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erscheint er bei dem Ueberarbeiter blos als Disputator mit Juden und Saracenen.

Ebenso ist es eine spätere Zuthat des Ueberarbeiters, wenn er einmal den Bischof von Cherson Metropoliten nennt. Das thut weder Constantinus noch der Metropolit Metrophanes von Smyrna in ihren von Anastasius berichteten Aeusserungen. Aber auch in der Storiola Constantins hat er nicht Metropolit geheissen, da er in der Mittheilung Gauderichs daraus c. 3 (von der Mitte) bis 5 nur als Bischof und Pontifex bezeichnet wird. Dann nennt Gauderich Cherson, entsprechend der Schilderung desselben durch Constantin als einer ärmlichen und menschenleeren Stadt, nur Städtchen" (civitatula, c. 3); bei dem Ueberarbeiter heisst es gleichwohl c. 5 Metropole“. 1)

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Die Kapitel 7-9 enthalten nichts, was Gauderich nicht hätte wissen können, und sind so selbständig, dass sie ohne Zweifel von ihm stammen. Der Ueberarbeiter Gauderichs hat daran auch nichts geändert, sondern blos am Schluss des c. 9 einige Zusätze hinzugefügt. Er schreibt nämlich nach der Erzählung Gauderichs von der Einholung der durch Constantin nach Rom überbrachten Reliquien des Clemens durch P. Hadrian II., den Clerus und das Volk: Multis itaque gratiarum actionibus praefato philosopho pro tanto beneficio redditis, consecraverunt ipsum et Methodium in episcopos, necnon et ceteros eorum discipulos in presbyteros et diaconos. Das kann Gauderich unmöglich geschrieben haben und muss nothwendig erst später von dem Ueberarbeiter hinzugefügt worden sein. Denn weder die Legende Cyrills, welche gerade hier eine grosse Verwandtschaft mit der Translatio Henschens zeigt (Denkschr. XIX, 245 f.), noch die des

1) Nachweisbar zum erstenmal tritt Paulus von Cherson auf der photianischen Synode 879 als Erzbischof auf. Man hält ihn für einen Titularerzbischof. Wiltsch, Kirchl. Geogr. I, 429; Hergenröther, Photius II, 458. 452.

Methodius (Archiv XIII, 159) und das in ihr sich findende, freilich hinsichtlich seiner Aechtheit auch bestrittene 1) Schreiben Hadrians II. an die Herzoge Ratislav und Kozel wissen etwas davon, dass Constantin zugleich mit seinem Bruder Methodius zum Bischof ordinirt worden sei. Noch massgebender ist aber das Zeugniss des Zeitgenossen Anastasius, auf dessen Brief an Karl den Kahlen schon Dümmler hingewiesen hat (Ostfr. Gesch. II, 261), der aber auch in seiner Vorrede zum achten Concil (Mansi XVI, 6) und in unserem Briefe, also zwischen 875-879, den Constantin beharrlich nur Philosophen, nie aber Bischof nennt. Und wie Anastasius schreibt auch P. Johann VIII. (880): a Constantino quondam philosopho, Jaffé 3319.2) Der Zeitgenosse

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1) Ich möchte mich auch nicht unbedingt für die Aechtheit dieses sonst nicht beglaubigten Schreibens aussprechen. Die Vita Meth. stellt überhaupt den Verlauf der slavisch-liturgischen Angelegenheit ganz falsch dar. Was thatsächlich vorgekommen und als solches beglaubigt ist, hat sie nicht; sonst nicht Beglaubigtes bringt sie, so Bekämpfung der slavischen Liturgie in Rom und das Schreiben Hadrians II., während sie die Opposition der deutschen Bischöfe dagegen nicht kennt, auch nicht die Gutheissung derselben durch Johann VIII. 873 und 879.

2) Luksch, Mähren, in Wetzer u. Welte's Kirchenlex.2 VIII, 432, sagt freilich, die Bestätigung der slavischen Liturgie durch Johann VIII. ,müsse sehr bezweifelt werden", und deutet damit an, dass er das Schreiben desselben J. 3319 nicht für ächt halte. Dieses ist allerdings nur in einer Abschrift des XI. Jahrhunderts vorhanden, Palacky, Liter. Reise nach Italien S. 15, und hat im ersten Theile eine auffallende Aehnlichkeit mit dem Schreiben Johanns an Photius, J. 3369, dessen Aechtheit schon längst bestritten wurde, Mansi XVII, 241. Auffällig daran ist auch, dass, während Johann VIII. 879 nur von dem Gebrauche der lateinischen oder griechischen Sprache in der ganzen Kirche weiss, er 880 plötzlich ganz in der Art der Vita Constantini von drei liturgischen Sprachen, der lateinischen, griechischen und hebräischen, spricht und aus den nämlichen, 879 angeführten Bibelstellen nunmehr nicht nur die Erlaubtheit des Predigens, sondern auch der Feier der ganzen Liturgie in slavischer Sprache ableitet.

Gauderich kann daher unmöglich Constantin zum Bischof gemacht haben. Dagegen mag die Bemerkung schon von ihm stammen, dass die Schüler der beiden Slavenapostel zu Priestern und Diakonen ordinirt wurden.

Der Episkopat Constantins hängt eng mit dem Namen Cyrillus in der italienischen Legende zusammen, den er sich nach der Henschen'schen Translatio c. 10 mit der Erlaubniss des Papstes Hadrian II., nach der Legende Cyrills ohne diese vor seinem Tode gegeben haben soll. Aber auch diese Erzählung von seiner Namensänderung schwebt in der Luft und kann nicht von Gauderich selbst stammen. Denn Anastasius kennt ihn weder in seiner Vorrede zu den Akten des achten Concils, noch in seinen Briefen an Karl den Kahlen und Gauderich; ebensowenig der andere Zeitgenosse, Papst Johann VIII. Er muss ihm also erst später beigegeben worden sein, und es wäre wichtig zu untersuchen, wo und wann der Name Cyrillus zuerst auftauchte. Ich habe darüber keine eingehende Untersuchung angestellt; allein so

Freilich war inzwischen Methodius nach Rom gekommen. Allein hatten 880 die Bibelstellen eine andere Beweiskraft als 879? Sollten damit Methodius Gegner, welche ja die nämlichen Beweise für ihre Stellung geltend machten oder machen konnten, widerlegt sein? Nicht einmal in Rom nahm man das schon kurz nach Johann VIII. an. Dazu ist in dem Schreiben Johanns (J. 3344; Ginzel, App. p. 62), in dem auf das Schreiben an Suatopluk und auf die Verhandlungen mit Methodius in Rom Bezug genommen wird, von der Gestattung der slavischen Sprache in der Liturgie keine Rede, und beruft man sich nie während des Kampfes gegen die slavische Liturgie auf dieses Schreiben Johanns, das, soweit ich sehe, zum erstenmal von Papst Urban VIII. (1631) angeführt wird, Ginzel, App. p. 97. Seltsamerweise spielt aber dieser Papst auch in der spanischen Tradition eine Rolle, als ob er die gothische (mozarabische) Liturgie bestätigt habe, und kommt er auch sonst in unächten spanischen Schriftstücken vor. -Uebrigens gesteht auch Jagić die Schwierigkeit, den Widerspruch in dem Benehmen des Papstes Johannes VIII. auszugleichen“, zu, Archiv IV, 122.

viel sehe ich doch, dass er erst der späteren Zeit angehört. Oder ist es nicht schon höchst bezeichnend, dass die Vita Methodii den Namen noch nicht kennt, dass man ebenso in Russland 1057 noch nichts von ihm wusste, da das aus diesem Jahre stammende Kalendarium Ostromirianum den Tag des h. Constantin, nicht also Cyrills, verzeichnet? (Archiv XIII, 154.) In Rom aber geräth Constantin in völlige Vergessenheit. Er figurirt zwar in Gauderichs Translatio, aber schon Leo von Ostia, wenigstens nach der ihn ausschreibenden Legenda aurea, weiss nicht mehr, dass er Constantinus geheissen, sondern bezeichnet Philosophus als seinen eigentlichen Namen. Dieser Philosophus, nicht Constantin, hat die Reliquien des h. Clemens nach Rom gebracht; seine Missionsthätigkeit bei den Chazaren und Slaven ist vergessen; überhaupt scheint man nichts Näheres mehr von ihm zu wissen. Erst Martin von Troppau schreibt die Uebertragung der Reliquien des h. Clemens dem Bischof der Mährer Cyrillus zu eine Bemerkung, welche dann in einigen Exemplaren der Legenda aurea der Erzählung angehängt wurde: In quadam chronica autem legitur, quod mari ab illo loco exsiccato a b. Cyrillo Moranorum episcopo Romam translatum est (Martinow p. 134 n. 3), wobei aber noch nicht sicher erkennbar ist, ob der Schreiber dieses Zusatzes meinte, der Philosophus der Legenda aurea sei auch der Mährerbischof Cyrillus, oder die von ihm erwähnte Chronik schreibe die Uebertragung nicht dem Philosophus, sondern einem anderen, dem Bischof Cyrillus, zu. Doch die Angabe des Martin von Troppau verbreitete sich, wie seine Chronik, rasch, und schon das unter P. Bonifatius VIII. schliessende Chronicon Senonense schrieb: illo tempore (Nicolai I.) s. Cyrillus sepelitur prope s. Clementem et miraculis coruscat (Cod. Vat. Reg. 4809 p. 72 terg., bei de Rossi, Bullett. I, 11). Hier ist die Identificirung des Constantinus mit Cyrillus vollzogen und wird dieser, wie in der Translatio Henschens, bei S. Clemente

beigesetzt. In diese Zeit fallen daher wohl auch die Zusätze zu Gauderichs Translatio, dass Constantin zum Bischof consecrirt worden sei und sich vor seinem Tode Cyrillus genannt habe, indem man den Constantin in der Translatio mit dem jetzt aufgetauchten Bischof Cyrillus zu vereinbaren suchte.

Dem entspricht auch die Geschichte der slavischen Schrift und Liturgie, welche beide Constantins Bruder Methodius zugeschrieben werden, während Constantin ganz aus der Erinnerung, auch eines Theiles der Slaven, verschwindet. Schon in der bekannten Conversio Bagoar. et Carantanor. ist Methodius der Erfinder der slavischen Schrift und Einführer der slavischen Liturgie, und wird Constantinus nicht erwähnt. Noch nach ihr nennt ihn zwar Johann VIII., aber es ist das letzte Mal. Die Nachgiebigkeit dieses Papstes wird überhaupt bald in Rom aufgegeben, und offene Feindseligkeit gegen den kirchlichen Slavismus tritt an ihre Stelle. Schon 925 sagt Johann X.: wie die Sachsen unter Gregor d. Gr. die lateinische Sprache annehmen mussten, so müssen es auch die Slaven thun (Ginzel, Gesch. der Slavenapostel, App. p. 77; J. 3572). Im Jahre 972 nennt Johann XIII. in einem Schreiben, dessen Aechtheit bestritten ist, die Slaven, welche sich der slavischen Liturgie bedienen, häretisch (ebenda. p. 79; J. † 3720). Unter Alexander II. (1061-72) gilt die slavische Schrift für gothisch, welche der Häretiker Methodius erfunden habe, und zwar wurde jetzt Methodius, da die Gothen Arianer waren, selbst zu einem Arianer gemacht (ebenda p. 89). Diese Wendung der Controverse zu Ungunsten des Methodius versetzte die Slaven, welche sich damals selbst für Gothen hielten, in grosse Verlegenheit, aus welcher sie sich so gut wie möglich zu ziehen suchen mussten. Sie sahen sich daher nach einem Ersatz für Methodius um, und die Kroaten und Dalmatiner behaupteten, ihre gothische Schrift habe kein Geringerer erfunden, als der Kirchenlehrer

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