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sancto spiritu plena sic ageret). So sehr aber wurde sie durch die Macht der vornehmsten Dämonen erhoben, daß sie lange Zeit hindurch die Brüder aufregte und täuschte, indem sie wunderbare und auffallende Dinge vollbrachte und die Erde in Bewegung zu bringen verhieß; nicht weil der Damon so große Gewalt hatte, sondern weil der böse Geist manchmal die bevorstehenden Erdstöße vorauswußte und sich so stellte, als wenn er das hervorbringen werde, was er voraussah. Durch diese Lügen und Erfindungen hatte sie die Gemüther Einzelner gewonnen, so daß sie ihr gehorchten und, wohin sie gebot und führte, ihr folg= ten, indem sie behauptete, daß sie nach Judäa und Jerusalem eile, woher sie vorgeblich auch gekommen war. Hier hat sie einen Landpresbyter und einen Diakonus getäuscht, so daß sie ihr anhingen, was furz nachher entdeckt wurde." Denn plößlich trat ein Erorkist auf, der dem bösen Geist in dem Weibe widerstand und ihn als solchen entlarvte, obgleich derselbe in schlauer Weise vorhergesagt hatte, daß ein verkehrter und ungläubiger Versucher auftreten werde.

Dieses Weib, welches etwa im Jahre 236 als Prophetin auftrat 1), ist ohne allen Zweifel eine Nachfolgerin der Marimilla, ungeachtet diese von einer solchen nichts vorauswußte. Der einseitige Bericht des Firmilianus, der blos auf die Vorausseßung dåmonischer Inspiration gebaut ist, hat offenbar wesentliches verschwiegen. Wenn die ekstatische Prophetin in der Epoche einer Verfolgung auftrat, welche eine allgemeine Flucht erregte, so wird sie ohne Zweifel sowohl zum Bestehen des Märtyrerthums aufgefordert, als auch Buße gepredigt und auf Verschårfung der Disciplin gedrungen haben. Wenn sie Erdbeben vorausgesagt und auf die Erscheinung eines verkehrten und ungläubigen Versuchers hingewiesen hat, so hat man denselben als den Antichrist und die Erdbeben als Vorzeichen des Weltendes aufzufassen; nach Jerusalem aber will die Prophetin ziehen, weil dort die

1) Alexander Severus regiert bis 235, der Streit über die Kegertaufe fällt in die Jahre 253-257, die Prophetin foll viginti et duos fere annos vor dem Brief des Firmilian aufgetreten `sein, also ist im Allgemeinen jenes Jahr anzunehmen.

Erscheinung der himmlischen Stadt zu erwarten ist. Direkte Keßerei wird dem Weibe nicht Schuld gegeben, aber eine schismatische Tendenz erscheint darin, daß die Prophetin unter ihren Anhängern die Eucharistie und die Taufe, wenn auch in der les gitimen Form, vollzogen hat1). Dies ist freilich auffallend; aber wenn Tertullian den Weibern das öffentliche Lehren und die Sas kramentsverwaltung verbietet 2), dagegen das prophetische Recht in ihnen anerkennt 3), so liegt es sehr nahe, daß wo prophetische Weiber erschienen, sie auch von den übrigen gottesdienstlichen Schranken sich befreit achteten. Wenn auch diese Prophetin keinen åußern Zusammenhang mit ihren so viel ålteren Vorgängerinnen, den Begleiterinnen des Montanus gehabt hat, so beweist eben ihre unleugbare Gleichartigkeit mit jenen, und der Erfolg, den sie fand, daß in Kleinasien die Richtung der neuen Propheten sich nicht auf die Anhänger der bekannten Personen beschränkte, sondern daß sie sich aus dem innern Bedürfniß und der äußern Lage der Kirche, welche der Bericht Firmilians vergegenwärtigt, wiederholt erzeugen konnte. Wenn auch an dem einen Orte die außerkirchliche, håretische Stellung der Partei entschieden war, so konnte an einem andern Orte unter den entsprechenden Bes dingungen die Verbindung von ekstatischer Prophctie und Sittenstrenge wieder vollzogen, und die auch anderwärts schon getroffene Entscheidung in Frage gestellt werden.

Die eigentliche Entscheidung über die Stellung der montanistischen Partei zur katholischen Kirche knüpft sich an die Frage, ob die in jener vollzogene Taufe von der Kirche als gültig an

1) L. c. cap. 10: Etiam hoc frequenter ausa est, ut et invocatione non contemtibili sanctificare se panem et eucharistiam facere simularet, et sacrificium domino sine sacramento solitae praedicationis offerret, baptizaret quoque multos usitata et legitima verba interrogationis usurpans, nil discrepare ab ecclesiastica regula videretur.

ut

2) De virg. vel. 9: Non permittitur mulieri in ecclesia loqui, sed nec docere, nec tinguere, nec offerre, nec ullius virilis muneris nedum sacerdotalis officii sortem sibi vindicare. De baptismo 1: Quintilla cui nec integre quidem docendi ius erat.

3) Adv. Marc. V, 8: Apostolus, aeque praescribens mulieribus silentium in ecclesia, ceterum prophetandi ius et illas habere iam ostendit, cum mulieri etiam prophetanti velamen imponit.

erkannt werden solle. In dieser Hinsicht bietet ebenfalls Firmilian die bestimmte Nachricht dar, daß eine Synode zu Ikonium die Laufe derjenigen verworfen habe, welche, wenn sie auch die neuen Propheten annehmen, doch über den Vater und den Sohn rechtgläubig denken '). Da diese Synode schon lange vor dem Briefe Firmilians (iampridem, cap. 7) gehalten war, so kann diese Katastrophe des Montanismus in Kleinasien sich etwa nach dem ersten Viertel des dritten Jahrhunderts ereignet haben.

Der Montanismus hat keine Abweichung vom kirchlichen Dogma begangen, sondern richtet sich auf die Herstellung des Lebens, der Sitte und der Disciplin. Aber jener Richtung liegt eine ganz bestimmte Ansicht von dem Verhältniß des sittlichen Lebens zur Kirche oder von der Bedingung der Heiligkeit der Kirche zu Grunde. Durch den Grundsaß, daß die Heiligkeit der Kirche in der geseßlichen Strenge und in der sittlichen Ladellosigkeit aller ihrer Mitglieder wurzele, wurde die Kirche zu der entgegengeseßten Anschauung gedrängt, daß die Heiligkeit der Kirche von dem Besize der specifischen Heiligungsmittel, der Sakramente abhängig sei. Und wie jene sektirerische Tendenz sich auf die Aristokratie der ekstatischen Propheten stüßte, so wurde die Kirche durch die in der montanistischen Krisis eingetretene Zerrüttung der Gemeinden, und durch die Erweiterung der sakramentalen Verrichtungen bewogen, die Aristokratic ihrer Amtstråger, des Klerus, noch höher zu erheben. Die Feststellung des besondern gottesdienstlichen Charakters des Klerus erfolgt erst in der Gegenwirkung gegen den Montanismus.

1) L. c. cap. 19: Quoniam quidam de eorum baptismo dubitabant, qui etsi novos prophetas recipiunt, eosdem tamen patrem et filium nosse nobiscum videntur, plurimi simul convenientes in Iconio diligentissime tractavimus et confirmavimus, repudiandum esse omne omnino baptisma, quod sit extra ecclesiam constitutum. Die von Baluzius vorgezogene Lesart: qui etsi non ut nos prophetas recipiunt, ist nicht zu billigen. Sie würde auf Markioniten hinweisen; allein es ist unmöglich, daß diesen Rechtgläubigkeit in der Lehre vom Vater und vom Sohne zugestanden würde.

Dritter Abschnitt.

Die Verfassung nach dem Montanismus.

Die Beschränkung des Priestertitels auf die Mitglieder des Klerus ist uns als der Punkt bemerklich geworden, an welchen sich die katholische Behauptung eines besondern gottesdienst, lichen Charakters der Amtspersonen knüpft, welche in der Zeit vor Tertullian noch fehlt, und auch mit dem Gebrauche jenes Namens durch Tertullian noch nicht verknüpft ist (f. o. S. 398). Umgekehrt hat der falsche Ignatius den Gedanken einer specifischen Stellvertretung Gottes durch den Bischof vollzogen, aber ohne den Priesternamen auf denselben zu übertragen, und ohne jenen gesteigerten Inhalt des Episkopates im Einzelnen darzulegen (f. o. E. 457. 460). Der Kampf der Kirche mit dem Montanismus hat nun freilich den Erfolg gehabt, daß der durch Pseudoignatius erhobene Anspruch in einer bestimmten Beziehung für die Bischöfe verwirklicht wurde, nämlich in der Behauptung der sogenannten Schlüsselgewalt an der Stelle Gottes. Es kommt nun aber darauf an, das Verhältniß dieses bischöflichen Attributs sowohl zu dem Priesternamen, als auch zu den Rechten der Gemeinde näher zu beobachten.

I. Cyprian von Karthago.

Der berühmte Bischof in der Mitte des dritten Jahrhunderts gilt mit Recht als ein Hauptvertreter sowohl des Episkopates als der kirchlichen Verfassungsentwickelung überhaupt. Indessen darf seine Bedeutung auch nicht überschäßt, und etwa

sein Einfluß auf die Geschichte der katholischen Kirche als epochemachend angesehen werden. Er ist nur der erste Hierarch, dessen Wirksamkeit und dessen Motive wir aus den von ihm hinterlassenen Schriften und Briefen deutlich erkennen können; während der Einfluß anderer Bischöfe, über welche wir nur geringe Notizen besißen, viel durchgreifender, als der des Cyprian gewesen sein mag. Cyprians Ideen über den Episkopat sind weder unbedingt neu, noch vollständig abgeschlossen; und wenn er mit achtungswerther Energie nach den einmal gefaßten Grundsäßen handelte, so ist er darum doch nur ein Beispiel für die Richtung, welche von einer Menge gleichzeitiger Bischöfe in derselben Weise verfolgt wurde, die man doch darum nicht geringer als Cyprian anschlagen darf, weil sie nichts geschrieben haben, oder weil ihre Schriften durch die Ungunst des Schicksals uns nicht erhalten worden sind. Diese Bemerkung ist namentlich durch die Mittheilungen über die römischen Bis schöfe am Anfange des dritten Jahrhunderts zu bestätigen, welche wir dem Hippolytus verdanken. Sie beweisen deutlich, daß die hierarchischen Interessen in Rom mit größerer Entschiedenheit gefördert worden sind, als vielleicht irgendwo anders, und gerade die Abweichungen in einzelnen Grundsäßen, welche zwischen Cyprian und Kallistus vorliegen, werden zur Erläuterung der Verfassungsverhältnissse jener Zeit erheblich beitragen.

Unter den verschiedenen Streitigkeiten, welche die Amtss führung Cyprians begleiten, begegnen uns zuerst die Verhandlungen mit den Märtyrern und Bekennern über die Wieders aufnahme der in der decianischen Verfolgung gefal lenen Christen. Der Gegenstand des Streites war nicht mehr die Frage, ob solche, die in der Verfolgung zu einer Handlung von Gößendienst sich hatten verleiten oder zwingen lassen, in die Gemeinde überhaupt wieder aufgenommen werden könnten oder nicht. Noch zu der Zeit, als Tertullian gegen das Edikt des Zephyrinus schrieb, war es in Karthago wie in Rom Grundsaß, weder für Todtschlag noch für Gößendienst kirchliche Sündenvergebung zuzulassen (f. o. S. 514). Das Pönitenzedikt des Zephyrinus bezog sich blos auf die Nachsicht gegen Uñzucht und

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