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Hieronymus. 1) In Rom, bzw. Lyon, war man darüber verblüfft, aber es konnte sein, und Innocenz IV. gestattete wirklich 1248 auf dieses Vorgeben hin in einem Schreiben an den Bischof von Zengg den Gebrauch der slavischen Liturgie : Porrecta nobis petitio tua continebat, quod in Slavonia est littera specialis, quam illius terrae clerici se habere a b. Hieronymo asserentes, eam observant in divinis officiis celebrandis (ebenda p. 92; Potth. 12880). So sind endlich beide Slavenapostel ihres Verdienstes beraubt, um ihr Werk, die slavische Liturgie, zu sichern. Selbstverständlich konnte es aber auch Rom während der ganzen Zeit nicht in seinem Interesse finden, den Auffinder und Ueberbringer der Reliquien des h. Clemens mit den leidigen slavischen Angelegenheiten in Verbindung zu bringen. Man schwieg lieber von ihm ganz und unterdrückte schliesslich sowohl seine Verwandtschaft mit Methodius als seine Thätigkeit in Mähren, wie es in der Legenda aurea oder eigentlich bei Leo von Ostia, also gerade um die Zeit, wo Methodius für einen Arianer erklärt wurde, der Fall ist.

Anders, als die Kroaten und Dalmatiner, verfuhren die anderen Slaven. Bei ihnen ist nicht der h. Hieronymus der Erfinder der slavisch-liturgischen Schrift, sondern ein heiliger Bischof Cyrillus. Diese Wendung in Böhmen erzählt uns der Mönch von Sázawa, der Fortsetzer des Cosmas bis 1162, bei der Schilderung der Einführung der slavischen Liturgie im Kloster Sázawa durch Procopius (von 1035 bis 1096): Procopius. . . Sclavonicis litteris, a sanctissimo Qui

1) Anders verfuhren die Spanier. Man spricht allgemein davon, dass unter Papst Alexander II. (1068) die gothische Liturgie im Königreich Aragonien abgeschafft worden sei (Hefele, Conc.-Gesch. IV, 883 u. a.). Indessen ist nach einem mir vorliegenden Schriftstück dies nicht die spanische Tradition: nach ihr hat vielmehr Alexander II. auf den Protest der Spanier die gothische Liturgie als rechtgläubig neu bestätigt.

rillo episcopo quondam inventis et statutis, canonice admodum imbutus (ebenda p. 80). Das kann aber so wenig in Böhmen ersonnen worden sein, als Procopius die slavische Liturgie aus der Uebung in seiner Heimat kennen lernen konnte. Doch der Name Cyrillus ist uns ein Führer und weist uns nach Serbien und Bulgarien, wo die Vita Constantini wie die seines Schülers Clemens entstanden sind. Denn in der ersteren gibt sich Constantin vor seinem Tode in Rom noch den Namen Cyrillus, in der zweiten heisst er überhaupt nur Cyrillus eine Meinung, welche auch der Mönch von Sázawa zu theilen scheint. Ich glaube aber, dass die Vita Constantini schon deswegen hier von keinem Einfluss gewesen sein kann, weil wegen ihrer auffallenden Verwandtschaft in diesem Theile mit der Translatio Henschens sicher erst eine spätere Ueberarbeitung derselben vorliegt, wovon bald die Rede sein wird. Dagegen ist die allerdings recht sonderbare, mit den historischen Thatsachen auf dem gespanntesten Fuss sich befindende Vita Clementis sicher damals schon vorhanden gewesen. Dass aber zur Zeit des Procopius oder wenigstens des Mönches von Sázawa diese Wendung in Bezug auf Constantin stattfand, zeigt die kurze Legende des Methodius in einem Synaxarion, wovon eine Handschrift schon aus dem 13. Jahrhundert vorliegt und welche ein Auszug aus der Vita Methodii ist, aber auch eine Kenntniss der Vita Constantini voraussetzt. Gleichwohl heisst auch hier Constantin, obschon die Vita Methodii den Namen Cyrillus nicht kennt, die Vita Constantini erst Constantin sich ihn vor seinem Tode beilegen lässt, gleich von Anfang Cyrillus, ist er nach der Angabe Martinovs Erzbischof und lehrt, wie bei dem Mönch von Sázawa, zuerst die slavische Schrift kennen (p. 159). Das ist aber wieder die Zeit, in welcher Martin von Troppau den Mährerbischof Cyrillus die Reliquien des h. Clemens, wovon weder die Vita Clementis noch die Legende des eben erwähnten Synaxarion spricht,

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nach Rom übertragen lässt. Dennoch fanden es auch die Böhmen für gut, ihre neu gebildete Auffassung von der Erfindung der slavisch-liturgischen Schrift durch Bischof Cyrillus wieder aufzugeben und sich die kroatische anzueignen, dass sie vom h. Hieronymus stamme. Karl IV. spricht dies in der Gründungsurkunde für das Kloster Emmaus in Prag 1347 Nov. 21 deutlich aus: institutis ibidem abbate et fratribus, qui . . . divina officia in lingua Slavonica duntaxat ob reverentiam et memoriam gloriosissimi confessoris b. Ieronymi Strydoniensis doctoris egregii et translatoris interpretisque eximii s. scripture de Ebraica in latinam et Slavonicam linguas, de qua siquidem Slavonica nostri regni Boemie idioma sumpsit exordium primordialiter et processit, debeant futuris temporibus celebrare. Dagegen wurden Cyrillus und Methodius nur neben Hieronymus verehrt: ad honorem dei, beatissimeque Marie virginis matris eius, ac gloriosorum Ieronymi prefati, Cirullique, Methudii, Adalberti et Procopii patronorum (Ginzel, App. p. 94 sq.).

Diesen Beweis macht aber die Beobachtung vollständig, dass c. 10 der Translatio Henschens, in welchem von der Namengebung Cyrillus die Rede ist, Gauderich gar nicht angehört. Der Verfasser dieses Kapitels kennt nämlich den ursprünglichen Namen Constantins nicht mehr und meint, er habe eigentlich Philosophus, nebenbei auch Constantinus geheissen: Cum autem Philosophus, qui et Constantinus, während es c. 1 noch heisst: fuit quidam vir nobili genere ... vocabulo Constantinus, qui ob mirabile ingenium, quo ab ineunte infantia mirabiliter claruit, veraci agnomine Philosophus est appellatus. Allerdings nennt auch Gauderich Constantinus nie in seiner Translatio, wie sie jetzt noch vorliegt, mit diesem Namen (c. 2-5; 7-9), sondern wie Anastasius kurzweg der Philosoph". Da er aber aus dem Briefe des Anastasius wusste, dass der Name des Auffinders und Ueberbringers der Clemensreliquien Constantinus Thessalonicensis

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philosophus war, so konnte es ihm auch nicht einfallen, philosophus als Namen zu behandeln, wie es c. 10 der Fall ist. Ueberdies hatte auch der Ueberarbeiter, von dem c. 6 stammt, noch das richtige Verständniss und schrieb: Constantinus philosophus. Daraus folgt aber, dass c. 10 erst in der Zeit abgefasst sein kann, wo man Constantin nur noch unter dem Namen Philosophus zu kennen anfing. Das führt jedoch wieder in die Zeit der Legenda aurea ungefähr, welche ohne den Namen Constantinus zu erwähnen, schreibt: sacerdos quidam nomine Philosophus, qui ob summum ingenium a pueritia fuerit sic vocatus, Martinov p. 162.

Es kann demnach, soweit ich die Sache ohne eingehendere Untersuchung übersehe, der Name Cyrillus erst ziemlich spät für Constantin aufgekommen sein. Darum kann ich aber auch kein besonderes Gewicht auf die von de Rossi in S. Clemente entdeckten Gemälde legen. Nicht näher bestimmbare Fresken mit dem Namensfragment ACIR (?) IL reichen nicht hin, die schriftliche Tradition zu beseitigen. Freilich würde das Zeugniss der Vita Constantini von Belang sein, dass die Römer, nachdem sie die Wunder am Grabe des Cyrillus gesehen, ihn mehr zu ehren anfingen, ein Bild über seinem Grabe malten und Tag und Nacht Kerzen an demselben brannten, wenn sie nur in diesem Theile nicht von der Translatio Henschens abhängig wäre und man sagen könnte, auf welches der Bilder in S. Clemente sie sich beziehe.

Ich halte aber auch c. 11. 12, welche ohnehin nicht zur Aufgabe Gauderichs, wie er sie in seiner Dedication an Johann VIII. genau beschrieben hat,1) gehörten, für den

1) Bibl. Casin. IV, 373: Ast in tertio (libro) miramur prodigia, exulationis angustias, martyrii laureas, reversionis eius ad propriam sedem miracula colligere procuravimus. Quatenus qui multos libros aut abere nequeunt; aut habitos perscrutari contemnunt, istorum compendio; quantum pertinet ad praesens negotium; non incongrue fulciantur.

Zusatz des Legendisten, der die Translatio zur Legende Cyrills umgestaltete. Ihm gehört schon c. 10, also auch die Angabe an, dass Cyrillus, nachdem derselbe nunmehr auch zum Bischof gemacht ist, auf Befehl des Papstes wie ein Apostolicus, also wie ein Papst, natürlich in der Peterskirche bestattet werden solle. Um nun eine Erklärung dafür zu geben, dass Cyrillus doch in S. Clemente begraben wurde, erfand er die Vorgänge in c. 11. 12. Es ist aber gar nicht unmöglich, dass diese Kapitel, nachdem man einmal nach dem Zeugnisse der Vita Constantini von einem Bilde über dem Grabe Cyrills gesprochen, nur die Deutung der Bilder in S. Clemente, welche de Rossi beschrieben hat (Bullett. I, 10 ff.; II, 1 ff.), auf Constantin sind. Diese Kapitel können daher auch erst entstanden sein, nachdem der Name Cyrillus für Constantin aufgekommen und wieder das Bild, von dem die Vita Constantini spricht, auf den Slavena postel bezogen war.

Abgesehen von diesen Zusätzen haben wir also Gauderichs Arbeit in c. 2-5 und 7-9. Wenn das aber richtig ist, so muss man auch mit c. 7 als dem Zeugnisse eines wohlunterrichteten Zeitgenossen und der ersten Quelle für das Wirken Constantins Ernst machen. Da verlangt aber Rastislav von Mähren nur einen solchen Lehrer von Kaiser Michael, welcher die Mährer im Lesen (des Gesetzes?) und im vollkommenen Gesetze selbst unterrichte: qui ad legendum eos, et ad perfectam legem ipsam edoceat. Constantin übersetzt auch nur das Evangelium (die Pericopen?) ins Slavische, nicht die ganze Bibel, auch nicht die Liturgie: valde gavisi sunt, quia . . . evangelium in eorum linguam a philosopho praedicto translatum; denn auch in der nachfolgenden kurzen Schilderung seiner Thätigkeit in Mähren ist von keiner andern Uebersetzung mehr die Rede. Das ist also die römische Kenntniss von den Vorgängen in Mähren, solange Constantin dort wirkte, welche wieder ihre Bestätigung

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