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A. C. beurtheilend bestreitet, nebst den Antworten der Tübinger Theologen, endlich einige Briefe des Jeremias, Alles griechisch und lateinisch 92).

c. Aus neuester Zeit das zu rein biblischer Wahrheit mehr anstrebende Glaubensbekenntniß des Moskauischen Metropoliten Philaret in Pinkerton Russia or miscellaneous observations on the past and present state of that country and its inhabitants. Lond. 1833. (Auszüge daraus s. Evang. Kirchenzeit. 1834 Nr. 77 f.).

Anmerkung. Von griechischen Dogmatikern ist und bleibt für die ältere Zeit Johannes Damascenus im 8. Jahrh. (geft. um 760 ) in feiner ἔκδοσις ἀκριβὴς τῆς ὀρθοδόξου πίστεως, worin er die anerkannten Resultate der bis dahin geschehenen Forschungen über den Inhalt des christlichen Glaubens gesammelt und systematisch ausgesprochen hat, o návv. Unter den neueren ist der ausgezeichnetste Theophanes Prokopowicz in feiner Christiana orthodoxa theologia. Regiom. 1773-75. 5 voll. 8. (Vergl. auch Hyac. Kirpinski Compend. orthod. theol. 1786. 8.). Von geringerem Gewicht sind die populären Werke, des Theophylactus Dogmata christ. theol. orthodoxae. Mosc. 1773, und des Metropoliten Platon von Moskau (gest. 1812) Rechtgläubige Lehre oder kurzer Auszug der christl. Theologie, zunächst für den Großfürsten Paul Petrowitsch ausgearbeitet, und ins Deutsche (Riga. 1770. 8.) und Latein. (Moskau. 1774) überfest (Platons Werk der bekannteste Katechismus, der aber, nicht völlig treu griechisch, auch schon hie und da zum mehr biblischen Lehrbegriff einlenkt).

Sonst dienen auch noch zur Kenntniß der griechischen Lehren: Leo Allatius de ecclesiae occid. et orient. perpetua consensione [die freilich hier zu hoch angeschlagen wird] libb. 3. Col. (Amst.) 1648. 4. u. 8.; J. M. Heineccius Abbildung der alten und neueren griech. Kirche. 2 Thle. Lpz. 1711. 4.; I. P. Kohl Ecclesia graeca lutheranizans (eine Verzeichnung der harmonirenden griech. und luth, einzelnen Dogmen). Lubec. 1723. 8.; Alex, de Stourdza

92) Vergl. auch I. M. Geisse de destinata inter Patriarch. Ierem. et theol. Wirtemb. coniunctione. Viteb. 1705. 4., und F. C. Harboe de Aug. Conf. ad Graecos delata. Lips. 1739. 4.

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Considérations sur la doctrine et l'esprit de l'église orthodoxe. Stuttg. 1816. 8.; - Augusti 2 Progrr. de nonnullis ecclesiae graecae, quae nuper iactatae sunt, virtutibus. Bonn. 1821. 4.; H. J. Schmitt Die morgenlånd. griech - ruff. Kirche, oder Darstell. ihres Ursprungs, ihrer Lehre, Gebräuche zc. Mainz 1826. 8. [im Urtheilüber die griech. u. rôm. Harmonie ähnlich wie Leo Allatius ]; - G. P. C. Kaiser Progr. de ethice eccl. gr. symbolica ad symbolicam rom. eccl. ethicen comparata. Erl. 1833. 4.

Dritter

Abschnitt.

Reformirte Kirche und kleinere Kirchenpartheien und Secten.

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I. Reformirte Kirche.

Sammlungen reformirter Symbole: Corpus et syntagma confessionum fidei, quae in diversis regnis et nationibus ecclesiar. nomine fuerunt authentice editae cet. Aurel. Allobrog. (Genev.) 1612. 2 Voll. 4., ed. nov. auct. 1654. 4.93) I. C. A. Augusti Corpus libror. symbolicor., qui in ecclesia reformatorum auctoritatem publicam obtinuerunt. Elberf. 1828. 8. (31⁄2 *l). Confessions de foi des églises réformées de France et de Suisse. Montpel. 1826. 8.94) — I. I. Meß Sammlung [einiger] symbol. BB. der ref. Kirche. Neuwied. 1828. 30. 2 Thle. 8. Die symbol. BB. der ev. ref. K., a. d. Lat. vollst. überseht 2c. Neus stadt a. d. . 1830. 2 Thle. 8.

§. 19.

Die reformirte Kirche, abgesehen vom Glauben und materiellen Lehrinhalte, unterscheidet sich schon dadurch wesentlich von der lutherischen, daß die der letteren eigenthümliche con

93) Das Werk (es soll von Casp. Laurentius veranstaltet worden seyn) enthält auch einige lutherische Confessionen, und in der 2. Ausg. auch des Cyrillus Lucaris Confessio lateinisch.

94) Enthält die Couf. Gall., Helv. II. und die 39 Artikel.

fessionelle. Einheit ihr fehlt, indem jede einzelne reformirte Landeskirche nicht nur durch vielfache Verschiedenheit: innerer und äußerer Eigenthümlichkeit, (eine ungleich größere, als innerhalb der lutherischen Kirche), sondern auch je durch ein eigenthümliches Be= kenntniß von der anderen gesondert, und alle nur durch den gemeinsamen, gröberen oder feineren, negativen Gegensah gegen die volle lutherische Wahrheit verbunden erscheinen. Nicht eine einzige symbolische Schrift (wie die drei ökumenischen Symbole. und die unveränderte Augsb. Confession doch zum wenigsten alle Lutheraner) erkennen alle reformirte Kirchen gemeinsam an95). Weil sie nur im Geiste Christi was sie so nennen nicht zugleich wahrhaft im Leibe Christi, ihre Einheit haben wollen, so giebt es ungefähr so viele besondere reformirte Confessio= nen, als es Staaten giebt, in denen die reformirte Kirche sich festgesezt hat, (vergl. §. 11, 1. Anm. 30), und nur wenige von diesen haben auch außerhalb ihrer ursprünglichen Landesgrenzen, keine aber eben allenthalben unter den Reformirten, symbolisches Ansehen erlangt. Die Menge der reformirten Bekenntnißschriften ist daher fast unzählig 96), um so mehr, da den einzelnen zusammen gefaßt die bei den luth. Symbolen wahrgenommene Zusammenschließung Aller zu einem vollendeten Ganzen so gänz

95) Auch in die ziemlich einmüthige, wenn gleich zum Theil nur mehr stillschweigende (in den engl. 39 Artt. Art. 8. aber und auch noch anderwärts [u. A. in der neuen Preuß.,,ev. Kirchenagende"] allerdings ausdrückliche) Anerkennung der 3 ökumen. Symbole von Seiten des überwiegenden Haupttheils der reformirten Kirche willigen einzelne reformirte Kirchenpartheien nicht. Hat doch aber auch selbst ein Calvin sammt der Genfer Kirche, im Anfange seines Wirkens zu Genf, (im Gegensaß gegen Caroli, der die Genfer des Arianismus beschuldigte und Unterzeichnung des Athanasianischen Symboli forderte, aber seines Amtes entseßt und verbannt wurde), die bindende Auctorität der ökumenischen Symbole verworfen, ja vergl. de vera ecclesiae reformatione p. 480 - über das Symb. Nicaenum (,, patres Nicaeni fanatici symb. Nicaenum battologias arguit carmen cantillando magis aptum, quam confessionis formula“) sogar schmähend geurtheilt!

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96) Der Ausdruck enthält eine buchstäbliche Wahrheit. Dem Verfasser ist nicht Eine Sammlung oder Ein Verzeichniß von reformirten Symbolen bekannt, worin nicht manche fehlten, und er selbst macht auch nicht Anspruch cuf den Ruhm der Vollständigkeit.

lich abgeht, und wie bei dieser Sachlage äußerlich der Charakter der meisten aus diefer Unzahl als eben bloß provinziell geltender Symbole der symbolischen Lehrentwickelung ein Hinderniß, entgegenstellt, so hindert nicht minder innerlich der bei den meis sten der reformirten Symbole auffallende Mangel an Präcision, wie er vor allem bei dem größten Theile der reformirten und lutherischen Unterscheidungslehren in ihnen störend hervortritt. Dazu kommt nun auch noch dies, daß selbst in Beziehung auf den darin herrschenden Geist alle reformirten Bekenntnisse in zwei Classen, zerfallen. Einestheils sind es nehmlich solche, welche vor Calvins Auftreten oder doch Einflusse überwiegend in der Denkweise Zwingli's abgefaßt sind, — dies fast nur schweizerische —; anderentheils solche dies theils schweizerische, theils, und noch mehr, außerschweizerische, auf welche der Geist Calvins einen größeren oder geringeren Einfluß gehabt hat.

§. 20.

Borcalvinianische Bekenntnißschriften der reformirten Kirche, meist schweizerische.

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Zu den Bekenntnißschriften der reformirten Kirche vor dem: Auftreten und ohne den Einfluß Calvins gehört:

1. Das älteste Bekenntniß der reformirten Kirche, die s. g. Confessio Tetrapolitana (auch Argentinensis oder Suevica), d. i. das Bekenntniß der vier oberdeutschen Reichsstädte Straßburg, Costnis, Memmingen und Lindau, welche zur Zeit sich in der Lehre vom Abendmahle und manchem Anderen auf Zwingli's Seite neigten, und darum im Laufe des Augsburgischen Reichstages 1530 ein besonderes Bekenntniß dem Kaiser Carl V. überreichten, weil die evangelischen Stände sie bei ihrem abweichenden Glauben zu ihrer Augsb. Conf. nicht zulassen konnten. Diese Confession, die der Kaiser nicht vorlesen, einige Zeit nachher jedoch widerlegen ließ 97), war von Mart. Bucer zu Straßburg deutsch und lateinisch abgefaßt worden, und erschien

97) Diese Confutatio ist zuerst gedruckt in Müllers Ausgabe der Confutatio Aug. Conf. Lips. 1808. 8.

so 1531 in Straßburg in 4. gedruckt 98). Sie besteht in 2299) Artikeln, die in den meisten Säßen mit der Augsb. Conf. übereinstimmen. Doch war darin über die Erbsünde und manches Andere Zwinglisch gelehrt; über das Abendmahl aber hatte man sich, wesentlich allerdings ebenfalls Zwinglisch, im 17. Artikel mit gro ßer Vorsicht so ausgedrückt, daß darin sei wahrer Leib und Blut Christi als Seelenessen." Aus politischen Gründen unterzeichneten übrigens jene vier Städte (deren Sinnesänderung nach mancherlei Schwankungen jedoch später auch aufrichtiger ward) schon 1532 die Augsb. Conf., und so bekannte sich denn zur Conf. Tetrapol. Niemand förmlich mehr, wiewohl die schweizerischen Reformirten sie immer hochgehalten haben.

Ueber diese Confeffion f. G. Wernsdorf Historia Conf. Te

trap. Viteb. 1721. 4., u. I. H. Fels de varia Conf. Tetr. fortuna. Gott. 1755. 4.

2. Dem Alter, nicht aber dem Ansehen nach, schließt sich eng an die Conf. Tetrap. an Ulrici Zwinglii ad Carolum Imperatorem fidei ratio. Auch Zwingli nehmlich hatte sich gedrungen gefühlt, 1530 (unter dem 30. Juli) ein besonderes Glaubensbekenntniß in 12 Artikeln, ganz seinen Ansichten gemäß 100), an Carl V. nach Augsburg zu übersenden, welches noch 1530 zu Zűrich in 4. im Druck erschienen ist (lateinisch auch in Zwinglii Opp., ältere Ausg. Vol. II. p. 538 sqq., deutsch Zürich 1536. 8.), ohne daß es eigentliche symbolische Kraft bei den Schweizern erlangt hätte 1). (Etwas mehr Ansehen erlangte Zwingli's dem Inhalte nach sehr analoge Christianae fidei brevis et clara expositio vom J. 1531 in 11 Abschnitten 1°2). )

98) Später wieder (deutsch) zu Neustadt a. d. Hardt 1580 und Zweiz brücken 1604. 4.; lateinisch befindet sie sich auch im Corp. et Syntagma I. p. 173 sqq.

99) Nach anderer Zählung 23.

100) Im Politischen bekennt er hier ganz modern - liberale Grundfäße. 101) Die Gleichstellung mit der Augsb. Conf. in D. a Cölln Confessionum Melanth. et Zwinglii Augustanar. capita graviora inter se conferuntur. Vratisl. 1830. 4. ist in jeder Beziehung sehr unhistorisch.

102) Im Druck erschienen lat., mit einer deutschen 'Uebersegung von Leo Judä, 1535, auch in Zwingl. Opp. II, 550 sqq.

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