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wir ganz ausser Betracht liessen. Doch glaube ich soviel behaupten zu dürfen, dass der von Laplace hingestellte Wahrscheinlichkeitsbegriff einer Correctur im Sinne objectiver Voraussetzungen nicht bedarf, dass umgekehrt Einschränkungen, die sich bei Laplace noch in der Fassung des Begriffes oder in der Weise seiner Einführung finden, mit den wesentlichen Elementen in keiner Verbindung stehen, und dass die hierüber im ersten Abschnitt gegebenen Ausführungen für die empirische Wahrscheinlichkeit ebenso zutreffen wie für die apriorische, mit der sie unter Einen allgemeinen Begriff fällt.

Historische Classe.

Sitzung vom 5. März 1892.

Herr E. Freiherr von Oefele hielt einen Vortrag:

„Unedirte Karolinger-Diplome."

Von den älteren Diplomen für das Hochstift Eichstätt und das ihm einverleibte Kloster Herrieden scheint die Mehrzahl nur in fehlerhaften Kopien oder Drucken überliefert zu sein. Mein Bemühen, bessere Vorlagen zu gewinnen, hatte bis jetzt keinen grossen Erfolg. Indessen traf ich im k. allgemeinen Reichsarchive einen Faszikel*) mit der Aufschrift: Alte Urkunden-Abschriften über Orte und Gegenstände von der alten Eichstädter Diöces verlautend, von Ao. 888-1491. u. von Ao. 1643 u. 1714." Die frühesten der hier gesammelten Stücke sind auf einzelnen Bogen von verschiedenen Händen kopirt, deren eine, A, im Allgemeinen sorgsamer abschrieb, als eine andere, B, beide vom Beginne des letzten Jahrhunderts.

Wie sich erwarten liess, sind die meisten dieser älteren Stücke bereits gedruckt; doch bieten sich Ergänzungen und bessere Lesarten dar. So in zwei Kopien (4: Nr. 35, B: Nr. 2) des Diplomes Ludwigs des Kindes für Eichstätt

*) Literalien des Hochstiftes Eichstätt Nr. 3.

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vom 7. Februar 900.*) Man wird annehmen dürfen, dass sie unmittelbar vom Originale genommen sind. Sie enthalten um wesentliche Bestandtheile Mehr als der Abdruck Büttner's: die Arenga, welche mit jener der Vorurkunde Arnolfs gleichlautend ist, die Signumszeile sammt Monogramm und die Rekognition, welche lautet: Engilpero notarius ad uicem Diotmari Archicappellani recognoui. Das Rekognitionszeichen fehlt, weil der Kopist entweder dasselbe für bedeutungslos hielt oder sich damit nicht abmühen wollte. Im Texte finden sich zwei kleine Erweiterungen: stabilire zwischen ordinare" und ,atque disponere", ac diligentius obferuetur nach credatur". Letzterer Zusatz entspricht einer häufig gebrauchten Formel, stabilire" fand ich in solcher Verbindung anderwärts nicht. Unter den Varianten ziehe ich vor: Hafareot statt Hasenreod", Forhheim statt, Forchheim", praecatibus statt „precibus", epifcopii statt „episcopi“. Konrads I. Diplom vom 5. März 912, für welches sich v. Sickel auf Büttner's Abdruck beschränkt sah, **) ist hier in einer Abschrift des Kopisten B (Nr. 18) vertreten.***) Da Signumszeile und Rekognition fehlen, so hatte er schwerlich das Original vor sich, von welchem Büttner's Abschrift genommen zu sein scheint. Aber jene Kopie, welche er kopirte, ist offenbar zu einer Zeit entstanden, wo das Original stellenweise noch lesbarer war. Freilich hat B auch eine Anzahl

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*) Auf der letzten Bogenseite von A steht: „De Hasariod abbatia ad aram S. Willibaldi tradita a Ludouico Rege filio Arnulfi Imperatoris Anno 900" R. Ludouicus" (Blumenähnliches Zeichen) Lij N. 2". Hievon scheinen die drei ersten Worte ein sehr altes Dorsuale zu sein, das Uebrige werden später Archivare beigefügt haben. **) DD. I, 3-4, Nr. 3.

***) Auf der letzten Bogenseite steht: „Donatio pifcationis et venationis in Velda Conradi Regis data Anno 912. Anno Regni ejus primo. Conradus Rex confirmat donationes Regis Ludovicj Q N. 18.“ Davon mag Donatio — Velda“ als ursprüngliches Dorsuale auf dem Originale gestanden sein.

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Leseverstösse seiner Vorlage abgeschrieben. So statt „placitum nostrum Ulmae": pl. noftrae U.", statt comitum": communi, statt precepto": precepta, statt adtitulata": autitulata, statt,domno“: domino. Wo der Abschreiber Büttner's nur mehr „... rihhinga" lesen konnte, fand der Vorgänger B's anscheinend noch den ganzen Namen und gab ihn mit Larihinga wieder. Ich halte diese Lesart für irrig und stimme v. Sickel bei, der Birihhinga" ergänzte; denn so hiess Berching schon damals. *) Wenn ferner Baulam ad Feldun hat, Büttner dagegen ,ecclesiam a. F.", so beruht die Abweichung wohl nur auf falscher Lesung von abgekürztem ecclesiam (ecclam); denn aula als Synonymum von ecclesia, oder in einer anderen hier möglichen Bedeutung war deutschen Dictatoren fremd. Immerhin fällt diese Schenkung der Kirche zu Velden an das Hochstift Eichstätt auf. Denn mit Diplom vom 6. Juli 1008, **) also sieben Jahre vor der Diözesanabtretung Eichstätts an Bamberg, schenkte K. Heinrich II. ebendieses Velden (Velda) neben anderen Orten des Nordgau's ***) mit allen ihren Zubehörden, darunter aecclesiae", an das Hochstift Bamberg. Büttner's Lücke qu.... tas" ergänzte v. Sickel zu quantitas", B hat qualitas, und ich möchte mir die Wahl noch vorbehalten. Dagegen ziehe ich jetzt schon communi confultu“ (B) dem ,communi consensu Büttner's vor. Auch kommt dem (verschriebenen oder verlesenen) Perototti Büttner's das Peratolti unserer Abschrift gewiss näher als v. Sickel's Form Perchtoldi". Statt Büttner's in honorem sancti Willibaldi" muss es mit B in honore s. W." heissen. Lediglich ein

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*) in Pirihchingaro marcha" hat eine Tauschnotiz des Hochstiftes Regensburg vom Jahre 900 (K. Roth, Kleine Beiträge IV, 112). **) Mon. Boic. XXVIIIa, 399–400.

***) Runbach, jetzt Kirchenreinbach, und Keminata, schwerlich Stadtkemnath,

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verderbter Name, weil sprachlich unmöglich,*) könnte das von Sickel hingenommene Viuzenburc" Büttner's sein; es ist jedoch verlesen aus Vuizenburc, wie B deutlich hat. Die cumulationes", welche der Büttner-Sickel'sche Text als eine Erwerbsart aufführt, liessen sich nur vermuthungsweise erklären. B hat cummutationes, ein Begriff, der sich schon besser den emptiones" gegenüberstellt. Büttner's "Sicut" am Beginne der Pönformel ist natürlich verlesen statt Si autem, wie in unserer Abschrift steht. Noch erweisen sich zwei Ergänzungen, welche v. Sickel vornahm, als unzutreffend. Die lückenhafte Stelle in Büttner's Abdruck infra forestum. Feld.....des" hat v. Sickel zu Feldun commanentibus“ ausgefüllt, unser Kopist aber konnte noch Felden capiendos lesen. Und diess gibt auch den einzig annehmbaren Sinn: nicht eine jährliche Anzahl Wild und Fische mit den Jägern und Fischern des Veldener Forstes**) hat der König geschenkt, sondern Wild und Fische, welche durch" des Bischofes Jäger und Fischer innerhalb des Veldener Forstes erbeutet werden durften. ***) Statt contulimus et perpetualiter..." heisst es in B: c. ut p.", worauf zunächst die Wortreste ill a" folgen. Für v. Sickel's Einschiebung ,concessimus" nach perpetualiter" besteht also keine Möglichkeit mehr.

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Höheren Werth als diese und andere Kopien bereits gedruckter Stücke verleihen dem Faszikel zwei noch unedirte Karolinger-Diplome. Beide liegen in doppelter Abschrift,

* Weissenburg heisst 867 Wizinburc, 889 Wizenburch (Mon. Boic. XI, 426; XXXIa, 130).

**) So Regesta imperii I. 1, Nr. 2014.

***) Die einschlägige Stelle lautet nach B: „ad praedictam ecclefiam omni anno tres porcos filvaticos, tres cervos et tres cervas atque trecentos pifces ad ufum Eichftatensis ecclefiae epifcopo

cum fuis venatoribus atque pifcatoribus infra forestum Felden capiendos aeternaliter in proprium concefsimus".

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