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terer durch das Princip: ,Anerkenne das Sein in seiner richtig bestimmten Ordnung.' Da Gott das Oberste im Bereiche des Seienden ist, so ist er der absolute Endzweck aller moralischen Willensacte, und Religiösität die zur höchsten Höhe ihrer Vollendung erhobene Moralität. Aber auch abgesehen von der unmittelbaren directen Beziehung auf Gott, kann der Wille als actives Vermögen der Intelligenz nur etwas Unendliches, Göttliches zu seinem Zwecke und zum Objecte seiner Selbstbeglückung haben, woraus der Satz sich ergibt, dass der sittliche Wille in einer jeden seiner speciellen Beziehungen stets das Sein in seiner Ganzheit auf irgend eine Weise umfasst.

Das Recht wird von Rosmini als eine unter den Schutz des moralischen Gesetzes gestellte eudämonologische Befugniss gefasst; die Objecte der Rechtsbefugniss sind im Unterschiede von den moralischen Gütern nützliche oder beglückende Güter, welchen der Schutz des moralischen Gesetzes eine gewisse moralische Würde verleiht, und den Besitzer jener Güter ermächtiget, sie gegen ungebührliche Angriffe zu vertheidigen. Die Befugniss, sie gegen Raub und Schädigung zu vertheidigen, erwächst aus dem moralischen Gebote, welches dem Menschen die Schädigung seines Nebenmenschen untersagt; Neminem laedere, lautet die hierauf bezügliche Formel der römischen Juristen. Die unter den Schutz des moralischen Gesetzes gestellten Güter lassen sich auf zwei Hauptformen von Gütern zurückführen: Freiheit und Eigenthum. Die rechtliche Freiheit besteht in der Befugniss eines ungestörten Gebrauches der eigenen Kräfte und Mittel, soweit dadurch die Rechte Anderer nicht beeinträchtiget werden. Unter Eigenthum im rechtlichen Sinne sind die mit der menschlichen Person durch die Bande des Empfindens und der Intelligenz vereinigten äusseren Dinge zu verstehen,' sofern diese Vereinigung unter den Schutz des moralischen Gesetzes gestellt ist, d. h. den Rechten Anderer nicht widerstreitet. Sie würde aber den Rechten Anderer dann widerstreiten, wenn jene äusseren Dinge aus ihrer Verbindung mit anderen Personen, mit welchen sie bereits rechtmässig verbunden und gleichsam verwachsen waren, losgerissen würden; eine solche Losreissung verursacht Schmerz, streitet somit gegen das Neminem laedere.

Subject des Rechtes kann der Mensch als Einzelner und als Collectivmensch sein; daher die Unterscheidung zwischen individuellem und socialem Rechte. Das sociale Recht scheidet sich abermals in ein allgemeines und particuläres, ferner in ein inneres und äusseres Recht. Im letzteren erscheinen jene Befugnisse, welche der Einzelperson jeder anderen gegenüber zukommen, als Befugnisse der Societät gegenüber anderen Societäten oder einzelnen Personen derselben. Das innere Recht, das allgemeine sowohl als das particuläre, fasst als besondere Theile das fürstliche, politische und gemeine Recht (diritto signorile, diritto governativo o politico, diritto comunale) in sich; diese drei Arten von Rechten sind in jeder wie immer gearteten Rechtsgemeinschaft vorhanden. Die Hauptformen der menschlichen Societät sind die theokratische, häusliche und bürgerliche Gemeinsamkeit. Die theokratische und häusliche Societät sind in der Natur gegründet, während die bürgerliche Gemeinsamkeit eine künstlich geschaffene, jedoch zum Wohle der Menschheit nothwendige ist; die theokratische Societät unterscheidet sich von der häuslichen

1 Diese Vereinigung ist eine analogische Nachbildung der Vereinigung des Leibes mit der Seele, und hat als eine durch die Bande des blossen Empfindens gewirkte Vereinigung auch bei den Thieren statt, welche die ihnen in solcher Weise eignenden äusseren Dinge mitunter bis zum Tode vertheidigen. Daher lässt sich auch von einem Eigenthume der Thiere sprechen, obschon dasselbe weder im moralischen, noch im rechtlichen Sinne Eigenthun ist. Sist. fil. §. 230.

dadurch, dass sie eine göttliche Gemeinsamkeit ist, während letztere eine menschliche ist. Die theokratische Societät ist entweder eine initiale oder eine vollendete; als initiale Societät verbindet sie die Menschen durch die Bande und Gebote der natürlichen Moral und Religion, als vollendete Societät ist sie Kirche, welche zu den Banden der natürlichen Religion und Moral jene der übernatürlichen, geoffenbarten Religion und Moral hinzufügt.

Auf die richtige Leitung der genannten drei Haupt- und Grundformen der Societät beziehen sich als drei besondere deontologische Auxiliardisciplinen Oekonomik, Politik und Kosmopolitik, d. i. die Lehren vom Familienregimente, von der Kunst der Staatenlenkung und von der religiös-moralischen Leitung des menschlichen Gesammtgeschlechtes. Die Staatskunst als philosophische Lehre sucht jene höchsten Regeln zu ermitteln, welchen gemäss die Gesammtheit der dem Staatsregimente zu Gebote stehenden Mittel und Hilfsquellen benützt und verwendet werden muss, um die einer erleuchteten Staatsleitung sich vergegenwärtigenden letzten Ziele zu verwirklichen. Das absolute Ziel einer erleuchteten Staatskunst ist das aus der Gerechtigkeit und Eintracht der Bürger herauswachsende öffentliche Wohl. Die Anstrebung dieses Zieles heischt vor Allem eine perpetuirliche Rücksichtnahme auf die natürlichen Unterlagen eines besonderen Staatswesens; sie macht weiter die Sorge um die moralische Kraft und Prosperität des in einer bestimmten Staatsform geeinigten Gesellschaftskörpers zur Pflicht. In diesen beiden Forderungen sind die Bedingungen ausgesprochen, unter welchen auf die Gesundheit und Dauer eines bestimmten politischen Gemeinwesens gerechnet werden kann. Die Gesundheit desselben beruht auf dem richtigen Gleichgewichte der constitutiven Potenzen und Factoren desselben, speciell auf dem Gleichgewichte zwischen Bevölkerung und Reichthum, zwischen Reichthum und bürgerlicher Gewalt, zwischen bürgerlicher Gewalt und materieller Macht, zwischen bürgerlicher und militärischer Gewalt, zwischen geistiger Bildung und moralischer Kraft. Die bürgerlichen Gemeinwesen sind bestimmten Gesetzen der Entwicklung und Wandelung unterworfen, welche von einsichtigen Staatenlenkern nicht unbeachtet gelassen werden können; die Leitung der bürgerlichen Gemeinschaft muss den Gesetzen der natürlichen Bewegung der politischen Gemeinschaften angemessen sein.1 Eine einsichtige Staatsleitung besitzt ein tiefdringendes Verständniss aller treibenden Kräfte eines bestimmten politischen Körpers; diese Kräfte richtig zu benützen und mit möglichst ausgiebigem Erfolge zu verwerthen, ist das Kennzeichen grosser Herrscher und Staatenlenker. Der geistige Tiefblick eines wahrhaft grossen Staatslenkers nimmt die in der Tiefe des Volksgeistes schlummernden Kräfte und Anlagen wahr, durch deren Weckung und richtige Leitung er Erfolge erzielt, welche mit den glänzendsten materiellen Machtmitteln sich nicht erreichen lassen; obschon sie langsamer reifen und erst allmälig zu Tage treten, sind sie doch in ihren Wirkungen um so nachhaltiger. Der mit den in der Tiefe des Volksgeistes gelegenen Mitteln wirkende Herrscher zeigt, dass er die von Gott selbst in eine bestimmte Volksexistenz

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1 La filosofia della politica deve considerare nella storia le leggi, secondo le quali si muovono le società civili; pensiero devuto a Giambattista Vico, che potè indicarlo, non isvolgerlo a sufficienza, per la profondità delle meditazioni che si richiede a colorirlo e incarnarlo, mediante sagaci osservazioni sulle diverse transformazioni ch' ebbe a provare ciascun popolo della terra. Sist. fil. §. 257.

2 Ueber die Bedeutung von Religion und Kirche in dieser Beziehung: Sist. fil. §. 259.

Denkschriften der phil.-hist. Cl. XXXV. Bd.

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KARL WERNER. A. ROSMINI'S STELLUNG IN DER GESCHICHTE DER NEUEREN PHILOSOPHIE.

gelegten geistigen und sittlichen Kräfte erkannt und die ihnen gewiesenen Ziele erfasst hat; sein Wirken verähnlichet sich somit dem Walten des göttlichen Weltenlenkers, der gleichfalls durch verborgene Kräfte wirkt, und mit den scheinbar kleinsten Mitteln die höchsten und weitestgreifenden Erfolge verwirklichet. Das in der Lehre von der göttlichen Weltleitung auseinandergesetzte Gesetz des Mezzo minimo auf die menschliche Staaten lenkung anwendend, fasst Rosmini die Quintessenz politischer Weisheit in dem Satze zusammen: I mezzi politici che con minore spendio e minore azione sortiscono un maggiore effetto di bene sociale, sono i migliori!1

1 Sist. fil. §. 258.

Berichtigung.

Seite 34, Zeile 17 von oben lies: ersterer statt: letzterer.

UEBER

MEXIKANISCHE RELIQUIEN

AUS DER ZEIT MONTEZUMA'S

IN DER K. K. AMBRASER SAMMLUNG.

VON

FERDINAND VON HOCHSTETTER,

WIRKLICHEM MITGLIEDE DER KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.

(MIT FÜNF TAFELN UND EINER ABBILDUNG IM TEXTE.)

VORGELEGT IN DER SITZUNG AM 5. DECEMBER 1883.

Als die Spanier 1519 zum ersten Male die Residenz Montezuma's, die Hauptstadt

des Azteken-Reiches, betraten und nach dem grossen Marktplatz von Tlatelolco im westlichen Theile der Stadt geführt wurden, da waren sie voll Erstaunen, ebenso über die Masse des Volkes, das sich hier drängte, wie über die Mannigfaltigkeit der Natur- und Kunstprodukte, die sie zum Kaufe ausgeboten sahen. Der Marktplatz, dreimal so gross als der berühmte Platz von Salamanca, war von tiefen weiten Hallen umgeben und jedes Gewerbe hatte seinen bestimmten Platz. Hier waren die Goldschmiede von Azcapozalco, die Töpfer und Juweliere von Cholula, die Maler von Tezcuco, dort die Steinschleifer von Tenajocan, die Strohflechter von Quanhtitlan u. s. w. Von nichts aber waren die Spanier so sehr überrascht und entzückt, als von den prachtvollen, reich mit edlem Metall geschmückten Federarbeiten der Azteken, von ihren Federkleidern, die so warm und weich waren, wie die feinsten Hermeline, sowie von ihren Prachtfächern aus dem goldglänzenden Gefieder tropischer Vögel, und nichts erregte ihre Bewunderung mehr als die kunstvollen und phantasiereichen Imitationen von Thieren aller Art in Gold und Silber, in farbenreicher Stein- und Federnmosaik, wie sie Glänzenderes und Schöneres nie zuvor gesehen. Die ausgesuchtesten und kostbarsten Stücke dieser hochentwickelten und mannigfaltigen Kunstindustrie wurden von den Abgesandten Montezuma's als Geschenke den Spaniern dargebracht1 und von diesen in die Heimat gesendet.

1 In der,Geschichte der Eroberung von Mexiko des Don Antonio de Solis', übersetzt von L. G. Förster, 1838, I. Bd. S. 91, heisst es von den Geschenken, welche Kaiser Montezuma durch seinen Abgesandten Teutile an Cortez überbringen liess:

,Es befanden sich dabei verschiedene Baumwollzeuge, die so zart und gut gewebt waren, dass man das Gefühl zu Hilfe nehmen musste, um sie von der Seide zu unterscheiden; ferner eine Menge Federbüsche und andere schöne Arbeiten aus Federn der auserlesensten Vögel dieses Landes, deren Schönheit und natürliche Farbenverschiedenheit die Indianer mit bewundernswürdiger Geschicklichkeit zusammenstellten und vermischten, wobei sie sich der dunklen und der hellen Farben so zweckmässig bedienten, dass sie, ohne der künstlichen Farben und Pinsel zu bedürfen, Gemälde verfertigten und

Noch sind Briefe vorhanden, in welchen die reichen mexikanischen Geschenke erwähnt werden, welche Cortez von Vera Cruz aus an Kaiser Karl V. sandte, und die Schilderungen der Eroberung von Mexiko sind voll von Hinweisen auf die kostbaren Schätze aller Art, welche den Conquestadoren in die Hände fielen. Mit Recht fragt man, was ist aus all diesen Schätzen geworden? Ist nichts mehr erhalten von allen jenen Prachtstücken altmexikanischer Kunstindustrie, die im 16. Jahrhundert nach Europa kamen und von welchen doch das Beste und Schönste jedenfalls Kaiser und Papst dargebracht worden sein mag?

Die europäischen Museen enthalten in ihren ethnographischen Abtheilungen reiche Sammlungen mexikanischer Alterthümer aller Art aus Metall, aus Stein und aus Thon, wie sie aus den Trümmern der zerstörten Städte, aus Tempelruinen und alten Begräbnissplätzen ausgegraben wurden. Die Bibliotheken zu Wien, Berlin, Dresden, Paris, Bologna, Rom und Oxford besitzen kostbare altmexikanische Manuscripte, welche Lord Kingborough in seinem berühmten Prachtwerk zum Theil reproducirt hat; aber von den schönen alt-aztekischen Federarbeiten, welche so hoch gerühmt wurden, scheinen nur äusserst wenige Stücke erhalten zu sein.

Die wenigen Stücke, welche mir aus auswärtigen Museen bekannt geworden sind, sind zwei Schilde in Federnmosaik-Arbeit in Stuttgart und ein Federmantel in Brüssel. Die im königl. Kunst- und Alterthums cabinet zu Stuttgart aufbewahrten altmexikanischen Schilde habe ich gelegentlich eines Besuches in Stuttgart im Juni 1882 abgezeichnet und bringe sie auf Tafel III zur Darstellung. Die Schilde tragen die Aufschrift: ,Nr. 6 und 7, altmexikanische Schilde aus Montezuma's Zeit, 16 sec.' Da der Kasten, in welchem dieselben eingeschlossen sind, bei meinem Besuche nicht geöffnet werden konnte, so war es mir nicht möglich, die beiden interessanten Objecte genauer zu untersuchen. Allein Herr Custos L. Mayer hatte die Güte, dies auf meine Bitte später für mich zu thun und theilte mir Folgendes mit: Der grössere Schild (Tafel III, Fig. 1) hat einen Durchmesser von 75 cm., der kleinere (Fig. 2) von 71 cm. Beide Schilde, die vollkommen kreisrund sind, haben in gleicher Weise eine Unterlage von harten, 3 mm. starken, etwas flach gedrückten Holzstäben, welche einer an den andern gereiht und durch regelmässig gezogene, sehr feine Schnüre mit einander verbunden, über den ganzen Durchmesser der Schildscheibe sich hinziehen. Quer über dieses Substrat laufen vier Rundstäbe von leichtem, hartem Holz, 12 mm. dick; an dieselben ist mit dünnen Riemen ein aufliegender Lederlappen, Quadratform, geknüpft,

es wagten, die Natur nachzuahmen. Dann brachten sie auch viele Waffen, als Bogen, Pfeile und Schilde von seltenem Holze; ferner zwei sehr grosse runde Platten, die eine von Gold, mit dem Bilde der Sonne in erhabener Arbeit, und die andere, auf welcher der Mond abgebildet war, von Silber; endlich kam noch eine beträchtliche Menge von Juwelen und Stücken Gold nebst einigen Steinen, Korallen, Ringen, Ohrgehängen nach der Sitte des Landes, und andere Zierrathen von grösserem Gewichte, z. B. Vögel- und Thiergestalten, die so vortrefflich gearbeitet waren, dass man den Werth über der Kunst vergass.'

Ebenso sagt W. Prescott in seiner Geschichte der Eroberung von Mexiko (History of the Conquest of Mexico, London 1860.) Vol. I. S. 80:

,But the art, in which they (the ancient Mexicans) most delighted was their plumage or feather-work. With this they could produce all the effect of a beautiful mosaic. The gorgeous plumage of the tropical birds, especially of the parrot tribe, afforded every variety of colour; and the fine down of the humming-bird, which revelled in swarms among the honneysuckle bowers of Mexico, supplied them with soft aerial tints that gave an exquisite finish to the picture. The feathers, pasted on a fine cotton web, were wrought into dresses for the wealthy, hangings for apartments, and ornaments for the temples. Non one of the American fabrics excited such admiration in Europe whither numerous specimens were sent by the conquerors.'

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