Braunschweigische Schulordnungen von den ältesten Zeiten bis zumJahr 1828: Bd. Schulordnungen der Stadt Braunschweig, vom Jahre 1251-1828. 1886A. Hoffmann & Comp., 1886 |
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Strona x
... recht lockere Fäden , mit denen die Schulen der Stadt in die allgemeine Gesetzgebung und Verwaltung des Herzogtums hinein- gezogen wurden . Die mitgeteilten Ordnungen reichen bis in die Mitte des 13. Jahr- hunderts zurück und erstrecken ...
... recht lockere Fäden , mit denen die Schulen der Stadt in die allgemeine Gesetzgebung und Verwaltung des Herzogtums hinein- gezogen wurden . Die mitgeteilten Ordnungen reichen bis in die Mitte des 13. Jahr- hunderts zurück und erstrecken ...
Strona xx
... Recht der Präsentation dem Dompropst zu6 . Auch bei der Verleihung des Gnadenjahres ( annus gratiae ) zeigte sich deutlich , wie der Scholastikus hinter den übrigen Chorherren zurückstand . Das Benefizium bestand darin , dafs die ...
... Recht der Präsentation dem Dompropst zu6 . Auch bei der Verleihung des Gnadenjahres ( annus gratiae ) zeigte sich deutlich , wie der Scholastikus hinter den übrigen Chorherren zurückstand . Das Benefizium bestand darin , dafs die ...
Strona xxxii
... recht weltlichem Charakter unterbrochen . Namentlich war es das Bischofs fest , das mit seinem Mummenschanz und seinen possen- haften Aufzügen zu der sonst herrschenden Strenge und Enthaltsam- 1 Vergl . Kaemmel , Gesch . d . deutschen ...
... recht weltlichem Charakter unterbrochen . Namentlich war es das Bischofs fest , das mit seinem Mummenschanz und seinen possen- haften Aufzügen zu der sonst herrschenden Strenge und Enthaltsam- 1 Vergl . Kaemmel , Gesch . d . deutschen ...
Strona xxxiii
... recht von 1227 nimmt , wie bereits erwähnt wurde , darauf Rücksicht und sucht einem übermäfsigen Aufwande dabei hindernd entgegen- zutreten2 . Zwar wird die Schule , in der zu jener Zeit der Knaben- bischof gekoren wurde , in der ...
... recht von 1227 nimmt , wie bereits erwähnt wurde , darauf Rücksicht und sucht einem übermäfsigen Aufwande dabei hindernd entgegen- zutreten2 . Zwar wird die Schule , in der zu jener Zeit der Knaben- bischof gekoren wurde , in der ...
Strona xxxvi
... Recht einen un- wissenden und die Jugend mifshandelnden Schulmeister strafen und fortschicken zu können . Dazu gesellte sich der Wunsch , wie in den Stifts- und Klosterkirchen , so auch in den städtischen Gotteshäusern den Kultus durch ...
... Recht einen un- wissenden und die Jugend mifshandelnden Schulmeister strafen und fortschicken zu können . Dazu gesellte sich der Wunsch , wie in den Stifts- und Klosterkirchen , so auch in den städtischen Gotteshäusern den Kultus durch ...
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