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zeigt, dass der Tod nicht beklagt werden dürfe, weil er durch die Gesetze der Natur begründet sei, dann weil er uns von den Leiden des Lebens erlöse, endlich weil der Leib auferstehe. Bei diesem letzten Punkt verweilt der Redner am längsten; an Hand der Vernunft, an Hand der Natur und an den Beispielen Auferstandener verficht er den Satz von der leiblichen Auferstehung. Durch die zweite Rede tritt die ganze Schrift in die Litteraturgattung der Consolationes, welche die Heiden schon viel bearbeitet hatten, ein. Das Ganze ist eine schöne Trostschrift auf christlicher Grundlage.

Abfassungszeit. 1, 30 raptus est, ne in manus incideret Barbarorum: raptus est, ne totius orbis excidia, mundi finem, propinquorum funera, civium mortes, ne postremo sanctarum virginum atque viduarum, quod omni morte acerbius est, colluvionem videret. 1, 32 cum a viro nobili revocareris Symmacho tuo parente, quod ardere bello Italia diceretur, quod in periculum tenderes, quod in hostem incurreres; respondisti hanc ipsam tibi causam esse veniendi, ne nostro deesses periculo, ut consortem te fraterni discriminis exhiberes. Darnach entscheiden sich für das Jahr 379 Tillemont, die Benediktiner, Ihm (Studia Ambros. p. 37) und Goyau, Chronologie de l'empire romain z. J. 379. Für das Jahr 375 trat Seeck (Ausg. des Symmach. p. XLIX) ein, und auf seine Seite stellte sich Rauschen, Jahrb. der christl. Kirche unter dem Kaiser Theodosius d. Gr., Freib. in Br. 1897, p. 475. Den Entscheid gibt 1, 32; der hier genannte Symmachus ist mit dem Verfasser der Relatio identisch und muss damals in Afrika gewesen sein. Symmachus war aber Proconsul in Afrika von 373-374; 7. September 375 hatte er bereits einen Nachfolger erhalten. Die Rückreise erfolgte in einem Winter. Da Ambrosius schon Bischof war, als er die Rede schrieb, muss die Rückreise des Satyrus im Winter 374/75 erfolgt sein. Sein Tod ist im Martyrologium Romanum am 17. September verzeichnet; das Jahr muss nach dem Gesagten 375 sein, und in den September dieses Jahres fällt auch die Abfassung der zwei Bücher. In diesem Jahr fand auch der Ueberfall der Sarmaten und Quaden statt, auf den die erste Stelle hindeutet.

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Zur Charakteristik. Im Eingang der zweiten Rede (2, 2) sagt er: nunc die septimo ad sepulcrum redimus a fratre paululum ad communem humani generis cohortationem iuvat derivare mentem. 2, 3 unde proposuimus, solari nos communi usu nec durum putare, quidquid universos maneret; et ideo mortem non esse lugendam: primum, quia communis sit et cunctis debita; deinde, quia nos saeculi huius absolvat aerumnis; postremo, quia somni specie ubi ab istius mundi labore requietum sit, vigor nobis vivacior refundatur. Eine Analyse der Schrift bei Schenkl, Wien. Stud. 16 (1895) p. 40.

Ausg. von Migne 16 Sp. 1289; Ballerini 5 Sp. 21; Schenkl, S. Ambrosii de excessu fratris lib. I, in den Ambrosiana, Mailand 1897, No. V.

Das Epithaphium auf Satyrus. Anthol. lat. vol. 2; Carm. lat. epigr. ed. Buecheler fasc. 2, Leipz. 1897, No. 1421 Uranio Satyro supremum frater honorem | martyris ad laevam detulit Ambrosius. | haec meriti merces, ut sacri sanguinis umor | finitimas penetrans adluat exuvias.

941. Die Trauerrede auf Valentinian II. Am 15. Mai 392 wurde Valentinian II. von Arbogast in Vienne, wo dieser ihn thatsächlich gefangen hielt, ermordet. Dieser plötzliche Tod des jungen Kaisers musste Ambrosius besonders nahe gehen, denn er befand sich eben auf dem Wege, um seinem Schützling seine gewaltige moralische Hilfe zukommen zu lassen, als ihn die Todesnachricht ereilte und er unverrichteter Dinge heimkehren musste. Erst zwei Monate nach der Ermordung 1) wurde die Leiche Valentinians nach einem Dekrete des Theodosius zur ewigen Ruhe bestattet. Die Leichenrede hielt Ambrosius und zwar in Gegenwart zweier Schwestern des Verblichenen; es waren dies Justa und Grata, welche das Gelübde ewiger Jungfräulichkeit abgelegt hatten. Dem Redner war seine Sache insofern leicht gemacht, als ihn die innigsten Beziehungen mit dem Ver

1) c. 49 duorum mensium curricula in fraterni funeris quotidiano clausistis amplexu.

storbenen verbanden. Er konnte also aus dem Herzen reden und hat es auch gethan. Mit Wärme schildert er die trefflichen Eigenschaften Valentinians, der die Jahre der Jugend, aber die Reife des Alters besass,1) der ein sittenreines Leben führte und der selbst den Tadel der Feinde zur Veredlung seines Charakters ausnutzte.2) Schwierigkeiten macht dem Redner der Umstand, dass der junge Kaiser ohne die Taufe aus dem Leben geschieden; allein er kommt auch über diese Schwierigkeit hinweg, da ja das Verlangen Valentinians nach der Taufe offen vorlag. 3) Bibelstellen werden reichlich eingestreut, besonders merkwürdig ist die Verwendung des hohen Liedes; doch klingt auch manche Reminiscenz aus der heidnischen Welt hindurch. Mit einem Gebet schliesst wirkungsvoll die Rede. Der Titel. In den meisten Handschriften ist der Titel: de consolatione Valentiniani oder epistola de consolatione Valentiniani.

Ausg. von Migne 16 Sp. 1357; Ballerini 5 Sp. 91.

942. Die Trauerrede auf Theodosius den Grossen. Am 17. Januar 395 war der grosse Kaiser Theodosius aus dem Leben geschieden. 40 Tage nach dem Tode (26. Februar) wurde die Leiche zur Beisetzung nach Constantinopel überführt; bei der Trauerfeier hielt Ambrosius die Leichenrede und zwar in Gegenwart des Honorius. Gewiss war wie bei Valentinian so auch bei Theodosius Ambrosius der geeignete Trauerredner; denn zwischen beiden grossen Persönlichkeiten bestanden die innigsten Beziehungen. Die Rede nimmt den Ausgangspunkt von schweren elementaren Ereignissen, welche auf den Tod des Theodosius hindeuteten. Was bei Sueton als regelmässige Rubrik in seinen Biographien erschien, tritt merkwürdigerweise auch bei unserem Bischof an den Tag. Den Kern der Rede bildet natürlich ein Preis auf die Tugenden des verstorbenen Kaisers; unter denselben ragte am meisten seine Frömmigkeit hervor, und der Redner hat nichts unterlassen, dieselbe ins hellste Licht zu setzen. Wirksam wird ausgeführt, dass Theodosius von sich sagen konnte: Ich habe geliebt und zwar den Herrn. Dass dem frommen Kaiser die ewige Seligkeit zu teil werden musste, ergab sich als notwendige Schlussfolgerung; auch dieses Moment hat Ambrosius in seiner Rede kräftig ausgestaltet. Weitere Gesichtspunkte waren für ihn die Söhne des Verstorbenen und die persönlichen Beziehungen, die den Redner mit Theodosius verknüpften; hier nimmt die Rede den höchsten Schwung an; sie streift auch einen der glänzendsten Erfolge des Redners, die öffentliche Busse des Kaisers nach dem von ihm angeordneten Blutbad in Thessalonich. Worte der hl. Schrift, besonders des alten Testaments, streut der bibelkundige Bischof in reichem Masse ein, und der 114. Psalm wird fast über Gebühr ausgenützt. Auch diese Rede zeigt, dass es Ambrosius nicht möglich war, seine Gedanken zu einem festen Organismus zu vereinen und künstlerisch zu formen. Die Episode über die Auffindung des Kreuzes durch Helena,4) die in gar keinem inneren Zusammenhang zum Thema steht, ist eine fast unbegreifliche Geschmacklosigkeit.

Abfassungszeit. c. 3 eius ergo principis et proxime conclamavimus obitum et nunc quadragesimam celebramus adsistente sacris altaribus Honorio principe, quia

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sicut sanctus Joseph patri suo Jacob quadraginta diebus humationis officia detulit, ita et hic Theodosio patri iusta persolvit.

Ausg. von Migne 16 Sp. 1385; Ballerini 5 Sp. 121.

943. Sermo contra Auxentium de basilicis tradendis. Die Rede ist interessant, weil sie uns in die Zeitkämpfe einen Blick werfen lässt. Der Hof war bekanntlich unter Justina und Valentinian arianisch gesinnt und beanspruchte auch für seinen Kultus eine eigene Kirche. Da damit das Nicaenum nicht bekämpft werden sollte, war eigentlich gegen diesen Anspruch des Hofes nichts einzuwenden; es war eben eine einfache Forderung der Religionsfreiheit. Allein das Nicaenum hatte schon im Volke zu festen Boden sich errungen, und es war daher verkehrt, in einem Dekret vom Januar 386 auf die unter Constantius zu stande gekommenen Vermittlungsformeln des Concils von Rimini (359) zurückzugreifen, auf Grund derselben Gleichberechtigung zu verordnen und die dagegen Handelnden mit Leibesstrafe zu bedrohen. Der furchtlose 1) Ambrosius setzte dem Ansinnen des Hofes passiven Widerstand entgegen; 2) auch der über ihn verhängten Verbannung fügte er sich nicht. Der Hof aber wagte nicht, gegen den von der Volksgunst getragenen Bischof entschieden vorzugehen, zumal da durch die Auffindung der Reliquien der Martyrer Gervasius und Protasius, und durch die sich daran schliessenden Wunder die Begeisterung des Volkes für den nicaenischen Glauben einen hohen Grad erreicht hatte. So konnte denn der Ausgang des Streites nicht zweifelhaft sein; Ambrosius musste Sieger bleiben, neben dem Staate musste eine zweite höhere Macht anerkannt werden. 3) Eine Situation dieses Kampfes führt uns die eben erwähnte Rede vor, die angesichts der die Kirche besetzt haltenden bewaffneten Macht1) an das Volk gerichtet wurde. Der Bischof begründet sein Verhalten und zieht genau die Grenzlinie zwischen der kaiserlichen und der kirchlichen Macht. Leidenschaftlich wird der arianische Bischof Auxentius bekämpft; er stammt aus Scythien und hiess ursprünglich Merkurinus, änderte aber seinen Namen in Auxentius um,5) offenbar weil der Vorgänger des Ambrosius auf dem Bischofsstuhl, Auxentius, bei den Arianern noch in gutem Andenken stand. Niemals hatte ihn Ambrosius als Bischof anerkannt, ferner eine Disputation mit ihm vor weltlichen Richtern abgelehnt. Auch diese Rede lässt keinen reinen Genuss bei dem Leser aufkommen; neben vielen schönen und ergreifenden Stellen weist sie auch viele Spitzfindigkeiten und Geschmacklosigkeiten auf.

Ausg. von Migne 16 Sp. 1007; Ballerini 5 Sp. 143.

Die zwei zu Ehren des Gervasius und Protasius gehaltenen Reden sind einem Brief des Ambrosius an seine Schwester Marcellina, in dem er über die Auffindung der Reliquien dieser Heiligen berichtet, einverleibt; vgl. Migne 16 Sp. 1019; Ballerini 5 Sp. 157; Foerster, Ambrosius p. 247; Ihm, Studia Ambrosiana p. 35.

Unechte Reden sind wahrscheinlich die von de Corrieris (1834) aufgefundenen Predigten über Luk. 12, 33 vendite omnia quae possidetis et date eleemosynam, welche in

1) c. 4 ego iam didici non timere. 2) c. 2 adversus arma, milites, Gothos quoque lacrimae meae arma sunt.

3) Ueber die Vorgänge vgl. Foerster, Ambrosius p. 45; H. Richter, Das weström. Reich, Berl. 1865, p. 611.

4) c. 10 saepserunt nempe armati basilicam. 5) c. 22 ne cognosceretur quis esset, mutavit sibi vocabulum; ut quia hic fuerat Auxentius episcopus Arianus, ad decipiendam plebem, quam ille tenuerat, se vocaret Auxentium.

der Ausg. Ballerinis (Bd. 5 Sp. 195) publiziert sind. Unecht ist auch der Traktat in Phil. 4, 4, veröffentlicht von Liberani, Spicilegium Liberianum, Florenz 1863, p. 3.

944. Die Correspondenz des Ambrosius. Dass ein Mann, der sich so hervorragend an dem öffentlichen Leben beteiligte, auch eine rege Correspondenz führen musste, ist klar; und in der That sind uns von Ambrosius 91 Briefe überliefert, welche in den Handschriften in der verschiedensten Weise aneinander gereiht sind. Die Benediktiner haben daher eine neue Ordnung der Briefe vorgenommen, indem sie zwei Klassen festsetzten, der ersten die Briefe zuwiesen, welche chronologisch bestimmbar sind, der zweiten die, bei denen dies nicht der Fall ist. So haben sie für die erste Klasse 63, für die zweite 28 Briefe erhalten. Es sind nicht alle Briefe des Ambrosius auf uns gekommen; denn wir finden in unserer Correspondenz Hindeutungen auf Briefe, welche sich in derselben nicht vorfinden.

Die Correspondenz des Ambrosius bietet nicht viele eigentliche Briefe, d. h. Briefe, in denen ein vertraulicher Verkehr zwischen zwei Personen obwaltet; die meisten Stücke der Sammlung sind Abhandlungen, Predigten, Sendschreiben, Instruktionen, welche nur durch die Adresse die Form des Briefes erhalten. Sie haben daher nichts gemein mit den Briefen des Symmachus, die lediglich in zierlichen Phrasen sich ergehen, ohne einen greifbaren Inhalt zu geben. Sie sind für die Zeitgeschichte von der grössten Wichtigkeit; unter ihnen ragen die Briefe an die Kaiser mächtig hervor. Die berühmte Relatio des Symmachus, das kaiserliche Edikt gegen die Zerstörer der Synagoge in Kallinikum, das grausame kaiserliche Urteil gegen die Unruhestifter in Thessalonich waren Themata, welche neben grosser Festigkeit auch unendliche Klugheit und feinen Takt des Briefschreibers erforderten.

Wer eine Charakteristik des grossen Bischofs sich verschaffen will, muss vor allem diese Correspondenz in die Hand nehmen. Feste Glaubenstreue, unbeugsamer Mut, grosser Weitblick, praktische Klugheit sind die Eigenschaften, die uns am wirksamsten entgegentreten.

Ueber den Briefverkehr vgl. epist. 47, 4 quarum (epistolarum) eiusmodi usus est, ut disiuncti locorum intervallis affectu adhaereamus, in quibus inter absentes imago refulget praesentiae, collocutio scripta separatos copulat, in quibus etiam cum amico miscemus animum, et mentem ei nostram infundimus.

Ueber die Zeit der Briefe, soweit sie sich feststellen lässt, handelten umsichtig die Benediktiner (Migne 16 Sp. 851). Einer sorgfältigen Revision wurden die Ergebnisse von Ihm (Studia Ambrosiana p. 38) unterzogen; vgl. dessen chronologische Tafel p. 58, welche Briefe für die Jahre 379-396 aufweist. Ueber die Zeit der Briefe 40 und 41, welche in Sachen der Synagoge in Kallinikum geschrieben wurden (Ende 388), und den Ort der Abfassung (Mailand) vgl. G. Rauschen, Jahrb. der christl. Kirche unter dem Kaiser Theodosius d. Gr., Freib. i. Br. 1897, p. 532. Ueber die Abfassungszeit einer Gruppe von Briefen gibt kritische Bemerkungen Rauschen ebenda p. 272.

Unechte Briefe. Die Benediktiner haben fünf Briefe ausgeschieden und vier in der Appendix (Migne 17 Sp. 735; vgl. auch Ballerini 6 Sp. 533) gegeben, zugleich verständige Bemerkungen über deren Unechtheit vorausgeschickt. Auf zwei dieser Briefe bezieht sich die Abhandlung von F. Savio, Due lettere falsamente attribuite a s. Ambrogio (Nuovo Bullettino di archeol. crist. 3 (1897) p. 153), nämlich auf No. 3 über die Heiligen Vitalis und Agricola (17 Sp. 747 Migne) und auf No. 2 über Gervasius und Protasius (Sp. 742 M.). Ueber No. 3 geht der Verfasser kurz hinweg, da die Unechtheit des Briefes und seine Abhängigkeit von der Schrift des Ambrosius Exhortatio virginitatis feststehe. Um so ausführlicher handelt er von No. 2; er hält einen Ravennaten für den Verfasser des Briefes (p. 158). Ueber die Zeit des Briefes, die nicht später als das 6. Jahrhundert anzusetzen sei, vgl.

p. 161. Ueber die Zuteilung der Briefe an denselben Verfasser vgl. p. 169. Aber auch das von den Benediktinern gegebene echte Corpus blieb von Anfechtungen nicht verschont. Ganz mit Unrecht wollte Langen (Gesch. der röm. Kirche 1 (1881) p. 510 Anm. 1; p. 563 Anm. 2) nach dem Vorgang des Jesuiten Chifflet die Schreiben des Ambrosius 10-14, welche sich auf das Concil von Aquileia 381 beziehen, verdächtigen; vgl. die bündige Widerlegung Rauschens 1. c. p. 481; siehe noch Ihm, Studia Ambros. p. 41.

Ausg. von Migne 16 Sp. 875; Ballerini 5 Sp. 319.

ε) Schriften, welche irrtümlich dem Ambrosius zugeteilt wurden.

945. Der sog. Ambrosiaster. Es ist uns ein Commentar zu den 13 paulinischen Briefen erhalten, welcher von jeher die Aufmerksamkeit auf sich zog. Der Commentar ist ein bedeutendes Werk, das eine Fülle interessanter Thatsachen und Notizen darbietet. Sachkundige Beurteiler behaupten sogar, dass wir vor dem 16. Jahrhundert kein exegetisches Werk über die Paulusbriefe besitzen, das sich mit dem in Frage stehenden vergleichen könnte. Seit dem neunten Jahrhundert wurde der Commentar mit Ambrosius in Verbindung gebracht; allein zur Zeit des Wiederauflebens der Wissenschaften erkannten die Gelehrten, dass Ambrosius der Verfasser nicht sein könne, und nannten ihn Ambrosiaster, was hier gleichbedeutend mit Pseudo-Ambrosius ist. Ueber die Zeit seines Werks hat zum Glück der Verfasser die Leser nicht im Dunkel gelassen; er schrieb nicht lange nach Julian unter dem Papst Damasus, der von 366-384 regierte. Ueber die Persönlichkeit des Verfassers wollte jedoch lange Zeit sich kein sicherer Anhaltspunkt ergeben, und die verschiedenen Hypothesen, die in dieser Hinsicht aufgestellt wurden, brachen bei näherer Prüfung zusammen. In neuerer Zeit jedoch wurde das Problem allem Anschein nach einer befriedigenderen Lösung entgegengeführt; es ist höchst wahrscheinlich, dass der Commentar von dem Juden Isaak herrührt. Dieser war zum Christentum übergetreten und beteiligte sich nach seinem Uebertritt in hervorragender Weise an dem Kampf, den Ursinus gegen Damasus um den päpstlichen Stuhl führte. Im Jahre 372 leitete er eine gerichtliche Klage gegen Damasus ein, die aber ungünstig für den Kläger ausfiel und seine Verbannung nach Spanien zur Folge hatte. Diese schlimmen Erfahrungen mochten dem ränkesüchtigen Juden das Christentum verleidet haben; er kehrte wieder zur Synagoge zurück. Im Jahre 378 sprachen die zu einem Concil versammelten Väter in einem Briefe an die Kaiser von seinem Rücktritt zum Judentum, und es liegt kein Grund vor, diese Angabe in Zweifel zu ziehen. Dass die christlichen Schriftsteller von diesem Juden nicht gern redeten, ist begreiflich; Hieronymus schweigt über ihn in seinem Buche über die kirchlichen Schriftsteller. Als er von einem Vortrage Isaaks in Rom berichtete, brachte er es auch nicht übers Herz, dessen Namen zu nennen. Bei dieser Verhasstheit des Juden ist es als ein Wunder zu betrachten, dass sich eine Schrift unter seinem Namen auf die Nachwelt gerettet hat; es ist ein von Sirmond herausgegebener Traktat über die Trinität und die Incarnation, vielleicht nur ein Bruchstück einer grösseren Schrift. Damit hatte man eine Basis gewonnen, um andere Schriften Isaaks, die sich etwa nur anonym oder unter fremden Namen erhalten haben, aufzuspüren. Der erste Versuch in dieser Art war die Zuteilung eines Glaubensbekenntnisses, das aber mehr einen trinitarischen Traktat

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