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ten beaydigten personen eine summa gelts beraith liegend haben solte, darvon in den vier ohrten: als der Jordan 1) in, Klain Polen, der Stadnitzki) in Grospolen, der Schnatinski *) in Reussen und der Prunski') in Littawen jeglich zwe oder drey tausendt mann in der still und bestallung und wartgeltt hielte, die alsdan in der eil, wan sich etwas zutruege, auf wehren und dem feind so lang wiederstandt theten, bis ihre Khün. W. selbst, wie starck Sie vormainten, ihnen zuspringen kündten. Es würden auch die, so ihre voluntaria auxilia anerbothen, hierdurch desto mehr angeraitzt werden, wan sie solchen anfang und gewisse rücklehnung an I. Khün. Mt. sehen, welche sonst, so lang sie dergleichen ernst nit vermercken. sich und das irige auch nit gern in die wage und schantz setzen werden.

Zum fünften ist des Ertzbischofs) mainung und gutbedüncken gewesen, alspald es sich zur gewissen verendrung anliesse, das er pro munere et more Regni eine convocationem senatorum ad deliberandum de comitiis novae electionis publiciren wolte, alda die Kays. Mt. und die Khün. W. fleissige aufmerckung haben solten, das Sie bey zeit Ihre gesandten auf den conventiculis sowol senatorum als nobilium hetten, die da causam Maximiliani proponirten und die obiecta adversariorum ablehneten, als dergestalt, als tribuirtte man mehr benevolentiae nobilitatis, als iuri adepto electionis, damit es nur den schein habe bey der gemain, das ihnen von ihrer freyen wahl nichts benohmen noch derogirt sey: jedoch solten I. Khün. W. mit aller notturft also gefast und bey der handt sein, damit Sie den ihrigen bald die handt langen könne.

Zum sechsten, zu mehrer erleuterung der sachen und ersparung vieler unkosten, war des Erzbischofs vleissiger rath, das die Kays. Mt. durch den Brutum 6), des Woywoden aus der Walachey diener, der umb gar viel des Kanzlers gehaime practicken wais und etzliche seiner aignen handt original documenta bey händen hat, in erfahrung brengen solle, was des Kanzlers antreiben bey der Türckischen Pforten ist, und solches ihme, dem Erzbischof, gegen obangedeute zeit vertreulich autentice comuniciren: dasselbe, weil es nit weniger die Kays. Mt. selbst, als die Cron Polen angienge, würde trefflich dienen, den Kanzler mit geringer mühe und menniglichs consens zu stürzen und aller leut hertzen daher zu gewinnen.

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3) Mikołaj Jazłowiecki, Starosta Śniatyński. 4) Aleksander Proński.

5) Stanisław Karnkowski, wówczas wybitny stronnik Maksymiliana.

6) Jerzy Brutti; przyczynił się w r. 1590 do zażegnania wojny z Turcyą.

2.

(Przemowa posłów z zjazdu Chmielnickiego wysłanych do Króla) 1).

Die Ritterschaft und getreue underthanen E. K. Mt. welche nechst den 25 julii in Chmelnick zusammenkommen, besorgende, das solche ihre zusammenkhunft bei E. K. Mt. nicht übel angegeben und ausgelegt würde, haben uns als ire gebrüder mit diesem zu E. K. Mt. unseren gnedigen Herrn aus irem mittel geschickt, mit anzaigung und gewisser vorsicherung, das daselbsten allain solche consilia gewesen, dardurch anfenglichen die ehr und warhafte erkhändtnuss Gottes in E. Khön. Mt. landen, herrschaften und unserem aigenem vatterlandt gentzlich und friedlich, volgends E. Khün. Mt. dignitas et securitas, auch die Rpca in allem intacta et inviolata erhalten werden möchte. Und hat die Polnische Nation vor allen andern völkern allzeit sich dessen zu berühmen, das sie ihren Herrn fidem et integritatem, wie sichs den dem aufrichtigen ehrlichen Polnischen geschlecht und getreuen underthanen neben erhaltung irer väterlichen recht und freiheit gebührt, von iren voreldtern hero und von anbegin dieses Polnischen Königreichs erhalten.

Darauf dan, so sollen E. Khön. Mt. dessen bei uns allen gewis sein, das wir von unserm ainesmals gelaisten trawen und glauben, derer auch unterthänigkeit, damit wir E. Khün. Mt. aydlich vorpflichtet sein, nicht abstehen, und endlichen daran, als getrewen underthanen gebührt, genzlichen und unvorbrüchlich halten wollen, solange E. K. Mt. vormittelst Göttlichen willens auf diesem Königlichen stuel sitzend, nach unsern rechten und freiheiten, welche dan E. K. Mt. beeydet, uns schaffen und gebieten werden.

Und sein allein diese ursachen, derentwillen wir die zusammenkunft zu Chmelnick und hernach andere zu halten genötigt, welche den auch E. K. Mt. unverborgen sein, weil es Derselben ohren gehöret, Ihre augen gesehen, wasgestalt unser recht und freiheiten, daneben der algemeine friedt aufs höchst, ungeacht E. K. Mt. uns bei diesem allem zu erhalten, schützen und handtzuhaben bei Ihrem gethanen aydt zugesagt, nicht allain dahie zu Krackaw bei dem Königlichen Stuel an E. K. Mt. seiten vorgewaltigt, sondern auch zur Wildau) und andern vielen örtern dergleichen unrhat und gewalt angestelt, wie den wir daneben dessen berichtet sein, das noch grössere und schädlichere

1) Archiwum Namiestnictwa w Insbrucku. Ferdinandea, Rep. fol. 141. Nr 340 z napisem z tyłu: Oratio nuntiorum ex Conventu Chelmensi (!) et responsio Regis desuper. Byl to oczywiście alegat do poprzedniej relacyi.

*) Spalenie zboru w Wilnie 10 czerwca, rzekomo z winy katolików.

practicken, so nur zu aller aufruhr geraichen, angesponnen und nechstkünftig ins werck gerichtet werden sollen.

Solchem nach haben wir dieses in guete acht genohmen und sein allain dahin bedacht, dergleichen ursachen und occasiones alle zu vorhüeten und einzustellen, dardurch unser vaterlandt nur zu unglück und unfahl, letzlichen auch in die gröste gefahr, euseristes vorderben und jamerlichen undergang gebracht werden möchte, wie dan dis alberait am tag, das auch andere lender und königreich von denen ohrten ruinirt und vast gestützt.

Wollen derowegen dieses laidigen fahls halber vormittelst Göttlicher gnad solche mitt und remedia gebrauchen, dardurch diese nun aufgeblasene, erwachsene und erbreitete feuerflammen mit rhat und hülff der H. Senatoren vornemlich und aller andern, wiewol nicht in der religion. und allain in denen freiheiten uns dahie im Königreich Polen und im Grosfürstenthum Littaw vorwandter Stende in gemain, zeitlich gedempft und erleschet werden möchte. Wir haben es täglich im gesicht, wie das Französisch nun oft bewaintes und elendes Königreich jamerlich vorderbet und underdrückt, und wie die inwohner daselbsten, sowol der Römischen als Evangelischen religion zugethan, nunmehr zusammen stehen und aus aller derer noth und gefahr, darein sie durch dergleichen anfangs zugelassenen frevel gedigen, sich gern wircken wollen: aber weil sie in diesem unglück und übel so hoch vorteuft, wil inen solche ire albereit unzeitige und langsame vorainigung zu kainem stadtlichen behelf geraichen. Darauf dan, ne hoc malum in patria nostra maiores vires assumat, wollen solchen freuel und mutwill nicht für sich gehen und einwurtzeln lassen, darinnen dan, das alle in genere cives pacifice uns rhattlich und behülflich sein werden, wir gute hoffnung haben.

Und hat ein jeder leicht zu ermessen, wie das civile et domesticum bellum schedlich und gefärlich sei; deme dan, dieweil wir in der zeit fürgehen, so sein wir der aigentlichen zuvorsicht, es werden E. K. Mt. solch unseres rhatsames wolmainen in allen gnaden aufnehmen und uns zu kainem argen fürsatz ziehen und deuten, wie dan, da solches nicht geschehe, dieses übel E. K. Mt. selbst vorfenglich und zu allen ungedey gerathen möchte.

Bietten derenthalben in unserm und aller anderer unserer Herrn brueder I. G. nahmen, E. K. Mt. wolten diesem nicht entgegen sein, das wir uns auf derer abwesenden HHRhäte und Stände ersuchen, welche propter remotiorem distantiam loci und das sie zu langsam von dieser unserer zusammenkhunft erfahren, uns anjetzo zu Chmelnick nicht beiwohnen können, vorainiget, und eine andere tagzeit allen in gemein auf

den 23 September angesetzt. Es sollen aber E. K. Mt. dessen gewis sein, das auch, wie zu Chmelnick, wir daselbsten E. K. Mt. Hohait und dignitet nechst warhaftiger Göttlicher bekhantnus sambt unsern rechten und freiheiten gantz unvorsehret und ohn ainicher diminution erhalten, daneben all sicherheit der Cron und E. K. Mt. gesunden standt, ehren und obrigkait nach unsern pflichten treulich betrachten wollen.

Und weil es auch unsere H. brüder I. G. für nothwendig ansehen, so bietten sie gehorsamlich E. K. Mt., baldt nach dieser Radumischer Convention ainen algemainen landtag anzetzen wollen, alda dan dieser vorstehender gefahr wegen ein statliche vorsehung geschehen, das dieselbige gantz und gar gestilt und hingelegt werden möchte.

Ferner so thuen sie auch E. K. Mt. bitten, die gnedige vorsehung und anordnung thuen wolten, damit vermüge der Confoederation alle die, so underschiedlicher religion sein, von denen Herrn I. G. so Römischen glauben halten, unvorhindert zu Krackaw wohnen und under E. K. Mt. defension ir andacht und übung irer religion friedlich halten und vorrichten. Nach bietten sie, E. K. Mt. wolten anstadt derer zerstörter und nidergerissener heuser andere stellen inen ad exercitium eorum religionis verordnen und dieselben so lang zulassen, bis endlichen die gewalttheter der gebühr nach gerechtfertigt würden. Iterum atque iterum bietten wir gehorsamist, E. K. Mt. geruhen und wolten diesem unserm und unserer H. mitbruder ersuchen in allem und jedem genediglich stadt thuen.

3.

(Odpowiedź królewska, dana posłom z Chmielnika) ').

Die Kön. Mt. haben in gnaden vernohmen alles dis, so E. G. der Kön. Mt. gestrigs tages fürgetragen, und förderlichen nehmen die Kön. Mt. die von E. G. angebothene und bezaigte underthänige trew in allen gnaden an, obwol die K. Mt. daran nie gezweifelt und sich darauf endlichen erbietten, wie andern getrewen underthanen, also auch E. G. Ire Künigliche pflicht gnediglich zu halten.

Viel angenehmer aber würde I. Kön. Mt. solchs E. G. anerbietten sein, da es nicht von den ohrten, ex hac privata conventione Chmelni censi 2) raichete, in ansehung, das dergleiche zusamenkunft neu und nie gewönlich, auch algemeinen rechten und I. Kün. Mt. Hoheit wiederwärtig, und allain dahero gestiftet, das etliche aus der Ritterschaft der Kön. Mt. underthane per literas incerti authoris zusammengeruefft und gebracht worden.

1) Por. uwagę Nr 2. 2) W RP. błędnie: Chelmensi

Darzu dan, haben E. G. kain billich ursach, noch gleichmessig beispiel oder exempel, in gegenwarth Irer Kön. Mt. solche zusammenkunft aufzubringen oder zu erzwingen: den ob es den tumult zu Krackaw betroffen, wie die K. Mt. sich darüber endsetzt und ernstlich daran gewesen, alsbald die thäter umb solchen mutwillen und gewalt zu strafen, haben es nicht allain die Krakischen, sondern auch die Sandomirischen Gesandten nach genuegen von Irer Kön. Mt. vorhin vernohmen. Nicht haben die Kün. Mt. underlassen derentwegen durch alle die obrigkeiten und iurisdictiones vleissige inquisitiones zu halten, haben auch daneben S. G. den Krackawischen Herrn Castelan vormant, etliche personen euerer religion darzu zu vorordnen, damit die schuldigen theter und authores erfunden und zur gebürlichen straf vormüge der recht gebracht würden.

Dessen wird ein jeder gestendig sein, das die Kön. Mt. disuahls an Irem zuthuen nichts haben erwinden lassen; diss aber unangesehen, eruolgt es, das die von recht fürgesetzte privilegirte zeit und stell, nemlichen den allgemeinen landtag, alda dergleichen anliegen und sachen ein jeder fürzutragen und zu handlen schuldig, E. G. hindangesetzt und fürüber gelassen, darunder sie privata authoritate, ungewöhnlicher weis, auch an ainer ungebreuchiger stell, nicht allain zusamenkommen, sondern darüber auch ein anderen conventum zu Radom aufgesetzt.

Es bietten E. G. inen dieses zuzulassen, was sie selbst ohne Ir K. Mt. wissenschaft statuirt: solchs dan die Kön. Mt. erwecken thuett, weil es an dem, das der Kön. Mt. Hoheit und Obrigkeit, Derer dan diese Regalia allain gehörig, die landtag und ander zusammenkunften anzusetzen, bei E. H. sehr gering. Und wird nur durch dergleichen ungebürlichs fürnehmen ein weg zu aller unrhue und gefährlicher zerrüttung des Königreichs vorbereitet: den durch dis exempel und solchs E. G. fürhaben wird hernacher ein jeder ex levissima sane causa, entweders seines aignen nutzes oder anderer spaltung und meiterei willen, ime dieses zuziehen, das er dergleichen schädliche zusammenkünfte aufzutreiben wol befugt, hieraus dan der Cron et Rpcae anderst nichts, den lauter jammer und noth letzlichen endtstehen müste.

Es möchten gleichmässig a contraria parte die Catholischen solche conventus begehren, ja ihnen selbst nach E. G. exempel bestimmen; und würden nun die reder so lauffend, könde nachmaln der innerliche frieden in der Cron schwerlich erhalten werden, den doch die Kön. Mt. durch Dero sorgfeltigs nachtrachten in guten richtigen standt allzeit zu haben sich bemuehen, davon aber E. G. mehrere ausführung nicht thuen wollen: und hat ein jeder liebhaber des friedens und der Cron leicht zu sehen, was für schedliche vorwirrung hievon enststehen möchte.

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