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lischen Untergange aller anderen, verderbten Kirchen, die reinen Lehren des h. Wortes verbreiten, und alle, die Christum als den alleinigen Gott verehren und das Böse fliehen, in sich vereinen solle; denn sobald die lezten Worte dieses Buchs niedergeschrieben waren, fandte Jesus Christus seine zwölf Apostel durch die ganze himmlische Geisterwelt, um derselben die frohe Botschaft zu verkündigen, daß von nun an Er, dessen Reich kein Ende nehme, für und für regiere. Die Grundzüge der ganzen Swedenborgi schen Kirchenlehre in ihrer gegenwärtigen Ausbildung giebt einfach ein Katechismus der Neuen Kirche," den die Generalconferenz der N. K. in Großbritannien und Irland 1828 entwor fen hat (deutsch von Tafel. Tüb. 1830), und der in 41 Fragen und Antworten den Commentar zu einem voranstehenden kurzen Glaubensbekenntnisse der N. K. enthält TM7). Die leßte Antwort darin verweiset zu Weiterem (namentlich zum Behuf, weiteren Unterrichts in Betreff der zweiten Ankunft des Herrn J. Chr."172)) auf, die Schriften des Dieners des Herrn, Immanuel Swedenborg, welcher von Ihm dazu berufen worden, der Menschheit Belehrung über diese wichtigen Gegenstände mitzutheilen.“

Ueber die swedenborgianische Lehre vergl. besonders auch J. F. I.
Tafel Vergleich. Darstellung x. (f. oben §. 2. S. 9).

171) S. dasselbe und das Wichtigste des Commentars in m. Kirchengesch. (ed. 2. 3.) §. 220, 1. (ed. 1. §. 202, 1).

172),, Sie ist nehmlich — nach Fr. 39. des Katech. — ein Kommen, nicht in Person, sondern im Geist, mittelst Offenbarung des geistigen Sinnes seines h. Wortes."

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Dritter Theil der Symbolik.

Comparative Darstellung des symbolischen Lehrbegriffs der vornehmsten einzelnen christlichen Kirchengemeinschaften).

Erster Abschnitt. Erkenntnißquelle der göttlichen Offenbarung. §. 28.

Im Allgemeinen.

1. Die lutherische Kirche (in ihrer ebenso vollen Erkenntniß der Sünde, als Würdigung der Gnade; f. §. 38.) erkennt die unter unmittelbarem Einflusse des göttlichen Geistes geschriebenen (von Gott eingegebenen) heiligen Schriften des A. und N. Left., wahrhaft frei aus sich selbst erklärt, als die alleinige völlig reine Erkenntnißquelle der göttlichen Offenbarung an, der sowohl alle menschliche Vernunft — verständige oder gefühlige der Ge= genwart (werde sie auch Geist und heiliger Geist genannt2)), als

1) Es bedarf nicht erst noch der vorläufigen Bemerkung, daß, wenn gleich das Gesammtresultat dieser Vergleichung nur im Einklange mit der §. 8 ff. gegebenen allgemeinen Charakteristik stehen kann, doch dadurch keinesweges im Einzelnen zumal wo dies etwa eine specielle Abnormität aufweiset (indem namentlich die reform. Lehre nicht immer als Extrem, sondern mannichfach als Annex der lutherischen erscheint) — die Form der Darftellung gerade stets an denselben Einen, sonst leicht ermüdenden, mitunter auch unbequemen, Schematismus (katholisches 2c. u. reformirtes 2c. Extrem mit lutherischer reiner Mitte) gebunden seyn darf und wird.

2) Was die lutherischen Symbole von dem Geiste ohne das Wort halten, zeigen Stellen, wie Augsb. Conf. Art. 5. (,,Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingeseht, Evangelium u. Sacrament gegeben, dadurch er als durch Mittel den H. Geist giebt, welcher den Glau

alle außerbiblisch - traditionelle Ueberlieferung der christlichen Jahr: hunderte, da beide bei der tiefen menschlichen Verderbniß allen möglichen trübenden Einflüssen ausgesezt sind, unbedingt unterworfen ist. Dabei leugnet sie indeß die Nothwendigkeit des treuen formalen Gebrauchs aller Vermögen des menschlichen Geistes zur richtigen Auffassung des geschriebenen göttlichen Wortes ebenso wenig, als sie die Nothwendigkeit einer historischen Beachtung der Stimme aller christlichen Jahrhunderte zu ́demselben Zwecke nichts weniger als verwirft 3); sie erkennt es ausdrücklich an4),

ben, wo und wann er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket ›c. [im lat. Exemplar: „Ut hanc fidem consequamur, institutum est ministerium docendi evangelii et porrigendi sacramenta. Nam per verbum et sacramenta, tanquam per instrumenta, donatur Spiritus S., qui fidem efficit, ubi et quando visum est Deo, in iis, qui audiunt evangelium" cet.]. Und werden verdammt die Wiedertäufer und Andere, so lehren, daß wir ohne das leibliche Wort des Ev. den H. Geist durch eigne Bereitung, Gedanken und Werke erlangen.“), Schmalk. Urtt. Th. 3. Art. 8. (,,In diesen Stücken, so das mündliche äußerliche Wort betreffen, ist fest darauf zu bleiben, daß Gott Niemand seinen Geist oder Gnade giebt, ohne durch oder mit dem vorhergehenden äußerlichen Worte, damit wir uns bewahren vor den Enthusiasten, d. i. Geistern, so sich rühmen ohne und vor dem Wort den Geist zu haben" 2c., und gegen Ende des Art.: Summa der Enthusiasmus stecket in Adam und seinen Kindern, von Anfang bis zum Ende der Welt, von dem alten Drachen in sie gestiftet und gegiftet . . Darum sollen und müssen wir darauf beharren, daß Gott nicht will mit uns Menschen hakdeln, denn durch sein äußerlich Wort und Sacrament; Ulles aber, was ohne solch Wort und Sacrament vom Geist gerühmet wird, das ist der Teufet"), Form. Conc. art. 2. Sol. decl. p. 670 sq. (,, Praedicatio verbi Dei et eiusdem auscultatio sunt Sp. S. instrumenta, cum quibus et per quae efficaciter agere et homines ad Deum convertere atque in ipsis et velle et perficere operari vult“ cet.) u. Epit. 581 (,, Reiicimus damnamusque Enthusiastarum errorem, qui fingunt, Deum immediate, absque verbi Dei auditu et sine sacramentorum usu, homines ad se trahere, illuminare, iustificare et salvare"), u. a.

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3),, Sacrae enim literae et orthodoxi patres testantur,“ sagt selbst die Form. Conc. (vergl. unt. §. 30). Aber nicht bloß so Einzelnes kann hier in Betracht kommen. Zeigt sich doch in ihrem ganzen formalen und materialen Lehrsystem die lutherische Kirche unter allen akatholischen Kirchenpartheien allein als die nicht neben, sondern was nun auch die Augsb. Conf. factisch bekundet auf dem uralten ächt katholischen Kirchenstamme erwachsene (vergl. insbesondere auch §. 59. gegen die Mitte).

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4) Vergl. oben Ih. II. Abschn. 1.

daß in älterer und neuerer Zeit") wesentlich reine Abdrücke des bibli schen Inhaltes in menschlichen Bekenntnissen — den Abbildern des Petrinischen Urbekenntnisses (Matth. 16, 16 ff.; vergl. §. 12, 1.) — erschienen sind, und sofern überdies das göttliche Wort der Auslegung bedarf, und nur mit der rechten Auslegung, nach dem rechten Verständnisse, den zahllosen unter den Menschen aufkeimenden Mißdeutungen und Verdrehungen desselben erfolgreich entgegentreten kann, so bekennt sie sich auch („etiam;“ s. Anm. 7.) zu solchen menschlichen Auslegungen des göttlichen Wortes, die es rein wiedergeben, und es richtig allen Irrthümern entgegenstellen, als den äußerlichen Bedingungen ihres kirchlichen Bestandes (vergl. Matth. 16, 18) und ihren Symbolen, auf den Grund eben ihres unbedingten Glaubens an das göttliche Wort selbst). Sie erklärt sich hierüber ausdrücklich in der Vorrede zur Concordienformel7), -- so wie besonders genau

5) Eine nur neue Lehre betrachtet sie schlechthin als eine verwerfliche. S. §. 30. S. 164.

6) „Die (luth.) Symbole sind [also] kein Nachtrag zur heiligen Schrift, keine weder canonische, noch deuterocanonische Fortseßung des göttlichen Wortes, sondern sie sind die Antwort“ [und zwar, vgl. Matth. 16,17 u. Röm. 10, 10, die beseligende], der Gläubigen oder der Kirche auf dassselbe, und werden daher nicht nur nicht durch dasselbe überflüssig gemacht, sondern entsprechen ihm vielmehr mit Nothwendigkeit als diesseitigesCorrelat. Sie erzeugen nicht den Glauben, sondern bezeugen ihn (non imprimunt credenda, sed exprimunt credita). So wie der Schöpfer nicht ist ohne Geschöpfe, der Erlöser nicht ohne Erlösete, der Erleuchter nicht ohne Erleuchtete, so ist auch das Wort seiner Wahrheit nicht ohne das Gegenwort des erkennenden Glaubens der Menschen“ 2c. S. die mannichfach treffliche Darstellung (von E. Sartorius) „über die unverbrüchliche Geltung der kirchl. Glaubenssymbole“ in der Ev. K. Z. 1836. Nr. 58 f.

7),,Credimus, confitemur et docemus, unicam regulam et normam, secundum quam omnia dogmata omnesque doctores aestimari et iudicari oporteat, nullam omnino aliam esse, quam prophetica et apostolica scripta tum V., tum N. T., sicut scriptum est... (Ps. 119, 105; Gal. 1, 8). Reliqua vero sive patrum sive neotericorum scripta, quocunque veniant nomine, sacris literis nequaquam sunt aequiparanda, sed universa illis ita subiicienda sunt, ut alia ratione non recipiantur, nisi testium loco, qui doceant, quod etiam post apostolorum tempora, et in quibus partibus orbis, doctrina illa prophetarum et apostolorum sincerior conservata sit. Et quia statim post apostolorum tempora.. falsi doctores et haeretici exorti sunt, contra quos in primitiva ecclesia symbola sunt composita . . (ut hoc symbolum apostolicum, Nic. et Athan.), profitemur publice, nos illa amplecti.. Quod vero ad schismata in negotiis fidei attinet, quae in nostra tempora inciderunt, iudi

sodann in den Werken der ausgezeichnetsten Dogmatiker-, und thatsächlich durch alle übrigen Bekenntnißschriften®), wie durch das Factum und die Art und Weise der (lutherischen) Reformation. Vgl. unt. §.30.

2. Mit der lutherischen Kirche stimmt in den hieher gehörigen theoretischen Grundsägen im Allgemeinen die reformirte (als auss gebildete Gestaltung) überein); sie fehlt nun aber mindestens in der praktischen Anwendung, indem sie theils bei der Fassung mancher christlichen Lehren den Sinn des göttlichen Wortes von dem Begreifen oder Nichtbegreifen der menschlichen Vernunft thatsächlich abhängig und so thatsächlich die Vernunft zur Richterin über das göttliche Wort macht, (obwohl sie auch wieder auf der anderen Seite in ein Extrem fällt, indem reformirte Symbole selbst die hebräischen Vocalpunkte für inspirirt erklären), theils die Nichtanerkennung der historischen Ueberlieferung als Erkenntnißquelle praktisch (doch auch in theoretis schem Interesse eines möglichsten Abreißens alles geschichtlichen Zufammenhangs 10) und einer dadurch bedingten scheinbar noch stren

camus.....“ (Nun folgt — also durch entstandenen Streit bedingt, und zu seiner Beilegung nothwendig das Bekenntniß zu allen einzelnen eigenthümlich lutherischen Symbolen; s. oben S. 70 ff.). So die Epitome p. 570 sq. Ganz ähn= lich die Sol. decl. p. 632 (,, Primum igitur toto pectore prophetica et apostolica scripta V. et N. T., ut limpidissimos purissimosque Israelis fontes, recipimus et amplectimur: et sacras literas solas unicam et certissimam illam regulam esse credimus, ad quam omnia dogmata exigere, et secundum quam de omnibus tum doctrinis, tum doctoribus judicare oporteat. Et quia iam olim sincera Christi doctr. in genuino et sano sensu ex sacr. lit. collecta.., amplectimur etiam tria illa cath." cet.). 8) Vergl. auch Augsb. Conf. Vorr. p. 6: Hierum.. übergeben wir unserer Pfarrherren...., auch unsers Glaubens Bekenntniß, was u. welchergestalt sie aus Grunde göttlicher h. Schrift predigen, lehren 2C.

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nicht bloß aequipa

„comparatio“ mit

9) Sie spricht nur in der einen Beziehung (während sie inconsequent genug in der anderen das äußere Wort Gottes und mithin die Schrift geringschäßig behandelt — vergl. das oben Folgende. ja, im Munde ihrer Begründer wenigstens, selbst auch beurtheilt; s. S.368 ff. Unm. 2.) die Gründsäge von alleiniger Schriftgeltung noch schärfer und unbedingter aus, alle ratio (wie die Form. Conc.), sondern auch nur irgend irgend menschlichen Schriften streng verpönend. Vergl. Conf. Belg.7.; Conf. Helv. 11, 1. 2; Conf. Gall. art. 5; Art. Angl. 6; Conf. Scot. 18. 19. 10) Für mehrere einzelne (die puritanischen) Theile der reformirten Kirche (die ins apostolische Zeitalter gar unsauber hineinplumpen) ist wirklich fast die ganze Geschichte der Kirche seit der Apostelzeit mit all ihrer Ausbildung der gegebenen Schriftelemente so gut wie nicht da.

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