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Die geringen Reste romanischer Litteratur aus dem neunten und zehnten Jahrhundert, theils in französischer theils in provenzalischer Mundart, schienen mir nochmaliger Untersuchung und Auslegung eben so werth wie bes dürftig, wiewohl ich das Verdienstliche des bisher für sie Geleisteten in vollem Maße anerkenne. An ihnen kann die historische Grammatik, die noch sehr viel zu lernen hat, sich öfter versuchen und wird nicht leicht ohne Gewinn da vongehen. Diese Reste sind:

1. Die Eidschwüre vom Jahr 842 (S. 1-14).
2. Lied auf die heilige Eulalia (S. 15-31).
3. Gedicht über Boethius (S. 33—72).

Sie sind nach Inhalt und Form gänzlich unter sich ver
schieden. Eins dieser Stücke weist uns auf den Staat,
eins auf die Kirche, eins unmittelbar auf das Geistes-
leben. Das erste ist in Prosa, das dritte in Versen,
das zweite hålt fast die Mitte zwischen ungebundener und
gebundener Rede. Um so inniger berühren sie sich von
Seiten der Sprache: man darf behaupten, daß es kaum
möglich wäre sie ohne ihre gegenseitige Unterstüßung genüs
gend zu erläutern. In den Anmerkungen galt es mir zu
nächst um Critik und Erklärung des Textes, wobei ich auch
minder Geübte zu berücksichtigen hatte; gelegentliche gram-
matische Bemerkungen habe ich nur sparsam zugelassen.

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