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mit der orthodoxen Lehre übereinzustimmen schien. Der Kaiser schützte daher den Bischof und wies fremde Einmischung in die Angelegenheiten der Mailänder Diözese durch ein Dekret zurück. Allein Hilarius liess sich dadurch nicht von seinem Vorgehen gegen den arianischen Bischof abschrecken; er setzte bei dem Kaiser durch, dass in Mailand eine Synode abgehalten wurde, um die Rechtgläubigkeit des Auxentius zu untersuchen. An der Synode nahm auch Hilarius teil. Auxentius gab eine mündliche Erklärung ab, über die ein schriftlicher Bericht an den Kaiser erstattet wurde. Späterhin formulierte Auxentius noch selbst ein schriftliches Glaubensbekenntnis. Dem Kaiser genügten diese Erklärungen, nicht aber dem Hilarius. Als er fortfuhr, den Auxentius zu bekämpfen, riss dem Kaiser der Faden der Geduld, er wies den hartnäckigen Gegner aus Mailand weg. Hilarius gehorchte, aber er liess nicht vom Kampfe ab; er griff zur Feder und schrieb eine Broschüre, die sich allgemein an die Kirche richtet, besonders aber die Bischöfe von Italien im Auge hat. In dieser Schrift erzählt der Bischof die Vorgänge, welche sich in dem Streit gegen Auxentius abspielten, und sucht durch eine Kritik des von Auxentius abgegebenen schriftlichen Glaubensbekenntnisses nachzuweisen, dass Auxentius im Herzen noch Arianer sei. Dieses Glaubensbekenntnis ist als Anhang unserer Schrift beigegeben, und es ist interessant, die Stimme des Gegners urkundlich zu vernehmen. Auch die schriftliche Fixierung des Glaubensbekenntnisses, wie es Auxentius in der Mailänder Synode mündlich abgegeben hatte, war von Hilarius nach c. 7 seiner Denkschrift beigegeben worden. Allein dasselbe findet sich nicht mehr in unserem Texte; ebenso fehlt das Dokument über die Verhandlungen der Synode zu Rimini, welches Auxentius seinem schriftlichen Glaubensbekenntnis nach c. 15 beigeschlossen hatte.

Die Broschüre fordert unser Interesse heraus, weil sie über historische Vorgänge aus der Regierungszeit des Valentinian I. einen sachkundigen Bericht liefert; sie ist aber auch theologisch interessant, weil sie den Arianismus in ebenso klarer wie bündiger Weise charakterisiert; sie ist endlich auch interessant, weil wir sehen, wie diese erbitterten Streitigkeiten in Wortklauberei auslaufen.

Die Abfassung der Schrift wird in das Jahr 364 oder 365 fallen.

Die Zeit der Schrift bestimmt sich dadurch, dass dieselbe in die Regierungszeit Valentinians I. (364-375) fällt. Die Verhandlungen gegen Auxentius erfolgten ferner in Anwesenheit des Valentinian in Mailand. Valentinian entfernte sich aber im November 365 von Mailand und begab sich nach Paris. Auch auf die folgenden Jahre erstreckte sich diese Abwesenheit. Die Vorgänge wie unsere Schrift müssen demnach in die Jahre 364 oder 365 fallen. Die Angabe des Auxentius c. 13 ab abiectis ante annos decem ist eine Rundzahl.

Ausg. von Migne 10 Sp. 609.

896. Die historischen Fragmente. Im Jahre 1590 fand P. Pithoeus in einer jungen Handschrift zu Paris Fragmente eines historischen Werks, welches dem Hilarius zugeschrieben wurde. Da er hoffte, noch auf eine ältere Handschrift zu stossen, zögerte er mit der Herausgabe derselben und starb, ehe er seine Absicht ausführen konnte. Die Herausgabe der Fragmente übernahm Nic. Faber; er liess dieselben im Jahre 1598 erscheinen. Später fand der Jesuit Sirmond zu Rheims ein bei weitem

älteres Exemplar dieser Fragmente. Dasselbe konnten die Benediktiner nicht mehr für ihre Ausgabe auffinden. Doch waren die Varianten der Handschrift durch Baluze bekannt.

Im ganzen sind es 15 Fragmente, die jedoch in der Ueberlieferung in zwei Gruppen geschieden sind. Die eine Gruppe, welche die Fragmente XI, XIII, III, VIII, IX, V, VII nach der jetzigen Ordnung umfasst, ist anonym; dagegen die andere Gruppe, bestehend aus den Fragmenten I, II, IV, XII, XIV, XV, VI, X wird ausdrücklich mit Hilarius in Verbindung gebracht, indem sowohl am Anfange als am Ende die Autorschaft desselben hervorgehoben wird. Die Bruchstücke sind in ungeordnetem Zustand überliefert; die jetzige Ordnung rührt von den Benediktinern her. Unter den Fragmenten befindet sich eines (No. I), welches sich deutlich als Einleitung zu einem historischen Werke gibt. Aus demselben geht hervor, dass der Verfasser die Geschichte der arianischen Häresie darstellen will und zwar, um des genaueren darzulegen, dass es sich in der ganzen Bewegung nicht um persönliche Angelegenheiten, sondern um eine Fälschung des wahren Glaubens handle. Der Verfasser kündigt also ein historisches Werk mit dogmatischer Grundlage an. Dass diese Einleitung von Hilarius geschrieben, dafür spricht nicht bloss das äussere Kriterium der Ueberlieferung, sondern auch innere Kriterien. Sowohl der Stil als die angedeuteten Lebensverhältnisse passen auf keinen anderen als auf Hilarius. Auch auf die Zeit, in der das Werk begonnen wurde, weist die Einleitung deutlich hin; es ist dies die Zeit, in der Hilarius in Constantinopel verweilte, also 359-360. Die übrigen 14 Fragmente tragen einen anderen Charakter; es sind Aktenstücke, welche sich auf die Geschichte des Arianismus beziehen. Dazwischen vernehmen wir aber öfters die Stimme des Autors, der die in den Dokumenten dargestellten Ereignisse miteinander verbindet oder dieselben verurteilt. Soweit diese Zuthat des Autors einen grösseren Zusammenhang darstellt, wie z. B. in Fragment No. II, tritt auch hier die Eigentümlichkeit des Hilarius zutage oder spricht wenigstens nichts gegen seine Autorschaft. Wir müssen sonach annehmen, dass alle Fragmente, welche Zwischenausführungen enthalten, diesem historischen Werk, von dem uns die Einleitung erhalten ist, angehören. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob solche Fragmente aus der einen oder der anderen Gruppe der Ueberlieferung stammen, denn die Zusammengehörigkeit beider Gruppen ist zweifellos.1) Die Fragmente ohne Autorzusätze müssen vorläufig als irrelevant ausser Acht bleiben. Es fragt sich, wie die Trümmerhaftigkeit des Werks zu deuten ist. Es bieten sich zwei Wege der Erklärung dar, entweder liegen uns Excerpte aus einer ehemals vollständigen Schrift vor oder wir haben die Concepte eines nicht fertig gewordenen Werks. Den ersten Weg der Erklärung glauben wir nicht betreten zu können, denn in der ganzen Sammlung fehlt ein sichtliches Prinzip, das der Excerptor befolgt hätte. Wollte er z. B. die

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Aktenstücke ausheben, so war die Aufnahme der Zwischenbemerkungen unnötig; auch ist bei dieser Annahme verwunderlich, warum die ganze Einleitung unverkürzt erscheint. Wir entscheiden uns daher für die zweite Annahme und behaupten, es liegt ein unvollendetes Werk des Hilarius vor. Wenn man sich erinnert, dass dasselbe in Constantinopel begonnen wurde, so findet man auch leicht den Grund der Nichtvollendung auf; da Hilarius 360 in seine Heimat verwiesen wurde, er also den Schauplatz der arianischen Kämpfe verliess, mochte er keinen rechten Zweck des Buches mehr abgesehen haben. Wenn sich die Gelehrten darauf stützen, dass doch Hieronymus ein Werk, aus dem unsere Fragmente stammen, gekannt habe, so befinden sie sich in einem Irrtum; denn gerade die unbestimmte weitschweifige Art, wie Hieronymus dieses Werk citiert, weist darauf hin, dass er auch nichts anderes kannte, als die Sammlung der Fragmente, die wir kennen. Ist diese Ansicht richtig, so ergibt sich mit Notwendigkeit, dass nur die Fragmente, welche Zwischenbemerkungen enthalten, bestimmt waren, in das Werk aufgenommen zu werden. Von den Fragmenten dagegen, die der Zwischenbemerkungen entbehren, kann man nur behaupten, dass sie zu der Materialsammlung des Hilarius gehörten. Ob sie Hilarius wirklich auch aufgenommen hätte, entzieht sich natürlich aller Berechnung. Eine ganz andere Frage, als die der Zugehörigkeit der Fragmente zu dem unfertigen Werk, ist die nach der Echtheit der in den Fragmenten enthaltenen Aktenstücke. Diese Frage ist eine Frage für sich. An Hilarius als Fälscher zu denken, liegt durchaus kein Anlass vor; dagegen ist es wohl sehr leicht möglich, ja auch sogar wahrscheinlich, dass schon zur Zeit des Hilarius von den streitenden Parteien gefälschte Aktenstücke in Umlauf gesetzt wurden. So wird jetzt allgemein angenommen, dass vier Briefe des Papstes Liberius auf einer Fälschung beruhen.

Aber selbst in seiner unvollendeten Gestalt ist das historische Werk des Hilarius von sehr grosser Bedeutung für die Geschichte des Arianismus. Manche Nachrichten und manche Aktenstücke verdanken wir allein diesen Fragmenten. Es ist daher zu bedauern, dass diese Geschichte der arianischen Kämpfe ein Torso geblieben.

Handschriftliches Zeugnis. Das Fragment No. I wird eingeleitet: Incipit liber Sancti Hilarii Pictavensis provinciae Aquitaniae, in quo sunt omnia, quae ostendunt, vel quomodo, quibusnam causis, quibus instantibus sub Imp. Constantio factum est Ariminense Concilium contra formellam Nicaeni tractatus, qua universae haereses comprehensae Am Schluss von Fragment No. X steht: Explicit sancti Hilarii liber ex opere historico. Duchesne (Akten des 5. internat. Kongresses kathol. Gelehrten, München 1901, p. 58) fasst das Werk als eine Art „Blaubuch" auf.

erant.

Zeugnis des Hieronymus. Hieronym. de vir. ill. c. 100 liber Adversus Valentem et Ursacium historiam Ariminensis et Seleuciensis synodi continens.

Methode. Fragm. 1, 7 Omnia enim sunt et separanda temporibus et distinguenda iudiciis et secernenda personis et verborum diiudicanda virtutibus, ne forte tot epistolis, tot synodis tunc frequenter iniectis, pernicioso ante finem fastidio expleatur.

Ausgangspunkt der Schrift. Fragm. 1, 6 (Sp. 631) Incipiam ab his quae proxime gesta sunt, id est, eo tempore quo primum in Arelatensi oppido frater et comminister meus Paulinus ecclesiae Trevirorum episcopus eorum se perditioni simulationique non miscuit.

Charakter der Schrift. Fragment 1, 4 (Sp. 630) Proferre in conscientiam publicam opus tento grave et multiplex, diabolica fraude perplexum, haereticorum parte subtile, dissimulatione multorum ac metu praeiudicatum, locorum, in quibus gesta res est nosque agimus, desperatione peregrinum, tempore antiquum, silentio novum, pridem simulata rerum

pace praeteritum, proxime impia fallacissimorum hominum calliditate renovatum; hocque quo etiam in Romani imperii negotiis quies carpitur, rex angitur, palatium fervet, episcopi circumcursant, officiales magistri volitant, adversus apostolicos viros officiorum omnium festinatione turbatur.

Ausg. von Migne 10 Sp. 627.

897. De trinitate (de fide). Im Exile schrieb Hilarius sein aus zwölf Büchern bestehendes Hauptwerk, in dem er die Ansichten der Arianer zu widerlegen sucht. Wie dasselbe betitelt war, kann nicht sicher gesagt werden, denn die Ueberlieferung ist in diesem Punkt schwankend und etwas unsicher. Die grösste Wahrscheinlichkeit hat der Titel „de fide" für sich; der herkömmliche Titel „de trinitate" dagegen drückt nicht genau den Inhalt des Werks aus; denn die Lehre vom hl. Geist ist nur ganz rudimentär und nebenbei behandelt, der Schwerpunkt der ganzen Untersuchung liegt vielmehr in dem Nachweis der Göttlichkeit Christi. Die Abfassungszeit der Bücher bestimmt sich durch die Dauer des Exils, welches von Anfang 356 bis Anfang 360 währte; das Werk wird also in die Zeit von 356-359 fallen. Die drei ersten Bücher sind durch einen längeren Zwischenraum von den folgenden getrennt. Auf die Gliederung des Werks legt der Verfasser den grössten Wert; in einem Einleitungsbuch gibt er eine ausführliche Uebersicht über die behandelte Materie und legt genau den Inhalt der einzelnen Bücher dar. Demgemäss handeln die Bücher 2 und 3 im allgemeinen über die göttliche Zeugung des Sohnes und seine Wesensgleichheit mit dem Vater. Mit dem vierten Buch beginnt der polemische Teil, der alle Irrlehren der Arianer, soweit sie sich auf die Gottheit Christi beziehen, aufdeckt und zu widerlegen sucht. Die zwölf Bücher sind der Reihe nach geschrieben worden. Der sich zunächst aufdrängende Gedanke, das erste Buch sei nach Vollendung der elf anderen hinzugefügt worden, erweist sich bei genauerer Betrachtung als unhaltbar. Hilarius hat sich von Anfang an ein bis ins einzelnste gehende Schema der weitläufigen Untersuchung entworfen und dasselbe genau nach der Anlage durchgeführt.

Es kann nicht unsere Aufgabe sein, das theologische System des Hilarius im einzelnen zu entwickeln; hier können nur einige allgemeine Andeutungen gegeben werden, welche die Stellung des Buches in der Litteratur kennzeichnen. Vor allem ist festzuhalten, dass das Problem, das in der Schrift behandelt wird, für Hilarius nicht bloss eine theologische Streitfrage, sondern eine Lebensfrage, eine Frage der ewigen Seligkeit ist. Daher rührt der hohe sittliche Ernst und die Wärme, welche das Ganze durchdringt und in dem schönen Schlussgebet einen wirksamen Ausdruck findet. Bei dieser Stellung des Verfassers zur Frage ist es entschuldbar, wenn er in den Gegnern nicht bloss dissentierende, sondern auch gottlose und böse Menschen erblickt. Die von ihm entwickelte Theologie ist abhängig von dem griechischen Geiste, welcher ja bekanntlich das spekulative Element in das Christentum eingeführt hat, allein es gebricht dem Hilarius durchaus nicht an Originalität. Eine spekulative Begabung ist unleugbar vorhanden. In der Benutzung der hl. Schrift schlägt er ganz andere Wege ein, als früher in der Erklärung des Evangelium Matthaei und später in der Psalmenerklärung; das wilde Allegorisieren

hört auf, und eine mehr nüchterne Exegese tritt an seinen Platz. So hat er in die christologische Frage in selbständiger Haltung eingegriffen und stellt uns ein Glied in der Entwicklung der Lehre von der Göttlichkeit Christi dar. Es kann ihm nicht verargt werden, dass es ihm nicht gelungen ist, das Problem der Trinität in seiner ganzen Tiefe zu umfassen. Die Behandlung des hl. Geistes ist ja, wie schon gesagt, über einen ersten Ansatz nicht hinausgekommen. Die Erörterung der Trinität in ihrem vollen Umfang musste einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Aber auch von den christologischen Partien zeigen manche, dass er der Schwierigkeiten nicht völlig Herr geworden.1) Auch darf nicht verschwiegen werden, dass die Darstellung nicht überall zur vollen Klarheit durchgedrungen ist und noch das Ringen des Gedankens mit dem Ausdrucke erkennen lässt. Aber es darf auch nicht übersehen werden, dass Hilarius die grossen Schwierigkeiten der Latinisierung der griechischen Terminologie zu überwinden hatte. Trotz dieser Mängel bildet das Werk eine der glänzendsten Erscheinungen in der Litteratur des arianischen Kampfes.

Der Titel der Schrift. In den älteren Handschriften ist der Schrift kein Titel beigegeben, in jüngeren dagegen wird dieselbe verschieden betitelt: de fide, de trinitate und de fide sanctae trinitatis adversus Arianos. Auch die Schriftsteller variieren. Hieronymus citiert das Werk duodecim adversum Arianos libri; Rufin, Cassian und andere führen es unter dem Titel de fide an. Cassiodor und Fortunatus citieren de trinitate. Die Benediktiner ziehen den Titel de trinitate vor, allein derselbe dürfte kaum anzunehmen sein, da das Buch keine spekulative Begründung der ganzen Trinität enthält. Am wahrscheinlichsten ist der Titel „de fide", da durch denselben für die damalige Zeit genugsam das Thema, nämlich die Göttlichkeit Christi, bezeichnet wird. Auch im Contexte 1, 16 wird fides so gebraucht. Es kommt hinzu, dass auch Ambrosius seine Schrift gegen die Arianer, wahrscheinlich in Nachahmung des Hilarius, de fide" betitelt hat. Auf das Zeugnis des Hieronymus ist dagegen nicht viel zu geben, da er in der Anführung der Titel bekanntlich sehr nachlässig verfahren ist.

Ort und Zeit der Abfassung. 10, 4 Loquemur exsules per hos libros, et sermo Dei, qui vinciri non potest, liber excurret. Dass die drei ersten Bücher durch einen längeren Zeitraum von den folgenden getrennt sind, erhellt aus 4, 1: anterioribus libellis, quos iam pridem conscripsimus.... Da das Exil von 356-360 währte, ist die Möglichkeit einer längeren Unterbrechung des Werks gegeben. Die Ansicht, dass die drei ersten Bücher vor dem Exil geschrieben wurden und die Unterbrechung des Werks durch die Verbannung hervorgerufen wurde, ist eine irrige, denn sie steht in Widerstreit mit der ersten Stelle; auch würde man dann eine ganz andere Fassung der zweiten, in der die Fortsetzung des Werks angekündigt wird, erwarten. Wenn Erasmus die allerdings auf den ersten Anschein sehr probable Meinung aufstellt, dass das erste Buch nach den 11 Büchern geschrieben worden sei, so ist diese Ansicht eine irrige, denn 4, 2 und 9, 10 wird auf das erste Buch hingewiesen. Auch ist nur bei dem Vorausgehen des ersten Buches möglich, dass sich Hilarius in einer dort (1, 26) angekündigten Materie korrigiert; denn er ersetzt die Häresie Hebions durch die des Photinus (7, 3 und 7, 7).

Die Composition des Werks. 1, 20 Ac primum ita totius operis modum temperavimus, ut aptissimus legentium profectibus connexorum sibi libellorum ordo succederet. Nihil enim incompositum indigestumque placuit afferre: ne operis inordinata congeries rusticum quemdam tumultum perturbata vociferatione praeberet. Der Inhalt der einzelnen Bücher ist folgender (1, 21): Post hunc primi huius sermonis libellum, sequens ita sacramentum edocet divinae generationis, ut baptizandi in Patre et Filio et Spiritu sancto non ignorent nominum veritatem etc. 1, 22 Post hunc itaque lenem ac brevem demonstratae Trinitatis sermonem tertius liber, etsi sensim, tamen jam proficienter incedit. Nam id, quod ultra humani sensus intelligentiam Dominus de se professus est, quantis potest

1) Förster, Zur Theologie des Hilarius (Theologische Studien und Kritiken 1888 p. 662): An der Klippe des Doketismus segelt Hilarius ziemlich hart vorüber, und seine

Christologie hinterlässt zweifellos den Eindruck eines nicht überwundenen doketischen Zugs, trotz aller Bemühungen, die vollkommen menschliche Beschaffenheit festzuhalten."

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