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afferendi locos litterarum divinarum, quam in tractatibus super psalmos sequi videtur S. Hilarius, illustravit Fr. Schellauf, Graz 1898.

891. De mysteriis. Aus Hieronymus wusste man, dass Hilarius einen liber mysteriorum geschrieben habe. Solange man über dieses Werk nur das Zeugnis dieses Schriftstellers hatte, war man in Bezug auf den Inhalt nur auf Vermutungen angewiesen. Die Benediktiner1) erblickten in dem Werk eine Darlegung der Liturgie und der hl. Riten. 2) Dieser Vermutung wurde ein Ende gemacht durch eine Entdeckung Gamurrinis; dieser fand in einer Handschrift zu Arezzo sowohl den von Hieronymus erwähnten liber mysteriorum als den liber hymnorum, freilich in sehr verstümmeltem Zustande. Aus den Fragmenten erkannte man, dass Hilarius in dem Werk de mysteriis die Vorbilder des alten Testaments für das neue behandelt. Es liegt also kein liturgisches Werk vor, sondern ein Werk der allegorischen Exegese. Dass derselben aber Hilarius ganz besonders zugethan war, wissen wir aus seinen Commentaren zu Matthaeus und zu dem Psalter zur Genüge. Die gegen die Echtheit vorgetragenen Bedenken 3) sind nicht stichhaltig; besonders ist dem Umstande, dass Hieronymus von einem liber mysteriorum spricht, während wir in der Handschrift zwei Bücher haben, nicht der geringste Wert beizumessen,4) da seine Nachlässigkeit in litterarischen Angaben hinreichend bekannt ist.

Der Bestand des Werks. Die Subscriptio lautet: Finit tractatus mysteriorum S. Hilarii episcopi ab Adam usque ad Noe, deinde Abraae, Isaac, Jacob, Moysis et Osee prophetae et Heliae. Von dem Traktat fehlt der Anfang. Im Innern finden sich zwei beträchtliche Lücken; p. 12 notiert Gamurrini einen Ausfall von 20 Seiten; die zweite grössere Lücke findet sich kurz vor dem Schluss. Das zweite Buch beginnt mit De Osee (p. 22). Zur Methode. p. 26 admonuimus frequenter eam lectioni divinarum scripturarum mentem adhiberi oportere, quae sollicito examine et iudicio non inani posset discernere, quando rerum gestarum commemoratio vel simpliciter esset intelligenda vel typice; er findet es nicht entsprechend, si aut simplicium cognitio inani praefigurationum assertione corrumperetur, aut virtus praefigurationum sub simplicium opinione ignoraretur, doch fügt er bei: quamquam ita se divinae scripturae sermo habeat, ut nihil illic inane, nihilque extra causam alicuius necessitatis, nihil non sub discrimine consectandae a nobis intelligentiae editum reperiatur.

Zur Charakteristik des Werks. p. 3 omne opus, quod sacris voluminibus continetur, adventum domini nostri Jesu Christi, qui missus a patre, a patre ex virgine per spiritum homo natus est, et dictis nuntiat et factis exprimit et confirmat exemplis: namque hic per omne constituti huius saeculi tempus, veris atque absolutis praefigurationibus, in patriarchis ecclesiam aut generat aut abluit aut sanctificat aut elicit aut discernit aut redimit. Somno Adae, Noe diluvio, benedictione Melchisedech, Abrahae iustificatione, ortu Isahac, Jacob servitute; per omne denique tempus universa prophetia, sacramenti molitio, cognitioni adsumendae ab eo carnis indulta est. Et quia hoc libello visum est ostendere omnem in singulis quibusque et viris et temporibus et rebus adventus sui, et praedicationis, et passionis, et resurrectionis, et nostrae congregationis, tamquam imaginem in speculo praeferri; non trascursim memorabo aliqua, sed suis quibusque temporibus universa tractabo ab Adam, ex quo humani (ge)neris scientia permittitur, inchoaturus: ut, quod in Domino (con)summatum est, iam ab initio mundi in plurimis rebus praefiguratum esse noscatur.

1) Vgl. die vita der Benediktinerausgabe § 111 (T. 1 (1749) p. XCV).

2) Ebert (Allgem. Gesch. der Litt. des Mittelalters 12 (Leipz. 1889) p. 142 Anm.) fasst den liber mysteriorum als ein einziges Buch: Höchst wahrscheinlich versteht aber Hieronymus unter diesem Titel nur eine Sammlung von Hymnen, deren Charakter und Inhalt durch das mysteriorum angezeigt wird, indem sie wohl die Geheimnisse der

Trinität behandelten, vielleicht war auch die Sammlung mit einer liturgischen Einleitung versehen, wie man auch das mysteriorum erklärt hat."

3) Ebert p. 142. Allerdings wäre eine Prüfung des Traktats in Bezug auf Sprache und Methode auf Grund einer Vergleichung mit den echten Schriften des Hilarius sehr erwünscht.

4) Was Ebert 1. c. thut.

Die Ueberlieferung. Der Codex, aus dem Gamurrini drei Inedita publizierte, befindet sich auf der Bibliothek der Fraternitas S. Mariae zu Arezzo. Derselbe ist in langobardischer Schrift geschrieben und zwar auf Befehl des Abtes Desiderius (des späteren Papstes Victor III.); vgl. Dreves, Zeitschr. für kathol. Theol. 12 (1888) p. 359 (einen Irrtum Gamurrinis berichtigend); sonach ist die Handschrift in die Mitte des 11. Jahrhunderts zu setzen. Später finden wir sie in der Abtei der hl. Flora und Lucilla zu Arezzo. Bei Aufhebung der Abtei kam sie dann in die Bibliothek der Fraternitas S. Mariae. C. Kohler, Note sur un manuscrit de la bibliothèque d'Arezzo (Bibliothèque de l'École des Chartes, année 1884, p. 141); F. Cabrol, Le manuscrit d'Arezzo. Écrits inédits de Saint-Hilaire, et Pélerinage d'une dame gauloise du IVe siècle aux lieux saints, Paris 1888 (Extr. de la Revue du monde catholique).

Ausg. Publiziert wurden die aufgefundenen Stücke des Hilarius von J. F. Gamurrini, S. Hilarii Tractatus de Mysteriis et Hymni et S. Silviae Aquitanae peregrinatio ad loca sancta; accedit Petri Diaconi liber de locis sanctis, Rom 1887 (Biblioteca dell' Accademia storico-giuridica, volume quarto). Vgl. noch Gamurrini, I misteri e gl' inni di S. Ilario vescovo di Poitiers ed una peregrinazione ai luoghi santi nel IV. secolo, scoperti in un antichissimo codice (Studi e documenti di storia e diritto, anno 1884, p. 81); Della inedita peregrinazione ai luoghi santi nel IV. secolo (ebenda, anno 1885, p. 145).

Tractatus in Job war nach Hieronymus nur eine lateinische Bearbeitung des Origenes; von ihm sind nur zwei Fragmente erhalten (Migne Bd. 10 Sp. 723).

Verlorene Commentare zu neutestamentlichen Briefen. Augustin. contra duas epist. Pelagianorum (verfasst 420) 4, 4, 7 nam et sic sanctus Hilarius intellexit, quod scriptum est, in quo omnes peccaverunt; ait enim: In quo, id est in Adam, omnes peccaverunt. Deinde addidit: Manifestum in Adam omnes peccasse, quasi in massa. Ipse enim per peccatum corruptus, omnes quos genuit, nati sunt sub peccato. Haec scribens sanctus Hilarius sine ambiguitate commonuit, quomodo intelligendum esset, in quo omnes peccaverunt. Diese Worte deuten auf einen Commentar zum Römerbrief; denn sie beziehen sich auf c. 5 Vs. 12 desselben. Dass hier an keinen anderen Hilarius als an den von Poitiers zu denken ist, scheint schon der Beisatz sanctus anzudeuten. Allein da sich die entscheidenden Worte auch in dem sog. Ambrosiaster finden, ist vielmehr zu folgern, dass Augustin den Ambrosiaster unter dem Namen des Hilarius vor sich hatte. Die Stelle scheidet daher aus, und es bleiben nur noch folgende Andeutungen übrig. Es führen nämlich auch Bibliothekskataloge auf verlorene Commentare des Hilarius zu neutestamentlichen Briefen; ein Commentar des Hilarius zum Römerbriefe stand in einem Catalog des Klosters Bobbio (Muratori, Antiquitates 3 p. 818). In einer jetzt im Vatican befindlichen Handschrift von Monte Casino (A. Mai, Nova Patrum Bibliotheca 1 p. 472) verzeichnet ein Catalog einen Commentar von Hilarius in epistolas septem catholicas. Das zweite Concil von Hispalis erwähnt eine expositio epistolae ad Timotheum. Vgl. Pitra, Spicilegium Solesmense 1 p. XXVI.

Ob Hilarius einen Commentar zum hohen Lied geschrieben, wie Hieronymus hörte, lässt sich nicht mehr entscheiden.

8) Polemische Schriften.

892. Die Denkschriften an Constantius. Der Kaiser Constantius stand auf Seite der Arianer und reichte daher den arianischen Bischöfen den weltlichen Arm. Die Lage der orthodoxen Katholiken war infolgedessen eine sehr gedrückte. In Gallien und in anderen Provinzen waren zahlreiche Kleriker in die Verbannung geschickt worden. Die Arianer in Gallien hatten ihre Gegner auch politisch zu verdächtigen gesucht, um den Kaiser gegen sie aufzuhetzen. In dieser schweren Notlage richtete der Bischof Hilarius im Jahre 355 eine Bittschrift an den Kaiser, welche leider nicht ganz unversehrt erhalten ist. Besonders am Schluss scheint manches ausgefallen zu sein. In dieser Denkschrift tritt der Bischof von Poitiers mutig für die verbannten Kleriker ein und bittet um ihre Zurückberufung; er schildert das Treiben der Arianer, deren Lehre eine neue sei, und weist (c. 3) die gegen die Rechtgläubigen ausgestreuten politischen Verdächtigungen energisch zurück; er redet der Gewissensfreiheit

das Wort und verwirft die Einmischung der weltlichen Behörde in kirchliche Angelegenheiten.

Eine zweite Gelegenheit, sich mit einer Denkschrift an Constantius zu wenden, ergab sich für Hilarius in der Zeit seiner Verbannung. Als Exilierter hatte er, der einzige occidentalische Bischof, der Synode von Seleucia im Jahre 359 beigewohnt. Nach Schluss derselben wurde eine Deputation an den kaiserlichen Hof in Constantinopel abgeschickt, um über die Verhandlungen Bericht zu erstatten; dieser Deputation schloss sich auch Hilarius an. In Constantinopel angekommen, erkannte Hilarius bald, dass die Arianer das Ohr des Kaisers hatten; auch sein heftiger Gegner, der Metropolit Saturninus von Arles, dem er sein Exil verdankte, befand sich in der Hauptstadt. Angesichts dieser für die Orthodoxie höchst bedenklichen Situation fasste der verbannte Bischof den kühnen Entschluss, schriftlich um eine Audienz bei dem Kaiser nachzusuchen. Diese Denkschrift ist uns glücklicherweise erhalten und legt rühmendes Zeugnis ab nicht bloss von der Glaubensstärke ihres Verfassers, sondern auch von der diplomatischen Gewandtheit. Er kommt zuerst auf seine persönlichen Angelegenheiten, erwähnt sein Exil als eine unverdiente Strafe, er streift seine Gegner, die nicht bloss ihm, sondern auch Julian Böses zugefügt hätten, er gedenkt auch seines erbittertsten Feindes, des Saturninus, und wünscht, denselben vor dem Kaiser seiner schlimmen Thaten zu überführen. Nach diesen persönlichen Angelegenheiten geht er zum eigentlichen Zweck der erbetenen Audienz über, den Kaiser an der Hand der hl. Schrift von der Richtigkeit seines Glaubensbekenntnisses zu überzeugen; er legt in kurzen Zügen den Kern desselben dar, betont, dass es in dem einfachen schlichten Verständnis der Schriftworte seinen festen Grund habe, und tadelt die von Tag zu Tag auftretenden, schriftlich fixierten Glaubensbekenntnisse. Mit einer flehentlichen Bitte an den Kaiser und mit der Vorführung der wesentlichsten Punkte seines Glaubens schliesst das Gesuch.

In der Ueberlieferung werden die beiden Denkschriften an Constantius willkürlich zu zwei Büchern vereinigt, indem das der Zeit nach frühere als erstes, das spätere als zweites Buch gezählt wird.

Die erste Denkschrift fällt in das Jahr 355; denn c. 8 wird die Verbannung des Eusebius als ein recens Faktum bezeichnet.

Die Zeit der zweiten Denkschrift ergibt sich ebenfalls aus c. 8, wo es heisst: sed unum hoc ego per hanc dignationis tuae sinceram audientiam rogo, ut praesente synodo, quae nunc de fide litigat, pauca me de Scripturis evangelicis digneris audire. Es ist damit die Synode, welche im Januar 360 in Constantinopel tagte, gemeint.

Ausg. von Migne 10 Sp. 557.

893. Das Pamphlet gegen Constantius. Von einer Gewährung der von Hilarius erbetenen Audienz bei dem Kaiser vernehmen wir nichts; es ist kein Zweifel, dass sie nicht gewährt wurde. Infolgedessen wurde das Gemüt des Aquitaners ungemein verbittert. Ende 359 oder Anfang 360 griff er wieder zur Feder, um sich in einem leidenschaftlichen Schreiben an die Fratres zu wenden. Er fordert auf zum Kampfe, denn die Zeit des Schweigens sei vorüber und die Zeit des Redens gekommen. Er sei immer, soweit es nur die Sache zuliess, in dem grossen Streite versöhnlich gewesen, allein er spreche jetzt, um für die Sache Christi Zeugnis

abzulegen. In seiner Glaubensfreudigkeit wünscht er in der Zeit des Nero oder Decius gelebt zu haben, um des Martyriums teilhaftig zu werden. Den früheren Christenverfolgungen stellt er in scharfer Antithese die schlaue, aber nicht minder gefährliche Verfolgung des Constantius gegenüber. Die Darstellung erhebt sich jetzt zu einer Apostrophe an den Kaiser selbst, dem ein langes, fast ermüdendes Sündenregister vorgehalten wird. Alsdann erscheint der Kaiser als ein Wolf im Schafspelze; es wird seine Gewaltthätigkeit gegen Athanasius, Paulinus, Liberius und ihre Kirchen scharf gerügt. Es folgt die interessante Geschichte der Erlebnisse unseres Bischofs auf der Synode von Seleucia; endlich wird der Gegenstand des Streites berührt. Es galt, den Kaiser aus der hl. Schrift zu widerlegen; da auch die Arianer sich auf Schriftstellen stützten, wird hervorgehoben, dass alles vom richtigen Verständnis der hl. Schrift abhänge. An die dogmatische Erörterung schliessen sich wieder Angriffe gegen Constantius an. Die fort und fort wechselnden Glaubensbekenntnisse bieten dem Verfasser besonders reichlichen Stoff dar; nochmals wird dem Kaiser sein Sündenregister gelesen. Mit einer eindrucksvollen Aufforderung, in sich zu gehen, schliesst die leidenschaftliche Schrift.

Hieronymus berichtet, dass diese Broschüre nach dem Tode des Constantius (5. Oktober 361) geschrieben worden sei. Wenn diese Ansicht auch nach den in der Schrift enthaltenen Zeitindicien unrichtig ist, so scheint derselben doch die Thatsache zu Grunde zu liegen, dass das Produkt zwar zu Lebzeiten des Constantius geschrieben, aber erst nach seinem Tode veröffentlicht wurde. Da Hilarius bald nach Abfassung der Schrift in seine Heimat zurückkehren durfte, konnte das Ziel derselben auch in anderer Weise erreicht werden.

Die Broschüre besteht aus 27 Kapiteln. Von fremder Hand wurden. ihr noch 6 Kapitel hinzugefügt, welche sich, genau besehen, als ein Auszug aus dem Werk des Hilarius de trinitate darstellen.

Abfassungszeit. Die Schrift wurde geschrieben nach der Synode von Seleucia und zwar im Winter, als occidentalische Bischöfe in einer Stadt festgehalten wurden (c. 7). Dies geschah in Rimini, Dezember 359, also ist die Schrift Ende 359 oder Anfang 360 geschrieben. Damit steht im Einklang, dass seit der Verbannung der Bischöfe Paulinus, Eusebius, Lucifer, Dionysius das fünfte Jahr angetreten ist: c. 2 post sanctorum virorum exsilia Paulini, Eusebii, Luciferi, Dionysii, quinto abhinc anno, a Saturnini et Ursacii et Valentis communione me cum Gallicanis episcopis separavi.

Der Ort, an dem die Broschüre geschrieben wurde, bestimmt sich dadurch, dass Hilarius noch im Exil verweilt (c. 2). Also schrieb er sie während seines Aufenthaltes in Constantinopel.

Ausg. von Migne 10 Sp. 577.

894. De synodis. In manchen Handschriften wird ein Sendschreiben des Hilarius über die Synoden dem Werk de trinitate als 13. Buch hinzugefügt. Es ist dies zwar mit Unrecht geschehen, denn unsere Schrift steht unabhängig von dem genannten Werke da, allein in dieser Hinzufügung liegt doch der richtige Gedanke, dass die Schrift eine Ergänzung zu jenem Hauptwerk des Hilarius bildet, da hier das Geschichtliche in der Streitfrage über die Person Christi in den Vordergrund tritt. Die Veranlassung der Schrift war folgende: Gallische Bischöfe hatten gegen Ende des Jahres 3581) in Sachen des Glaubensstreites an den verbannten 1) Reinkens, Hilarius p. 174 Anm.

Hilarius geschrieben und ihn gebeten, sie über die Glaubensbekenntnisse der Orientalen näher zu unterrichten. Dieser Aufforderung kam Hilarius mit Freuden nach; es handelte sich ja angesichts der vom Kaiser ausgeschriebenen Doppelsynode, welche für die Orientalen in Seleucia und für die Occidentalen in Rimini stattfinden sollte, darum, den gallischen Bischöfen, die unentwegt auf Seite der Orthodoxie standen, ihren Kampf gegen den Arianismus zu erleichtern. Er richtet daher ein Schreiben an die Bischöfe Galliens, der beiden Germanien und Britanniens, allein thatsächlich ist der Brief für alle kirchlichen Kreise bestimmt. Nach einer Einleitung folgt der historische Teil, welcher die cc. 10-63 umfasst. In demselben werden die zweite sirmische Glaubensformel vom Jahre 357, die zwölf Anathematismen von Ancyra (358), die antiochenische Formel vom Jahre 341, das Bekenntnis des orientalischen Teils der Synode von Sardica, welches zu Philippopel festgestellt wurde (343-344), endlich die im Jahre 351 gegen Photinus verfasste erste sirmische Formel behandelt. Obwohl die griechisch abgefassten Glaubensformeln bereits ins Lateinische übertragen waren, so fertigte sich doch Hilarius eigene Uebersetzungen derselben an, da die vorhandenen in ihrer wörtlichen Fassung unbrauchbar erschienen.1) Auf den historischen Teil folgt nach einigen allgemeinen Betrachtungen das Spekulative. Hilarius stellt selbst (c. 64) sein Glaubensbekenntnis auf und erörtert die dogmatische Frage.

Auch diese Schrift lässt, wie das Hauptwerk, die eigentümliche spekulative Begabung des Hilarius erkennen und hat hohes dogmengeschichtliches Interesse. Das Sendschreiben entbehrte eines sachlichen Titels, und in der That kennen die guten Handschriften bloss die Ueberschrift „epistula“. Gewöhnlich aber wird der Brief unter dem Titel „de synodis", welchen Worten die Benediktiner noch „seu de fide Orientalium" hinzufügten, angeführt.

Anlass der Schrift. c. 5 quod nonnulli ex vobis, quorum ad me potuerunt scripta deferri, quae exinde Orientales in fidei professionibus gerant et gesserunt, significari vobis humilitatis meae litteris desiderastis.

Zeit der Schrift. Aus c. 8 ergibt sich, dass Hilarius bereits Kunde von der Doppelsynode, die abgehalten werden sollte, erhalten hatte, und zwar sollte diese Doppelsynode in Ancyra und Rimini gehalten werden. An Stelle von Ancyra trat aber bald Seleucia. Die Synode fand im Sommer 359 statt. Die Schrift wird daher in den Anfang des Jahres 359 oder Ende 358 fallen.

Ziel der Schrift. c. 7 omnes fides, quae post sanctam synodum Nicaenam diversis temporibus et locis editae sunt, cum sententiarum omnium atque etiam verborum additis per me expositionibus destinavi.

Ausg. von Migne 10 Sp. 479.

Apologetica. Gegen das Sendschreiben de synodis hatte Lucifer von Calaris Opposition erhoben. Hilarius verteidigte sich gegen diese Vorwürfe in einer eigenen Schrift, von der sich aber nur Fragmente erhalten haben, bei Migne Bd. 10 Sp. 545 unter dem Titel: Apologetica ad reprehensores libri de synodis responsa.

895. Die Schrift gegen Auxentius (Liber contra Auxentium). Der letzte Kampf, den Hilarius gegen den Arianismus durchfocht, richtete sich gegen den Mailänder Bischof Auxentius. Derselbe war Arianer, hatte aber dem Kaiser Valentinian I. ein Glaubensbekenntnis übergeben, das

1) c. 9 ex graeco in latinum ad verbum expressa translatio affert plerumque obscuritatem, dum custodita verborum collatio eam

dem absolutionem non potest ad intellegentiae simplicitatem conservare.

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