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erstere Frolland den Brief verfafst hat. Letzterer mufs später geschrieben sein, als die Briefe Berengars an Richard und an den Schatzmeister W., denn was Berengar durch sie zu erreichen suchte, hatte ihm Frolland, als er den Brief schrieb, erworben, nämlich die Gunst des Königs.

Durch das Glaubensbekenntnifs, welches Berengar im April des Jahres 1054 auf dem Concile zu Tours ablegte, genügte er den Anforderungen seiner Gegner und mufste einstweilen wieder in den Ruf der Rechtgläubigkeit kommen. Erst nach den Vorgängen des Concils zu Tours konnte auch der König sich für befriedigt erklären, von den Beschlüssen des Concils zu Paris gegen Berengar ablassen und ihm seine Gunst zuwenden. Wahrscheinlich ist also der Brief Frollands einige Zeit nach dem April 1054 geschrieben. Mit dieser Annahme lässt sich ein im Briefe erwähnter Umstand vereinigen. Frolland war nämlich, als er den Brief schrieb, in eine so gefährliche Krankheit verfallen, dafs er an seiner Genesung verzweifelte. Nimmt man an, dafs er dieser Krankheit erlegen, jedoch nicht grade zur Zeit, als er das letzte Mal in Urkunden erwähnt wird, sondern etwa ein Jahr später, gestorben sei, so kann der Brief allerdings 1054 geschrieben sein.

Domni Durandi abbatis Troarnensis liber de corpore et sanguine Christi contra Berengarium et ejus sectatores, geschrieben ums Jahr 1058, gedruckt:

bei Dacherius im Appendix zu Lanfranci opera p. 72-107, mitgetheilt ex codice manuscripto Bibliothecae D. Bigot Rothomagensis curiae Monetarum Senatoris,

in der Bibliotheca patrum vom Jahre 1677 Tom. XVIII. p. 419– 437, entnommen aus Dacherius 1),

in der Bibliotheca patrum von Gallandius Tom. XIV. p. 2452).

Über Durands Leben und Schriften ertheilt die Histoire literaire3) Auskunft und berichtet 4), dafs er 1059 Abt zu Troarn (in der Diöcese Bayeux in der Normandie) geworden und 1088 oder 1089 gestorben sei. Mabillon 5) und Bouquet 6) setzen seinen Tod ins Jahr 1087. Mabillon 7) entschied sich später für das Jahr 1088.

1) Nach Angabe der Histoire literaire Tom. VIII. P. 245.

2) wie Gieseler 1. c. p. 228 bemerkt.

3) Histoire literaire Tom. VIII. p. 239 — 246.

4) Histoire literaire Tom. VIII. p. 240.

5) Mabillon Analecta Tom. II. p. 479, nova editio pag. 513.

6) Bouquet 1. c. Tom. XI. p. 528.

7) in d'Achery Acta Sanctorum 1. c. praefatio p. 35.

Die späteste Begebenheit, welche Durand im vorliegenden Werke erwähnt, ist das Concil zu Tours 1054. Ein Paar Irrthümer in der Zeitrechnung, welche er in parte nona seines Werkes begeht, werden erklärlicher, je gröfserer Zeitraum zwischen den erzählten Begebenheiten und der Abfassung des Werkes angenommen wird. Diese Betrachtung hat, wie es scheint, Mabillon 1) veranlasst, das Werk etwa ins Jahr 1080 zu setzen. Später hat er selbst 2) Auszüge aus einem Gedichte mitgetheilt, welches Durand seinem Werke voranschickte. In diesen Auszügen liegt der Beweis, dafs Durand sein Werk dem Abte Ansfried zu Preaux gewidmet hat. Letzterer aber starb im März 1078 ), woraus Mabillon den Schlufs zieht, dafs das Werk vor dem Jahre 1078 geschrieben sei. Die Verfasser der Histoire literaire 4) stimmen damit überein. Mabillon 5) wundert sich, dafs Durand in seinem Werke der Schriften des Lanfrancs und Guitmunds gegen Berengar, welche, wie er annimmt 6), früher als Durand schrieben, gar nicht erwähnt, und spricht später ) wenigstens darüber seine Verwunderung aus, dass Durand des Lanfrancs nicht gedenkt. Das Schweigen Durands über jene beiden Schriftstelier begründet aber grade eine grofse Wahrscheinlichkeit, dafs Durand früher als sie schrieb, wie auch die Histoire literaire einräumt 8). Lanfrancs Werk wurde zwischen den Jahren 1063 und 1069 verfasst. Es erscheint daher bedenklich anzunehmen, dafs Durand sein Werk nach dem Jahre 1063 geschrieben habe. Die Verfasser der Histoire literaire 9) und Stäudlin 10) weisen auf den Umstand hin, dafs Durand am Schlusse des Werkes, nachdem er die Synode zu Paris beschrieben hat, das Concil zu Tours (1054) bezeichnet, auch den Rückfall Berengars in seine Irrthümer kennt. Die Verfasser der Histoire literaire folgern nicht daraus, dass Durand bald nach dem Concile zu Tours geschrieben habe, sondern finden sonderbarer Weise darin Veranlassung anzunehmen, dass er das Werk bald darauf verfasst habe, nachdem Berengar sein zu Rom 1059 abgelegtes Glaubensbekenntnifs wiederrufen hatte.

1) Mabillon Analecta Tom. II. p. 479, nova editio p. 513.

2) Mabillon Annales Tom. V.

p.

3) cfr. Mabillon Annales Tom. V.

103 u.

104.

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4) Histoire literaire Tom. VIII. p. 241 u. 242.

5) in d'Achery Acta Sanctorum 1. c. praefatio p. 35.

6) in d'Achery Acta Sanctorum 1. c. praefatio p. 33 u. 34.

7) Mabillon Annales Tom. V. P. 104.

8) Histoire literaire Tom. VIII. p. 242.

9) Histoire literaire Tom. VIII. p. 241 u. 242.

10) Stäudlin l. c p. 53.

Stäudlin

aber folgert daraus, dafs das Werk gegen die oder nach der Zeit der Synode, welche 1059 zu Rom gehalten wurde, geschrieben sei. Gfrörer 1) entscheidet sich für die Zeit um das Jahr 1060, ohne jedoch seine Gründe dafür mitzutheilen. Wunderbar wäre es, dafs Durand von dieser Synode, welche in der Geschichte Berengars Epoche macht, schwiege, falls sie der Abfassung seines Werkes vorangegangen wäre; denn er berichtet sogar über Begebenheiten, welche für die Berengarische Streitigkeiten von weit geringerer Bedeutung sind. Die Behauptung, dafs er nicht beabsichtigt habe, die Geschichte derselben zu geben, sondern nur dasjenige zu erzählen, was in Frankreich gegen Berengar geschehen sei 2), ist von Cossartius zu Gunsten der Annahme ersonnen, dafs das Werk nach dem Jahre 1079 verfafst sei. Sie kann, weil sie sich auf keiner Erklärung Durands stützt, vielmehr ihm einen widersinnigen Plan unterschiebt, nicht bestehen und folglich auch sein Schweigen über die Synode zu Rom 1059 nicht erklären. Das Werk wird daher wohl zwischen den Jahren 1054 und 1059 geschrieben sein.

Durand erwähnt nach der Synode zu Tours des Rückfalls Berengars in seine Irrthümer. Dieser Rückfall wird wohl keinem seiner Gegner im Jahre 1058, also ein Jahr vor der Synode zu Rom zweifelhaft gewesen sein. Im Jahre 1058 waren 7 bis 8 Jahre nach den Begebenheiten verflossen, in deren Erzählung sich Durand Anachronismen zu Schulden kommen läfst. Entscheidet man sich für das Jahr 1058 als Zeit der Abfassung des Werkes, so hat man alle billige Rücksichten auf die Gedächtnifsschwäche und auf die Wahrheitsliebe Durands genommen. Zwar wird er in der Überschrift des Werkes schon Abt zu Troarn genannt, welche Würde er erst 1059 erlangt haben soll. Unterschriften aber können von späteren Abschreibern herrühren. Auch Adelmann wird in der Überschrift seines Briefes Bischof von Brescia genannt, obgleich er zur Zeit der Abfassung desselben noch Scholasticus zu Lüttich war, und Guitmund heifst in der Überschrift seines Werkes Bischof von Aversa, welche Würde er doch erst weit später erlangte.

Fast der ganze neunte Theil (pars nona) dieses Werkes beschäftiget sich mit der Geschichte Berengars. Dieser Theil ist besonders gedruckt;

bei Bulaeus 1. c. p. 419 und 420,

unvollständig, in zwei Hälften getheilt und unter den Überschriften: Conventus Brionensis und Concilium Parisiense:

1) Gfrörer 1. c. p. 509 Nota 1.

2) Labbeus 1. c. Tom. IX. p. 1060, Harduin 1. c. p. 1023.

bei Labbeus 1. c. Tom. IX. p. 1054, 1055 und 1059, 1060,

bei Harduin 1. c. p. 1017, 1018 und 1021, 1022,

bei Bouquet 1. c. Tom. XI. p. 532 und 533.

Ein Auszug daraus bei Lessing 1. c. p. 133 und 134.

Durand erzählt daselbst in dieser Reihenfolge die Begebenheiten: Im Jahre 1053 reisete Berengar nach der Normandie, besuchte den Abt Ansfried zu Preaux, reisete von dort zum Herzogc Wilhelm von der Normandie, hielt in Gegenwart desselben zu Briône eine Disputation mit Geistlichen des Herzogthums, setzte seine Reise nach Chartres fort, ging auf keine Disputation mit den dortigen Geistlichen ein, obgleich sie ihm dieselbe anboten. Bald darauf schrieb er ihnen einen Brief voll Angriffe gegen die katholische Lehre, gegen die Kirche und den Pabst, und betheuerte in demselben (um nämlich, wie auch Cossartius meint 1), das bei ihnen behauptete Schweigen zu entschuldigen), dafs er die im Briefe ausgesprochenen Ansichten auf dem Concile zu Vercelli habe rechtfertigen wollen, welches damals (nämlich, wie Cossartius zugiebt 2), zur Zeit seines Aufenthaltes in Chartres) bevorstand und darnach gehalten wurde. Als die Lehre Berengars immer mehr um sich griff und auch zu den Ohren des Königs kam, berief dieser auf den 16. October ein Concil zu Paris. Berengar, vor dasselbe geladen, erschien nicht und wurde daselbst auf den Grund eines aufgefangenen, von ihm geschriebenen Briefes verdammt. Bald darnach auf einem anderen Concile (zu Tours) bekannte er den kirchlichen Glauben und betheuerte dies durch einen Eid, fiel aber später wieder von demselben ab.

Gabriel Cossartius 3) beweiset, dafs das Concil zu Vercelli am 1. September 1050 gehalten sei; er giebt deshalb zu, dass Durand von seinem Gedächtnisse irre geleitet sei und setzt die ganze Erzählung mit Ausnahme des Concils zu Tours, welches auch er in den letzten Worten Durands erkennt, in das Jahr 1050. Zugleich liefert er den Beweis, dafs im Jahre 1050 das Kloster Preaux schon bestand, Herzog Wilhelm schon das 23ste Jahr erreicht hatte und zur Regierung gelangt war. Mit ihm stimmt Mabillon 4) überein und führt den Beweis, dafs die Jahrszahl 1053, welche Durand angiebt, kein Lese- oder Schreibfehler ist 5), welchen Beweis auch BouHarduin 1. c. p. 1023.

1) cfr. Labbeus 1. c. Tom. IX. p. 1060,
2) cfr. Labbeus 1. c. Tom. IX. p. 1060, Harduin 1. c. p. 1023.

3) in den Noten bei Labbeus 1. c. Tom. IX. p. 1055 u. 1056 und bei Harduin 1. c. p. 1018.

4) Mabillon Analecta Tom. II. p. 478-481, nova editio p. 513.

5) Mabillon ibidem und in d'Achery Acta Sanctorum 1. c. praefatio p. 13.

quet 1) liefert. Da also die Angabe dieser Jahrszahl offenbar ein Gedächtnifsfehler ist, so mufs man darauf verzichten, aus dieser Angabe eine Zeitbestimmung für eine der erwähnten Begebenheiten zu gewinnen. Trotz dem hält Gfrörer 2) an der Jahreszahl 1053 ⚫ fest und setzt deshalb in dieses Jahr die Zusammenkunft zu Briône und das Concil zu Paris. Einen Anhaltspunkt für die Zeitbestimmung gewährt Durand, indem er das Concil zu Vercelli erwähnt. Es ist nämlich gewifs der Schlufs richtig, dafs die Begebenheiten, welche er kurz vor jenem Concile sich zutragen läfst, vor dem 1. September 1050 sich zugetragen haben, falls man annehmen darf, dafs er hier die Reihenfolge der Ereignisse nicht confundirt. Aber auch dies letztere hat er sich zu Schulden kommen lassen, wie aus dem Folgenden erhellet. Aufser Durand erwähnt selbst Berengar 3) der Zusammenkunft zu Briône und sagt, dafs Lanfranc auf derselben gegenwärtig gewesen sei. Lanfranc 4) aber behauptet, dafs er seit der Synode zu Rom (15. April 1050) bis zur Synode zu Vercelli (1. September 1050) bei dem Pabste Leo IX. in Italien sich aufgehalten habe. Aus der Verbindung beider Angaben folgt, dafs die Zusammenkunft zu Briône nur vor dem 15. April 1050 oder nach dem 1. September 1050 gehalten sein kann. Vor dem 15. April 1050 kann sie deshalb nicht gehalten sein, weil auf derselben Lanfranc schon den Grund anführte, aus welchem Pabst Leo IX. den Iohannes Scotus auf dem Concile zu Vercelli (1. September 1050) verdammt hatte 5). Die Zusammenkunft zu Briône mufs also nach dem Concile zu Vercelli d. h. nach dem 1. September 1050 gehalten sein. Durand aber läfst sie vor demselben statt finden, confundirt also die Reihenfolge der Begebenheiten. Freilich konnte Berengar, als er vor dem 1. September 1050 vom Kloster Preaux (in der Normandie, an der Rille, 2 Meilen vor der Mündung der Seine in den Canal) nach Chartres reisete, es kaum vermeiden, Briône (ebenfalls an der Rille, eine Meile vom Kloster Bec gelegen) zu berühren. Aber sein damaliges zufälliges Durchreisen durch Briône berechtigt nicht dazu, obiger Beweisführung entgegen die Zusammenkunft zu Briône mit dieser Durchreise in Verbindung zu bringen. In der Voraussetzung, dafs die Gefangenschaft, welcher Berengar damals entgegen reisete, nur einige Monate gedauert hat, kann man, um den

1) Bouquet 1. c. Tom. XI. p. 528.
2) Gfrörer 1. c. p. 587 u. 588.
3) Berengar bei Neander 1. c. p. 38.

4) cfr. Lanfrancs Werk gegen Berengar caput IV.

5) Berengar bei Neander 1. c. p. 38 u. 43.

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