, endlich dieselbe Ausdrucksweise uns entgegentreten, wie in den Canones, dem orosianischen Fragment und den Traktaten I und II, so werden wir das ganze Würzburger Corpus mit Priscillian in Verbindung setzen dürfen.

Wer

Die Autorschaft der Traktate. Ueber das Verhältnis Döllingers und Rulands, der zwar nicht genannt ist, aber der Natur der Sache nach allein gemeint sein kann, vgl. die Mitteilungen des norwegischen Gelehrten Caspari bei Schepss, Priscillian, ein neuaufgefundener lat. Schriftsteller des 4. Jahrhunderts p. 12. Zweifelhaft erscheint mir, ob Döllinger, wie Schepss annimmt, oder Ruland zuerst den Namen Priscillians mit diesen Traktaten in Verbindung gebracht hat. Zur Begründung der Autorschaft Priscillians vgl. Schepss 1. c. p. 11 Anm. 2. Einwendungen erhoben in der Autorfrage E. Michael (soc. Jes.) in der Zeitschr. für kathol. Theol. 1892 p. 692 und Sitt1, Bursians Jahresber. 59. Bd. 2. Abt. (1889) p. 44; 68. Bd. 2. Abt. (1891) p. 267. Gegen die Aufstellungen der beiden Gelehrten verteidigte sich Schepss in der Abh. Pro Priscilliano p. 128; hier (p. 130) fasst Schepss seine Ansicht über die Autorschaft in folgende Worte zusammen: sonst soll denn, in der Zeit nach dem in tr. II mehrfach genannten Concil von Saragossa und vor dem Tode des Damasus, also zwischen 380 und 384, wer soll, als Bischof aus Spanien kommend, als erklärter Feind des Hydatius, und als solcher auch bei Ambrosius verdächtigt, als Freund des Symphosius und Hyginus, welch letzterer nach Sulp. Sev. aus einem Verfolger ein Beschützer des Prisc. wurde, wer sonst ausser Prisc., auf den alle im Traktat gegebenen Umstände und auch der, dass Redner erst als Mann die Taufe empfing, ungezwungen passen, soll so als beredter Verteidiger einer angefeindeten Gemeinde in Rom an den Papst Damasus appelliert haben?“ Was die Einwendungen Michaels anlangt, so rügen sie die Mangelhaftigkeit der Beweise, die Schepss in seinem Vortrage vorbringt; allein diese Mängel hat der Herausgeber in seinem Aufsatz Pro Priscilliano" gründlich beseitigt. Die Abhandlung Michaels hat wegen ihres stark formalistischen Charakters keine Förderung der Frage gebracht; vgl. Merkle, Der Streit über Priscillian (Theolog. Quartalschr. 78 (1896) p. 631). Beachtenswerter scheinen die Einwände Sittls zu sein, der den Beweis der Autorschaft für Traktat I und II erbracht glaubt, dagegen dies für die Traktate III-XI leugnet, indem er noch hervorhebt, dass in Traktat III eine andere Sprache herrsche. Aber auch diese Einwendungen sind in dem Aufsatz Pro Priscilliano“ stichhaltig widerlegt worden; vgl. die gleichen Citatenreihen, die in den angezweifelten Traktaten ebenso wie in Traktat I und II und in den Canones erscheinen (p. 134; p. 136); über die Gleichheit von Wendungen in der Stelle des Orosius und in den angezweifelten Traktaten vgl. p. 137; über Gleichheit der Gedanken in den fraglichen und in den unzweifelhaft priscillianischen Schriften vgl. p. 141; über die Gleichheit des Stils und der Sprache vgl. p. 142; Archiv für lat. Lexikographie 3 (1886) p. 309 Anm.

Allgemeine Litteratur. Schepss, Priscillian, ein neuaufgefundener lat. Schriftsteller des 4. Jahrhunderts, Würzb. 1886; H. Haupt, Priscillian, seine Schriften und sein Prozess (Correspondenzblatt der westdeutschen Zeitschr. für Gesch. und Kunst 8 (1889) No. 4 Sp. 96); Puech, Journal des savants 1891 p. 110, p. 243, p. 307; Schepss, Pro Priscilliano (Wien. Stud. 15 (1893) p. 128).

Die Theologie Priscillians. Fr. Paret, Priscillianus, ein Reformator des vierten Jahrhunderts, Würzb. 1891 (verfehlt, da er den Priscillian zu einem Bekämpfer des Manichaeismus macht). Gegen ihn wendet sich Hilgenfeld, Priscillianus und seine neuentdeckten Schriften (Zeitschr. für wiss. Theol. 35 (1892) p. 1). Sehr verständig handelt über die Theologie Priscillians auch Loofs, Theolog. Litteraturzeitung 1890 Sp. 9; vgl. auch W. Moeller, Lehrb. der Kirchengesch. 1 (Freib. i. B. 1889) p. 463; O. Riemann, Priscillianus, ein Reformator des 4. Jahrhunderts (Protest. Kirchenzeitung 1891 No. 24/25); Künstle, Eine Bibliothek der Symbole und theolog. Traktate zur Bekämpfung des Priscillianismus und westgotischen Arianismus aus dem 6. Jahrh. (Forschungen zur christl. Litteratur- u. Dogmengesch. 1, 4, Mainz 1900); Fr. Lezius stellt Priscillianstudien in Aussicht.

Die Ueberlieferung. Der betreffende Würzburger Codex trägt die Signatur Mp. th. q. 3 s. V/VI; derselbe ist durch zwei grössere Lücken entstellt; die erste hat den Anfang des dritten Traktates verschlungen, die zweite den Schluss des achten und den Anfang des neunten Traktates; vgl. Schepss, Ausg. p. XII. Vielleicht enthielten diese Quaternionen anstössige Stellen. Interessant ist die Subscriptio von Traktat III: Finit. incipit tractatus paschae. lege felix Amantia cum tuis in Christo ihesu domino nost[ro]. Dieses Amantia wurde ausradiert und durch eine tironische Note ersetzt, welche Schmitz durch 'Amantius' oder 'Amius' auflöst. Stammt diese Anrede von Priscillian her, so hat er wenig

stens einen der folgenden Traktate an eine Frau gerichtet; dass Frauen zu seinen Anhängern gehörten, ist bekannt.

Ausg. Editio princeps von G. Schepss, Priscilliani quae supersunt; accedit Orosii commonitorium de errore Priscillianistarum et Origenistarum (Corpus script. eccles. lat. vol. 18, Wien 1889).

954. Die Streitschriften Priscillians. Unter den elf überlieferten Traktaten sind am wichtigsten die drei Streit- oder Rechtfertigungsschriften, weil sie die priscillianische Bewegung von einer anderen Seite aus zur Darstellung bringen. In den Anfang der Wirren scheint der dritte zu Anfang verstümmelte Traktat zu gehören, der über die Apokryphen handelt. Die Priscillianisten hatten nämlich nicht bloss die canonischen, sondern auch aussercanonische Bücher benutzt, also den Kreis der Glaubensquellen weiter gezogen. Selbstverständlich musste die orthodoxe Kirche dagegen reagieren.) Zu seiner Rechtfertigung führt Priscillian aus, dass schon in der hl. Schrift der Gebrauch aussercanonischer Schriften nachweisbar sei; 2) indem er aber zugeben muss, dass die Apokryphen mitunter auch Häretisches enthalten, zieht er sich den Boden unter den Füssen weg.3) Der zweite Traktat ist eine Denkschrift, welche die Priscillianisten mit Empfehlungsschreiben ihrer Gemeinden an Papst Damasus in Rom richteten, wohin sie sich persönlich begeben hatten. Der Verfasser der Denkschrift ist natürlich Priscillian selbst. Zwei Punkte sind es, welche die Priscillianisten dem römischen Bischof klar zu legen suchen; einmal wollen sie erweisen, dass sie ganz auf katholischem Standpunkt stehen, dann wollen sie die Vorgänge seit der Synode von Saragossa und die Umtriebe des Bischofs Hydatius ins rechte Licht rücken; sie verlangen, dass man sie vor Gericht stelle und die vorgebrachten Anschuldigungen erweise; denn bisher seien sie keines Vergehens überführt worden. Die letzte Rechtfertigungsschrift richtet sich im Namen einer Mehrheit wieder an eine Mehrheit und widerlegt wiederum die gegen die Priscillianisten erhobenen Anschuldigungen; diese beziehen sich auf Glaubenssätze und auf den Gebrauch von Apokryphenbüchern. Daneben erscheint ein ganz neuer Vorwurf, nämlich dass die Priscillianisten der Magie ergeben seien.4) Wie der Schluss zeigt, wendet sich die Eingabe an einen Verein von Bischöfen, d. h. an eine Synode, welche die Anschuldigungen als unbegründet erklären soll. Die Annahme ist sehr wahrscheinlich, dass die Rechtfertigungsschrift für die Synode von Bordeaux (384) bestimmt war, zumal da aus dem Anfang des Traktats deutlich erhellt, dass schon Rechtfertigungsschriften, wie die des Tiberianus und Asarbus, vorausgegangen waren. An dieselbe richtete sich vermutlich eine Streitschrift des Bischofs Itacius, in der ebenfalls die magischen Künste (maleficiorum artes) der Priscillianisten hervorgehoben waren. Unser Traktat hat offenbar diese Schrift des Itacius, der ausdrücklich als Ankläger genannt wird,5) im Auge.

Es ist nicht zweifelhaft, dass durch diese Rechtfertigungsschriften

1) Hier galt der Grundsatz (p. 53, 4) ultra nihil quaeras! sufficit te legere quod in canone scribtum (sic) est.

2) p. 50, 18 et haec scripta in libris canonis non legimus, sed recepta a canone conprobamus.

3) Es ist nicht durchschlagend für die kirchlichen Kreise, wenn er sagt (p. 56, 11): sed nec propter nequitias pessimorum prophetia damnanda sanctorum est.

*) Vgl. 23, 22.
5) Vgl. 23, 24.

« PoprzedniaDalej »