Obrazy na stronie
PDF
ePub

Entwickelung des Schulwesens in irgend welcher Weise ordnend und bestimmend eingewirkt haben: Entscheidungen von Streitigkeiten, Abschnitte aus Stiftsstatuten, Gründungsurkunden, Verbote von Ungehörigkeiten, Dienstverträge, Berichte, Gutachten, Schulgesetze einzelner Anstalten, nicht zum wenigsten auch Lektionspläne und Unterrichtsordnungen. Derartige Dokumente sind für die Erkenntnis der schulgeschichtlichen Vergangenheit von grofser Bedeutung, und zu beklagen ist nur, dafs bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts so wenig davon der Vernichtung entgangen ist. Daher ist denn auch, was von diesen Schulordnungen im weiteren Sinne aus älterer Zeit vorhanden war, fast ausnahmslos mitgeteilt worden, während für die neuere Zeit, namentlich in bezug auf die Unterrichtsordnungen, bei der Fülle des in gedruckten Programmen vorhandenen Materials und bei der Gleichartigkeit der einzelnen Lehrpläne eine Beschränkung auf einige charakteristische Stücke geboten erschien. Wenn schliefslich dann auch unter 11 und 39 Aktenstücke Berücksichtigung gefunden haben, die niemals zu gesetzlicher Geltung gelangt sind, SO dürfte gleichwohl die Mitteilung derselben wegen des genauen Einblicks, den sie in die zur Zeit ihrer Entstehung herrschenden Zustände und Bestrebungen gewähren, hinlänglich gerechtfertigt sein. Die Reihenfolge, in der die Ordnungen zum Abdruck gebracht werden, ist die rein chronologische. Von einer Gruppierung nach sachlichen Gesichtspunkten, so sehr sie für die neueren Zeiten sich empfohlen haben würde, mufste in Hinblick auf die älteren Stücke Abstand genommen werden.

Die Einleitung, welche den Schulordnungen dieses Bandes vorangeht, bietet im ersten Teile, um den Boden, aus dem die einzelnen Dokumente hervorwuchsen, die Persönlichkeiten, denen sie ihre Entstehung verdankten, die Zeit, für welche sie von Bedeutung waren, dem Auge des Beschauers ein wenig näher zu rücken, einen Überblick über den Gang, den die Entwickelung des Schulwesens in der Stadt Braunschweig genommen hat. In dem zweiten Teile aber werden nach Darlegung der Grundsätze, welche bei der Textgestaltung massgebend waren, für jede einzelne Ordnung die erforderlichen bibliographischen Nachweise und textkritischen Bemerkungen mitgeteilt. Von den Texten selbst sind die sonst üblichen Fufsnoten mit der varia lectio, die für viele Leser ein geringes Interesse haben und oft

nur dazu dienen die Aufmerksamkeit zu zerstreuen und abzuziehen, absichtlich ferngehalten und in die spezielle Einleitung zu den einzelnen Ordnungen verwiesen. Aus demselben Grunde ist auch davon abgesehen durch Hinzufügung irgend welcher Zeichen oder Zahlen innerhalb des Textes auf die erläuternden Anmerkungen zu verweisen. Wer diese zu benutzen wünscht, wird sich mit Hülfe der Marginalzahlen, trotzdem dieselben auf den ersten Bogen zum Bedauern des Herausgebers nicht mit der erwünschten Gleichmässigkeit verwendet sind, und an der Hand des vor jeder Anmerkung hinzugefügten Hinweises ohne Mühe zurecht finden. Das Glossar am Ende des Werkes wird dem, der des Niederdeutschen nicht mächtig ist, eine willkommene Beigabe sein. Auf eine Förderung der Sprachwissenschaft macht dasselbe keinen Anspruch. Ein Register und ein Verzeichnis der in den Ordnungen erwähnten Schulbücher werden erst am Ende des zweiten Bandes, der übrigens baldigst erscheinen wird, zum Abdruck gelangen.

Den Vorstehern und Beamten des Herzogl. Landeshauptarchivs und der Herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel, der Landschaftlichen Bibliothek, insbesondere aber dem Herrn Stadtarchivar Hänselmann zu Braunschweig fühlt sich der Unterzeichnete für mannigfache Unterstützung und Förderung zu lebhaftem Danke verpflichtet, nicht minder auch seinem hochverehrten Kollegen, dem Herrn Gymnasialdirektor Dr. Dürre in Wolfenbüttel, dessen mit ausgezeichneter Sorgfalt gearbeitete, aber leider nur bis 1671 fortgeführte Programmschrift über die Gelehrtenschulen der Stadt Braunschweig (Braunschw. 1861) ihm die wertvollsten Fingerzeige geboten hat.

Braunschweig, 12. April 1886.

Prof. D. Dr. Koldewey,

Direktor des Herzogl. Realgymnasiums.

Einleitung

Ein Verzeichnis der mehrfach erwähnten Schriften befindet sich

am Schlusse des Bandes.

I

Überblick über die Entwickelung des Schulwesens in der Stadt Braunschweig

1

Die Zeit des Mittelalters

Wie überall in Deutschland, so war es auch in Braunschweig die Kirche, welche die ersten Schulen ins Leben rief. Drei Anstalten verehrten daselbst in ihr die gemeinsame Mutter: die beiden Stiftsschulen zu St. Blasien und zu St. Cyriaci nebst der Klosterschule zu St. Ägidien.

Das Stift des heiligen Blasius lag innerhalb der Burg Tankwarderode, hart auf dem westlichen Ufer des Okerarmes, der die Diözese Hildesheim gegen den Sprengel des Bischofs von Halberstadt abschlofs1. Dasselbe verdankte seine Entstehung dem brunonischen Grafengeschlechte und war schon längere Zeit vorhanden, ehe das Herrendorf Brunswik zu einer Stadt heranwuchs. Die ältere Kirche desselben wurde bereits vor 1038 geweiht2. Durch Heinrich den Löwen erfuhr dann das Stift eine so gründliche Umwandlung, dafs die Reform einer Neuschöpfung fast gleich kam. Die alten Gebäude wurden abgerissen und durch stattlichere Bauwerke ersetzt; die neue Kirche, noch heute ein beredtes Zeugnis von einstmaliger Gröfse und Bedeutung, erst 1227 vollendet3. Wie St. Blasien, so stand auch das Stift des heiligen Cyriacus unter der geistlichen Obhut der Bischöfe von

1 Über die Diözesangrenze zwischen Hildesheim und Halberstadt vergl. Dürre, Stadt Braunschweig S. 20. 38. 368 f.

2 Dürre, Stadt Braunschweig S. 46 f.

Hänselmann, Chroniken II, S. X.

3 Dürre, Stadt Braunschweig S. 67. 383f.

« PoprzedniaDalej »