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H. Sudendorf, Dr. ph.,

Registrator am königlichen Archive zu Hannover.

Hamburg und Gotha,

Friedrich und Andreas Perthes.

1 8 5 0.

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Vorrede.

Unter den Manuscripten der königlichen Bibliothek zu Hannover befindet sich ein Folio - Band, auf dessen Rücken der Titel steht: Codex epistolaris Imperatorum, Regum, Pontificum, Episcoporum. Schon J. G. Eccard kannte ihn, nannte ihn aber 1): Vetus epistolarum ecclesiasticarum collectio manuscripta, quae in regia bibliotheca Hannoverana reperitur. Auch G. H. Pertz machte schon vor etwa 30 Jahren auf diesen Codex aufmerksam, indem er ihn in dem Verzeichnisse einiger Handschriften der königlichen Bibliothek zu Hannover 2) unter dem oben erwähnten, auf dem Rücken desselben befindlichen Titel verzeichnete. In seinen Monumenta Germaniae historica3) nennt er ihn: Codex regius Hannoveranus chart. sec. XVI. quem olim Matthiae Flacii fuisse constat und Codex regius Hannoveranus olim Flacianus. Die Worte:,,Illyricj est," welche am unteren Rande der ersten Seite im Codex von einer sonst micht weiter in demselben vorkommenden Hand geschrieben stehen, haben, wie es scheint, zu der Annahme geführt, dafs derselbe dem Matthias Flacius Illyricus eigenthümlich gehört habe. Weil auf derselben Seite des Codex der Brief beginnt, welchen Flacius in sei

1) in seinem Corpus historicum medii aevi Tomus II. Lipsiae 1723 fol. Vorrede p. 3.

2) Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, herausgegeben von J. L. Büchler und C. G. Dümge. Erster Band. Frankfurt a. M. 1820. 8. p. 466.

3) Legum Tomus II. p. 44 u. 47.

nem Catalogus testium veritatis 1) unter der Überschrift: Rescriptio sancti Hulderici episcopi Augustensis u. s. w. veröffentlicht hat, so möchten die Worte:,,Illyricj est" vielleicht auf den Umstand sich beziehen, dafs dieser Brief in Flacii catalogus zu finden ist.

Der Codex ist auf Papier im 16ten Jahrhunderte von Abschreibern, die des Lateins nicht kundig waren, geschrieben. Er besteht aus fünf von einander ganz verschiedenen, jedoch zu einem Bande zusammengebundenen Sammlungen, von denen jede eine andere Handschrift zeigt und mit Ausnahme der zweiten Sammlung durch eine fortlaufende Numer der darin enthaltenen Urkunden in sich abgeschlossen ist. Später sind auch die Folien des ganzen Bandes numerirt worden. Fast jede der fünf Sammlungen hat einen Anhang einiger Urkunden, welche zu derselben weder dem Inhalte noch der Handschrift nach gehören, auch bei der Numerirung der Urkunden nicht gezählt sind.

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Ein Facsimile der Handschrift des Flacius ist mir aus der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel von dem Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann gütigst mitgetheilt worden. Die Vergleichung dieses Facsimile mit den verschiedenen Handschriften des Codex-Correcturen, Randglossen und selbst jene Worte:,,Illyricj est" nicht ausgenommen führt zu der Gewissheit, dafs Flacius mit eigener Hand nichts in diesem Codex geschrieben hat. Auch dafs er ihn oder eine der drei ersten Sammlungen desselben gekannt habe, ist höchst unwahrscheinlich. Hätte er die erste Sammlung gekannt, so würde er den Brief, welchen er 2):,,Rescriptio sancti Hulderici episcopi Augustensis, in qua Nicolao papae de continentia clericorum etc. respondit" überschreibt, nicht dem Bischofe Hulderich zugeschrieben haben 3). Er kannte diesen Brief nur aus den Paraleipo

1) Flacii catalogus testium veritatis erste Ausgabe p. 101-109, zweite Ausgabe p. 59-62.

2) Catalogus testium veritatis, erste Ausgabe p. 101-109, zweite Ausgabe p. 59-62.

3) Eccard Corpus historicum 1. c. Tom. II. Vorrede p. 3.

mena rerum memorabilium der im Jahre 1537 zu Strasburg erschienenen Ausgabe des von Flacius auch sonst benutzten 1) Chronicon abbatis Urspergensis, woselbst p. 436-439 der Brief gedruckt ist. Auch in den späteren Drucken des letzteren 2) erscheint Hulderich oder Udalricus als Verfasser. Schon sehr früh ist ihm der Brief zugeschrieben 3) und dadurch die Ächtheit desselben verdächtigt worden 4). Hätte Flacius die zweite Sammlung gekannt, so würde er von dem letzten der beiden Briefe, welche er 5) unter der Überschrift:,,Vita et gesta Hildebrandi, qui Romanus pontifex factus, Gregorius septimus dictus est, descripta per Bennonem Cardinalem" etc. mittheilt, den mehrere Zeilen füllenden Schlufs seinen Lesern nicht vorenthalten haben. Er kannte aber von diesem Briefe nur soviel, als Gratius in dem Fasciculus rerum expetendarum ac fugiendarum fol. XL-XLIII. davon veröffentlicht hat. Alle späteren Drucke des Briefes sind nach dem von Gratius und Flacius gegebenen Texte besorgt. Hätte Flacius die dritte Sammlung gekannt, so würde er die Urkunde, welche er 6): ,,Sententia episcoporum Germanicorum, damnans Hildebrandum" überschreibt, nicht verstümmelt, nicht ohne die Namen der Bischöfe, sondern vollständig veröffentlicht haben, wie dieselbe von Melchior

1) Catalogus testium veritatis, erste Ausgabe p. 292 u. 293, zweite Ausgabe

p. 211.

2) Udalrici Babenbergensis codex epistolaris No. X. in Jo. G. Eccards corpus historicum medii aevi Tom. II. p. 23 — 27, und Veterum scriptorum et monumentorum amplissima collectio studio et opere E. Martene et U. Durand. Parisiis Tom. I. 1724, p. 449–455.

3) Bernoldi Constantiensis chronicon unter dem Jahre 1079 bei Pęrtz 1. c. Scriptorum Tom. V. p. 436 und bei Ussermann 1. c. Tom. II. p. 109.

4) Ussermann 1. c. Tom. II. Observationes praeviae p. XXXVIII u. XXXIX und Eccard Corpus historicum 1. c. Tom. II. Vorrede p. 3.

5) Catalogus testium veritatis, erste Ausgabe p. 315-340, zweite Ausgabe p. 220-229.

6) Catalogus testium veritatis, erste Ausgabe p. 355-358, zweite Ausgabe p. 235 u. 236.

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