Die schweizerischen Konsumgenossenschaften: ihre Entwicklung und ihre Resultate

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Verband Schweizer. Konsumvereine, 1836 - 455
 

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Aktien Aktiengesellschaft Aktienkapital Aktionäre Anteilscheine Arbeiter Arbeitergesellschaft Arbeiterverein Aufsichtsrat Bäckerei Basel Basler Bedeutung Bericht Bern beschlossen besonders bestehen Bestimmungen Betriebskapital betrug billiger Brot Bürkli Centralstelle consommation daher Delegiertenversammlung demokratischen Einkauf einzelnen Vereine Entwicklung ersten Flawiler folgenden Fruchtvereine Gallen Garantiegesellschaft Generalversammlung Genf Genossen Genossenschaften Genossenschaftsbewegung Genossenschaftswesens Geschäfte Gesellschaft Gewinn gleichen grossen Grund Grundsätzen Gründung Grütlivereins Haftbarkeit Hand Handel Herisau Höhe Interessen Jahre Kanton Bern Kanton Zürich Kapital kapitalistischen Karl Bürkli kaufen kleinen Kolonialwaren konnte Konsum Konsumenten Konsumgenossen Konsumgenossenschaften Konsumverein in Zürich Land landwirtschaftlichen lassen Lebensmittel letzten lichen machen Mehl meisten Mitglieder Mitgliederzahl Mitgliedschaft möglich muss musste neuen Olten Organisation Periode Personen Posamenter Präsident Preise Produktion Quästor Recht Reingewinn Reservefonds Rochdaler schaften Schweiz schweizerischen Konsumvereine socialen socialistischen Société sollte stand Statuten sumverein Teil Thätigkeit Thatsache Töss Treichler Umsatz Umständen unserer Verband Verbandsvereine Verbandsvorstand Vereinsvermögen Verkauf Verkaufslokale Versammlung Verwaltung Verwaltungsrat viel Volk Vorstand Waadt wenig wieder wirtschaftlichen wohl Zahl Zürcher Konsumverein Zweck

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Strona 7 - Englands Industrie und die mechanischen Erfindungen sind das Verderben des festen Landes Dargestellt zur Beherzigung für die Mächtigen und Reichen wegen den verdienstlosen Armen«, die hochinteressant für die Kenntnis der Stimmung ist, die die beginnende grosskapitalistische Entwicklung zunächst in weiten Volkskreisen erzeugte.
Strona 81 - Nun sei bereit, mein Sohn! Denk unsrer tiefsten Lieder, stimm an den vollsten Ton! Nimm alle Kraft zusammen, die Lust und auch den Schmerz ! Es gilt uns heut, zu rühren des Königs steinern Herz.
Strona 263 - Entschädigungsansprüche derselben, abzuberufen. In allen Fällen, auch wenn die Statuten die Abberufung untersagen, kann das Gericht auf den Antrag eines oder mehrerer Genossenschafter Vorstandsmitglieder, welche die ihnen obliegenden Pflichten versäumen oder zu erfüllen außer Stande sind, abberufen, eine Neuwahl durch die zuständigen Genossenschaftsorgane verfügen und für die Zwischenzeit die geeigneten Anordnungen für einstweilige Besetzung des Vorstandes treffen. IV.
Strona 137 - Sobald es ausführbar ist, soll die Genossenschaft damit beginnen, die Produktions-, Handels-, Erziehungs- und Regierungsverhältnisse zu ordnen; oder in anderen Worten: die Errichtung einer sich selbst verwaltenden und erhaltenden genossenschaftlichen Kolonie in Angriff nehmen oder andere Genossenschaften bei der Errichtung solcher Kolonien unterstützen.
Strona 261 - Richters ausgeschlossen werden. 686. Beim Mangel abweichender Bestimmungen der Statuten erlischt die Mitgliedschaft durch den Tod. 687. Die Statuten bestimmen, ob und welche Ansprüche an das Vermögen der Genossenschaft dem ausscheidenden Mitgliede, beziehungsweise seinen Erben zukommen.
Strona 264 - ... sich, daß die Forderungen der Genossenschaftsgläubiger nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind, so liegt dem Vorstande , beziehungsweise den Liquidatoren die Verpflichtung ob, die Zahlungen sofort einzustellen und dem Gerichte behufs Eröffnung des Konkurses hievon Anzeige zu machen. Dem Gerichte bleibt jedoch überlassen, auf Antrag der Gläubiger oder eines zur Wahrung ihrer Interessen bestellten Kurators die Eröffnung des Konkurses aufzuschieben und inzwischen andere zur Erhaltung des...
Strona 194 - die Genossenschaftsbewegung als eine der Triebkräfte zur Umwandlung der gegenwärtigen Gesellschaft, welche auf Klassengegensätzen beruht. Ihr grosses Verdienst besteht darin, praktisch zu zeigen, dass das bestehende, verarmende und despotische System der Unterjochung der Arbeit unter das Kapital aufgehoben werden kann durch das Wohlstand erzeugende und republikanische System der Association von freien und gleichen Produzenten.
Strona 261 - Ausschliessung von Genossenschaftern keine oder abweichende Bestimmungen enthalten, kann ein Mitglied der Genossenschaft auf Begehren des andern aus wichtigen Gründen durch Urteil des Richters ausgeschlossen werden.
Strona 260 - ... einzelnen Mitglieder muß durch das Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Unter dieser Voraussetzung können die einzelnen Genossenschafter aus Genossenschaftsschulden nicht belangt werden. 689. Ist eine Bestimmung, durch welche die persönliche Haftbarkeit der einzelnen Genossenschafter ausgeschlossen wird , in den Statuten nicht enthalten oder nicht gehörig veröffentlicht worden , so haften sämmtliche Mitglieder solidarisch mit ihrem ganzen Vermögen.
Strona 223 - Der Staat schützt und fördert auf dem Wege der Gesetzgebung das geistige und leibliche Wohl der arbeitenden Klassen und die Entwicklung des Genossenschaftswesens.

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