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bei Auffassung der Offenbarungswahrheiten und demgemäß bei der Auslegung der Schrift die Vernunft eine (mindestens) negativ entscheidende Stimme, und die Anwendung dieses Princips, wie sie bei allen Socinianern allenthalben, auch im Katech., hervortritt, mußte nothwendig von dem größten Einflusse auf die Gestaltung der socinianischen Lehre seyn. Zwar ist es nicht richtig, daß die socinianische Dogmatik gar kein Religionsgeheimniß statuire, und nur das vollkommen Begreifliche als Religionswahrheit gelten Jaffe (wie schon die socinianische Lehre von der göttlichen Hoheit Christi, seiner Auferstehung 2. zeigt); allerdings aber lag es im socinianischen Intereffe, so wenig Unbegreifliches als möglich zuzulassen und den positiv christlichen Lehren eine natürliche Seite abzugewinnen, und als absolut gültig das Princip festhaltend, daß die Offenbarung nichts Widervernünftiges (wenn gleich relativ wohl Uebervernünftiges) enthalten könne, gaben sie jede Erklärung einer Bibelstelle für unrichtig und verwerflich aus, deren Ergebniß ihren Vernunftsäßen zu widersprechen schien; die gekünsteltste Auslegung, welche unter historisch philologischem Schein angeblich widervernünftiges Ergebniß vermied, ward gern vorgezogen, und wenn, meinte man 89), noch kein Sinn ermittelt sei, wodurch die Stelle mit der Vernunft in Harmonie gebracht werden könne, so müsse ein solcher aufgefunden werden.

3 weiter

Abschnitt.

Theologie im engeren Sinne: über das Wesen und die Verehrung Gottes.

§. 33.

Im Allgemeinen.

1. In den grundlegenden Säßen aller Theologie, der Lehre von dem Wesen Gottes überhaupt und seinem Berhältnisse zur Welt'), stimmen die lutherische, die ka

89) S. die Stellen bei Bengel - ob. S. 129 - St. 15. 6. 132. 1) Ohne den sachlich völlig untrennbaren Zusammenhang der Lehre von dem Wesen Gottes überhaupt und seinem Verhältnisse zur Welt mit

tholische und griechische Kirche mit einander überein 2). Eben dieselbe Doctrin erkennt thetisch auch die reformirte Kirche an. Durch ihre Uebertreibung in der Lehre von der Prädestination aber macht dieselbe (sammt dem gleichdenkenden taufgesinnten Theile) im Grunde freilich Gott thatsächlich zum absichtlichen Urheber des moralisch Bösen 3) (was theoretisch ganz consequent durchgeführt einen Pantheismus involviren würde), und giebt insofern den Begriff der göttlichen Heiligkeit, und mithin den Begriff eines wahren vollkommenen Gottes factisch auf, wenn sie ihn gleich allerdings sonst theoretisch und praktisch festhält. Dagegen entfernen sich auch thetisch ausdrücklich von jener allgemein chriftlichen Lehre von Gott 4) die Socinianer und Swedenborgianer. Was von Gott dem Christen zu wissen nöthig sei, enthalten nach socinianischer Lehre des Faustus Socinus und des Rakauischen Katechismus (qu. 53.) die Begriffe von der Einheit und Ewigkeit und von der vollkommenen Macht, Gerechtigkeit und Weisheit Gottes; denn die Ueberzeugung von diesen Eigenschaften Gottes reiche dazu hin, um im Vertrauen auf die Erfüllung der göttlichen Verheifungen zur Beobachtung der chriftlichen Gebote angetrieben zu werden. Was von Güte Gottes zu glauben sei, liege im Bes griffe der Gerechtigkeit, und was von Unendlichkeit und Allgegen

der Lehre von der Dreicinigkeit seines Wesens insbesondere irgend zu verkens nen (wie diesen Zusammenhang auch lutherischerseits der 1. Artikel der Augsb Conf. „von Gott" in seiner völligen Verschmelzung beider Doctrinen factisch bekennt; s. S. 177 Anm. 10), scheiden wir hier nur einigermaßen begrifflich, analog wie auch die Katechismen Luthers, der kleine namentlich, in der Auslegung des 1. Artikels das Wesen Gottes vorläufig ohne Beziehung auf die Dreieinigkeit betrachten.

2) Alles der allgemein christlichen Gottesidee Widerstreitende (Dualismus -Manichäismus, Pantheismus-Gnosticismus, Theismus Muhammedas nismus) wird lutherischerseits schon im antithetischen Theile des 1. Art. der Augsb. Conf. in concreten Erscheinungsformen (,,Damnant omnes haereses contra hunc articulum exortas; ut Manichaeos, qui duo principia ponebant Bonum et Malum; item Valentinianos.., Mahometistas et omnes horum similes") ausdrücklich verworfen.

3) Vergl. hierüber das weiter unten Folgende bei der Lehre von der Gnade, §. 49. 51,

4) Und zwar dies nun allerdings (vergl. S. 174 Anm. 1.) in mehrfacher Beziehung als Rückwirkung des ausgebildeten Irrthums von der Dreieinigkeit (s. Nr. 2.) auf die Lehre von Gott überhaupt,

wart, in seiner Macht und Weisheit, denn eine andere Annahme würde zu Pantheismus führen. Insonderheit fällt auch das Prädicat einer (eigentlichen) Allwissenheit Gottes nach focinianischer Lehre weg; denn eine göttliche Präfcienz der Handlungen freier Wesen (und damit denn auch eine Unveränderlichkeit in den göttlichen Nath schlüssen) sei durchaus zu leugnen. Die menschliche Freiheit nehm lich war dem Socin ein nothwendiges Grundprincip seines Systems. Jedes Vorherwissen der Handlungen vernünftiger Wesen schien ihm aber etwas Deterministisches zu haben und den Grundbegriff der Freiheit zu zerstören, und da ihm dieser zu wichtig war, so zog er es vor, im eifrigen Gegensaße gegen die Lehre von ei ner absoluten Prädestination die Allwissenheit Gottes zu beschrän=ken (wobei nun freilich eine sehr künstliche Exegese nöthig ward, um diese Ansicht auch als biblisch darzustellen) 5). Die Swe denborgianer endlich begnügen sich, (in dem neuerlich erschie nenen Katechismus) Gott als ein Wesen von unendlicher Liebe, Weisheit und Macht" anzuerkennen ); alle übrigen Prädicate, am absichtlichsten das der Heiligkeit und Gerechtigkeit, merzen fie aus.

2. Wie in der Lehre von dem Wesen Gottes überhaupt, so stimmen die lutherische und die katholische Kirche auch völlig in der Lehre von der Dreieinigkeit seines Wesens insonderheit überein, und auch die reformirte Kirche 7) schließt sich hier gänzlich an sie an. Alle diese Kirchen theilen die Uleberzeugung o), daß Ein göttliches Wesen sei, und in diesem Einen göttlichen Wesen drei Subjecte (Personen) 9), unterschieden durch ihre persönlichen Eigenschaften, aber unzertrennlich verbunden durch die Einheit des Wesens, des Willens und der Macht und durch gleichmäßige Theilnahme an allen göttlichen Eigenschaften.

5) Vergl. Socin. Praelectt. theol. c. 9. 10.

6) Vergl. §. 34, 3. Ende.

7) Vergl. Conf. Helv. II. c. 3, Conf. Gall. art. 6, Conf. Belg. art. 8, Art. Angl. 1.

8) und ohne dieselbe würde man speculativ selbst zur Annahme einer Ewigkeit der Welt haben kommen müssen, insofern ja Gott von Ewigkeit mittheilend lieben mußte.

9),, Quod proprie subsistit" definirt die Augsb. Conf. art. 1. den Ausdruck „, Person, “

Für die lutherische Kirche bekennt — nächst dem Symbolum Nicaenum selbst und dem Athanasianum der erste Artikel der Augsb. Conf. (von Gott) diefe Lehre von dem dreieinigen Gott ganz gemäß den daselbst allegirten Nicänischen Beschlüssen 1°), zugleich mit ausdrücklicher Verwerfung aller widerstreitenden Lehren ") (vergl. aber auch Anm. 13.), und die Apologie im Anfange, im vorläufigen Gesammtgegensaße gegen die Masse durch das bewegte Zeitalter in falscher Richtung aufgeregter moderner Antitrinitarier (f. §. 11, 2, a), erklärt von derselben: „, Hunc articulum semper docuimus et defendimus, et sentimus eum habere certa et firma testimonia in scripturis sanctis, quae labefactari non queant; et constanter affirmamus, aliter sentientes extra ecclesiam Christi et idololatras esse et Deum contumelia afficere" 12). Eben diese Lehre ist nun auch eine Grundlehre der griechischen Kirche; nur findet zwischen ihr und den 3 abendländischen Kirchen denn wie diese Lehre im Abendlande fich kirchlich ausgebildet (demnächst auch bereits in dem Symbolum Quicunque Ausdruck gefunden) hatte, so wurde sie auch von der lutherischen und reformirten Kirche, gleichwie von der römisch - katholischen, in ihre eigenthümlichen Symbole aufge=

10), Erstlich wird einträchtiglich gelehret und gehalten, laut des Beschluß Concilii Niceni, daß ein einig göttlich Wesen sei, welches genannt wird u. wahrhaftiglich ist Gott, und seind doch drei Personen in demselben einigen göttlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heil. Geist, alle drei ein göttlich Wesen, ewig, ohne Stück, ohne End" 2c. (lat.:,, Ecclesiae magno consensu apud nos docent, decretum Nicenae Synodi de unitate essentiae divinae et de tribus personis verum et sine ulla dubitatione credendum esse: videlicet quod sit una essentia divina, qua et appellatur et est Deus, aeternus, incorporeus, impartibilis et tamen tres sint personae eiusdem essentiae et potentiae, et coaeternae, P., F. et Sp. S.“ cet.).

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11),,So nur Eine Person sehen, (,, Samosateniani alt und neu "), und von diesen zweien, Wort und H. Geist, Sophisterei machen, und sagen, daß es nicht müssen unterschiedene Personen seyn“ 2c. Schon zuvor waren auch unter Anderen die „Arianer, Eunomianer.. und alle dergleichen“ als verdammlich genannt.

12) In demselben Sinne sprechen die Schmalk. Artt. ganz zu Anfang thetisch den Artikel aus, und verwirft auch der s. g. 12. Art. der Form. Conc., zulegt, ausdrücklich die antitrinitarischen Lehrsäge.

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nommen 13) der Unterschied statt, daß die griechische Kirche den H. Geist nur vom Vater ausgehen läßt, die abendländische aber vom Vater und vom Sohne. S. §. 34, 1. Was die kleineren Kirchenpartheien betrifft, so kommen alle darin überein, daß sie in ihrem ausgebildeteren Spiritualismus die volle Schärfe der allgemein kirchlichen Lehre von der Dreieinigkeit verwerfen, wobei sie nun aber im Einzelnen sich auch mehr oder minder von ihrem Wesen selbst entfernen. Die Arminianer halten an einer Dreieinigkeit fest, lehren aber, namentlich Episcopius und Limborch in den dogmatischen Werken 14) (von den Neueren zu geschweigen), eine Subordination der göttlichen Personen. Die Glaubensbekenntnisse der Mennoniten lehren eine Dreieinigkeit, aber durchaus ohne den Namen Personen, wodurch dann natürlich auch die Sache gefährdet ist. Die Duäker polemifiren gegen die Lehre von der Dreieinigkeit nicht ausdrücklich, sprechen sie aber auch ebensowenig und noch viel weniger aus "), sondern bekennen in einem wichtigen Documente 1) schlechthin ihren Glau

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13) Vergl. Cat. Rom. I, 9, 6. Schmalk. Urtt. I, 2. (,, daß . der H. Geist vom Vater u. Sohn ausgehe“) und Form. Conc. Sol. decl. art. VIII. p. 781 ed. Rechenb. (,, Cum enim Christus, divinitatis ratione, secunda sit persona in sacrosancta Trinitate, et ab ipso non minus, quam a Patre, Spiritus S. procedat nam et Patris et Filii proprius Spiritus est manetque in aeternum, nec a Filio unquam separatur" cet.). Vergl. auch Luthers Glaubensbekenntniß (unten Anhang). Conf. Helv. II, 3; Conf. Gall. art. 6; Art. angl. 5.; Conf. Belg. art. 11. (Auch die Arminianer [vergl. Conf. Remonstr. 3, 2.] und Mennoniten [vergl. Ris Conf. Mennon. art. 3.] stimmen hier bei.)

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14) Episcopius Inst. theol. IV, 2, 32 P. 333: Sed addo, certum esse ex scripturis, personis his tribus divinitatem divinasque perfectiones tribui non collateraliter aut coordinate, sed subordi. nate cet. Dignius autem est, esse a nullo, quam esse ab alio" cet. (als wäre die Gottheit des Vaters nicht von Ewigkeit gleich göttlich bedingt gewesen durch die Nothwendigkeit des Sohnes, wie der Sohn durch den Vater ic.). — Ganz ähnlich Limborch Theol. christ. II, 17. §. 25. 15) Selbst eine bloße Zusammenstellung biblischer Aeußerungen über eine Trias in Gott sindet sich nirgends bei ihnen.

16) In dem von For selbst und einigen anderen Quäkern dem Statt: halter und Rath von Barbadoes übergebenen Glaubensbekenntnisse (auszüge lich in m, Kirchengesch. 2, 3, 2, §. 219, Unm, 619.),

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