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PUNCTATIONEN ZU DES LANDGRAFEN PHILIPPS VON HESSEN
CAPITULATION. 1

(K. 69, 127-29.)

1. Item Erstlyck sall der Landtgraue syck dem Key. Maye. zu genaden vnd vngenaden ergeben.

2. Item Sall vor Key. Maye. eyn fuß fall doen.

3. Item sall auch der Landtgraue dem Keyser gehorsam seyn, vnnd was ehr ordinert halten.

4. Item sall ehr des Kamer gerichte helpen holdenn.

5. Item sall eher widder dem Turcken helpen thun.

6. Item alle ordenunghe vnnd vorbuntnisse vortzigen, vnnd alle breue zuleueren, nychtz wegeren, vnnd was de buntnisse halten antzeigen, vnnd zu Smalkercken vffgerichtet worden ist.

7. Item keyne buntnisse nycht macken, edder lyden, wydder dem

keyser edder konnynck, offt ihre vorwannten.

8. Item keynen viandt des keysers lyden sunder vortribenn.

9. Item offt Key. Maye. auch Straffen etwan yegen itlicke personen vorneme, Sall ehr nycht vorhinderen, eth sy gelych wye ehr wylle. 10. Item sall ehr ock Key. Maye. allenthalben dorch syn Landt vnd vestnisse passeren vnd offnunghe gestadet werdenn.

11. Item sall ehr synen vndertanen so gegen Key. Maye. gethan haben straffen, vnd alle ehre guder nemen vnd Key. Maye. tostellen. 12. Item sall auch Key. Maye. gewantter kostenn vnd Schadenn gestadet werden, nemptlich ij tunne goldes inwendich seuen wochenn vth zugebenn.

13. Item sall auch alle vestnisse affbrecken vnnd gesloiffet werden, vth gescheiden Cassel edder Zeigenhagen vnd alle bussen, Kruth vnnd allens wes dar zugehort, leueren, wyll eher Key. Maye. widder geuen wes eher wyll.

1 Das ganze scheint originalentwurf zu sein. Jedenfalls ist die schrift gleichzeitig.

14. Item sall der Landtgraue dem Keyser bytten das eher inne dar by blyben lasse.

15. Item sall der Landtgraue keyne vestnisse mher im Landt machen, ane des keysers wyllen.

16. Item sall ehr hertoch Hinrick vnd synen Sonne myth zum keyser nemen, vnnd Imme syn Landt weddervmb in rumen, vnnd alle eyde sollen aff syn vnd alle kosten vnd schaden gelden myth allen Interesse.

17. Item de wydder dem van Dennemarckt, edder wedder ander, Bo dusser kriges rustinghe, dem Landtgrauen nicht geholffen, vnnd vff Key. Maye. Seyten gewesenn, nycht gefferlich syn.

18. Item alle gefangenn loeßlaten sunder kosten.

19. Item allen dennen Bo gegen dem Landtgrauen sprach offt vorderunghe hetten edder auerkomen mochten desselbigen vorbeholt, ader zu rechte schuldich syndt, vor dem Commissarien, Bo der keyser ordinert, edder an dem kamergerichte eyn ider genogen lassen.

20. Item sall der Adell vnnd alle vnderthanen sweren, dass en vordracht, vnnd wa der Landtgraue dar wedder deyde, sollen zey den Landtgrauen greiffen vnnd dem keyser auerantweren.

21. Item zum lesten, der Curfurst van Brandenborch, Hertoch Mauritz, Wulffganck van Zwebruck sollen dussen vortrach vorscriuen vnd vorsegelen, das ehr gehalten werde, vnd wu der Landtgraue dar wedder thete sollen sye neben des Landgrauen myt heres crafft vortriben vnnd imme zu gehorsam bringen.

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Auf der rückseite des letzten blattes steht:

Dysses bolanget den Landtgraffen van hessen wes he louen solde.

SCHLUSZWORT DES HERAUSGEBERS.

Wolrad II graf von Waldeck darf mit vollem rechte den bedeutendsten persönlichkeiten des sechszehnten jahrhunderts beigezählt werden. Durch wißenschaftliche bildung die meisten seiner standesgenoßen überragend, von aufrichtiger frömmigkeit beseelt und für das wohl seiner unterthanen väterlich besorgt, war er bei vornehm und gering allgemein geachtet und wurde wiederholt zu aufträgen berufen, die ein ehrendes zeugnis für seine außergewöhnliche tüchtigkeit ablegen. Der reformation anfangs abhold war er ihr nachher aus überzeugung zugethan und suchte sie in seinem lande auf alle weise zu fördern. Von seinem lehnsherrn, dem landgrafen Philipp von Hessen und einigen andern reichsständen war er im jahre 1546 als ein tüchtiges rüstzeug ausersehen worden, dem religionsgespräche zu Regensburg als auditor beizuwohnen, und rechtfertigte in hohem maaße das in ihn gesetzte vertrauen, wiewohl er auch durch seine unerschrockenheit und festigkeit mancher gegner bittere feindschaft und besonders des kaisers ungunst sich zugog.

Diese ungunst des kaisers steigerte sich nicht lange nachher zu einer förmlichen ungnade, weil Wolrad auf veranlaßung seines genannten lehnsherrn am schmalkaldischen kriege antheil genommen, wenn auch den kriegszug selbst nicht persönlich mitgemacht hatte. Zwar waren in der mit dem landgrafen Philipp abgeschlossenen capitulation vom 16 Juli 1547 des landgrafen unterthanen und diener mit inbegriffen; allein der kaiser wollte die grafen von Waldeck durchaus nicht als hessische unterthanen anerkennen und erklärte, sie seien lediglich und allein grafen des reichs und folglich von jener capitulation ausgeschloßen. So wurde denn dem grafen Wolrad und seinen beiden halbbrüdern Philipp und Johann bei strafe der acht aufgegeben, auf dem 1548 zu Augsburg abzuhaltenden reichstage sich persönlich einzufinden und wegen ihrer

theilnahme am schmalkaldischen kriege sich zu rechtfertigen. Der am 12 März 1548 insinuierten citation, nach welcher sie am 16 April vor dem kaiser sich zu gestellen hatten, muste natürlich, wenn nicht schlimmeres eintreten sollte, folge geleistet werden. So trat denn graf Wolrad mit seinen brüdern und seinem neffen Samuel, der zwar nicht mit vorgeladen war, aber auf seines vaters Philipp befehl und aus eigenem willen sich anschloß, am 5 April die reise an, von der er erst am 22 Juli nach Waldeck zurückkehrte.

Auf der hin- und rückreise, sowie auch während seines aufenthaltes zu Augsburg selbst, führte er, wie er es gewohnt war, ein genaues tagebuch, worin er, sich selbst mit Eubulus, einer übersetzung seines namens Wolrad, bezeichnend, alles wichtige, das ihm begegnete, ausführlich und mit großer sorgfalt verzeichnete. Sein secretär Johann Nellius schrieb dasselbe nach der heimkehr ins reine und beendete diese arbeit am 24 Februar 1549. Dieses tagebuch, welches hier in seiner vollständigkeit mitgetheilt wird, belehrt uns nicht nur zuverläßig, wie arg dem edeln grafen mitgespielt wurde, sondern enthält auch für die geschichte jener zeit des wichtigen und interessanten so viel, daß die herausgabe desselben wohl nicht erst einer rechtfertigung bedarf.

Die handschrift, deren sich der herausgeber bediente, befindet sich in der herzoglichen bibliothek zu Wolfenbüttel, deren hochverdienter vorstand ihre benutzung mit bekannter liberalität, wofür ihm die freunde der litteratur mit dem herausgeber zu aufrichtigem danke verpflichtet sind, gestattete. Sie enthält 153 beschriebene folioblätter und trägt die bezeichnung MS. 30, 5 Aug. Sie ist von Reinhard Trygophorus (Hefenträger) geschrieben, vom grafen Wolrad revidiert und mit dem am schluße abgedruckten begleitschreiben, welches im original in die handschrift eingeklebt ist, dem berühmten theologen Johann Brenz als geschenk zugesandt worden. Wie dieselbe nach Wolfenbüttel gelangte, war nicht zu ermitteln. Eine andere handschrift unseres itinerariums soll sich früher im besitze Eggelings zu Bremen befunden haben und eine andere noch im fürstlich waldeckischen archive verwahrt werden, wo sie von Varnhagen (s. dessen grundlage der waldeckischen landesgeschichte, 2 th. Arolsen, 1853, s. 193) benutzt worden ist. Über den schreiber der Wolfenbütteler handschrift und über die um die reformation im Waldeckischen verdiente familie der Trygophori finden sich gute nach

richten in Varnhagens eben genanntem werke, sowie in dessen büchlein einführung des christenthums in Waldeck und dessen herstellung durch die reformation, Marburg, 1813«, und in Hamelmanni opp. geneal. hist. p. 851 ff.

Die an der spitze der zuschrift des Trygophorus s. 3 stehenden buchstaben C. D. T. T. C. M., welche auch auf mehreren denkmälern und büchereinbänden Wolrads gefunden werden, sind die anfangsbuchstaben seines wahlspruches, psalm CXIX, v. 120: Confige, Domine, Timore Tui Carnes Meas.

Auch bei dem religionsgespräche zu Regensburg hat Wolrad, wie aus seinem briefe an Brenz hervorgeht, ein tagebuch geführt und ein exemplar desselben dem genannten »ut patri et amico< persönlich zugestellt. Nach Varnhagen soll sich auch ein exemplar desselben im fürstlich waldeckischen archive noch jetzt vorfinden. Es wäre sehr zu wünschen, daß dasselbe, wenn es anders an wichtigkeit dem vorliegenden gleichkommt, im interesse der historischen wißenschaften ebenfalls der öffentlichkeit übergeben würde. Der herausgeber des gegenwärtigen würde gerne dieser arbeit sich unterziehen.

Der anhang, welcher nach der versicherung des Herrn Archivars Landau zu Cassel bisher unbekannt und ungedruckt war, ist aus der jetzt zu Münster aufbewahrten kindlingerischen handschriftensammlung (band 69) entlehnt.

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